Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Erleben wir eine Renaissance der Knöllchen-Jäger im Internet?

Carte blanche für Abmahn-Anwälte? Diese Frage stellt ZDF online in der Debatte um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
„Website-Betreiber, die meinen, sie könnten den Staatsvertrag ignorieren, sollten ihre Haltung überdenken. Denn wer ab 1.Januar 2011 den Staatsvertrag wissentlich missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro belegt werden. In der Blogosphäre herrschen nun Unsicherheit und Wut. Dabei geht es gar nicht mal um die Tatsache, dass sogar Blogger, die Google-Anzeigen oder Flattr zur Refinanzierung ihrer Serverkosten nutzen, ab dem 1. Januar theoretisch einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum angeben müssen“, so ZDF online.

Was die Blogger ärgere, sei die zu erwartende Schwemme von Abmahnungen. Denn in der Praxis würde es schwer fallen, die Inhalte einer Webseite in die richtigen Altersklassen einzustufen. Und wer falsch liege, riskiert eine Abmahnung. Der „Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur“ führte dazu ein Experiment durch, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Ergebnis: 80 Prozent lagen falsch. Da helfen auch die Beschwichtigungsphrasen der Staatsapologeten nicht weiter die meinen, dass es so schlimm nicht kommen wird. Erinnert sich noch jemand an den 1. Januar 2002, als das Teledienstgesetz (TDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag geändert wurden. Kern der Neuregelung war eine verschärfte Impressumspflicht für Anbieter von Tele- und Mediendienste. Auch hier waren die Vorgaben schwammig und boten einen großen Interpretationsspielraum für juristische Haarspaltereien. Ein gefundenes Fressen für all die unseriösen „Rechts“-Anwälte, Wettbewerbs- und Abmahnvereine, die sich die missverständliche Rechtslage zu Nutze machen, um unbescholtene und arglose Dienstleister in den Ruin zu treiben. Die kleinsten Fehler wrrden von Mitarbeitern dieser Abmahnungs-Maschinerie akribisch recherchiert, um daraus reichlich persönlichen Gewinn zu ziehen. Da wurden Abmahnungen wie am Fließband verschickt und mittelständische Service-Anbieter verschreckt und eingeschüchtert.

Die Hoffnung der Abmahner besteht immer in der vorausgesetzten Autoritätsgläubigkeit der Abgemahnten. Häufig genug ziehen diese es vor, sich außergerichtlich mit den Abzockern zu einigen. Der Abgemahnte kann oftmals weder seine Rechtslage genau einschätzen, noch hat er neben seinem Geschäftsbetrieb die Zeit und das Geld, sich auf ein langwieriges Rechtsverfahren einzulassen. Das Resultat sind vorschnell bezahlte Bußgelder, zeitaufwendige Überarbeitungen der vorgeworfenen Verletzungshandlung oder dessen Vernichtung.

Aber liebe Abmahner, wenn ihr glaubt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als Konjunkturpaket für Eure Machenschaften wirkt, solltet Ihr Euch den Fall Jack Wolfskin noch einmal zu Gemüte führen: Bei Abmahnungen fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern wehren sich im Social Web!

Ein Gedanke zu “Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Erleben wir eine Renaissance der Knöllchen-Jäger im Internet?

  1. Christian Wendling

    Ich kann mich noch gut an die Abmahnwelle zu vermeintlichen Missachtungen des TDG erinnern. Insbesondere viele Architekten, deren Berufsbezeichnung unter einem besonderen Schutz steht und deren Impressum daher über die üblichen Angaben hinaus weitere Details enthalten muss, durften sich mit den Abmahnungen auseinander setzen. Daran verdienten dann nicht nur die abmahnenden Anwälte, sondern auch die Anwälte, die man sich zur juristischen Meinungsbildung hinzu zog. Die Rechtslage war (und ist?) lange unklar und änderte sich laufend durch neue Urteile. Was die aktuelle Entwicklung mit dem JMStV für Architekten und bedeutet, die inzwischen nicht mehr nur mit einer statischen Webpräsenz online sind, sondern zunehmend auch social media-Angebote aktiv nutzen, kann ich noch nicht absehen. Muss man tatsächlich alle Inhalte klassifizieren nach ihrer Alterstauglichkeit? Wo bitte ist da der inhaltliche Zusammenhang mit Blog-, Twitter- und Facebook-Einträgen über baukulturelle Inhalte???

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