GEMA-Aprilscherz, Streaming Revolution und die Ökonomie der Selbermacher

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Am Ostermontag ist mir ja ein ziemlich derber GEMA-Aprilscherz gelungen, der eine Solidaritätswelle im Netz auslöste, die sogar bis zu Telefonanrufen reichte. Das ist ein gutes Gefühl, sollte wirklich mal der Ernstfall eintreten. Gleichzeitig ist die Reaktion auf meinen heutigen Beitrag auch ein Beispiel, was man heutzutage alles für möglich hält in der bescheuerten Urheberrechtsdebatte. Ein Indikator, wie sehr auch die Mashup- und Remix-Bewegung durch diese ganze Panikmache zum geistigen Eigentum in Mitleidenschaft gezogen wird und man sich bei jeder Collage, bei jedem Mitschnitt von Audio- oder Videobeiträgen mittlerweile Gedanken macht, ob nicht irgendein Abmahn-Gichtling auf den Plan gerufen wird.

Für meine The European-Kolumne am Mittwoch plane ich übrigens einen Artikel über die Ökonomie der Selbermacher – hat ja auch sehr viel mit der Mashup- und Remixbewegung zu tun. Das gilt eben auch für die Streaming Revolution „Hangout on Air“, die es jedem ermöglicht, TV-Produzent in eigener Sache zu werden. Und das gilt natürlich auch für die immer größer werdende Crowdfunding-Bewegung.

Auf das neue Buch von Chris Anderson „Makers“ gehe ich am Mittwoch natürlich auch ein. Alles weitere im Video.

Meinungen zur Ökonomie der Selbermacher natürlich wieder gefragt. Kontaktiert mich bis morgen so gegen 14 Uhr.

Zu Aprilscherzen siehe auch: Google Nose und David Hasselhoff in Nordkorea

Richard Gutjahr geht heute auf das Selbermacher-Projekt von Dieter Hildebrandt ein: Stör langsam – Dieter Hildebrandt goes Web-TV.

Forever Young? Nicht mit der GEMA: Abmahnung erhalten

Selbst die Sperrtafel darf ich nicht einblenden

Was als harmloser Scherz begann, wird jetzt bitterer Ernst. Mein ironischer Youtube-Beitrag unter dem Titel „Mikrofon-Stresstest-Gema-Ärger-Video“ hat die Rechtsabteilung der GEMA wohl auf die Palme gebracht.

Das Ganze wird nicht als Satire gesehen, sondern als vorsätzlicher Verstoß gegen das Urheberrecht.

Die GEMA bezieht sich in ihrem Abmahnschreiben, das ich am Samstag als Einschreiben mit Rückschein erhielt, auf Paragraf 97 UrhG und formuliert auf dieser Grundlage ihre Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Die Gralshüter des geistigen Eigentums behalten sich Schadenersatzansprüche gegen meine Person vor. Als Rechtsinhaber verlangt die GEMA die sofortige Löschung meines Videos mit der rechtswidrigen Ausstrahlung des Songs „Forever Young“ der Gruppe Alphaville. Ich muss mich verpflichten, es ab sofort zu unterlassen, das geschützte Werk oder einzelne Teile hiervon im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Für den Fall einer zukünftig eintretenden schuldhaften Verletzung des Unterlassungsversprechens bin ich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

Auch wurde mir untersagt, an die Stelle des Videos eine Sperrtafel einzublenden. Dingdong. Das wird jetzt wohl ein teurer Scherz.

Bin auf die Kostennote des von der GEMA beauftragten Rechtsanwalts gespannt.

Vielleicht starte ich ja via Startnext eine Crowdfunding-Initiative, um Geld zu sammeln für den Gerichtsprozess gegen die GEMA. Denn ich werde wohl die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Hoffe auf Eure Unterstützung. Ansonsten noch frohes Osterfest. Bei mir liegen jetzt die Ostereier wie Blei im Magen. Ich könnte bei dieser Dreistigkeit der Abmahn-Gichtlinge kotz…

Update am 1. April!

Die Solidaritätswelle, die gerade durchs Web rauscht, macht mich überglücklich. Wenn es denn mal wirklich zum Schwur kommt, werde ich mich daran erinnern. Aber heute sollte das etwas gelassener wahrgenommen werden.

So am ersten Tag des winterlichen Monats April 🙂