Die leeren Versprechen der App-Economy

Die App ist nicht tot, wie es das Digitale Quartett als These diskutierte, sie war wohl noch nie so richtig lebendig. Zu dieser Einschätzung neigt jedenfalls Bernd Stahl, Netzwerkspezialist von Nash Technologies in Stuttgart. Ein Versprechen habe die App-Economy bislang nicht eingelöst:

„Die Kombination von Apps zu größeren Applikationen. Da ist noch nichts passiert. Jede App ist autark und macht nicht viel mit anderen Diensten. Es gibt zwar einige einfache Kombinationen wie den Kalender auf dem iPhone. Aber so richtig begeistert hat mich das nicht. Man sieht nichts von komplexeren Software-Architekturen wie man das in der traditionellen Software-Entwicklung kennt. Da ist noch ziemlich viel Luft nach oben. Die Frage ist, ob die App-Anbieter sich überhaupt in diese Richtung bewegen“, so Stahl.

Es müsste möglich sein, ein größeres System in einem Framework aus vielen Applikationen zusammen zu bauen. Also die Überwindung der Software-Krise durch die Schaffung von einfach nutzbaren Apps.

„Irgendwie klappt es mit der Modularisierung von Apps nicht so, wie man sich das anfänglich vorgestellt hat“, sagt Stahl.

Es sei immer noch eine große Aufgabe, die komplexen Anwendungen nach den Grundsätzen der Vereinfachung für Massenanwendungen zu gestalten. Ein Aspekt, den Bernd Stahl beim virtuellen Blogger Camp am Mittwoch, den 28. November um 18,30 Uhr vortragen wird.

Abstürzende Applikationen, Fehlanzeige bei Service-Apps und überforderte Entwickler, die mit irgendwelchen Tools ihre Kunden in die mobile Welt heben wollen. Es gibt sehr viel Schrott auf dem Markt der mobilen Applikationen, kritisiert auch Ralf Rottmann vom Kölner Unternehmen Grandcetrix in Köln:

„Man sieht, wie sich die Entwicklungen der 80er und 90er Jahre wiederholen. Jeder kann leicht auf den App-Zug aufspringen und super leicht Entwickler werden. Wie man bei GeoCities damals blinkende einfache Webseiten gesehen hat, weil das eine einfach zugängliche Technologie war, sieht man es heute bei Apps.“

Da seien sehr viele Laienspieler am Werk. Gleichzeitig führe dieser vermeintliche Goldrausch auch dazu, dass jeder erst einmal auf den Zug aufspringt.

„Es werden oft irgendwelche Apps in den Store geschoben, in der Hoffnung den nächsten Millionen-Seller entdeckt zu haben. Die Erfahrung zeigt, dass das so nicht funktioniert. Es sind Softwareentwicklungsprojekte und es gelten die gleichen Mechaniken und Mechanismen wie bei der ganz normalen und klassischen Softwareentwicklung auch“, sagt Rottmann im ichsagmal-Interview.

Wenn es um anspruchsvolle Aufgaben für den Unternehmensalltag geht, bietet die App-Economy noch nicht sehr viel. Netzexperten sehen hier Änderungsbedarf. In Deutschland sieht es bei Apps für Transaktionen, After-Sales, Produktanfragen oder Möglichkeiten für Beschwerden noch düster aus.

Natürlich gebe es heutzutage viele Kundencenter-Apps, die Standardfunktionen aufweisen. In der Regel würden die Unternehmen in den Call Center-Strukturen mit wilden Prozessen operieren, die nicht ineinander greifen. Diese Kulturen könnten für mobile Anwendungen und soziale Netzwerke nichts leisten. Es wirke sich sogar kontraproduktiv aus, da die Missstände im Service jetzt öffentlich werden.

„Ich kenne selber viele Call Center, in denen es mittlerweile eine Twitter-Truppe gibt. Diese vier Mitarbeiter sind meisten nicht in den Prozess integriert, bedienen einen anderen Kanal und das heißt dann Multi Channel-Strategie. Die Serviceindustrie redet seit 20 Jahren über Multichannel und will die Kunden über verschiedene Touch Points abzuholen. Solange ich nicht den kulturellen Wandel im Unternehmen mache, nützt das nichts. Es wird nur eklatanter. Durch Social Media kann jeder heute sehr schnell sehr laut werden. Deshalb liest man mehr über Service, der nicht funktioniert und man bekommt es viel mehr mit. Wenn ich telefoniere, dann erzähle ich es nur meinem engen Netzwerk. Wenn es über Twitter läuft, dann erzähle ich es unter Umständen tausendfach“, erläutert der App-Experte von Grandcentrix.

Die Verschlafenheit in vielen Chefetagen liege wohl auch an der mentalen Verfassung der so genannten Digital Immigrants oder Digital Ignorants, moniert Heinrich Welter von Genesys:

„Nur wer sich selbst intensiv mit dem Möglichkeiten neuer Geräte wie dem iPhone oder iPad beschäftigt, kann verstehen, welche fundamentale Änderung durch die Multi-Modalität der Geräte in Verbindung mit Nutzerfreundlichkeit, Haptik, Interface und Spaßfaktor entsteht. Hier geht es nicht darum, bunte Alternativen zu bestehenden Services zu bieten, sondern Services vollständig neu zu erfinden.“

So eine Art Kundenversteher-App, die Ityx-Manager Andreas Klug beim ersten virtuellen Blogger Camp ins Spiel gebracht hat.

„Warum gibt es keine Smartphone-App ‚Ich will einen Stromanschluss haben’. Ich tippe den Dienst an und werde durch ein Menü geführt. Im Dialog mit der App wird sofort festgestellt, was ich als Kunde möchte. Einen Anschluss anmelden, kündigen oder ummelden, Kontodaten abgleichen, den Zählerstand fotografieren, einen Dauerauftrag einrichten, Umzug organisieren oder einen Anbieterwechsel vornehmen“, so Klug.

Das Ganze stehe gebündelt in einer virtuellen Akte jederzeit zur Verfügung und kann personalisiert verarbeitet werden.

„Es wird mir ein Preis vorgeschlagen und der Makler sorgt dafür, dass ich am nächsten Tag einen Stromanschluss habe. Mit Künstlicher Intelligenz kann man diese Daten auslesen und punktgenau bearbeiten wie bei der Anfertigung eines Maßanzuges. Das muss kein Servicemitarbeiter mehr machen. Ich bin sogar davon überzeugt, dass viele Mitarbeiter im Kundendienst solche Dinge schlechter bearbeiten als Maschinen. In der App-Economy könnte man den Kunden sehr viel mehr bieten, um das Warteschleifen-Syndrom vom Tisch zu fegen“, erklärte Klug in dem Live-Hangout mit Hannes Schleeh, Dirk Elsner, Frank Schulz, Andreas Prokop und Robert Redl.

Gleiche Effekte erzeugt man mit der sozialen Intelligenz der vernetzten Kunden über Chats, selbsterklärende Youtube-Videos, öffentliche Dialogformen in Live-Hangouts, Foren, kompetente Facebook-Teams, Twitter-Nachrichten und smarte Web-Services. Unternehmen und Kunden sparen sich dann Zeit und Ärger.

Wie der Kundenservice vernetzt, intelligent und einfach auf die Beine gestellt werden kann und generell die Prinzipien der Vereinfachung bei der Bedienung von Produkten und Diensten beachtet werden, steht bei der ersten Session des Blogger Camps am 28. November um 18,30 Uhr im Vordergrund. Um 19,30 diskutieren wir dann über neue Konzepte der virtuellen Kommunikation. Man sieht und hört sich also spätestens in einer Woche.

Am Freitag gibt es von 15,30 bis 17,30 einen Live-Hangout vom Haus der Architektur in Kölle. Thema: Neue Medien in der Planung: Fluch und Segen – Offene Veranstaltung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung NRW.

Auf Facebook hat sich übrigens spontan eine Initiative gebildet, um eine Qualitätsoffensive bei der App-Entwicklung anzustoßen. Vielleicht hat ja noch jemand, bei diesem Projekt mitzumachen.

Man freut sich ja schon über Kleinigkeiten in der App-Economy: Jetzt kann man den Beziehungsstatus auch über die Facebook-App ändern. Grandios.

Reaktion auf Twitter:

Über Abmahner, Verbotsapostel, Korinthen-Kacker, Ordnungsfanatiker, Wächter, Aktenschieber und Autorisierungs-Kleingeister

In großen und kleinen Dingen des Lebens gibt es scheinbar die Sehnsucht nach Kontrollen, Grenzen, Sicherheit und autoritärem Gehabe. Diese Controlling-Geister gehen mir zunehmend auf den Keks. Nur keine Risiken eingehen, nur nicht zu viel Offenheit wagen und akzeptieren, dass man nicht der Mittelpunkt der Erde ist. So schlagen sie um sich, die Abmahner, Verbotsapostel, Bedenkenträger, Korinthen-Kacker, Ordnungsfanatiker, Wächter, Aufpasser, Knöllchenjäger, Aktenschieber und Autorisierungs-Kleingeister. Wer von den Regeln abweicht, wird als Störenfried eingestuft und bekämpft.

Mit den unterschiedlichsten Instrumenten der Drangsalierung. Im Internet manifestiert sich dieser Streit der „Kulturen“ wie in einem Brennglas. Das breite ich morgen in meiner The European-Kolumne aus. Musste heute mal etwas Dampf ablassen – zumindest in Schriftform.

Update:

Konferenz in Dubai: ICANN statt ILU – Warum man den Grenzwächtern des Netzes Paroli bieten sollte #wcit12

Grenzwächter des Internets.

Dubai und die Kontrollsucht der autoritären Internet-Hausmeister

Ich sollte doch ab und zu etwas akribischer meine eigenen Unterlagen durchforsten. Meine Recherchen, Auswertungen von Studien, Interviews und Notizen, die mein digitales Archiv füllen. Etwa über die vielen interessanten Panels der republica in Berlin, die ich auch im nächsten Jahr wieder besuchen werde. Da gab es also im Mai eine Diskussionsrunde zum Thema: „HACKING THE MAP OF INTERNET GOVERNANCE“. Bingo. Volltreffer. So richtig gut besucht war diese Veranstaltung leider nicht und stand auch bei meinen Berichten nicht so richtig im Vordergrund. Asche auf mein Haupt.

Hier noch mal der Hinweis auf die Audioaufzeichnung der Disputation in voller Länge:

“Theoretisch können heute fünf Milliarden Menschen das Internet nutzen, wenn man den Mobilfunk einschließt. So ein gigantisches Wachstum hat es in der Menschheitsgeschichte vorher nie gegeben. Deswegen sind viele politische Akteure überfordert, weil sie zur Regelung von Weltfragen nur das System der zwischenstaatlichen Organisationen haben – etwa die Vereinten Nationen, der G8-Gipfel, die Europäische Union oder die OECD. Hier findet alles hinter verschlossenen Türen statt. Es wird von oben nach unten hinter verschlossenen Türen entschieden“, bemängelte Professor Wolfgang Kleinwächter, Hauptredner des Panels.

Kleinwächter lehrt Communication Policy and Regulation an der Universität von Aarhus in Dänemark.

„Von 2003 bis 2005 gehörte er der UN Working Group on Internet Governance (WGIG) an, arbeitet seit 1998 in verschiedenen Funktionen für Icann sowie in zahlreichen internationalen Gremien und wird im Bundestag wie auch im EU-Parlament als Experte gehört. Er nimmt als Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft an der Internet-Konferenz in Dubai teil“, so die FAZ (dann könnte ich ja Kleinwächter fragen, wie die deutsche Delegation zusammengesetzt ist, wenn schon das Wirtschaftsministerium die Personenliste nicht rausrückt).

In Dubai werde vom 3. bis 14. Dezember auf der World Conference on International Telecommunications der ITU ein aus dem Jahr 1988 stammender völkerrechtlicher Vertrag aktualisiert, der die Telekommunikation weltweit regelt.

„Einige Regierungen halten das für eine gute Gelegenheit, den Vertrag auf das Internet auszudehnen und zum Beispiel die Zuordnung von IP-Adressen, Fragen des Inhalts von Informationen und der Cyber-Sicherheit in das Abkommen mit einzubeziehen. Das würde eine größere Legitimationsbasis schaffen für mögliche Eingriffe in den Internetverkehr. Damit könnten Teile aus dem Internet herausgebrochen und der Weg gebahnt werden für eine Fragmentierung des Internets entlang staatlicher Grenzen“, so Kleinwächter im Interview mit der FAZ.

Und es ist wohl kein Zufall, dass sich hier vor allein Dingen die autoritären Staaten wie Saudi-Arabien, Russland, China, Iran in Stellung bringen, um im Cyberspace wieder nationalstaatliche Mauern einzuziehen. Dubai sei erst der Auftakt für eine Serie von Konferenzen in den kommenden Jahren, wo das Thema der staatlichen Kontrolle über das Internet immer wieder aufgeworfen werden wird, erläutert Kleinwächter gegenüber der FAZ.

„Der arabische Frühling hat zwar einige autokratische Systeme beseitigt, andererseits hat er aber andere autokratische Systeme muntergemacht, die jetzt viel besser verstehen, welches politische Potential ein freies, offenes und grenzenloses Internet hat. Also arbeitet man dort darauf hin, Freiheit, Offenheit und Grenzenlosigkeit wieder einzuebnen und einem nationalstaatlichen Kontrollsystem zu unterwerfen.“

Also sollten wir unsere Aufmerksamkeit nicht nur auf den Zeitraum der ITU-Konferenz im Dezember richten, sondern auch im nächsten Jahr mehr auf den Fahrplan der Internet-Hausmeister schauen.

Siehe auch:

Wer soll im Netz wen kontrollieren und regulieren?

Vielleicht sollten wir am 2. Dezember zu diesem Komplex ein Blogger Camp auf die Beine stellen – sozusagen eine Sondersendung. Unabhängig davon würde ich vorher gerne noch Interviews machen – per Telefon oder Live-Hangout. Ganz nach den Wünschen der potentiellen Interviewpartner. Terminvorschläge und Stichpunkte für die Interviews bitte frühzeitig mailen. Wer in der Nähe von Bonn ist, käme natürlich auch für ein Bibliotheksgespräch in Frage.

Wer soll im Netz wen kontrollieren und regulieren? #lfmdigital #onlinetalk

Was passiert, wenn Netz-Monopolisten zu Erfüllungsgehilfen von staatlichen Überwachungs- und Kontrollwünschen werden? Wie könnte man ein dezentrales, offenes und sicheres Internet schaffen unter Bewahrung der Netzneutralität?

Genau mit diesen Fragen muss man sich jetzt beschäftigen und nicht mit unsinnigen Exkursen über die vermeintlichen Stasi-Methoden von Web-Dienstleistern wie Facebook oder Google. Das schrieb ich vor einigen Monaten. Ähnliches stand am 15. November bei einer Tagung der Landesanstalt für Medien NRW auf der Tagesordnung. Es ging um Offenheit und Regulierung, wobei weit mehr über Regulierung gesprochen wurde.

Und bei allen berechtigten und unberechtigten Ängsten über den Ausverkauf der eigenen Daten und dem Angriff auf die Privatsphäre blieben die Diskussionsrunden doch unpräzise, wenn es um konkrete Vorschläge geht. Deshalb mein Einwurf am Schluss der Panelrunde „Offenheit vs. Privatsphäre“ mit Patrick Beuth von Zeit Online, Dr. Annabell Preußler von der Uni Duisburg, Stefan Heuer von brand eins und dem Unternehmer Ibrahim Evsan. Wer schwingt sich also zum großen Beschützer meiner Daten und meiner Privatsphäre auf? Ist es der Bundesinnenminister, der mich gleichzeitig über Staatstrojaner ausspioniert oder Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich über die Notwendigkeit des Vergessens im Netz profilieren will (was technologisch schier unmöglich ist)? Benötigen wir eine Art staatlichen Hohepriester, der mit dem Staubsauer unterwegs ist und Daten beseitigt?

Beuth zog sich darauf zurück, dass man ja schon irgendwo das Recht auf informelle Selbstbestimmung von der Politik einfordern sollte. Jo, aber in welcher Rolle sollte dann der Staat auftreten? Als persönlicher Hausmeister, Ausputzer, Richter, Ankläger und Kindermädchen? Und wie viel Freiheitsrechte gehen dabei flöten? Überzeugend waren die Antworten auf meine Fragen nicht, die Patrick Beuth und Steffan Heuer lieferten.

Sympathischer finde ich schon die Position von Tim Cole, die er bei einer Konferenz in Frankfurt vortrug.

„Im Netz herrscht, ob wir wollen oder nicht, die totale Transparenz. Die Handlungsempfehlung ist fast so alt wie das Internet. Schreibe nichts in eine Mail, was Du nicht auch auf eine Postkarte schreiben würdest. Das haben wir schon in den 90er Jahren gesagt, als das Internet aus der Kinderkrippe kam. Der Satz war vielleicht nicht radikal genug formuliert. Heute müsste man es anders sagen. Gehe davon aus, dass alles, was Du sagst, schreibst oder sogar denkst, im Internet auftauchen wird“, mahnt der Publizist Tim Cole.

Die Kritiker, die vor der Manipulationskraft von Algorithmen, Suchmaschinen oder Social Media-Dienstleister warnen, würden ein sehr mechanistisches Weltbild der Informationsgesellschaft vertreten.

„Überflutet die Internet-Nutzer nur lange genug mit Informationen und sie werden aufhören selbständig zu denken und fremdgesteuert durchs Leben torkeln. Die Bedenkenträger können sich offenbar nicht vorstellen, dass Menschen sehr wohl die Fähigkeit besitzen, haarscharf zwischen relevanten und irrelevanten Informationen zu unterscheiden. Die Kulturpessimisten sehen die Menschen als Vieh, das nur wiederkäut und ansonsten sich von medialen Hirten vorantreiben lässt in eine ungewisse Zukunft“, erläutert Cole.

Man könnte natürlich auch dem Rat von Christoph Kappes folgen:

Die zweite Panelrunde in Köln lief unter dem Thema „Orientierung vs. Regulierung“ mit Dr. Jeanette Hofmann vom Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Falk Lüke von Digitale Gesellschaft, Dr. Wolf Osthaus von Unitief Internet und Doris Brocker von der lfm.

Am besten fand ich in dieser Runde noch die Bemerkung von Falk Lüke:

Weit wichtiger dürfte die Frage sein, wer künftig das Sagen im Netz hat. Eine Frage, die c´t-Online Talk am Samstag im Deutschlandradio verhandelt wurde, so ab der 35. Sendeminute (wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Moderiert von Philip Banse. Zu Gast waren Jürgen Kuri, Falk Lüke und Christoph Kappes.

Das magische Datum ist der 3. Dezember. An diesem Tag startet in Dubai die World Conference on International Communication. Es geht um die Novelle der International Telecommunication Regulations (ITR), die wohl sei 1988 keine Änderung mehr erfahren hat. Ob der Multi-Stakeholder dabei über den Jordan geht, wird in Deutschland nur mit angezogener Handbremse und wenig transparent diskutiert. Darauf machte Jürgen Kuri von c’t aufmerksam. Die Zusammensetzung der deutschen Delegation werde jedenfalls vom Bundeswirtschaftsministerium nicht offengelegt. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft werde in den USA wesentlich transparenter kommuniziert. Vielleicht sollten wir am 2. Dezember zu diesem Komplex ein Blogger Camp auf die Beine stellen – sozusagen eine Sondersendung.

Am Schluss c´t-Online Talks wurde noch über das Ansinnen der Innenminister gesprochen, Facebook als modernen Pranger bei der Verbrechensbekämpfung einzusetzen. Und ich teile die Rechtsauffassung von Christoph Kappes, dass die Polizeifahndung eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht in private Hände gelegt werden darf. Übrigens auch nicht bei der Löschung von Accounts im Netz bei vermeintlichen Rechtsverstößen, die die Internet-Giganten eigenmächtig vornehmen. Siehe auch: Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur.

Die Gesprächsrunde von Deutschlandradio Wissen hat mir insgesamt sehr gut gefallen! Generell halte ich es für erforderlich, beim Thema Regulierung auch Roß und Reiter zu nennen. Wer soll regulieren, wie viel Freiheit geht dabei über die Wupper und wie wird das konkret in Gesetze oder Richtlinien gegossen. Auf dieser Basis sollte man dann weiter debattieren im Spannungsfeld Sicherheit und Freiheit.

Wer diskutiert da in nächster Zeit noch mit?

Und ob der Schwarm nun dumm oder schlau ist, liebwerteste Gichtlinge der Süddeutschen Zeitung, ist doch wirklich nicht das Thema. Es geht um die Weisheit der Vielen, die man im Netz antreffen kann. Man erweitert die Wahrscheinlichkeit, auf sinnvolles Wissen zu stoßen.

Was macht eigentlich hgm-press? Die Michels und ihre Abmahnungen

Das kotzende Einhorn hat sich wie viele andere Blogger ausführlich mit der „Abmahnpolitik“ eines Unternehmens beschäftigt, das unter dem Namen „hgm-press Michel OHG“ derzeit für Schlagzeilen in der Blogosphäre sorgt. Am Wochenende habe ich in unterschiedlichen Quellen recherchiert, wer nun hinter diesem Laden steckt. In den offiziellen Auskunftsdiensten findet man nicht viel. Etwa der jüngste Eintrag im Handelsregister:

„In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 30.04.2012 hgm-press Michel OHG, Berlin, Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin.“

Dann klafft eine große Lücke in den Veröffentlichungen des Handelsregister. Am 7. Juni 1999 ist folgendes zu lesen.

„hgm-press Michel OHG , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Die persönlich haftenden Gesellschafter Elisabeth Michel geb. Thiel, Kai H. Michel und Hans-G. Michel dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.“

Hin-und-her-und-Zottelbär – so geht das familiäre Spielchen weiter.

Da darf das Söhnchen natürlich nicht fehlen.

Eintrag vom 29. März 1999:

„hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Persönlich haftende Gesellschafter: Kai H. Michel, geb. 04. 07. 1978, Berlin; Hans-G. Michel, geb. 21. 08. 1951, Berlin. Kai H. Michel und Hans-G. Michel sind als persönlich haftende Gesellschafter in das Unternehmen eingetreten. Nunmehr: Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 1. Januar 1999. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel OHG.“

Am 22. Januar 1996 ist wieder ein betriebliches „Großereignis“ zu vermelden:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Die Mutti gibt wohl den Ton an.

Warum Vati nicht mehr am Steuer sitzt, kann man nur spekulieren.

Meldung am 22. Januar 1996:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Über die Information vom 28. Februar 1986 erfährt man zumindest etwas über den Geschäftszweck und die beruflichen Hintergründe dieser Weltfirma:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 1000 Berlin 31 ). (An- und Verkauf von Produktionen (Foto–Text) für den Medienbereich Presse, Vergabe von Aufträgen, Produktionsbetreuung.) Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 11. März 1986. Persönlich haftende Gesellschafter: Presseagentin Elisabeth Michel geb. Thiel, Berlin, und Journalist Hans-Gerd Michel, Berlin.“

Ah ja. Presseagentin und Journalist gründen eine Firma, die bis heute eine unglaubliche Expansion in der Mitarbeiterzahl erfahren hat. Elisabeth, Hans-Gerd und der Kai – was für eine famose Unternehmergeschichte. Vom Journalisten Hans-Gerd Michel habe ich jedenfalls noch nie etwas gehört – was ja auch völlig egal ist.

Vielleicht bieten die öffentlich zugänglichen Informationen des Bundesanzeigers weitere Anhaltspunkte für Recherchen. Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Aber irgendwie läuft in unserem Rechts- und Verwertungssystem generell etwas falsch. Es darf einfach nicht zulässig sein, ohne persönliche Betroffenheit im Auftrag Dritter Abmahnungen loszutreten. Wenn es direkt um Konkurrenten geht, kann ich das noch nachvollziehen. Die Geschäftsgrundlage der Serienabmahner halte ich für sittenwidrig. Und auch der BGH hat darüber schon in ähnlicher Weise entschieden.

Leider ist die durchschlagende Wirkung dieser Entscheidung ausgeblieben. Die Abmahn-Fabriken machen fröhlich weiter. Und sie finden immer wieder Lücken in den Gesetzen.
Es gibt Abmahnvereine, die beispielsweise im medizinischen Sektor agieren. Dahinter steckt wohl häufig die Pharmaindustrie oder auch die klassische Medizin. So dient das Heilmittelwerbegesetz quasi als Checkliste für vermeintliche Wettbewerbsverstöße.

Wenn man den Mut hat, das Ganze vor Gericht zu bringen, sind schon viele Abmahnungen gescheitert, weil den Akteuren die Aktivlegitimation abgesprochen wurde. Aber wer hat schon Zeit, Geld und Nerven, um es auf Prozesse ankommen zu lasse. Man muss einen beachtlichen Grund haben, um Abmahnungen rauszuschicken. Bei Serienabmahnungen ist das zweifelhaft. Den beachtlichen Grund bei einem Drei-Personen-Unternehmen sehe ich nicht.

In Ehrfurcht sollte man daher nicht erstarren. Ein entscheidender Punkt ist eben die Aktivlegitimation. Es ist das Recht, Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen. Ein solches Recht ist dann gegeben, wenn gegen den anderen Vertragspartner auf Erfüllung geklagt werden soll, weil zwischen dem Anspruch und dem Anspruchsteller ein enges rechtliches Verhältnis besteht. Die Erfordernis der Aktivlegitimation soll Populärklagen beschränken, um zu verhindern, dass die Gerichte durch die Entscheidung abstrakter Rechtsfragen blockiert werden.

Siehe auch die Recherchen des kotzenden Einhorns: Abmahngeschäft? Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG

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Kann Google das Hardware-Geschäft? Vernetzter Service sieht anders aus

Der Internet-Riese Google agiere momentan wie der PC-Laden an der Ecke, schreibt caschy.

„Gestern gab es jede Menge Aufregung unter den Kunden. Die, die vermeintlich unter den Erstbestellern waren, haben eine unschöne Mail bekommen. Bis zu drei Wochen Wartezeit, so hieß es. hieß es – aber dafür bekommt man den Versand geschenkt.“

Irgendwo hat man wohl nun doch noch Geräte aufgetrieben.

„Leser, die mir gestern berichtet haben, dass sie eine ‚Wartemail‘ bekommen haben, haben nun per Mail eine Bestätigung bekommen, dass ihr Gerät verschickt wird. Google Nexus – oder auch: die kürzesten drei Wochen der Welt. Ich drücke euch jedenfalls die Daumen, dass ihr euer Gerät bald in den Händen halten dürft. Warum noch Geräte verschickt werden? Könnte daran liegen: viele haben im Bestell-Chaos durch Serverfehler mehrere Geräte geordert und erst aktuell storniert. Googles Hotline sagt dazu: ‚Tut uns leid, da haben Leute mehr als ein Gerät bestellt. Deshalb kommt es zu Verzögerungen. Wir müssen jetzt mal sehen, wer alles noch storniert und wie viele Geräte dann noch da sind'“, so caschy weiter.

Bestelldramen ereignen sich wohl zur Zeit massenhaft. Etwa bei Michael Meidl:

„Bestätigungsmails, während andere nichtmal soweit kamen weil das Kontingent innerhalb weniger Minuten erschöpft war; Geld wird abgebucht, obwohl in der Bestellung steht, dass man erst mit der Auslieferung bezahlen muss; Überall wird ein voraussichtliches Lieferdatum vom 15. genannt; Hotline bestätigt; Mails machen Mut zum 15. und dann…: Drei Wochen weitere Wartezeit!“

Schon der Marktstart des als Superphone titulierten „Nexus One“ war alles andere als „googelig“, eine Bezeichnung, mit der Jeff Jarvis Dienste und Produkte aus seinem Blog „Buzzmachine“ adelt, die nach seiner Sichtweise die Grundsätze von Google verinnerlicht haben. Die Einschätzung von Service-Experten war denn auch skeptisch. Die dominanten Hersteller haben aus gutem Grund ihren Service ausgelagert. Das zählt nicht zu ihren Kernkompetenzen. Das können die globalen Konglomerate nicht richtig abbilden. Jeder Entwickler träumt zwar von Nullfehlerraten. Bei Smartphones und Tablets wachsen allerdings die Welten der Telekommunikation und der Informationstechnologie immer stärker zusammen. Die Minicomputer werden immer komplexer und da bleibt es nicht aus, dass es zu Fehlern und zu Schwierigkeiten bei der Bedienung kommt.

Für technische Produkte sollte es einen gut strukturierten und gut organisierten dezentralen Service geben. Der Servicepart sei immer eine Herausforderung, selbst wenn man wie Apple eine gute Vertriebsstruktur vorweisen könne – ganz im Gegensatz zu Google, so das Urteil des ITK-Fachmannes Peter B. Záboji.

Ob sich mit diesem Service-Wirrwar die Freude beim Kauf der Nexus-Geräte halten wird, ist eine sehr spannende Frage, die man wohl erst nach dem Weihnachtsgeschäft beantworten kann.

Wie gesagt, das ist kein Urteil über die Hardware-Qualität und auch kein Beitrag über den System-Richtungsstreit über geschlossene und offene Geschäfte. Es geht um Kundenservice und das ist für den Suchmaschinen-Konzern Google wohl noch ein etwas heikles Terrain.

Eure Meinung und Eure konkreten Erfahrungen mit dem Google-Kundenservice interessieren mich für weitere Storys.

Der Redcoon-Paletten-Fall: Lasst Euch nicht verscheißern, Transportverpackungen müssen zurückgenommen werden

Mal abgesehen von der geschmacklosen Werbung von Redcoon, die mir gestern aufgefallen ist, auch mit den Pflichtenkatalog des Umweltrechtes nimmt es der Laden nicht so genau. Das Problem mit der Rücknahme der Holzpalette habe ich gestern ja bereits geschildert.

Um es noch mal klar zu sagen. Hier geht es nicht um eine Aktion des guten Herzens, um außergewöhnlichen Service oder um Beckmesserei. Hier geht es um die Schnoddrigkeit von Anbietern und beauftragten Spediteuren im Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben uns für einen neuen Trockner entschieden, der in puncto Stromverbrauch zum Testsieger gekürt wurde und im ersten Praxistest um das Zehnfache effizienter arbeitet bei der Laufzeit und bei der Reduzierung des Wärmeverlustes (bessere Isolierung). Im Endergebnis verbessert sich die Energiebilanz enorm. Gut für die Umwelt und für unseren Geldbeutel. Perfekter Deal. Welcher Händler/Spediteur das Gerät liefert, ist völlig schnuppe.

Nun hat mir ja eine Dame im Redcoon-Call Center das Märchen von der Rücknahmepflicht von Transportverpackungen verkündet, die sich ausschließlich auf Mehrweg- und nicht auf Einwegpaletten bezieht. Blöd, dass ich mich seit über zwanzig Jahren mit dem Umwelt- und Abfallrecht beschäftigte. Weit gefehlt. Im Paragraf 4 der Verpackungsverordnung bezieht sich die Rücknahmepflicht auf „Transportverpackungen“, die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgenommen und dann entweder wiederverwendet werden sollte oder verwertet werden muss (auch eine Mehrwegpalette gibt ja irgendwann den Geist auf und wandert dann ins Recycling). Entscheidend ist der Ort der Übergabe der Ware. Wenn hier der Verbraucher signalisiert, dass der Vertreiber (in unserem Fall ist es der beauftragte Spediteur) die Transportverpackung zurücknehmen soll, darf die Rücknahme nicht verweigert werden. Das passiert aber bei der Anlieferung von Möbeln, Fernsehern, Waschmaschinen, Trocknern, Sportgeräten oder sonstige Waren ziemlich häufig. Und es ist meistens der Spediteur, der hier schöne Märchen erzählt, um nicht mit dem Sperrgut bei seiner Rückfahrt belastet zu werden.

Und hier sind es nicht nur Billiganbieter, die so operieren, sondern auch normale Versandhändler, Hersteller von Sportgeräten und Markenfirmen, die bei der Arbeit ihrer Speditionen wohl nicht so genau hinschauen. Die letzte Meile zum Konsumenten ist aber kriegsentscheidend für die Erlebniswelt der Konsumenten. Das prägt sich ein und fällt dann eben auch auf Hersteller und Händler zurück.

Beim Paletten-Debakel von Redcoon habe ich der Call Center-Dame ja noch eine Brücke gebaut und ihr klargemacht, dass die Verweigerung der Rücknahme eine Ordnungswidrikeit sei. Das juckte die Mitarbeiterin überhaupt nicht. Ich solle dann halt das entsprechende Amt einschalten und ein Bußgeldverfahren einleiten – so nach dem Motto: Das geht mir am Arsch vorbei. Ok. Redcoon. Ich lasse mich nicht verscheißern. Gerade führte ich ein Telefonat mit der Stadt Bonn. Und ziehe da, meine Rechtsauffassung wurde bestätigt.

Paragraf 4 der Verpackungsverordnung:
Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
(2) Die zurückgenommenen Transportverpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes), insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen herstellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.

Und dann gibt es da noch den Paragrafen 15:
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 eine Verpackung nicht oder nicht rechtzeitig zurücknimmt oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung nicht zuführt.

Wie gesagt, ich lasse mich von Anbietern nicht verscheißern. Vielleicht bringt das ja auch mehr Aufklärung für andere Privathaushalte, die Ähnliches erleben. Gar nicht diskutieren, sondern auf die Rücknahmepflicht verweisen – aus. In meinem Fall prüft jetzt die Stadt Bonn, ob sie selbst das Verfahren gegen Redcoon einleitet oder das entsprechende Amt am Firmensitz des Händlers.

„Wir nehmen nur Mehrweg-Paletten zurück“: Das Service-Verständnis von Redcoon

Ein Service ist nur so gut, wie das letzte Glied in der Kette. Heute wurde unser neuer Beko-Wärmepumpentrockner geliefert. So das Beste auf dem Markt, wenn es um die Reduzierung des Stromverbrauchs geht. Also kein Billiggerät. Bestellt wurde das Teil bei Redcoon – auch nicht gerade ein Krämerladen. Die Lieferung erfolgt über die DSV Road GmbH. Da ich den ganzen Tag unterwegs war, erfuhr ich von meiner Frau erst am Abend von dem ziemlich rüden Ton des Fahrers der Spedition, der sich dann auch prompt und energisch weigerte, die Holzpalette, die einzig und allein für den Transport eingesetzt wird, zurückzunehmen. Das sei Sache des Herstellers, damit habe er nichts zu tun, sagte der Fahrer, der wohl ziemlich genervt war über dieses unverschämte Begehren eines Kunden.

Nun habe ich schnell die Service-Hotline von Redcoon angerufen und das Problem geschildert. Es handelt sich um eine Transportverpackung und da seien Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme verpflichtet. Die Dame im Kundenservice erwiderte, dass sie erst in den AGBs nachschauen müsse. Das sei gar nicht nötig, sagte ich. Sie müsse nur in § 3 der Verpackungsverordnung nachschauen, um zu erkennen, wo die Rechtspflichten des Vertreibers liegen. Und die Spedition ist nun mal der Auftragnehmer des Vertreibers und kann sich da nicht heraus mogeln. Sie würde das klären, so die Call Center-Dame, und zurückrufen. Es dauerte nicht mal fünf Minuten, da erfolgte der Rückruf. Überraschende Mitteilung: Man nehme nur Euro-Paletten zurück – also Mehrweg-Transportverpackungen.

Mein Einwand: In der Verpackungsverordnung ist die Rücknahme von Transportverpackungen geregelt – egal ob es sich um Mehrweg- oder Einwegpaletten handelt. Zudem sei die Verweigerung der Rücknahme eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Bußgeldstrafe belegt werden. Die Empfehlung der Service-Dame: Ja, das müssen Sie dann halt machen, dass kann ich leider auch nicht ändern. Dann müssen Sie das Umweltamt oder Ordnungsamt darüber informieren.

Liebwerteste Gichtlinge von Redcoon – auch die Spedition, Fahrer und das eigene Hotline-Personal sind Teil der Service-Erlebniswelt des Kunden. Wenn an dieser kleinen Stellschraube bei einer so profanen Frage wie der Rücknahme der Transportverpackung nicht nur der Kundendienst ad absurdum geführt wird, sondern auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden, läuft in diesem Laden wohl nicht nur der Lieferservice schief.

Sensationelle Wendung im Staatstrojaner-Skandal: Innenministerium hat gar nichts in Auftrag gegeben

Eine phantastische Antwort des Bundesinnenministeriums und eine überraschende Wendung in dem Staatstrojaner-Skandal. Auf eine Anfrage über die Auftragsvergabe für die Erstellung von Software für Online-Durchsuchungen, die ich über Portal fragdenstaat.de an das BMI richtete, antwortet mir das Ministerium lapidar:

„Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.“

Dingdong. Entweder will man mich hier verscheißern oder das Ministerium hängt sich an irgendeinem Formfehler auf und betreibt rabulistische Versteckspiele bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die vielleicht nicht genau den Ton des Verwaltungsjargons treffen.

Wie kommt denn der Bundestagsabgeordnete Stöbele zu seiner kritischen Einschätzung:

Die Bundesregierung müsse diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren. Ströbele und die Abgeordneten in den Landtagen sollten ihre Forderung noch erweitern: Es muss die Ausschreibung für die Anschaffung der Staatstrojaner offen gelegt werden. In den Leistungskriterien kann man erkennen, ob schon der Einkauf der Trojaner-Software verfassungswidrig war und den Schlapphut-Prinzipien “Legal, Illegal, Scheißegal” entspricht.

Und ein Blick in den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert, dass ich mich jetzt für die Kategorie „Verscheißern“ bei der Bewertung des Antwortschreibens des Bundesinnenministeriums entscheide: Dort heißt es:

„Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‚überwachungsprogrammen‘, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor“, so der Schaar-Bericht.

Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden!!!!!!

Und genau diese Ausschreibungsunterlagen samt Leistungsbeschreibung möchte ich erhalten, liebwerteste Sicherheits-Gichtlinge.

Und verweist bitte jetzt nicht wieder auf Paragraf 6 des IFG (Betriebsgeheimnisse), das hat doch schon das Bundeswirtschaftsministerium bei meinen Fragen zum Industriegutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft gemacht.

Jetzt kommt bei der Abwehrstrategie beim Informationsfreiheitsgesetz auch nach der Faktor „Rabulistik“ hinzu. Das Portal fragdenstaat.de erweist sich als wertvolle Quelle, um die Tendenzen zur Informationsgeheimhaltung aufzudecken.

Siehe auch meine heutige Kolumne über den Industrielobbyismus des Wirtschaftsministeriums: Öffentliche Aufträge öffnen – Die Nähe der Politik zur Industrie zeigt sich bei der Auftragsvergabe: Wer beim Schnitzelkauf nur Angebote von Bäckern einholt, trifft seine Entscheidung vorab.

Und auch: Wie Bundesbehörden die Informationsfreiheit aushebeln #rp12 #fragdenstaat

Interessant auch: PM Piratenfraktion Berlin – Neue Erkenntnisse zur Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz – Christopher Lauer

Update: Meine Nachfrage beim Bundesinnenministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Schreiben vom 9. November 2012 teilen Sie mir folgendes mit: “Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen, die Software zur Informationstechnischen Überwachung (u.a. Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) vertreiben, vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft (Anforderungskatalog) für die Vergabe solcher Software vor.” Aus dem Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten steht über die Vergabe des Auftrages an die Firma DigiTask: “Das BKA erstellt die Software für den Quellen-TKÜ-Einsatz nicht selbst, sondern verwendet Software der Firma DigiTask GmbH, mit der ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Mitteilung des BKA sei der Markt für die Programmierung von ‘überwachungsprogrammen’, die für den Einsatz beim BKA geeignet seien, sehr klein. Man habe deshalb auf die Firma DigiTask zurückgegriffen, weil diese am Markt etabliert sei und über einschlägige Erfahrungen verfüge. Der Rahmenvertrag sieht vor, dass das BKA entsprechende Software mit den ge- wünschten Funktionen abrufen kann. Jede Version wird individuell angepasst und auch abgerechnet. Die Überlassung des Quellcodes (eng!. source code) sieht der Vertrag nicht vor”, so der Schaar-Bericht. Das BKA untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und unterliegt den Weisungen des Ministeriums.

Damit ist der Einkauf der DigiTask-Software über das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums getätigt worden. Und genau auf dieser Grundlage erbitte ich jetzt um die Beantwortung meiner Anfrage. Bitte teilen Sie mir mit, was bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben wurde und übersenden mir auch die vollständige Leistungsbeschreibung.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn