Bloggercamp-Hangout ist Rundfunk – Merkel-Hangout ist kein Rundfunk: „Freispruch“ für die Kanzlerin?

Rundfunkstaatsvertrag als Bürokratiemonster

„Freispruch“ für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht“, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.

Damit steht er im Widerspruch zu einer Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM): So wurde unsere Bloggercamp-Sendung vom 28. September 2012 als Rundfunk eingestuft. Damals hatten wir an eine Fortsetzung des Formats noch nicht gedacht.

Entsprechend antwortet die BLM:

„Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.

In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.“

Von dem Kriterium der regelmäßigen Verbreitung war an keiner Stelle des BLM-Genehmigungsschreibens die Rede. War ja auch überflüssig, da von uns im September nur eine Veranstaltung geplant war (mittlerweile ist die Genehmigung verlängert worden).

Wie kommt nun der ZAK-Vorsitzende zu einem völlig anderen Urteil? Am Donnerstag klang das bei der Medienzentrale Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Ausstahlungsort des Hangout der Kanzlerin zuständig ist, noch ganz anders:

„Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.“

Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:

„Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.“

Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?

Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“

Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.

Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel „Farm der Tiere“:

„Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.“

Für unser Un-Buch zur Streaming Revolution bekommen wir für das medienrechtliche Kapitel unglaublich viel Material geboten.

Siehe auch:

Merkel darf bei Google “abhängen”.

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange.