Geht es um Digitalisierung und Vernetzung, wird in Deutschland gerne über jeden Wimpernschlag gesprochen, der im Silicon Valley zu verorten ist. Wann kommt die iWatch von Apple, welchen Big Deal plant Mark Zuckerberg als nächstes, warum ist Threema das bessere Whatsapp und welcher geklonte US-Dienst wird vollmundig von einem x-beliebigen Berliner Startup vorgestellt? Über die realwirtschaftlichen Konsequenzen, die Bits und Bytes bewirken, liest man in der Netzbewegung eher wenig. Die Ökonomie im großen und kleinen Maßstab ist ein blinder Fleck im digitalen Diskurs. Dabei geht es ja nicht nur um die nächste Themen-Sau im Social Web, die fieberhaft kommentiert wird, sondern auch um die Konsequenzen für Vertrieb, Produktion, Lieferung und Arbeitswelt: Das Internet krempelt die Wertschöpfungsketten in allen Branchen um, so die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe.
„Die Digitalisierung unserer Ökonomie schreitet unaufhaltsam voran, stellt die Art und Weise unseres Wirtschaftens, unserer Produktion, unserer Kundenbeziehungen auf den Kopf. Bisher rauften sich vor allem traditionelle Buchhandlungen, Plattenläden oder Kaufhäuser die Haare ob der erdrückenden Konkurrenz durch Online-Plattformen wie Amazon, Zalando, Ebay oder Spotify. Andere beschränkten sich weitgehend auf die Frage, ob sie ihr Marketingbudget künftig statt in klassische Spots und Anzeigen in TV, Zeitschriften oder Zeitungen nicht besser in Online-Banner, Facebook-Fanseiten oder Promo-Videos auf YouTube stecken sollten“, schreibt das Wochenmagazin aus Düsseldorf.
Auch das ist kurzsichtig und kratzt nur an der digitalen Oberfläche.
Klassische Geschäftsmodelle werden abgesaugt
Kein klassisches Geschäftsmodell aus den guten alten Zeiten des Industriekapitalismus ist noch sicher vor den digitalen Staubsaugern.
„Durch die Übernahme des Startups Nest steigt Datensammler Google ins Geschäft mit dem digital vernetzten Heim ein, greift damit etablierte Energieversorger wie RWE an, der über eine App fürs digitale Auslesen und Steuern des privaten Energiebedarfs selbst den Anschluss ans digitale Zeitalter sucht. Ungemütlich dürfte es auch für Banken werden, wenn IT-Konzerne wie Apple ihre Millionen Kreditkartendaten für disruptive Geschäftsmodelle nutzen“, führt die Wirtschaftswoche weiter aus.
Der Cupertino-Konzern verfügt über eine Plattformstärke, die sich jetzt auch im Online-Handel bezahlt macht. Vor knapp sechs Jahren gab es rund 100 Millionen aktive iTunes-Konten. Nach Angaben von Apple liegt man jetzt bei knapp 600 Millionen. Im vergangenen Quartal lagen die iTunes-Umsätze bei vier Milliarden Dollar. Aufs Jahr gerechnet kommt man auf 16 Milliarden Dollar.
Apple sei kein abverkaufsorientierter Hard- und Softwarehersteller mit von Quartal zu Quartal schwankenden Einkünften mehr, sondern ein Plattform-Konzern mit stabilen, wiederkehrenden Einnahmen, bestätigt Smarter Service-Blogger Bernhard Steimel:
„Wenn man die Zahlen auf das ganze Jahr hochrechnet, dann sind diese Einkünfte aus dem iTunes-Geschäft größer als der Gesamtumsatz von Yahoo, Facebook und Netflix zusammen.”
Amazon funktioniert anders
Gleiches gilt für den eCommerce-Konzern Amazon, der in den Branchenstatistiken des Handels nicht so richtig auftaucht, weil er nicht nach den Gesetzmäßigkeiten der althergebrachten Anbieter funktioniert. Die Unternehmen der Netzwerkökonomie durchbrechen mit ihrer Plattformstrategie die traditionellen Branchen- und Landesgrenzen, um Kunden zu gewinnen:
Spätestens wenn sich der froschgrüne Fuhrpark des neuen Lebensmitteldienstes „Amazon Fresh“ auf Deutschlands Straßen in Bewegung setzt, dürfte es auch den Handelsbaronen der Discounter dämmern, dass kein stationäres Geschäftsmodell vor den Online-Angreifern sicher ist.
„Laut einer repräsentativen Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und des IT-Branchenverbands Bitkom hängen die Geschäfte von 50 Prozent aller Unternehmen in Deutschland inzwischen stark vom Internet ab. Offenbar der richtige Weg, wie eine Studie des Massachusetts Institute of Technology bestätigt: Im Vergleich zu Internet-Ignoranten machen Unternehmen mit funktionierender Digitalstrategie neun Prozent mehr Umsatz, sind um 26 Prozent profitabler und erzielen zwölf Prozent mehr Marktwert – egal, in welcher Branche“, berichtet die Wirtschaftswoche.
Über die drögen Manager mit Slipper-Schuhen
Die Kommunikationsblasen der Slipper-Manager
Es reicht nicht aus, wenn die arrivierten Firmen ihre Marketing-Manager nach vorne schicken, die sich auf Tagungen salopp mit Polohemd und Slipper-Schuhen in Szene setzen und als Keynote-Speaker über die Relevanz von Facebook und Co. sinnieren, im beruflichen Alltag aber selten über die Kalenderweisheiten ihrer Powerpoint-Präsentationen hinaus kommen. Spätestens beim fünften Bier an der Theke rümpft die Führungselite in Wirtschaft und Politik über die Konsequenzen der Netzökonomie eher die Nase und erläutert, warum das Internet-Gedöns maßlos überschätzt wird. Das dürfte sich mittelfristig rächen, wie Eva Müller in ihrem Beitrag „MIND THE GAP“ in der März-Ausgabe des Manager Magazins beleuchtet:
„Verglichen mit Asien ist Deutschlands Internet so schlecht und rückständig, dass es allmählich zu einer echten Gefahr für den Standort wird.“
Unsere digitale Infrastruktur rutscht auf das Niveau von Entwicklungsländern ab. So rasen in Südkorea die Daten mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 22,1 Megabit pro Sekunde durch Glasfaserleitungen bis in jedes Haus – 100 Megabit-Leitungen sind die nächste Etappe, die man im Samsung-Land anstrebt. Wir schaffen im Schnitt noch nicht einmal sieben Megabit pro Sekunde und schlagen uns mit Studien des Ifo-Instituts herum, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium konstatieren, dass die Nachfrage für schnelles Internet einfach zu gering sei. Dabei dürfte selbst den Spitzenökonomen in München klar sein, dass besonders in Fragen der Infrastruktur das Angebot die Nachfrage schafft.
„Ohne Highspeed-Internet können Unternehmen digital nicht aufrüsten und fallen im globalen Wettbewerb zurück. An neue webbasierte Geschäftsmodelle ist in einem solchen Umfeld gar nicht erst zu denken“, so Manager Magazin-Redakteurin Müller.
Die teutonische Breitband-Müdigkeit von Spitzen-Politikern und Top-Managern wirkt sich fatal auf die Volkswirtschaft aus.
„Wir wollen, wir werden, es gilt, es muss, wir möchten, es soll.“
Die „geeigneten“ Maßnahmen der Bundesregierung
Schnelles Internet als Wirtschaftsfaktor
Die Inflation der Unverbindlichkeiten im „Vertrag“ der Großen Koalition zur digitalen Agenda wird zielgerichtet mit „geeigneten Maßnahmen“ verfolgt wie ein Wackelpudding, den man an die Wand nagelt. Was Unionsparteien und SPD für die digitale Infrastruktur in Deutschland planen, knüpft nahtlos an die Bund-Online-Projekte der vergangenen Jahre an: Sie wurden zu Tode verwaltet. Fehlgeburten mit Lutschpastillen-Wirkung, die mangels zentraler Zuständigkeit und politischem Nachdruck in den verschiedensten Ressorts mit minimaler Sauerstoffzufuhr am Leben erhalten werden. Ab und zu erfährt der Netz-Patient eine Reanimation, bevor er seine letzten Bits und Bytes aushaucht.Völlig außer Acht bleibt die Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen – übrigens auch in der von der Großen Koalition so geliebten Industrie:
„Das Internet der Dinge oder der intelligenten Objekte ist schon lange keine Fiktion mehr. Derzeitig gibt es rund zehn Milliarden Verknüpfungen zwischen Maschinen und Produkten. Bis 2020 liegen wir nach Prognosen von Cisco bei 50 Milliarden Gegenständen. Diesen anschwellenden Datenstrom können wir nur bewältigen, wenn wir bereits jetzt konsequent in den Breitbandausbau investieren. Ansonsten können wir in Deutschland die Früchte unserer Grundlagenforschung und Innovationen der vierten industriellen Revolution nicht ernten“, warnt Udo Nadolski vom Düsseldorfer IT-Beratungshaus Harvey Nash.
Der Technologieexperte Roman Friedrich von Booz & Co. rechnet in den kommenden vier Jahren mit Wachstumsverlusten, die uns die Große Koalition einbrockt. Die Digitalisierung in Deutschland krankt nach seiner Meinung an einem Wirrwarr von Einzelmaßnahmen. Es versickere jedwede Initiative in irgendwelchen Gremien.
„Da gibt es hier einen Gipfel und dort einen Gipfel. Dann gibt es eine D21-Initiative, die sich tot gelaufen hat. Das Thema Breitband und Digitalisierung hätte es verdient, zur Chefsache erklärt zu werden“, so Friedrich.
Selbst die anfänglich eingeplanten vier bis fünf Milliarden Euro würden für den Breitbandausbau nicht ausreichen. Es sei nicht ersichtlich, wie wir den Rückstand in der Digitalisierung mit den Plänen der neuen Bundesregierung aufholen können. „Es sind Lippenbekenntnisse und keine klaren Ziele. Der Breitbandausbau auf 50 Mbit/s ist noch nicht einmal zu tief gegriffen. Im Gegenteil. Diese Geschwindigkeit benötigen wir für einen modernen Standort. Mit einer entsprechenden politischen Unterstützung ist mehr möglich. Das sehen wir in anderen Ländern“, weiß der Booz & Co.-Analyst.
Die digitale Revolution bezieht sich dabei gar nicht so sehr auf den Konsumenten. Viel entscheidender sei die Anbindung eines jeden Unternehmens an Breitband. „Um die Wirtschaftskraft vor allem des Mittelstandes zu erhalten, braucht man die digitale Autobahn. Wir können sonst unsere ökonomische Dynamik nicht ausreichend entfalten. Dabei geht es um innovative Geschäftsmodelle, um die richtigen Dienste und um nachfragestimulierende Applikationen. Ohne die entsprechende technologische Grundlage wird das nicht erreichbar sein“, meint Friedrich. Auch das Märchen von der zu geringen Nachfrage nach schnellem Internet, was von Wirtschaftsforschern im Auftrag der Bundesregierung in die Welt getragen werde, ist nur ein weiterer Beleg für das mangelhafte Verständnis der politischen Akteure für die Relevanz der digitalen Infrastruktur:
„Wir haben schon jetzt Engpässe. Unsere politische Elite und auch viele klassische Wirtschaftsführer verstehen nicht, was zurzeit im Markt passiert. Die digitale Revolution ist mindestens so relevant wie die Energiewende. Jetzt vergleichen Sie mal, wie viel über die Energiewende und wie wenig über Breitbandausbau gesprochen wird. Es gibt ein eklatantes Erkenntnisdefizit.“
Besonders bitter ist die digitale Rückständigkeit für strukturschwache Gebiete in Deutschland, die junge Talente an Städte wie Köln, Berlin, München oder Hamburg verlieren. Besser wäre es, über Cloud-Arbeitsplätze dezentrale Organisationen aufzubauen und die negativen Folgen von Landflucht sowie Überalterung abzumildern. Aber selbst mit flexiblen Arbeitsmodellen gibt es Probleme, wie Thomas Dehler von der Gesellschaft für Telearbeit im Interview mit dem Manager Magazin skizziert. Für Cloud-Belegschaften benötige man eine Datenleitung mit mickrigen sechs Megatbit.
„Doch selbst dieses bescheidene Surftempo erreichte nur ein Teil der 700 qualifizierten Bewerber im südlichen Brandenburg, das die Berliner Firma als Pilotregion avisiert hatte. Und selbst die 80 Kandidaten, die Dehler schließlich einstellte, verzeichneten immer wieder technisch bedingte Fehlzeiten“, berichtet das Manager Magazin.
Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der mobilen Arbeitsplätze auf unter acht Prozent gefallen sind. Die Prioritäten in der Regierungspolitik werden falsch gesetzt, was man an der lärmenden und lächerlichen Maut-Debatte sehr schön ablesen kann. Es ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit, in den Köpfen der älteren Politiker ein Umdenken zu bewirken. Es bleibt bei einem idiotischen Gezerre zwischen Bund, Ländern und Kommunen, was ja schon bei der Einführung des Digitalfunks hervorragend geklappt hat. Oder besser gesagt, der Nichteinführung. Neben Albanien sind wir übrigens das einzige Land, das zu einer solchen Mega-Leistung fähig ist.
Die deutsche Justiz hat ein Sprachproblem, konstatiert mein The European-Kollege Heinrich Schmitz. Als Strafverteidiger wird er das gut beurteilen können. Aber nicht nur die Judikative leidet unter diesem Mangel – auch der Gesetzgeber erweist sich als semantischer Tiefflieger. Darauf verweist Clemens Stroetmann, ehemaliger Staatssekretär im Bundesumweltministerium:
„Es gibt Gesetze, die werden novelliert, bevor die Grundfassung im Gesetzblatt steht.“
Bei der Verpackungsverordnung, die er in seiner Amtszeit über lange Jahre begleitet hat, ist nicht nur das Regelwerk brüchig, sondern sogar die Grammatik. Man könnte als Experte noch so kluge Vorschläge machen und in Anhörungen vortragen, das würde alles ins Leere laufen. So war es bei der fünften Novelle und so wird es wohl auch bei der sechsten Novelle über die Bühne gehen. Die Tatsache, dass eine Verordnung der Bundesregierung es mittlerweile auf mindestens fünf Rechtskommentare gebracht habe – und wir reden hier nicht über das Grundgesetz, sondern nur über eine Rechtsverordnung – sei für sich genommen ein Alarmsignal, so Stroetmann in einer Rede, die er vor fünf Jahren hielt.
„Formulierung nicht geglückt“ tauche in den Kommentaren zur Verpackungsverordnung häufig auf. „Wer sich in den Rechtswissenschaften auskennt, weiß, dass das eine Maulschelle ist“, sagt der Ex-Staatssekretär.
Bislang sei es nicht gelungen, in fünf Novellen die Strukturprobleme beim Recycling von Verpackungsabfall zu lösen. Dazu zählt Stroetmann den freien Fall der Mehrwegquote und die Verweigerung von Unternehmen, sich an den Kosten des Recyclings zu beteiligen – also das Trittbrettfahrer-Problem. Von den Novellen hätte man eigentlich lernen können, was funktioniert und was funktioniert nicht. Bislang sei das nicht gelungen und werde wohl auch in Zukunft nicht gelingen, so Stroetmann im Jahr 2009. Seine Skepsis bewahrheitet sich. Jetzt wird erst einmal eine sechste Novelle vorgelegt und direkt eine siebte Novelle hinterher geschoben.
Im ersten Schritt wird die Richtlinie 2013/2/EU der EU-Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Richtlinie wird die Beispielliste der Verpackungsrichtlinie für die Verpackungsdefinition geändert. Mit der Verordnung soll die Richtlinie 1:1 umgesetzt werden. Zugleich erfolgt mit der Verordnung eine von der Kommission gerügte fehlende Klarstellung zum Begriff der Transportverpackung in der Verpackungsverordnung. Danach will man dann auf die Vorschläge der NRW-Landesregierung eingehen und die Frage der Beteiligung an den Entsorgungssystemen für Verkaufsverpackungen auf die Tagesordnung der Umweltpolitik setzen. Eigenrücknahmen von Verpackungen sollen nicht mehr möglich sein und so genannte Branchenlösungen stärk eingeschränkt werden – also etwa die Rücknahmemöglichkeiten in Schnellrestaurants.
Trittbrettfahrer, die sich an den Kosten des Verpackungsrecyclings seit nunmehr zwei Jahrzehnten nicht beteiligen, wird es freuen. Sie werden auch künftig nicht zur Kasse gebeten. Bei den Direktimporteuren, den Winzern, Bäckern, Fleischern, dem Direktvertrieb und bei Großmärkten sind bislang alle Maßnahmen gescheitert, die Firmen ins Boot zu holen. Die machen bislang gar nichts, noch nicht einmal Eigenrücknahmen oder Branchenlösungen. Es sind Totalverweigerer und sie werden es bleiben, wenn man dem NRW-Modell folgt.
Eigentlich heißt es ja: Den Sack schlagen und den Esel – also NSA – meinen. Oder etwas vornehmer ausgedrückt: Die Akazie schelten, dabei aber auf den Maulbeerbaum zeigen.
So werte ich auch die Aktion des Chaos Computer Clubs. Der CCC hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.
„Der CCC ist überzeugt, daß die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“, teilt der CCC heute mit.
Es sei nicht akzeptabel, daß die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog. Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim.
Vielleicht kommt dabei ja raus, dass wir in Deutschland gar nicht Herr des Verfahrens sind und die „Sicherheitspartnerschaft“ mit den USA immer noch zur Staatsräson zählen muss, wie es der Historiker Josef Foschepoth ausdrückt. Selbst in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Jahr 1990 konnte bekanntlich eine Aufhebung der im Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut und in den Verwaltungsvereinbarungen zum G 10-Gesetz formulierten Sonderrechte der drei Westmächte nicht erreicht werden. „Sie bestehen bis heute fort“, so Foschepoth. Selbst wenn Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen, können sie nicht öffentlich gemacht werden. Alles im Anhang A zum Truppenvertrag geregelt. Alle deutschen Behörden und Institutionen unterlagen und unterliegen demnach einem strengen Geheimhaltungsgebot, wenn es um die Aktivitäten von NSA und Co. geht.
Was aber überhaupt nicht verboten ist und von den Silicon Valley-Giganten gefürchtet wird, sind wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb muss ich meine Überschrift etwas präzisieren: Den Silicon Valley-Sack prügeln, um den NSA-Esel zu treffen.
Das Zugeständnis von Obama an die Technologiefirmen, die Zahl der Geheimdienst-Abfragen veröffentlichen zu dürfen, ist ein Witz. Die Einigung verbietet den Netz-Giganten weiterhin, aber Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Unabhängig vom Verhalten der amerikanischen Regierung sollten Unternehmen in Europa verstärkt auf IT-Ressourcen in den eigenen Ländern zurückgreifen.
Dann böten sich noch dadaistische Daten-Aktionen an: Man könnte den NSA-Nasen sinnentleerte Botschaften schicken, die NSA-Hotline in eine Warteschleifen-Krise stürzen, NSA-Einrichtungen einer Dauerbeschallung mit dem Technolied von Blümchen aussetzen, NSA-Briefkästen mit PET-Flaschen-Leergut vollstopfen und an die NSA-Zentrale billige Spionage-Kugelschreiber mit Fotos von Dieter Bohlen schicken. Erfreuen wir die NSA-Analysten mit Big Data-Schabernack im Stil der anarchisch-surrealistischen Partei von Jón Gnarr. Mit der Bestu Flokkurinn – die Beste Partei – trat er zur Wahl als Bürgermeister von Reykjavík an und gewann.
Wir basteln an Industrie 4.0, liefern aber keine Antworten für das Betriebssystem und die Infrastruktur. Unterdessen bekommen Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffee-Vollautomaten von Samsung einfach mal das Google-Betriebssystem Android eingepflanzt, um die Vernetzung voranzutreiben. Die deutschen Hersteller wie Bosch oder Miele machen das auch mit eigenen Lösungen – sozusagen im Augsburger Puppenkisten-Format „Eine Insel mit zwei Bergen und dem tiefen weiten Meer“.
„Dann fragen die deutschen Hersteller, wer macht die Infrastruktur, wer sagt, unter welchem Standard sich die Maschinen unterhalten. Google und Samsung haben einen einfachen Plan und nutzen das Handy-Betriebssystem“, so Dueck.
Die bauen das überall ein.
Wenn dann in Deutschland und Europa alle aufgewacht sind, „kann der FAZ-Herausgeber Schirrmacher wieder jammern, dass die Amerikaner oder Südkoreaner uns das aufdrücken.“
Die Zusammenarbeit von Audi und Google beim vernetzten Auto ist dafür ja schon ein deftiger Vorbote.
Dann auf einmal entsteht das Internet der Dinge und der Keilriemen spricht mit der Zündkerze. Kein Mensch macht sich in der teutonischen Ingenieurswelt Gedanken, wie ein Betriebssystem aussehen sollte. BMW, VW, Mercedes Porsche und Co. hätten sich zusammenschließen können, um ein vernünftiges Betriebssystem zu etablieren – „machen sie aber nicht“, kritisiert Dueck.
„Man wartet bis Google über die Unterhaltungselektronik ausliest, welche Fehler ein Auto hat – da ist in Deutschland keiner dran.“
Bin auf die Antworten von Wolfgang Dorst gespannt.
„Da gibt es hier einen Gipfel und dort einen Gipfel. Dann gibt es eine D21-Initiative, die sich tot gelaufen hat. Das Thema Breitband und Digitalisierung hätte es verdient, zur Chefsache erklärt zu werden“, so Friedrich.
Selbst die anfänglich eingeplanten vier bis fünf Milliarden Euro würden für den Breitbandausbau nicht ausreichen. Es sei nicht ersichtlich, wie wir den Rückstand in der Digitalisierung mit den Plänen der neuen Bundesregierung aufholen können.
„Es sind Lippenbekenntnisse und keine klaren Ziele. Der Breitbandausbau auf 50 Mbit/s ist noch nicht einmal zu tief gegriffen. Im Gegenteil. Diese Geschwindigkeit benötigen wir für einen modernen Standort. Mit einer entsprechenden politischen Unterstützung ist mehr möglich. Das sehen wir in anderen Ländern“, weiß der Booz-&-Co.-Analyst.
Die digitale Revolution bezieht sich dabei gar nicht so sehr auf den Konsumenten. Viel entscheidender sei die Anbindung eines jeden Unternehmens an Breitband.
„Um die Wirtschaftskraft vor allem des Mittelstandes zu erhalten, braucht man die digitale Autobahn. Wir können sonst unsere ökonomische Dynamik nicht ausreichend entfalten. Dabei geht es um innovative Geschäftsmodelle, um die richtigen Dienste und um nachfragestimulierende Applikationen. Ohne die entsprechende technologische Grundlage wird das nicht erreichbar sein“, meint Friedrich.
Auch das Märchen von der zu geringen Nachfrage nach schnellem Internet, was von Wirtschaftsforschern im Auftrag der Bundesregierung in die Welt getragen werde, ist nur ein weiterer Beleg für das mangelhafte Verständnis der politischen Akteure für die Relevanz der digitalen Infrastruktur.
„Wir haben schon jetzt Engpässe. Unsere politische Elite und auch viele klassische Wirtschaftsführer verstehen nicht, was zurzeit im Markt passiert. Die digitale Revolution ist mindestens so relevant wie die Energiewende. Jetzt vergleichen Sie mal, wie viel über die Energiewende und wie wenig über Breitbandausbau gesprochen wird. Es gibt ein eklatantes Erkenntnisdefizit.“
Die Prioritäten werden falsch gesetzt, was man an der lärmenden und lächerlichen Maut-Debatte sehr schön ablesen kann. Es ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit, in den Köpfen der älteren Politiker ein Umdenken zu bewirken. Es bleibt bei einem idiotischen Gezerre zwischen Bund, Ländern und Kommunen, was ja schon bei der Einführung des Digitalfunks hervorragend geklappt hat. Oder besser gesagt, der Nichteinführung. Neben Albanien sind wir übrigens das einzige Land, das zu einer solchen Mega-Leistung fähig ist. Beim Breitbandausbau und der digitalen Revolution sind die liebwertesten Gichtlinge der GroKo auf einem guten Weg, dem Vorzeigemodell des Digitalfunks zu folgen.
Mit netten Grußbotschaften auf den Merkel-IT-Gipfeln wird man wohl keine Änderung der digitalpolitischen Linie der Bundesregierung herbeiführen.
Man hört und sieht sich gleich bei einer hoffentlich spannenden Diskussion in Bloggercamp.tv. Ihr könnt während der Sendung natürlich mitmischen. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe wie immer #bloggercamp.
Um 11 Uhr geht es morgen in Bloggercamp.tv neben Livestreaming auch um den Entwurf des Koalitionsvertrages der GroKo. Also @schnodderpepe, da weißt Du, was auf Dich zukommt 😉 GroKo Werk für den öffentlichen Meinungsstreit
In den nächsten Tagen und Wochen werde ich mich intensiv mit diesem Vertragswerk auseinander setzen. Wer sich mit Koalitionsverträgen ein wenig auskennt, weiß, wie viel Weihrauch in solchen Prosawerken steckt. Sehr viel semantischer Wackelpudding, wenig konkrete Zahlen und Ziele, die man der Koalition nach vier Jahren um die Ohren hauen kann.
Deshalb ist es ja so schön, dass dieser schriftstellerische Bestseller so früh den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auffällig ist übrigens das Sicherheitskapitel, wo man es wohl in den Ausgaben und Projektvergaben so richtig krachen lassen will. Wird die Firmen freuen, die zu den Auftragslieblingen der öffentlichen Hand zählen – dabei sind auch Unternehmen, die mit der NSA kräftig Geschäfte machen….
Habt Ihr Lust, mit mir über dieses Vertragswerk morgen und übermorgen in Live-Hangouts zu sprechen. Um 11 Uhr machen wir bei Bloggercamp.tv den Anfang. Aber über weitere Runden würde ich mich freuen. Zudem spreche ich mit Verwaltungsexperten, um die Güte des Werkes zu überprüfen.
Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine
Schlüsselaufgabe. Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen. Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte (unsere tägliche Phrase gib uns heute, gs) und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands.
Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Abstimmung (warum sollte es auch eine schlechte Abstimmung geben? gs) zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s (die Südkoreaner sind schon bei 100 Mbit/s – aber man wird ja bescheiden, gs) geben. [Zur Umsetzung dieser Ziele wollen wir die dafür notwendigen privaten Investitionen für den Breitbandausbau um einen Förderbetrag des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr ergänzen.] (So sollen wir also eine Gigabit-Gesellschaft werden, Frau Merkel? gs).
Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können.
W-LAN
Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Dadurch haften WLAN- Anbieter nicht mehr für Rechtsvergehen von Usern, die den öffentlichen Zugang nutzen. Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären (da sollten sie mit den eigenen Reihen anfangen, gs). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären (gilt das auch für die Firmen, die für NSA und deutsche Sicherheitsbehörden arbeiten? gs).
Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener,
frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die
Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen (Bürokratendeutsch, gs) der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle.
Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.
Netzneutralität
Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.
Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie ggf. gegen separates Entgelt ermöglichen.
Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen. Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand müssen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Bei Ausschreibungen sollen Sicherheitsstandards vorgegeben und wenn möglich Open-Source-Lösungen erwogen werden. Ebenso werden wir die Abschreibungsmöglichkeiten von Software verbessern.
Soweit die Ausführungen auf den Seiten 40 bis 42. Aber es geht weiter. Seiten 133 bis 138:
4.4 Digitale Agenda für Deutschland 2013-2017: Chancen für eine starke Wirtschaft, gerechte Bildung und ein freies und sicheres Internet
Digitales Leben und Arbeiten sind Alltag geworden und wir erleben den Wandel in eine digitale Gesellschaft. Die Nutzung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft ist heute selbstverständlich. Die meisten Arbeitsplätze sind durch Einsatz digitaler Technologien geprägt. Die anstehende nächste Phase der Digitalisierung betrifft in besonderem Maße die Infrastrukturen: Erfolgsfaktor der Energiewende ist die Digitalisierung der Energieversorgung. Verkehrsinfrastrukturen werden sowohl im Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr digitalisiert. Wesentliche Veränderung im Gesundheitswesen ist der Aufbau der Telematikinfrastruktur. Maßgeblicher Faktor der Digitalisierung ist die Globalisierung der Netze und die internationale Arbeitsteilung im Bereich der Informationstechnik. Das weltweite Netz ist ein globales Freiheitsversprechen. Doch spätestens der NSA-Skandal hat die Verletzlichkeit der digitalen Gesellschaft aufgezeigt (süß, gs). IT-Sicherheit wird zu einer wesentlichen Voraussetzung zur Wahrung der Freiheitsrechte. Die gesellschaftlichen Chancen und ökonomischen Potenziale der Digitalisierung dürfen nicht gefährdet werden.
Die Koalition wird für das Handeln aller Ressorts eine digitale Agenda 2014-2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleiten.
Digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa
Wir wollen die die IKT-Strategie für die digitale Wirtschaft weiterentwickeln. Dazu gehören für uns Spitzenforschung im nationalen und europäischen Rahmen, die Entwicklung und Anwendung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Unternehmen aller Branchen. Um den globalen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, fördern wir die deutsche und europäische IKT-Industrie durch eine Verbesserung der entsprechenden Rahmenbedingungen und den Abbau von Bürokratie.
Wir wollen Kernbereiche der Deutschen Wirtschaft wie Fahrzeug- und Maschinenbau, Logistik und Gesundheitswirtschaft bei der Digitalisierung unterstützen. Um globale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen wir Unternehmen durch geeignete (Lieblingsvokabel für unverbindliches Blabla, gs) Rahmenbedingungen stärken.
Die Digitalisierung der klassischen Industrie mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir vorantreiben und im nächsten Schritt um intelligente Dienstleistungen („Smart Services“) erweitern, sowie Projekte und Maßnahmen im Bereich der Green IT stärken. Dazu ist es notwendig, Wissen aus der Spitzenforschung in konkrete Anwendungen zu überführen. Mittels Kompetenzzentren (bei Regierungspolitikern genauso beliebt wie Arbeitskreise, gs), Modellregionen und Pilotprojekten soll der Wissenstransfer in Mittelstand und klassische Industrie initialisiert werden.
Wir werden Beratungsangebote zur Digitalisierung von bestehenden Wertschöpfungsketten in Industrie und Mittelstand im Hinblick u. a. auf Cloud-Computing und Big Data ausbauen. Die Themen IT-Sicherheit und die Abwehr von Wirtschaftsspionage sollen darüber hinaus eine besondere Rolle spielen.
Wir werden die Forschungs- und Innovationsförderung für „Big Data“ auf die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse ausrichten, Kompetenzzentren (da sind sie wieder, gs) einrichten und disziplinübergreifend strategische Anwendungsprojekte ins Leben rufen. Wir wollen die deutsche Spitzenposition im Bereich des Höchstleistungsrechnens in Abstimmung mit den Ländern und Partnern in Europa weiterhin ausbauen. Wir möchten einen neuen Gründungsgeist in Deutschland wecken und eine Kultur der zweiten Chance etablieren. Unser Ziel ist es dabei, die Zahl der Gründungen von derzeit 10.000 in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr zu steigern (endlich wieder mal eine Leistungskennziffer, um die Bundesregierung messen zu können, gs). Dafür sollen Antragsverfahren entbürokratisiert werden. Außerdem werden wir Förderinstrumente dahingehend überprüfen, dass sie die gesamte Innovationskette inklusive der Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine Unternehmensgründung innerhalb von 72 Stunden möglich sein. Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer „Gründungszeit“ einführen. Wir wollen ein neues Instrument in Form eines bedingt rückzahlbaren Gründungsdarlehens in Zusammenarbeit mit der KfW schaffen. [Umschichtung] Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden. Die Darlehenshöhe soll auch den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abdecken. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses [bereits etatisiert] fortgeführt werden und mit auskömmlichen Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit unterlegt werden. Darüber hinaus werden wir ein Bundesprogramm für den Aufbau von Inkubatoren, die die besten Rahmbedingungen für junge Unternehmen bereitstellen (was sagt die Startplatz-Geschäftsführung zu diesem Punkt?), aufsetzen und ein deutsches Inkubatoren-Netzwerk mit internationaler Vernetzung bilden. Wir unterstützen die Internationalisierung innovativer Startups durch Markteintritts- und Austauschprojekte nach dem Vorbild des Modellprojekt „German Silicon Valley Accelerator“ (GSVA) in Wachstumsregionen weltweit.
Die Entwicklung standardisierter Stock-Options-Modelle als freiwilligen und ergänzenden Teil der Entlohnung wollen wir attraktiver gestalten. Innovative Unternehmen brauchen kluge Köpfe. Deshalb müssen wir im eigenen Land mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Zahl der IT-Fachkräfte erhöhen (das Thema Fachkräfte ist wohl das Schwächste, was in diesem Vertrag zu digitalen Wirtschaft steht, gs). Die Kammern sind aufgefordert, faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln. Ein wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Innovationskräfte der digitalen Wirtschaft. Was mit dem Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ auf den Weg gebracht wurde, wollen wir fortsetzen und ausbauen.
Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Business Angels verbessert. Neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding sollen rechtssicher gestaltet werden. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren.
Die Förderung von Wagniskapital mit Hilfe von Investitionszuschüssen wird verbes-
6385 sert, der High-Tech-Gründerfonds wird auskömmlich fortgesetzt. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sind auf ihre Kompatibilität hin zu evaluieren und ggf. anzupassen. Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.
Neben dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir in den Bereichen intelligente Mobilität, Smart Grid, E-Health und Sicherheit Schwerpunkte setzen und damit die Position der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt festigen.
Um das zu erreichen, werden Spitzencluster und Verbundprojekte aus- und aufgebaut. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit maßgebliche Faktoren.
Mit Blick auf die europäischen Interessen und die zugleich immer bedeutsamer werdenden Sicherheitsaspekte, werden wir industriepolitische Initiativen für Soft- und Hardwareentwicklungen, Netzwerk- und Cloudtechnologien in Deutschland und Europa, insbesondere bei den Schlüsseltechnologien und in der Netzwerktechnik unterstützen.
Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ
Ein wichtiger Teil der Digitalstrategie ist die Steigerung der Medienkompetenz junger Menschen (gähn, gs), um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren. Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer (werden auch Kurse in Schulen zur Früherkennung von Staatstrojanern auf dem eigenen Laptop angeboten? gs). Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut. Das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ rückt somit in den Fokus der Medienkompetenz. Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen qualitätsvolle, altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen. Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.
Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Es ist erforderlich, dass ein auch mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient sich mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigt (wer soll das anführen, wieder eine Verwaltungsjuristin oder ein Verwaltungsjurist? gs).
Digitales Leben und Arbeiten – Chancen und Rechte stärken
Die Digitalisierung eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die das Leben der Menschen einfacher machen und neue Chancen für den Arbeitsalltag bieten. So gibt es durch die Digitalisierung neue Angebote wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir fordern die Wirtschaft auf, diese zu fördern. Wir appellieren an die Tarifpartner, Telearbeitsmodelle (Abschied vom Berufsverkehr, den ich seit 15 Jahren nicht mehr erlebe, gs) zu fördern und entsprechend auszubauen, sowie tarifvertragliche Modelle zu finden, die die Rechte von Beschäftigten auf selbst zu bestimmende Telearbeitsplätze stärken. Das Angebot an Telearbeitsplätzen im öffentlichen Dienst werden wir weiter ausbauen. Öffentliche Verwaltung und Tarifpartner sind aufgefordert, die Rechte der Beschäftigten für eine erweiterte Arbeits-Autonomie und verbesserte Work-Life-Balance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken (z.B. Regelungen zur Nichterreichbarkeit). Wir begrüßen darüber hinaus betriebsinterne Regelungen dazu. Die Entwicklung neuer digitaler Qualifizierungs- und Weiterbildungswerkzeuge für Unternehmen wie auch für den öffentlichen Dienst ist zielgruppenspezifisch zu fördern und auszubauen.
Immer mehr Unternehmen nutzen Online-Plattformen, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen (E-Recruiting). Hierbei müssen die Grenzen der Privatsphäre eingehalten werden. Eine Umgehung von Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken – oder ähnlichen Plattformen ist nicht zu akzeptieren. Durch die Digitalisierung bieten sich vor allem für junge Mütter und Väter neue Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie zum Beispiel neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle.
Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin, z. B. zur engen Betreuung von Risikopatientinnen und -patienten oder chronisch Kranken. Dabei ist ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Eine unkontrollierte Weitergabe von sensiblen Patientendaten an Dritte muss verhindert werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Wir wollen den Einsatz und die Entwicklung von E-Care-Systemen in sog. Smart-Home-Umgebungen fördern, die älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung die technische Unterstützung bieten, um ihnen den Alltag zu erleichtern. Ein weiterer Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung.
Der digitale Alltag eröffnet neue Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen. Im Netz entstehen neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen. Wir werden diese Entwicklung unterstützen und „Online Volunteering“-Projekte fördern, z. B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung (Mängelmelder, Tausch- und Ehrenamtsbörsen). Wir wollen herausragende Projekte auszeichnen und einen Austausch der besten Beispiele initiieren. Zudem werden wir Projekte ins Leben rufen und fördern, durch die Medienkompetenz vermittelt wird und damit dazu beitragen, die digitale Spaltung zu überwinden (z.B. Seniorinnen und Senioren lernen von Schülerinnen und Schülern).
Wir fördern die Entwicklung und den Einsatz von bundesweiten Warn- und Informationssystemen, mit denen Bürgerinnen und Bürger per SMS, E-Mail oder über eine App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen informiert werden können. Wir führen Systeme ein (z. B. eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder eine Notruf-App) und ändern das TKG so, dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen. Im digitalen Zeitalter hat sich die Art der Kommunikation grundlegend verändert und die Menschen tauschen sich online auf diversen Plattformen aus. Wir sprechen uns gegen einen allgemeinen Klarnamenzwang aus, weil anonyme Kommunikation oft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten. Eine weitere negative Entwicklung in unserem Onlineverhalten sind beleidigende und verleumderische Äußerungen im Netz. Wir wollen ein ausgewogenes Aufklärungs- und Schutzkonzept mit rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Mitteln zum Persönlichkeitsschutz umsetzen.
In den nächsten vier Jahren können die Weichen gestellt werden, damit Deutschland und Europa eine Führungsrolle bei der konsequenten, sozialverträglichen, vertrauenswürdigen und sicheren Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft einnehmen. Mit einer ausgewogenen Digitalisierungspolitik können Zukunftschancen unseres Landes, Potenziale für Demokratie und Teilhabe sowie Innovations- und Wettbewerbsfähig langfristig gesichert werden. Deutschland wird zu einer echten digitalen Gesellschaft.
Ab Seite 142 wird es dann noch einmal spannend – da lassen die „Starker Staat“-Politiker die Muskeln spielen:
Digitale Sicherheit und Datenschutz
Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren (jau – sieht der Innenminister bestimmt auch so, gs)
Cyberkriminalität
Das Strafrecht passen wir – auch durch Abschluss internationaler Abkommen – an das digitale Zeitalter an. Wir schließen Schutzlücken und systematisieren die bisher verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften. Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing), da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können.
Eine zentrale Meldestelle für Phishing (sinnvoll, gs) und ähnliche Delikte soll die Prävention verbessern und Ermittlungen erleichtern.
IT-Infrastruktur und digitaler Datenschutz
Wir schaffen ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an
6694 die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle.
Um Freiheit und Sicherheit im Internet zu schützen, stärken und gestalten wir die Internet-Infrastruktur Deutschlands und Europas als Vertrauensraum. Dazu treten wir für eine europäische Cybersicherheitsstrategie ein, ergreifen Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität, [unterstützen die Entwicklung vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur (Finanzvorbehalt)] und begrüßen auch Angebote eines nationalen bzw. europäischen Routings.
Zur Wahrung der digitalen Souveränität fördern wir den Einsatz national entwickelter IT-Sicherheitstechnologien bei den Bürgerinnen und Bürgern (am deutschen Wesen…,gs). Wir prüfen, inwieweit ein Ausverkauf von nationaler Expertise und Know-how in Sicherheits-Schlüsseltechnologien verhindert werden kann (ich dachte, bei unseren „Freunden“ gibt es keine Wirtschaftsspionage und die Bedrohung kommt aus dem Osten?gs).
Die Sicherheit von Kommunikationsinfrastrukturen muss erhöht werden. Dazu muss die Cyber-Sicherheits- und Datenschutzstrategie weiterentwickelt werden. Dafür initiieren wir ein Spitzencluster „IT-Sicherheit und kritische IT-Infrastruktur“ (Beschäftigungstherapie für Schlapphüte, gs) und setzen uns für einen branchenübergreifenden Rechtsrahmen für Mindestanforderungen in Deutschland und Europa ein. Gleichzeitig wollen wir eigene nationale Kompetenzen im Bereich Internet/IT/Digitale Wirtschaft ausbauen, um unsere Unabhängigkeit zu erhöhen.
Der IT-Beauftragte der Bundesregierung (CIO) braucht ein Förderbudget für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur IT-Sicherheit (vielleicht auch digitale Weiterbildung, gs). Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden (gehen die Aufträge dann wieder an Firmen, die auch mit der NSA zusammenarbeiten? gs) Deutschland braucht für sicherheitskritische Komponenten ebenso wie für die Netzwerkinfrastruktur Labore („Innovationslabor Sicherheitselemente“) und Testeinrichtungen („Testcenter Netzwerkinfrastrukturkomponenten“), [die wir mit einem schlagkräftigen industrie- und forschungsgestützten Cyber-Sicherheits-Zentrums einrichten und verknüpfen wollen. [Wir bauen die Kapazitäten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationsechnik (BSI) und auch des Cyber-Abwehrzentrums aus] [und verbessern die IT-Ausstattung aller anderen deutschen Sicherheitsbehörden.]
[Um Bürgerdaten besser zu schützen und zu sichern, werden wir die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ anstreben. IT- und TK-Sicherheit wollen wir zusammenführen (Organisation).] Wir werden den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen. Um zu gewährleisten, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die Sicherheitsrisiken ausreichend informiert sind, sollen Internetprovider ihren Kunden melden, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches haben. Darüber hinaus streben wir einen sicheren Rechtsrahmen und eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an.
Vertrauen kann nur durch Transparenz hergestellt werden. Dies betrifft auch die Standardisierung von IT-Sicherheit. Notwendig sind eine Stärkung der Transparenz der Standardisierungsgremien und eine stärkere deutsche Beteiligung in diesen und anderen internationalen Gremien, besonders solchen der Internetarchitektur und Internet-Governance. Wir wollen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme mit Leben füllen. Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu verbindlichen Regelwerken werden.
Die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, Kryptographie, DE-Mail und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Hard- und Software gilt es erheblich auszubauen. IT-Hersteller und -Diensteanbieter sollen für Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften.
Die Koalition tritt für die europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen an die EU ein, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Wir werden zudem in der EU auf Nachverhandlungen der Safe-Harbor und Swift-Abkommen drängen. Die strengen Standards des Bundesverfassungsgerichts beim bereichsspezifischen Datenschutz dürfen nicht zum Zwecke eines europaweiten freien Informationsflusses zwischen Behörden geopfert werden.
Um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und der Bürger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen für die demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu fördern, setzen wir uns für ein Völkerrecht des Netzes ein (bei mir geklaut 😉 gs), damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten. Das Recht auf Privatsphäre, das im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte garantiert ist, ist an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters an-
zupassen.
EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden wollen wir bewahren. Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf.
Bei der Ausgestaltung ist auch darauf zu achten, dass Refinanzierungsmöglichkeiten der medialen Inhalteproduktion und der Stellenwert der Pressefreiheit erhalten bleiben. Die verbliebenen Streitfragen wie die Verantwortlichkeit für Daten in Clouds und bei privaten Accounts sozialer Netzwerke sowie für die Abgrenzung zu bestehenden Gesetzen für die öffentliche Hand sind zu lösen. Die Verhandlungen zum Datenschutz in der Wirtschaft genießen Vorrang.
Konsequenzen aus der NSA-Affäre
Wir drängen auf weitere Aufklärung, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen. Um Vertrauen wieder herzustellen, werden wir ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandeln. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser Ausspähung geschützt werden. [Wir stärken die Spionageabwehr.] Unsere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur muss sicherer werden. [Dafür fördern wir gezielt sichere Produkte und Lösungen zur Verschlüsselung der Telekommunikationsdaten in den Telekommunikationsnetzen (Finanzvorbehalt),] verpflichten die europäischen Telekommunikationsanbieter, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU zu verschlüsseln und stellen sicher, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten dürfen.
Das dürfte die Livestreaming-Fraktion allerdings freuen. Auf Seite 146:
Transparenter Staat
Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z.B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.
Im Kapitel Moderner Staat sind komischerweise auch die Ekelthemen „versteckt“:
Etwa Vorratsdatenspeicherung. In der mir zugänglichen Version des Vertrages heißt es auf Seite 141 (erster Entwurf 24. November 20 Uhr)
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei werden umgesetzt und die Analysefähigkeit der Datei verbessert.] Die Vorschriften über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden wir rechtsstaatlich präzisieren, um unter anderem das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerfüllung zu unterstützen. [Vorratsdatenspeicherung strittig.]
Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.
Schon interessant, wie sich die Falken im Endspurt der Verhandlungen in den strittigen Punkten durchsetzen….Wie gesagt, das ist die Koalition, die für die Bürgerinnen und Bürger mehr Datensicherheit versprechen will…..
Puh. Was würde wohl Marcel Reich-Ranicki zu diesen Ergüssen sagen….
Die deutsche Wirtschaft und die deutsche Öffentlichkeit müssten sich nicht vor der verdachtsunabhängigen Totalüberwachung der NSA fürchten. Denn die Bedrohung lauert nach wie vor im Osten, so Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Deshalb „gibt es auch angesichts einer derzeit aufgeregt geführten Debatte keinen Anlass, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnern in den USA und Großbritannien grundsätzlich in Frage zu stellen.“
Er begrüßte, dass die NSA eine erste Stellungnahme zu Prism an die Bundesregierung übermittelt hat. Er sei „erstaunt, in welch offener Weise die NSA bereit war, uns über die amerikanischen Prism-Programme aufzuklären“. Der US-Dienst habe dadurch zur allgemeinen Klarstellung beigetragen. Ähnliches flötete in den Sommermonaten der noch amtierende staatstrojanische Bundesinnenminister Friedrich durch die Gegend. Wer das in Frage stelle, würde antiamerikanische Reflexe an den Tag legen. Punkt. Die Pofallala-Sprachregelung der Merkel-Regierung lautete: Ende der Debatte. Oder auch nicht. Mehr dazu morgen in meiner The European-Kolumne.
Hier kann man Internet und Demokratie ausdrucken – wenn man über einen Drucker verfügt
Es gibt immer noch ein „Ungleichgewicht der Partizipation“ zwischen den Möglichkeiten, die das Social Web bietet und den Beteiligungsangeboten von Politik, Staat und Wirtschaft. Technologisch komfortabel gelöst ist beispielsweise das Portal FragdenStaat.de. Das Begehren nach Information und Partizipation wird allerdings von den Behörden mit einer perfiden Kunst des Abwimmelns zunichte gemacht. So hat das Informationsfreiheitsgesetz 13 Paragrafen und fast die Hälfte des Regelwerkes kann eingesetzt werden, um Anfragen wieder loszuwerden.
Wenn Partizipationsprojekte der öffentlichen Hand ins Leere gehen, wie beim „Liquid-Friesland-Projekt“, an dem sich innerhalb eines Jahres nur 60 Bürger beteiligt haben bei einer Landkreis-Einwohnerzahl von 100.000, liegt es vielleicht nicht in erster Linie an der mangelhaften Beteiligungsbereitschaft der Bevölkerung, sondern an der schlechten Umsetzung dieser Initiativen.
Internet-Kritiker wie der CDU-Politiker Stephan Eisel können sich mal das Vergnügen machen, den eGovernment-Aktionismus der Bundesregierung etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Stichwort BundOnline. Das sind Internet-Mumien, die das Dasein von Untoten fristen. Kaum ein Projekt hat die erhoffte Nutzerfrequenz erreicht. Das Kabinett-Ärzteteam hat bei seinen Online-Initiativen etwas Wesentliches vergessen: Wo krankt der Patient und welche Therapie ist sinnvoll? Wer braucht die Internetdienstleistungen des Bundes, was muss getan werden, damit sie auch genutzt werden und wie können Doppelentwicklungen vermieden werden? Ohne Anamnese gibt es keine erfolgreiche Medikation.
Die verstorbenen Patienten des BundOnline-Projektes wurden in aller Stille zu Grabe getragen und die Todesursache lautet in allen Fällen „ärztliches Versagen“. Man braucht sich nur das Verteidigungsministerium anzuschauen. Die schreiben seit Jahren lieber wöchentlich lange Berichte, warum sie etwas nicht können, statt es einfach zu tun. Das Phänomen der mangelhaften Beteiligung liegt wohl eher an der digitalen Inkompetenz von Verwaltungen und Regierungen. Oder an einer Blockadepolitik, um sich nicht in die Karten schauen zu lassen.
„Wenn das Digitale nur als ‚Neue Medien‘ angesehen wird, dann wird es auch wie ein Wurmfortsatz der Medien behandelt und seiner Eigenständigkeit beraubt werden. So kann dann der Bundestag weiter machen wie bisher, die Bundesregierung lässt sich beim IT-Gipfel feiern und ab und zu werden mal einigen Startup-Gründern die Hände geschüttelt von einem Digital-Koordinator im Kanzleramt.“
Das Digitale sei weit mehr als nur Multimedia, es betrifft nicht nur die Medienbranche, sondern es revolutioniert jeden einzelnen Aspekt von Staat und Gesellschaft.
„Die Wirtschaft verändert sich immer schneller, der Jobmarkt ist in Bewegung und die Algorithmen werden für Umwälzungen sorgen, gegen die die Rationalisierungsmaßnahmen der 70er und 80er Jahre wie eine nette Episode aussehen“, schreibt Lumma.
Seine Forderung nach Einrichtung eines Zukunftsministeriums und den passenden Ausschuss dazu im Bundestag unterstütze ich leidenschaftlich – verbunden mit dem Wunsch nach einem digitalen Masterplan der Bundesregierung. Kommt in Berlin endlich aus den analogen Socken raus.
Bei mir verstärkt sich nicht (dat hatte ich in meiner heutigen Kolumne vergessen) der Eindruck, dass der Überwachungs-Totalitarismus der staatlichen Sicherheitsdienste die Menschen auf die Barrikaden treibt. Vielleicht zählt es schon zu sehr zum Common Sense, die Freiheit nicht mehr vor dem Staat, sondern durch den Staat zu suchen. Dabei gehört es zu den wenigen Errungenschaften der modernen Zivilisation, den Staat in seine Schranken zu weisen und die Gesellschaft vor dem Zugriff der Politik zu schützen, so das Credo des Soziologe Wolfgang Sofsky. Wie jede Freiheit sei jede Privatheit zuerst negativ. Alle Eindringlinge in die Privatsphäre verstießen gegen das Freiheitsrecht des einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden.. Die Privatheit sei wie die Freiheit ein Wert an sich, kein Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck.
Leimspur des Verschwörungswahns
Wir sollten uns nicht auf die Leimspur des Sicherheits-Anti-Terror-Geklingels von Innenminister Friedrich und Konsorten locken lassen. Es stinkt gewaltig nach Hexenjagden und Schnüffelkampagnen wie zu Zeiten von Senator McCarthy und FBI-Chef Hoover mit ihrer panischen Angst vor kommunistischer Infiltration, die sich allerdings in erster Linie in den verwirrten Hirnen dieser zwei liebwertesten Gichtlinge des starken Staates abspielten.
„Der Verschwörungswahn stand in keinem Verhältnis zur realen Gefahr. Unzählige gerieten unter Verdacht, wurden ausgeforscht oder mit Berufsverboten belegt“, schreibt Sofsky in seinem Buch „Verteidigung des Privaten“ und verweist schon 2007 auf die Abhörmethoden der NSA, die ohne richterliche Genehmigung die Verbindungsdaten zahlloser Auslandsgespräche speichert.
Unter dem Banner der allumfassenden Fürsorge und Vorsorge entzieht man die Exekutivgewalten sukzessive der öffentlichen Kontrolle. Der paranoide Staat formiert die Gesellschaft nicht auf dem Fundament des Vertrauens, sondern von Angst und Mißtrauen. Der Staat inszeniert selbst das Übel, das zu bekämpfen er vorgibt.
Anti-Terror-Rabulistik
Auch die Anti-Terror-Bilanz, die der Bundesinneninister nach seinem NSA-PRISM-Hofknicks im Weißen Haus mit nach Deutschland brachte, erweist sich immer mehr als Taschenspielertrick. Die PRISM-Schnüffelei habe geplante Terrorakte im Keim erstickt. Nette Rabulistik. Das erinnert mich an den Gottesbeweis. Weil man die Nicht-Existenz Gottes nicht beweisen kann, ist es der Beweis für die Existenz Gottes. Mit solchen Sprüchen überzeugt der böse Wolf sogar Rotkäppchen von seinen friedlichen Absichten.
Meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz über den Zugriff von deutschen Sicherheitsbehörden auf PRISM-Daten sind ja bekanntlich abgeschmettert worden. Nur das BKA hat in der Begründung einige Ankerpunkte freiwillig oder unfreiwillig für weitere Recherchen hinterlassen.
Vermittlung bei Anfrage „Spähprogramm Prism“
Datum 16. Juli 2013 11:01:38
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Verweis des BKAs auf den Aufwandsvorbehalt nicht schlüssig ist. Schon bevor ein konkretes Informationsbegehren eingeht, muss die Behörde sich so organisieren, dass der spätere Aufwand zur Informationserteilung gering gehalten wird. Beispiele für solche vorwirkenden Pflichten für das Informationsmanagement in Behörden sind eine Speicherungspflicht für Datenübermittlungen, die Verpflichtung zur Einführung effizienter, kostensparender Verfahren zur Auskunftserteilung und besondere Anforderungen an die Aktenführung.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn
Und an das BKA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst”. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.
2) Desweiteren schreiben Sie:
“Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.
3) Generell lege ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang Widerspruch ein.
Es verwundert mich nicht, dass sich der Lobbyverein Bitkom mit ihrem Vize-Präsidenten René Obermann vehement gegen den Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) „zur so genannten“ Netzneutralität positioniert:
„Der Entwurf des BMWi ist ein regulatorischer Schnellschuss und wird der komplexen Thematik nicht gerecht. Er konterkariert die Breitbandstrategie der Bundesregierung, in dem er genau jenen Unternehmen massiv schadet, die in den Breitbandausbau investieren“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Aufgrund der sehr allgemeinen und weitreichenden Regelungen im Entwurf könnte es Netzbetreibern auf der einen sowie Dienste- und Inhalteanbietern auf der anderen Seite künftig generell verboten sein, Produkte und Dienste nach Preis und Qualität zu differenzieren. Gesicherte Qualitätsklassen seien jedoch notwendig, um die Güte bestehender Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Die Presseverlautbarung kann man hier ausführlich nachlesen.
Warum lassen die Bitkom-Herren eigentlich nicht Telekom-Noch-Chef Obermann zu Wort kommen, dann wäre die Interessenlage doch eindeutig. Von diesem Laden ist eine klare Haltung zur Netzneutralität nicht zu erwarten. Man sitzt halt am liebsten auf dem Schoß der Kanzlerin, feiert sich selbst auf den IT-Gipfeln der Bundesregierung und betreibt eine einseitige Industriepolitik, wie es sich für einen Mitgliedsverband des BDI gehört.
Wenn es doch endlich mal eine Breitbandstrategie der Bundesregierung geben würde. Da gibt es keine klaren Worte von der Bitkom-Riege.
Herren in Schwarz
Der Netzausbau sollte zur wichtigsten Infrastruktur-Aufgabe des Staates zählen und nicht den Interessen eines Shareholder Value-Konzerns überlassen werden (wie das funktioniert, zeigt das Beispiel Südkorea).
Insofern sind vom Bitkom-Altherren-Verein aus den vorgestrigen Zeiten der Deutschland AG keine Impulse für die vernetzte Ökonomie zu erwarten.