Wer soll im Netz wen kontrollieren und regulieren? #lfmdigital #onlinetalk

Was passiert, wenn Netz-Monopolisten zu Erfüllungsgehilfen von staatlichen Überwachungs- und Kontrollwünschen werden? Wie könnte man ein dezentrales, offenes und sicheres Internet schaffen unter Bewahrung der Netzneutralität?

Genau mit diesen Fragen muss man sich jetzt beschäftigen und nicht mit unsinnigen Exkursen über die vermeintlichen Stasi-Methoden von Web-Dienstleistern wie Facebook oder Google. Das schrieb ich vor einigen Monaten. Ähnliches stand am 15. November bei einer Tagung der Landesanstalt für Medien NRW auf der Tagesordnung. Es ging um Offenheit und Regulierung, wobei weit mehr über Regulierung gesprochen wurde.

Und bei allen berechtigten und unberechtigten Ängsten über den Ausverkauf der eigenen Daten und dem Angriff auf die Privatsphäre blieben die Diskussionsrunden doch unpräzise, wenn es um konkrete Vorschläge geht. Deshalb mein Einwurf am Schluss der Panelrunde „Offenheit vs. Privatsphäre“ mit Patrick Beuth von Zeit Online, Dr. Annabell Preußler von der Uni Duisburg, Stefan Heuer von brand eins und dem Unternehmer Ibrahim Evsan. Wer schwingt sich also zum großen Beschützer meiner Daten und meiner Privatsphäre auf? Ist es der Bundesinnenminister, der mich gleichzeitig über Staatstrojaner ausspioniert oder Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die sich über die Notwendigkeit des Vergessens im Netz profilieren will (was technologisch schier unmöglich ist)? Benötigen wir eine Art staatlichen Hohepriester, der mit dem Staubsauer unterwegs ist und Daten beseitigt?

Beuth zog sich darauf zurück, dass man ja schon irgendwo das Recht auf informelle Selbstbestimmung von der Politik einfordern sollte. Jo, aber in welcher Rolle sollte dann der Staat auftreten? Als persönlicher Hausmeister, Ausputzer, Richter, Ankläger und Kindermädchen? Und wie viel Freiheitsrechte gehen dabei flöten? Überzeugend waren die Antworten auf meine Fragen nicht, die Patrick Beuth und Steffan Heuer lieferten.

Sympathischer finde ich schon die Position von Tim Cole, die er bei einer Konferenz in Frankfurt vortrug.

„Im Netz herrscht, ob wir wollen oder nicht, die totale Transparenz. Die Handlungsempfehlung ist fast so alt wie das Internet. Schreibe nichts in eine Mail, was Du nicht auch auf eine Postkarte schreiben würdest. Das haben wir schon in den 90er Jahren gesagt, als das Internet aus der Kinderkrippe kam. Der Satz war vielleicht nicht radikal genug formuliert. Heute müsste man es anders sagen. Gehe davon aus, dass alles, was Du sagst, schreibst oder sogar denkst, im Internet auftauchen wird“, mahnt der Publizist Tim Cole.

Die Kritiker, die vor der Manipulationskraft von Algorithmen, Suchmaschinen oder Social Media-Dienstleister warnen, würden ein sehr mechanistisches Weltbild der Informationsgesellschaft vertreten.

„Überflutet die Internet-Nutzer nur lange genug mit Informationen und sie werden aufhören selbständig zu denken und fremdgesteuert durchs Leben torkeln. Die Bedenkenträger können sich offenbar nicht vorstellen, dass Menschen sehr wohl die Fähigkeit besitzen, haarscharf zwischen relevanten und irrelevanten Informationen zu unterscheiden. Die Kulturpessimisten sehen die Menschen als Vieh, das nur wiederkäut und ansonsten sich von medialen Hirten vorantreiben lässt in eine ungewisse Zukunft“, erläutert Cole.

Man könnte natürlich auch dem Rat von Christoph Kappes folgen:

Die zweite Panelrunde in Köln lief unter dem Thema „Orientierung vs. Regulierung“ mit Dr. Jeanette Hofmann vom Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Falk Lüke von Digitale Gesellschaft, Dr. Wolf Osthaus von Unitief Internet und Doris Brocker von der lfm.

Am besten fand ich in dieser Runde noch die Bemerkung von Falk Lüke:

Weit wichtiger dürfte die Frage sein, wer künftig das Sagen im Netz hat. Eine Frage, die c´t-Online Talk am Samstag im Deutschlandradio verhandelt wurde, so ab der 35. Sendeminute (wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Moderiert von Philip Banse. Zu Gast waren Jürgen Kuri, Falk Lüke und Christoph Kappes.

Das magische Datum ist der 3. Dezember. An diesem Tag startet in Dubai die World Conference on International Communication. Es geht um die Novelle der International Telecommunication Regulations (ITR), die wohl sei 1988 keine Änderung mehr erfahren hat. Ob der Multi-Stakeholder dabei über den Jordan geht, wird in Deutschland nur mit angezogener Handbremse und wenig transparent diskutiert. Darauf machte Jürgen Kuri von c’t aufmerksam. Die Zusammensetzung der deutschen Delegation werde jedenfalls vom Bundeswirtschaftsministerium nicht offengelegt. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft werde in den USA wesentlich transparenter kommuniziert. Vielleicht sollten wir am 2. Dezember zu diesem Komplex ein Blogger Camp auf die Beine stellen – sozusagen eine Sondersendung.

Am Schluss c´t-Online Talks wurde noch über das Ansinnen der Innenminister gesprochen, Facebook als modernen Pranger bei der Verbrechensbekämpfung einzusetzen. Und ich teile die Rechtsauffassung von Christoph Kappes, dass die Polizeifahndung eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht in private Hände gelegt werden darf. Übrigens auch nicht bei der Löschung von Accounts im Netz bei vermeintlichen Rechtsverstößen, die die Internet-Giganten eigenmächtig vornehmen. Siehe auch: Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur.

Die Gesprächsrunde von Deutschlandradio Wissen hat mir insgesamt sehr gut gefallen! Generell halte ich es für erforderlich, beim Thema Regulierung auch Roß und Reiter zu nennen. Wer soll regulieren, wie viel Freiheit geht dabei über die Wupper und wie wird das konkret in Gesetze oder Richtlinien gegossen. Auf dieser Basis sollte man dann weiter debattieren im Spannungsfeld Sicherheit und Freiheit.

Wer diskutiert da in nächster Zeit noch mit?

Und ob der Schwarm nun dumm oder schlau ist, liebwerteste Gichtlinge der Süddeutschen Zeitung, ist doch wirklich nicht das Thema. Es geht um die Weisheit der Vielen, die man im Netz antreffen kann. Man erweitert die Wahrscheinlichkeit, auf sinnvolles Wissen zu stoßen.

Was macht eigentlich hgm-press? Die Michels und ihre Abmahnungen

Das kotzende Einhorn hat sich wie viele andere Blogger ausführlich mit der „Abmahnpolitik“ eines Unternehmens beschäftigt, das unter dem Namen „hgm-press Michel OHG“ derzeit für Schlagzeilen in der Blogosphäre sorgt. Am Wochenende habe ich in unterschiedlichen Quellen recherchiert, wer nun hinter diesem Laden steckt. In den offiziellen Auskunftsdiensten findet man nicht viel. Etwa der jüngste Eintrag im Handelsregister:

„In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 30.04.2012 hgm-press Michel OHG, Berlin, Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Germaniastraße 18-20, 12099 Berlin.“

Dann klafft eine große Lücke in den Veröffentlichungen des Handelsregister. Am 7. Juni 1999 ist folgendes zu lesen.

„hgm-press Michel OHG , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Die persönlich haftenden Gesellschafter Elisabeth Michel geb. Thiel, Kai H. Michel und Hans-G. Michel dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.“

Hin-und-her-und-Zottelbär – so geht das familiäre Spielchen weiter.

Da darf das Söhnchen natürlich nicht fehlen.

Eintrag vom 29. März 1999:

„hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel , Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin). Persönlich haftende Gesellschafter: Kai H. Michel, geb. 04. 07. 1978, Berlin; Hans-G. Michel, geb. 21. 08. 1951, Berlin. Kai H. Michel und Hans-G. Michel sind als persönlich haftende Gesellschafter in das Unternehmen eingetreten. Nunmehr: Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 1. Januar 1999. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel OHG.“

Am 22. Januar 1996 ist wieder ein betriebliches „Großereignis“ zu vermelden:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Die Mutti gibt wohl den Ton an.

Warum Vati nicht mehr am Steuer sitzt, kann man nur spekulieren.

Meldung am 22. Januar 1996:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 10713 Berlin ). Der Gesellschafter Hans-Gerd Michel ist aus der Gesellschaft, die dadurch aufgelöst ist, ausgeschieden. Geschäft und Firma werden von Elisabeth Michel geb. Thiel als Alleininhaberin fortgeführt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: hgm-press Michel Nachf. Elisabeth Michel.“

Über die Information vom 28. Februar 1986 erfährt man zumindest etwas über den Geschäftszweck und die beruflichen Hintergründe dieser Weltfirma:

„hgm-press Michel OHG, Berlin (Wegenerstr. 12–13, 1000 Berlin 31 ). (An- und Verkauf von Produktionen (Foto–Text) für den Medienbereich Presse, Vergabe von Aufträgen, Produktionsbetreuung.) Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 11. März 1986. Persönlich haftende Gesellschafter: Presseagentin Elisabeth Michel geb. Thiel, Berlin, und Journalist Hans-Gerd Michel, Berlin.“

Ah ja. Presseagentin und Journalist gründen eine Firma, die bis heute eine unglaubliche Expansion in der Mitarbeiterzahl erfahren hat. Elisabeth, Hans-Gerd und der Kai – was für eine famose Unternehmergeschichte. Vom Journalisten Hans-Gerd Michel habe ich jedenfalls noch nie etwas gehört – was ja auch völlig egal ist.

Vielleicht bieten die öffentlich zugänglichen Informationen des Bundesanzeigers weitere Anhaltspunkte für Recherchen. Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Aber irgendwie läuft in unserem Rechts- und Verwertungssystem generell etwas falsch. Es darf einfach nicht zulässig sein, ohne persönliche Betroffenheit im Auftrag Dritter Abmahnungen loszutreten. Wenn es direkt um Konkurrenten geht, kann ich das noch nachvollziehen. Die Geschäftsgrundlage der Serienabmahner halte ich für sittenwidrig. Und auch der BGH hat darüber schon in ähnlicher Weise entschieden.

Leider ist die durchschlagende Wirkung dieser Entscheidung ausgeblieben. Die Abmahn-Fabriken machen fröhlich weiter. Und sie finden immer wieder Lücken in den Gesetzen.
Es gibt Abmahnvereine, die beispielsweise im medizinischen Sektor agieren. Dahinter steckt wohl häufig die Pharmaindustrie oder auch die klassische Medizin. So dient das Heilmittelwerbegesetz quasi als Checkliste für vermeintliche Wettbewerbsverstöße.

Wenn man den Mut hat, das Ganze vor Gericht zu bringen, sind schon viele Abmahnungen gescheitert, weil den Akteuren die Aktivlegitimation abgesprochen wurde. Aber wer hat schon Zeit, Geld und Nerven, um es auf Prozesse ankommen zu lasse. Man muss einen beachtlichen Grund haben, um Abmahnungen rauszuschicken. Bei Serienabmahnungen ist das zweifelhaft. Den beachtlichen Grund bei einem Drei-Personen-Unternehmen sehe ich nicht.

In Ehrfurcht sollte man daher nicht erstarren. Ein entscheidender Punkt ist eben die Aktivlegitimation. Es ist das Recht, Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen. Ein solches Recht ist dann gegeben, wenn gegen den anderen Vertragspartner auf Erfüllung geklagt werden soll, weil zwischen dem Anspruch und dem Anspruchsteller ein enges rechtliches Verhältnis besteht. Die Erfordernis der Aktivlegitimation soll Populärklagen beschränken, um zu verhindern, dass die Gerichte durch die Entscheidung abstrakter Rechtsfragen blockiert werden.

Siehe auch die Recherchen des kotzenden Einhorns: Abmahngeschäft? Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG