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Scheinheilige Aufklärer: Freiwillig passiert gar nichts in der katholischen Kirche

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle, geleitet von dem ehemaligen Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist nach Angaben von netzwerkB (ein Zusammenschluss Betroffener von sexualisierter Gewalt) gescheitert.

Die vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit unabhängigen Experten, die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war, werde nicht stattfinden.
Im kriminologischen Forschungsinstitut seien bereits zwei Mitarbeiter freigesetzt worden.

“Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben, entspricht auch unseren eigenen Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit, sich zu öffnen. Sie ist noch nicht fähig, mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer sexualisierter Gewalt umzugehen. Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in Deutschland mit Herrn Professor Pfeiffer, einem der renommiertesten Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion für die Presse, passiert ist danach nichts mehr”, kritisiert Norbert Denef vom netzwerkB.

Das wird sich auch wohl nicht ändern. Auf freiwilliger Ebene kommt man nicht weiter!

“Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften und ähnlichen Institutionen einknickt”, moniert Denef.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

“Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden können”, fordert Denef.

Die Kirche dürfe sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es werde Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

“Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend, jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, privat und beruflich, sind mit Entschädigungen unterhalb von 100.000 Euro nicht angemessen kompensiert”, so der netzwerkB-Vorsitzende.

Ich hätte noch einen weiteren Vorschlag. Konfessionelle Schulen, die zu fast 100 Prozent über Steuergelder finanziert werden, sollten wie jede andere Schule auch, der staatlichen Schulaufsicht unterstehen. Die Bundesländer sollten daher die Schulgesetze ändern, auch wenn die Kirchenlobby wieder auf die Barrikaden geht. Ich halte es für skandalös, dass der Staat disziplinarisch nicht gegen Lehrer, Schulleiter oder sonstige Mitarbeiter vorgehen kann. Die Schulaufsicht kann Berichte einfordern – mehr nicht. So ist es jedenfalls am CoJoBo in Bonn gelaufen.

Siehe auch:

Offener Brief an Kardinal Meisner: Wann wird Eminenz wirklich tätig, wenn es um sexuellen Missbrauch geht? #cojobo

Sexueller Missbrauch an katholischen Einrichtungen: Wie aus Opfern Täter gemacht werden.

Missbrauchsfälle an katholischer Schule: Aufklärer musste gehen.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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