Politiker, verpixelt Euch! Persönlichkeitsrechte nicht nur auf Street View beschränken

Ich kann Politiker wie Ilse Aigner und Guido Westerwelle gut verstehen, warum sie ihre Privatwohnungen oder Privathäuser verpixeln lassen wollen. Die Wohnorte der Polit-Prominenz sollte man der Netzöffentlichkeit einfach nicht zumuten. Zumutung ist dabei ein ganz wichtiges Stichwort. Es gibt so viel Politiker-Schund im Internet, der so schnell wie möglich verpixelt werden sollte, um die Persönlichkeitsrechte der Allgemeinheit nicht zu beschädigen.

Dümmliche Urlaubsfotos, alberne Wahlkampfauftritte, modische Verirrungen, zersauste Frisuren, zu kurz geratene Röcke, miserables Schuhwerk, erotische Umarmungen von Parteifreunden, peinliche Semi-Prominente, unglaubwürdige Actionfotos, gruslige Porträtaufnahmen, beschämende Abendgarderobe und, und, und. Nach einigen Minuten der Bildrecherche habe ich schon mal folgende Fotos zusammengetragen, die dringend verpixelt werden sollten. Was fällt Euch noch dazu ein? Politiker-Homestorys, Scharping im Schwimmbecken, Bildergalerien auf Politiker-Websites, englischsprechende Politiker aus dem Schwabenland oder was noch?

Was alles sonst noch so für eine Verpixelung spricht, beantworten Bild-Leser.

P.S. Liebe Google-Entwickler, könntet Ihr nicht noch eine Software auf den Markt bringen, um zum Selbstschutz der Politiker peinliche Auftritte in der Öffentlichkeit automatisch zu verpixeln?

BKA sagt Treffen mit Providern ab – Geheimniskrämerei um technische Zensursula-Richtlinien?

zensursulaNach Informationen von heise online hat das BKA ein für morgen anberaumtes Treffen mit den deutschen Zugangsprovidern abgesagt. Bei dem Treffen sollte den Providern eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ausgehändigt werden. Im Vorfeld habe es von Seiten der Internetwirtschaft Kritik am Umsetzungsverfahren gegeben. So sprach Hannah Seifert vom eco-Verband von unnötiger „Geheimniskrämerei“. Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als „Marktzutrittsbarriere“ gewertet werden, vor allen Dingen für ausländische Provider. Jetzt sah sich das BKA genötigt, mit einer Pressemitteilung zu reagieren. Hier der Wortlaut:

Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf

Als Reaktion auf die teilweise geäußerte Kritik hebt das Bundeskriminalamt (BKA) die Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz Zugangserschwerungsgesetz, als Verschlusssache auf und bindet die Verbände enger in die Abstimmung der Richtlinie ein.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 23. September 2009 hatte das BKA die künftig durch das Zugangserschwerungsgesetz verpflichteten Dienstanbieter für den 02. Oktober 2009 eingeladen, um ihnen die technische Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes zu übergeben und ihnen damit die Möglichkeit einzuräumen, sie im weiteren Verfahren zu kommentieren. Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert.

Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.“

Das für den 02. Oktober 2009 geplante Treffen mit den Dienstanbietern wurde abgesagt. Ende der Mitteilung, die Diskussion wird aber erst so richtig losgehen, oder?