@NadineSchoen Deutschland Vorreiter bei Stärkung des Wettbewerbs im Netz – Live-Talk um 14 Uhr mit @haucap zur #GWBNovelle #DigitalXAdhoc @Kartellamt @vonderleyen

Mussten bis­her müh­se­lig Markt für Markt die Wett­be­werbs­ver­hält­nis­se ana­ly­siert wer­den, um zu er­mit­teln, ob ir­gend­wo ein Fehl­ver­hal­ten der Platt­form vor­liegt, wird der Spieß mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um­ge­dreht. „Das Bun­des­kar­tell­amt kann gro­ßen Platt­for­men wett­be­werbs­wid­ri­ge Ver­hal­tens­wei­sen von vorn­her­ein un­ter­sa­gen. Soll­te das Ver­hal­ten doch wett­be­werbs­kon­form sein, liegt es nun an der Platt­form, den Ge­gen­be­weis an­zu­tre­ten. Das spart viel Zeit, und man muss nicht erst war­ten, bis das Kind in den Brun­nen ge­fal­len ist, um Ret­tungs­ak­tio­nen ein­zu­lei­ten. Mit die­ser Mo­der­ni­sie­rung des Kar­tell­rechts ist Deutsch­land Vor­rei­ter, auch wenn wir sonst in vie­len Be­rei­chen der Di­gi­ta­li­sie­rung hin­ten­ dran sind. Die EU-Kom­mis­si­on hat erst im De­zem­ber mit dem ‚Di­gi­tal Mar­kets Act‘ (DMA) ers­te Vor­schlä­ge für ähn­li­che Än­de­run­gen des Eu­ro­pa­rechts vor­ge­legt. Bis die um­ge­setzt wer­den, dürf­ten aber min­des­tens drei wei­te­re Jah­re ver­ge­hen. Da­her ist es gut, dass Deutsch­land bei der Di­gi­ta­li­sie­rung nun we­nigs­tens im Kar­tell­recht vor­an­geht“, kommentiert Professor Justus Haucap den Beschluss des Bundestages.

Nadine Schön, stellvertretende Chefin der Unionsfraktion im Bundestag, sieht das ähnlich. In der EU werde es noch eine Weile dauern, bis es zu einer Änderung des geltenden Wettbewerbsrechts kommt.

„Wir sind dafür, dass aus diesen natio­na­len Gesetz­ge­bun­gen für die künf­ti­ge Rege­lung auf euro­päi­scher Ebene gelernt wird. Ich finde es char­mant, dass wir in Deutsch­land jetzt unge­fähr zwei Jahre Zeit haben, um unsere Regu­lie­rung auszu­tes­ten und daraus Rück­schlüs­se zu ziehen. Das entspricht mehr der Dyna­mik in der digi­ta­len Welt. Übri­gens haben wir auch jetzt schon vonein­an­der gelernt“, so Schön im Interview mit der FAZ.

Im DMA arbei­tee man sehr stark mit Regel­bei­spie­len, „während wir mit der GWB-Novel­le eher eine abstrakt-gene­rel­le Rege­lung machen. Wir haben nun im Laufe unse­res Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens auch in der GWB-Novel­le Regel­bei­spie­le hinzu­ge­fügt, damit klarer ist, wovon wir über­haupt spre­chen und welche Szena­ri­en wir vor Augen haben“.

Schön nennt als Beispiel die Verbots­tat­be­stän­de des Para­gra­phen 19a. „Hier sind wir zunächst mit einer abstrakt ausfor­mu­lier­ten Rechts­norm heran­ge­gan­gen, um eine zukunfts­wei­sen­de und tech­no­lo­gie­of­fe­ne Regu­lie­rung von Gate­kee­per-Platt­for­men sicher­zu­stel­len. Um GWB und DMA anzu­glei­chen, haben wir dann konkre­te Verhal­tens­wei­sen ergänzt, die das Bundes­kar­tell­amt unter­sa­gen kann, weil sie mit Selbst­be­vor­zu­gung und unfai­ren Bünde­lungs­prak­ti­ken einher­ge­hen“, betont Schön.

Wir diskutieren das am Donnerstag ab 14 Uhr im DigitalXAdhoc-Format mit Justus Haucap. Er ist seit 2009 Professor für Volkswirtschaftslehre und war von Jahresbeginn 2015 bis Ende 2018 Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist Gründungsdirektor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) und war von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission. Seit 2019 ist er federführender Herausgeber der Perspektiven der Wirtschaftspolitik. Mitdiskutieren über die Chat- und Kommentarfunktonen von YouTube, Facebook und Co.

Man hört, sieht und streamt sich um 14 Uhr.

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