Müll und die Monopolgewinne der Kommunen: Thema heute Abend bei #Bloggercamp.tv

Verbrennung statt Recycling?

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nach Ansicht von Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, ein Rückschritt:

“Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren”, schreibt Haucap, der heute Abend um 18:30 Uhr Gast bei Bloggercamp.tv ist.

Das Gesetz stärke vor allem die Position der kommunalen Entsorgungswirtschaft und schützt sie weitgehend vor privater Konkurrenz schützen.

“Privaten Unternehmen soll nach dem Gesetz nur dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn diese ‘wesentlich leistungsfähiger’ als die kommunale Konkurrenz sind. Der Bundesrat hatte eine Regelung, die eine Lizenzvergabe an private Entsorgungsträger auch im Falle der Gleichwertigkeit der Sammelleistung ermöglicht hätte, leider blockiert”, so Haucap.

Faktisch wird jetzt quer durch die Bundesrepublik verhindert, dass ein privates Entsorgungsunternehmen gegen den Willen einer Kommune Wertstoffe sammeln und Recycling betreiben kann. Vielen Mittelständlern, die seit Jahrzehnten höchst leistungsfähige Infrastrukturen für die Verwertung von Altpapier, Metall, Glas, Textilien oder Plastik aufgebaut haben, geht es an den Kragen.

“Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Dabei wäre chancengleicher Wettbewerb nicht nur notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und überhöhte Müllgebühren zu vermeiden, sondern auch um Innovationspotenziale freizusetzen und die Entwicklung eines privaten Wirtschaftszweiges zu ermöglichen, der auch international in diesem Wachstumsmarkt konkurrenzfähig sein könnte. Besonders innovativ sind nämlich vor allem private Unternehmen, nicht aber kommunale Betriebe ohne Wettbewerbsdruck. Für letztere besteht mangels Wettbewerbs kaum ein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern”, kritisiert Haucap.

Recyclingland bald abgebrannt.

Wird also eine spannende Sendung. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Live-Übertragung lautet #bloggercamp

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Über die Rettung der Weltmeere: Faktencheck zur Plastiktüte

Einkaufskorb statt Plastiktüte

Die Plastiktüte ist in Verruf gekommen. Aus gutem Grund. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) kommen 80 Prozent des Mülls, der die Ozeane verschmutzt, über Flüsse oder küstennahe Deponien – die teilweise diesen Namen nicht verdienen. Häufig handelt es schlichtweg um nicht abgesicherte Müllgruben. Bei Wind und Regen werden Unmengen an Plastikabfall ins Meerwasser getrieben. Häufig fehlt es an einer geregelten Müllentsorgung und an modernen Anlagen zur Bearbeitung des Abfalls. Von einer gut organisierten Recyclingwirtschaft ganz zu schweigen. Flüsse dienen als billige Müllkippen und Abfall landet dort, wo halt gerade Platz ist. All das hat verheerende Folgen für die Umwelt – für Mensch und Tier.

“Der Abfall in den Weltmeeren beläuft sich mittlerweile auf über einhundert Millionen Tonnen. Allein auf dem Grund der Nordsee sind es geschätzte 600.000 Kubikmeter. In erster Linie handelt es sich dabei um Kunststoffreste”, so das UBA.

Und jährlich kommen bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten.

Eine Untersuchung toter Eissturmvögel an der deutschen Nordseeküste beweist die negativen Konsequenzen: 95 Prozent der Vögel hatten im Durchschnitt 30 Kunststoff-Teile im Körper.

“Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verbreitung von kleinen und kleinsten Plastikteilchen, so genannter Mikroplastik, dar. Im nordwestlichen Mittelmeer zählt man mittlerweile auf zwei Planktontierchen ein Mikroplastikteil”, teilt das UBA mit

Entsprechend vehement sprechen sich UBA, Deutsche Umwelthilfe und viele andere Organisationen in Deutschland für eine Lenkungsabgabe aus, die Plastiktüten verteuert. Das wurde auch auf der “International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas“ diskutiert, die vom 10. bis 12. April stattfand.

Es wäre traurig, wenn wir in unserem Land uns auf diese Maßnahme allzu sehr fokussieren würden. Der Effekt für die Weltmeere wäre wahrscheinlich gar nicht messbar. So behauptet UBA-Präsident Jochen Flasbarth, dass in deutschen Bekleidungsgeschäften, Kaufhäusern und Drogeriemärkten die Plastiktüten kostenlos abgegeben werden. Anders als beispielsweise in Supermärkten, wo man in der Regel 10 Cent für eine Plastik-Tragetasche zahlen muss.

Da ist er auf dem Holzweg. Die Plastiktüten gelten in unserem Land als so genannte Service-Verpackungen. Jeder Händler, der diese Tüten in Verkehr bringt, ist nach der Verpackungsverordnung verpflichtet, eine Entsorgungsgebühr pro Verpackung zu entrichten, damit das Ganze über Gelbe Tonnen oder Säcke entsorgt werden kann. Die Lizenzierungsquote für Plastiktüten ist im Einzelhandel – und das gilt nicht nur für Lebensmittelgeschäfte – sehr hoch. In Textilgeschäften werden diese Entsorgungsgebühren über den Verkaufspreis der Waren einkalkuliert. Wer sich Klamotten für 100 oder 200 Euro kauft, muss also in diesem Preis die Plastiktüten mitbezahlen. Es macht aber für den Textilhandel keinen Sinn, 10 oder 20 Cent extra auf dem Bon anzuzeigen. Ob da nun 200 Euro oder 200,10 Euro auf der Rechnung stehen, macht keinen großen Unterschied.

Die Grünen verlangen eine Abgabe von 22 Cent pro Tüte. Für jede Tüte? Nur für Plastik-Tragetaschen? Auch für dünne Folien, die beim Metzger oder Obsthändler zum Einsatz kommen?

Dünne Metzgerfolie ohne Entsorgungsgebühr

Gerade hier liegt die Quote der Recycling-Schwarzfahrer besonders hoch. Kaum einer der kleinen Läden kommt seiner Entsorgungspflicht nach und entrichtet seine Gebühren an eines der Systeme, die für die Abholung und Sortierung des Verpackungsmülls zuständig sind – im Gegensatz zur großen Mehrheit des Einzelhandels.

Landen generell in Deutschland die Plastiktüten in Flüssen, um später dann ins Meer zu gelangen? Eher nicht. Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Aber selbst wenn die Recyclingquote niedriger liegen würde, landet nichts auf wilden Müllkippen oder Flüssen, sondern wird als Ersatzbrennstoff eingesetzt – etwa in Stahl- oder Zementwerken. Das kann man gut finden oder nicht, es vermüllt jedenfalls nicht das Meerwasser. Landbell-Chef Jan Patrick Schulz hält es für sinnvoller, die stofflichen Quoten beim Kunststoff-Recycling zu erhöhen und zwar zügig.

Eine Lenkungsabgabe von 22 Cent würde mit Sicherheit zu einem Rückgang der Plastik-Tragetaschen beitragen. Jede Reduktion von Abfall ist zu begrüßen. Auch ist es sinnvoll, Einkaufstaschen zu verwenden und Plastiktüten-Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen. Die allerbeste Variante!

Eine Abgabe in Deutschland, die vielleicht sogar eine “erdrosselnde” Wirkung hätte, bringt den Weltmeeren gar nichts. Zudem sei sie juristisch verboten, so der Sprecher des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft (BDE).

Wie sieht es aber mit den Tütchen und Folien beim Metzger, beim Obsthändler oder bei der Reinigung aus? Das sind sehr viele inhabergeführte Läden, die nur schwer zu kontrollieren sind. Und es versagen schon heute die Umweltbehörden bei der Überprüfung der Rechtspflichten, die die Verpackungsverordnung vorschreibt. Eine Abgabe würde wohl diese Geschäfte auch nicht erfassen.

Besser wäre es, weltweit für eine moderne Entsorgung zu sorgen und die Recyclingaktivitäten zu steigern. Und damit meine ich nicht das Verbuddeln von Müll. In Deutschland ist es seit 2005 verboten, Restmüll ohne Vorbehandlung zu deponieren. Entweder Recycling oder Verbrennung. Bis zum Jahr 2020 will man aus der Deponie- und Beseitigungswirtschaft komplett aussteigen, eine vollständige Verwertung des Abfalls leisten und alle Deponien schließen. Genau so müsste das weltweit laufen, um von der Plastikseuche in den Weltmeeren wegzukommen. Alles andere ist Augenwischerei.

Die Zielsetzung der vollständigen Verwertung von Abfall ist übrigens vor einigen Jahren von Kritikern als utopisch diskriminiert worden.

„Die heftige Reaktion lässt vermuten, dass hier ein menschlicher Archetypus infrage gestellt wird; Stoffe unbedingt vergraben zu müssen oder ‚aus den Augen aus dem Sinn’ zu bringen, wenn deren individuelle Wertschätzung verloren gegangen ist. Offensichtlich vergraben Menschen stoffliche und seelische Probleme in ähnlicher Weise, obwohl es geeignetere Wege der Verarbeitung gibt“, so ein ehemaliger UBA-Wissenschaftler.

Siehe auch:

Umweltbundesamt will Zwangsabgabe auf alle Plastiktüten.

Der Redcoon-Paletten-Fall: Lasst Euch nicht verscheißern, Transportverpackungen müssen zurückgenommen werden

Mal abgesehen von der geschmacklosen Werbung von Redcoon, die mir gestern aufgefallen ist, auch mit den Pflichtenkatalog des Umweltrechtes nimmt es der Laden nicht so genau. Das Problem mit der Rücknahme der Holzpalette habe ich gestern ja bereits geschildert.

Um es noch mal klar zu sagen. Hier geht es nicht um eine Aktion des guten Herzens, um außergewöhnlichen Service oder um Beckmesserei. Hier geht es um die Schnoddrigkeit von Anbietern und beauftragten Spediteuren im Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben uns für einen neuen Trockner entschieden, der in puncto Stromverbrauch zum Testsieger gekürt wurde und im ersten Praxistest um das Zehnfache effizienter arbeitet bei der Laufzeit und bei der Reduzierung des Wärmeverlustes (bessere Isolierung). Im Endergebnis verbessert sich die Energiebilanz enorm. Gut für die Umwelt und für unseren Geldbeutel. Perfekter Deal. Welcher Händler/Spediteur das Gerät liefert, ist völlig schnuppe.

Nun hat mir ja eine Dame im Redcoon-Call Center das Märchen von der Rücknahmepflicht von Transportverpackungen verkündet, die sich ausschließlich auf Mehrweg- und nicht auf Einwegpaletten bezieht. Blöd, dass ich mich seit über zwanzig Jahren mit dem Umwelt- und Abfallrecht beschäftigte. Weit gefehlt. Im Paragraf 4 der Verpackungsverordnung bezieht sich die Rücknahmepflicht auf “Transportverpackungen”, die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgenommen und dann entweder wiederverwendet werden sollte oder verwertet werden muss (auch eine Mehrwegpalette gibt ja irgendwann den Geist auf und wandert dann ins Recycling). Entscheidend ist der Ort der Übergabe der Ware. Wenn hier der Verbraucher signalisiert, dass der Vertreiber (in unserem Fall ist es der beauftragte Spediteur) die Transportverpackung zurücknehmen soll, darf die Rücknahme nicht verweigert werden. Das passiert aber bei der Anlieferung von Möbeln, Fernsehern, Waschmaschinen, Trocknern, Sportgeräten oder sonstige Waren ziemlich häufig. Und es ist meistens der Spediteur, der hier schöne Märchen erzählt, um nicht mit dem Sperrgut bei seiner Rückfahrt belastet zu werden.

Und hier sind es nicht nur Billiganbieter, die so operieren, sondern auch normale Versandhändler, Hersteller von Sportgeräten und Markenfirmen, die bei der Arbeit ihrer Speditionen wohl nicht so genau hinschauen. Die letzte Meile zum Konsumenten ist aber kriegsentscheidend für die Erlebniswelt der Konsumenten. Das prägt sich ein und fällt dann eben auch auf Hersteller und Händler zurück.

Beim Paletten-Debakel von Redcoon habe ich der Call Center-Dame ja noch eine Brücke gebaut und ihr klargemacht, dass die Verweigerung der Rücknahme eine Ordnungswidrikeit sei. Das juckte die Mitarbeiterin überhaupt nicht. Ich solle dann halt das entsprechende Amt einschalten und ein Bußgeldverfahren einleiten – so nach dem Motto: Das geht mir am Arsch vorbei. Ok. Redcoon. Ich lasse mich nicht verscheißern. Gerade führte ich ein Telefonat mit der Stadt Bonn. Und ziehe da, meine Rechtsauffassung wurde bestätigt.

Paragraf 4 der Verpackungsverordnung:
Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
(2) Die zurückgenommenen Transportverpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes), insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen herstellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.

Und dann gibt es da noch den Paragrafen 15:
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 eine Verpackung nicht oder nicht rechtzeitig zurücknimmt oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung nicht zuführt.

Wie gesagt, ich lasse mich von Anbietern nicht verscheißern. Vielleicht bringt das ja auch mehr Aufklärung für andere Privathaushalte, die Ähnliches erleben. Gar nicht diskutieren, sondern auf die Rücknahmepflicht verweisen – aus. In meinem Fall prüft jetzt die Stadt Bonn, ob sie selbst das Verfahren gegen Redcoon einleitet oder das entsprechende Amt am Firmensitz des Händlers.

Alternative Energien und die Geschichte des Strom-Machtkartells: Wir sollten den Atomfreunden nicht auf den Leim gehen #bc

Wer die Energiewende, Ökostrom und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als “Planwirtschaft” tituliert, wie FAZ-Wirtschaftsredakteur Holger Steltzner, sollte in seiner Kurzsichtigkeit die Geschichte der Stromindustrie in Deutschland nicht ausblenden. Peter Becker hat den Aufstieg der deutschen Stromkonzerne fein säuberlich dokumentiert. Werner Siemens, Erfinder des Dynamos, Walter Rathenau, Gründer der AEG, und Hugo Stinnes, Zechenerbe, der mit einem genialen Coup das Rheinisch-Westfälische Elektricitätswerk, RWE, waren so mächtig, dass sie bis ins Dritte Reich hinein das Entstehen rechtlicher Regeln verhindern konnten, die sie bei ihren Kartellabsprachen nur behindert hätten.

Die Erklärung ist einfach: Sie gehörten, wie auch die Stadtwerke, weit überwiegend dem Staat, der natürlich kein Interesse hatte, seine Wirtschafttstätigkeit einzuengen.

Die Energiewirtschaft in Deutschland funktionierte also nie nach Wettbewerbsregeln, sondern wurde machtpolitisch mit staatlicher Hilfe am Leben gehalten. Das hat sich bis heute nicht geändert und hat nur wenig mit dem EEG zu tun. So wurde im Juni des vergangenen Jahres mit den Stimmen von von CDU/CSU und FDP ein Gesetz beschlossen, wonach Unternehmen mit hohem Energieverbrauch wesentlich weniger für die Nutzung des Stromnetzes zahlen müssen als private Haushalte oder kleine Betriebe.

“Energieintensive Unternehmen, die mindestens 7.000 Stunden im Jahr Strom beziehen und mehr als 10 Gigawatt verbrauchen, zahlen für die Nutzung des Stromnetzes sogar gar nichts mehr. Von der Befreiung begünstigt sind große Aluminium- und Stahlhütten, Papier-, Glas- oder Zementhersteller und auch große Rechenzentren”, berichtet der Deutschlandfunk in seinem Beitrag: “Null Euro Netzgebühr für große Stromverbraucher”.

Erinnert sei auch an die Lobbyarbeit der liebwertesten Atom-Gichtlinge des energiepolitischen Appells (siehe: Gestern-Manager im Industrie-Erdloch – Der atomare Aufstand), die Deutschland am liebsten im Zustand eines oligopolistisch beherrschten Industriemuseums konservieren würden. Sie starteten im Sommer 2011 die “letzte” Schlacht zum Erhalt ihrer Macht, die sie in der Stromwirtschaft in den vergangenen 100 Jahren mit staatlichem Segen errungen haben.

Die von der Energiewende geplagten Konzerne bereiteten Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschliessend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Beauftragt wurden Kanzleien wie Linklaters, Freshfields Bruckhaus Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz – also das Feinste, war die Juristerei zu bieten hat.

Die Konzerne wappnen sich zudem mit entsprechenden Gutachten. So gehen der Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der ehemalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz in einem für den Düsseldorfer E.on-Konzern verfassten Gutachten davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Ausstieg klar gegen die Verfassung verstosse“, so Spiegel-Online.

Die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, so die Juristen der Kanzlei Gleiss Lutz, seien Eigentum der Konzerne, dass durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei. In dieses Eigentumsrecht jedoch greife der Staat mit dem Ausstiegsgesetz massiv ein, ohne bislang „stringente Gründe dafür zu liefern”. Somit, heisst es in dem rund 80-seitigen Papier, stünde den Konzernen Schadensersatz zu – und der liegt nach Schätzungen der Konzerne im zweistelligen Milliardenbereich.

Eine höchst merkwürdige Logik der im Abflug befindlichen Stromkonzerne, die über Jahrzehnte Subventionen kassiert und Sonderrechte genossen haben sowie die Folgen ihrer Atompolitik auf die Allgemeinheit abwälzen – auch das hat sich bis heute ja nicht geändert.

Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren – ein prima Geschäftsmodell.

Man könnte den Dinosauriern der Energiewirtschaft ja mal eine Gegenrechnung präsentieren, die vom Forum „Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ in der Studie „Billiger Strom aus Atom und Kohle?“ aufgestellt wurde. Für die Zeit von 1970 bis 2008 ergibt sich eine Summe von rund 165 Milliarden Euro, die als Staatsknete kassiert wurde. Dann kommen noch die Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke dazu – etwa 42 Milliarden Euro. Zusammen ergibt das Subventionen von über 200 Milliarden Euro. Aber damit sind wir nicht ganz fertig mit der Vollkostenrechnung, liebe Nobelanwälte und Berater der oligopolistischen Konzernwelt. Es folgen Rückbaukosten für die noch laufenden Atommeiler, die mit 34 Milliarden Euro beziffert werden. Dann fehlen die Kosten für die Endlagerung für den hochradioaktiven Abfall, für den es bislang kein Endlager gibt. Hierfür stehen die Kosten in den Sternen. Damit liegen wir wohl ein kleinwenig über den Forderungen auf Schadensersatz. Was würde eigentlich passieren, wenn diese Kosten nicht sozialisiert werden, sondern von den Atomfreunden selbst bezahlt werden müssten? Wie hoch würde die EEG-Umlage ausfallen, die im nächsten Jahr wie erwartet von 3,6 Cent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde steigt, wenn man die Ausnahmen für industrielle Großverbraucher abschafft? Ein durchschnittlicher Haushalt muss jetzt mit rund 60 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Würde man die Kosten fair aufteilen, würden die Belastungen für den Otto-Normal-Verbraucher viel niedriger liegen.

Der Vorwurf der Planwirtschaft ist also ein pharisäerhaftes Unterfangen. In Wahrheit können es die Bosse der großen Stromkonzerne einfach nicht ertragen, dass sie zu den Verlierern der Energiewende zählen werden. Wir erleben als Zuschauer einen Niedergang von Gebilden, die über Jahrzehnte mit höchst fragwürdigen Methoden herangezogen wurden – im klaren Widerspruch zum Kartell- und Wettbewerbsrecht.

„Der Erfolg der Französischen Revolution hatte seine Grundlage letztlich darin, dass der Feudalismus abgewirtschaftet hatte. Dem Prunk des Sonnenkönigs Louis XIV. standen die Hungerrevolten in der Vendée gegenüber. Die objektiven Symptome des Abgewirtschafteten gehen einher mit dem Defätismus der noch Mächtigen“, schreibt der Energierechtsexperte Becker in seinem Buch „Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne“.

Ähnliches vollzieht sich bei den Stromgiganten.

„Viele Hunde sind des Hasen Tod. Das weiss man nicht nur aus dem Märchen, sondern kann es auch sehr schön beim Wachsen der Erneuerbaren Energie erkennen. Die vielen Investoren sind nur ein äusseres Zeichen. Dahinter steht eine gesellschaftliche Bewegung, die von der Kraft der Erneuerbaren erzeugt ist. Es handelt sich um die Energie der Zukunft“, so Becker weiter.

Man kann es sehr schön an den vielen genossenschaftlichen Projekten sehen, die dezentral wie Pilze aus dem Boden schießen. Siehe mein Blogpost: Konzepte gegen die Gier: Über die Renaissance der Genossenschaften.

Das sollten wir uns nicht zerreden lassen und in den kommenden zehn Jahren zum wichtigsten Projekt von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat machen. Dazu schreibt die SZ-Kommentatorin Silvia Liebrich:

“Wenn an diesem Montag veröffentlicht wird, wie viel die Ökostrom-Förderung die Verbraucher im kommenden Jahr mehr kostet, wird von energiepolitischem Unsinn die Rede sein. Doch haben Zweifler und Zauderer noch nie große Geschichte geschrieben. Für Wandel und Reformen braucht es Mut und Durchhaltevermögen.”

Die fossile und nukleare Stromerzeugung mit zentralistischen Machtbefugnissen steht vor dem Aus. Den Blockierern aus dem Industriemuseum sollten wir nur noch einen Platz als Kartenabreisser reservieren.

Wie man die Energiewende mit Vernetzungsintelligenz besser gestalten kann, wollen wir bei unserem nächsten virtuellen Blogger Camp am Beispiel des Autoverkehrs debattieren. Am 24. Oktober, um 18,30 Uhr. Thema: Mein Auto ist eine App: Über Vernetzungsintelligenz im Verkehr und Elektromobilität.

Siehe auch:

Ökostromumlage jetzt bei knapp 5,3 Cent pro Kilowattstunde.

Offener Brief zur Recyclingwirtschaft: Kommt noch eine Antwort, Herr Altmaier?

Heute hat Bundesumweltminister Peter Altmaier einen 10 Punkte-Plan für “eine Energie- und Umweltpolitik mit Ambition und Augenmaß” vorgestellt.

Da taucht auch ein Statment zu seinem persönlichen Arbeitsstil auf, der dialog- und konsensorientiert sein soll:

“Gerade weil wir bei der Energiewende und dem Klimaschutz vor Entscheidungen von großer Tragweite stehen, die zudem erhebliche wirtschaftliche und politische Interessen der Beteiligten berühren, müssen wir Gesprächsblockaden überwinden und gesellschaftliche Diskurse ermöglichen. Das bedeutet z.B. nicht nur die frühzeitige Einbeziehung von Ländern und Kommunen, sondern auch die Schaffung verstärkter Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen und traditionell eher gegensätzlichen Verbandsinteressen.”

Im Juni flatterte dem Bundesumweltminister eine Korrespondenz ins Haus, die bislang nicht beantwortet wurde. Titel: Friss und stirb – Offener Brief zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Zielsetzung einer Recyclingwirtschaft.

Initiiert von der Rechtsanwältin und Abfallexpertin Birgit Stede. Es wäre eigentlich ein Gebot der Höflichkeit, innerhalb von zwei Monaten wenigstens ein paar Zeilen an die Autoren des Schreibens zu richten. Bislang Fehlanzeige. Kein Dialog, lieber Herr Altmaier.

Um was geht es?

Kritisiert wird die Aufweichung des Vorranges der stofflichen Verwertung bei der Abfallentsorgung.

“So ist abweichend von der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die eigentlich mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt werden sollte, gesetzlich die thermische Verwertung mit der stofflichen Verwertung prinzipiell gleichgestellt, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kj/kg aufweisen. Zur Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen hat die Europäische Union jedoch eindeutig das Recycling höherwertig eingestuft, weshalb es auch in der abfallrechtlichen Hierarchiefolge vor der thermischen Verwertung angesiedelt ist. Will die Bundesregierung dieses Ziel der stärkeren Nutzung sekundärer Rohstoffe nicht konterkarieren, so ist dringend eine Gesetzeskorrektur und vorübergehend zumindest eine verbindliche Klarstellung erforderlich.”

Mit thermischer Verwertung wird ja immer höflich das schnöde Verbrennen von Abfällen kaschiert. Die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland sind nicht ausgelastet und gieren daher nach jeder Tonne, die sich im Abfallstrom auftreiben lässt.

Mangelhaft, so die Autoren des Offenen Briefes, sei auch der Einsatz von Sekundärrohstoffen bei öffentlichen Aufträgen. Beim Einkauf könnte der Staat darauf achten, Produkte zu bevorzugen, die aus Recyclat hergestellt wurden.
Gesetzlich sei im Kreislaufwirtschaftsgesetz lediglich formuliert, dass „bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen (ist), ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die … durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind…“.

“Eine Verbindlichkeit, vorrangig Stoffe zu nutzen, die durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind, ist hiermit jedoch gerade nicht gegeben. Auch hier bedarf es dringend einer Gesetzeskorrektur und bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung einer verbindlichen Klarstellung”, fordern die Absender des offenen Briefes.

Mangelhaft sei auch die prinzipielle Zuweisung von Abfällen aus privaten Haushalten hin zur öffentlichen Hand – hier: den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Das wird als gravierender Verstoß gegen die europäischen Rechtsgrundlagen gewertet:

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle / Wertstoffe an Privatfirmen übergeben / verkaufen zu können. Dies beinhaltet gleichzeitig einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb.”

Eigentlich eine Frechheit. Für Altpapier oder Metallschrott werden beispielsweise gute Preise erzielt und wir müssen das den Kommunen umsonst zur Verfügung stellen. Ein Unding. Freunde, das Zeugs ist unser Eigentum. Zahlt gefälligst pro Kilo einen anständigen Preis!

Als Argument der Länder und Kommunen, die die jetzige Gesetzesfassung unterstützen, werde immer wieder hervorgehoben, die prinzipielle Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entspreche dem Gebot und den Pflichten zur Daseinsvorsorge.

“Dieses Argument ist jedoch als historisch überholt anzusehen. Der Begriff ‘Daseinsvorsorge’ umschreibt die staatliche Aufgabe, die grundlegenden Güter und Leistungen für das menschliche Zusammenleben – eben das Dasein – bereitzustellen, also die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählte und zählt – neben den öffentlichen Einrichtungen wie etwa das Verkehrs- und Beförderungswesen sowie die Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung – auch die klassische Müllabfuhr. Wurde jedoch früher die Müllabfuhr aus hygienischen Gründen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung des Hausmülls (und nicht einer Beseitigung auf ‘wilden’ Deponien) als Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand zugeordnet, so hat sich im Laufe der Jahrzehnte – vor allem mithilfe kleiner und mittelständischer Unternehmen – das Recycling enorm weiterentwickelt. Was aber haben die heutigen Möglichkeiten des Recyclings zum Beispiel von Altpapier, Metallen oder von Altglas mit dem Begriff ‘Daseinsvorsorge’ zu tun, der allein die weitgehende Zuweisung der Wertstoffe / des Abfalls zur Verwertung aus privaten Haushalten zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern rechtfertigen könnte? Repräsentanten des BMU, die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie ein Naturgesetz und nicht wie ein von der Bundesregierung verabschiedetes Gesetz diskutieren, vertreten in öffentlichen Diskussionen zuweilen die Position ‘friss oder stirb’. Tatsächlich beinhaltet das Gesetz jedoch – aufgrund der Auslegungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, gerade für kleine und mittelständische Firmen und abhängig vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger – den Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf.”

Soweit ein paar Zeilen aus dem Offenen Brief. Das mit der so genannten Daseinsvorsorge sehe ich genauso. In Wahrheit geht es um Kohle. Was die Recyclingwirtschaft technologisch aufgebaut hat bei der Verwertung von Abfall, soll jetzt in die Kassen der Kommunen fließen – um nichts anderes geht es hier. Siehe auch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Interessant ist übrigens, das in dem Altmaier-Plan bis zur Bundestagswahl das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Recyclingwirtschaft überhaupt nicht erwähnt werden. Auch nicht das so genannte “Wertstoffgesetz”. Insofern stimmt wohl die Einschätzung des Bonner Abfallexperten Sascha Schuh. Er rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:

„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“ Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte.

Dazu interessant: Wertstoffgesetz: Kritik am Vorpreschen der Handels- und Herstellerverbände – Bordmittel der Verpackungsverordnung ausschöpfen.

Wie dialogorientiert Peter Altmaier in der Umweltpolitik nun wirklich ist, wird sich noch erweisen müssen. Sollte eine Antwort auf den Offenen Brief erfolgen, werde ich natürlich wieder darüber berichten.

Nach dem Relegationsspiel-Theater mit den richtigen Pyromanen beschäftigen: Die Kommunen!

Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.

So hält nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid der ehemalige EU-Kommissar Günter Verheugen das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz für europarechtswidrig.

Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.

Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.

Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.

Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.

“Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen”, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:

“Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.”

In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. “Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren”, erläutert Schuh.

Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.

„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.

Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.

Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.

“In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann”, schreibt Euwid.

Update: Und so schnell wird man von der Realität überrollt. Da schmeißt doch die Merkel den Röttgen raus. Ok. Dann muss halt Peter Altmaier die Kreislaufsuppe auslöffeln.

Handy-Tonne sinnvoll? Reparare und die Ingenieurskunst der Erneuerung

Wie heise heute früh unter Verweis auf eine dpa-Meldung berichtete, plant die Bundesregierung die Einführung einer Handy-Tonne, um das in Mobiltelefonen enthaltene Gold stärker als bisher wiederzuverwerten. Um die Rückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, sollten die Tonnen im Handel stehen – bei Altbatterien wird ja schon so verfahren. Nach Aussagen der Parlamentarischen Umweltstaatssekretärin Katharina Reiche (CDU) seien die Alt-Handys ein echtes Rohstofflager. “Eine Tonne Handyschrott enthält 60-mal mehr Gold als eine Tonne Golderz”, so Reiche gegenüber dpa. Die Rückgewinnung dieser Rohstoffe sei deshalb von großer Bedeutung.

Nötig seien einfache und kostengünstige Lösungen für die Bürger. Denkbar seien auch Angebote, gebrauchte Althandys kostenfrei zurückzusenden. Nach Schätzungen werden 60 Millionen bis zu 100 Millionen Althandys von den Bürgern zu Hause gehortet, obwohl die Geräte zurückgegeben werden könnten.

Eine Entsorgung von Handys in der geplanten bundesweiten Wertstofftonne soll es nicht geben, unter anderem, weil andere Stoffe in der Tonne durch die Handys belastet werden könnten. Neben Verpackungen sollen ja künftig auch andere verwertbare Abfälle getrennt gesammelt werden. Nur ist die Handy-Tonne wirklich sinnvoll?

An der Notwendigkeit der Verwertung von Mobiltelefonen besteht kein Zweifel, denn in den Geräten steckt nicht nur Gold, sondern auch Platin, Kupfer, Aluminium und seltene Metalle wie Gallium und Germanium. Fast das gesamte Periodensystem kann man in den mobilen Geräten entdecken.

Vor dem Recycling sollte man allerdings Wartung und Reparatur ausbauen und Altgeräte nicht einfach wegschmeißen. Darauf verweist auch der Wissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker:

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren. „Dann muss Kanzlerin Merkel wieder in die Mongolei reisen und um Seltene Erden betteln. Das ist nicht Sinn der Sache“, so Weizsäcker. Man müsse die Abfälle sehr viel stärker materiell nutzen und nicht energetisch.

Zudem sollte auch die Wiederverwendung nicht vernachlässigt werden – neudeutsch Refurbishing genannt. Darauf verweist der Service-Blogger Peter Weilmuenster:

“Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht auch ein wesentlicher Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden.”

Um Althandys wiederzuverwenden, sei es notwendig, die Gerätedaten zu prüfen, den Zustand einzuschätzen, das mitgelieferte Zubehör zu erfassen, die Funktionen zu testen und mögliche Schäden zu identifizieren. Eine schnöde Tonne wird dafür aber nicht ausreichen. Sie müsste zumindest so gesichert sein, dass man die Geräte nicht einfach rausfischen kann.

“Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Denn gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst”, so Weilmuenster.

Da reicht es allerdings nicht aus, im Handel Handy-Tonnen aufzustellen! Man benötige, so Weilmuenster, ein ganzes Netzwerk qualifizierter Dienstleister für die Erfassung, Reparatur und Verwertung der Altgeräte:

“Und das Ganze natürlich flächendeckend. Nur so wird es gelingen, die Nachhaltigkeitsbilanz bei Handys zu verbessern.”

Übrigens, Frau Reiche, die Bundesbehörden könnten sich als Trendsetter profilieren und zumindest in den Verwaltungen für ein smartes Handy-Rücknahmesystem sorgen. Nach meinen Informationen ist das bislang nicht der Fall.

Ein Pfandsystem, wie von den Grünen vorgeschlagen, halte ich übrigens nicht für praktikabel bei langlebigen Gebrauchsgütern. Schon beim Pfand für Einweg-Getränke wirtschaften die Händler kräftig in die eigene Tasche. Stichwort: Pfandschlupf, also prächtige Gewinne für nicht zurückgebrachte Flaschen. Bei Handys ein flächendeckendes Händlernetz für die Pfandorganisation von Handys aufzubauen, dürfte ziemlich schwierig werden. Besser wäre es, die Rückgabe mit einem kleinen Obolus zu vergüten.

Weiterhin kritisch sehe ich die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der nicht klaren Orientierung an der Ausweitung der Recyclingaktivitäten. Die Kommunen werden das mit ihrer einseitigen Müllgebühren-Politik torpedieren und sind nicht der richtige Ansprechpartner, Märkte für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Die wollen ihre Restmüll-Tonnen vollkriegen.

Siehe auch:

Kommunen wollen Müllschlucker bleiben – Streit um Ausweitung des Recyclings

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Regierung setzt auf Handy-Tonne statt Pfand

BITKOM lehnt Pfand auf Handys ab

Handys sind für die Tonne zu schade

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 8. Februar gehen die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in eine neue Runde:

“Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird. Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen – auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist”, schreibt der Fachdienst Euwid.

Eigentlich streiten die Parteien ja nur über Sinn und Unsinn einer Ausweitung der Wertstoffsammlung, die über Einwegverpackungen hinausgeht. Was ja sehr sinnvoll ist, die Betreiber von kommunalen Verbrennungsöfen aber nicht glücklich macht. Deshalb drohen Lobbyisten der Kommunen mit einer Erhöhung der Müllgebühren. Vielleicht sollten sich die Adepten der Müllverbrennungsanlagen die Frage stellen, wie lange sie ihre Kirchturmspolitik eigentlich noch fortsetzen wollen. Der energetische Wirkungsgrad der feurigen Wertvernichtungsanlagen ist lächerlich gering und passt ja nicht mehr so ganz zur angestrebten Energiewende. Um fossile Energieträger einzusparen, müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen erhöht werden. Bei normalen Abfällen geht das über eine Wertstofftonne, für höherwertige Verfahren, die man beispielsweise für Handys benötigt, könnte es andere Rücknahmesysteme geben – etwa in den Büros von Firmen und Behörden. Siehe auch den Bitronic-Blogpost: Mehr Einfallsreichtum beim Recycling von Altgeräten.

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren.

Vorbildlich ist das TerraCycle-Projekt des Jungunternehmers Tom Szaky. In seinem Blog schreibt er:

At TerraCycle, we’ve done similar things. My book, Revolution in a Bottle, about the company’s early days, generated almost six figures in income for the company, while also getting out the word about our products. I’m in the process of writing a second book, and our design team is working on one, too. We’re also producing a magazine that will discuss the science of garbage and suggest crafts projects that make use of garbage (and when readers are done, they will have instructions on how to turn the magazine into a fruit bowl). We are partnering on the magazine project with a publishing house. We oversee production of the content, and the publisher finds the advertisers. Of course, we get a cut of the advertising revenue.

We also recently introduced a Facebook game called Trash Tycoon. The idea is that a game player lands in a city covered in garbage and wins points for cleaning it up. The player can then build recycling facilities, trash cans, and other things that help clean up the city faster. After just one month, Trash Tycoon already has 360,000 active users. The game, which promotes the TerraCycle brand, was developed by Guerilla Apps at no cost to us. We are partners on all of the advertising revenue.

“Zwei Milliarden Verpackungen hat Terracycle bereits in 15 Ländern gesammelt und zu Flugdrachen, Toilettensitzen oder Lautsprechern weiterverarbeitet”, so die Wirtschaftswoche. Diese Idee, mit der er in den USA bekannt geworden ist, will Tom Szaky auch nach Deutschland bringen – er hat wohl auch schon Vertragspartner gewonnen (darüber berichte ich in den nächsten Wochen). Wäre doch eine prima Idee, wenn sich die Damen und Herrn des Vermittlungsausschusses mal Gedanken machen, ob es beim Kompromiss über das Kreislaufwirtschaftgesetz auch Raum für smarte Recyclingideen gibt, die mir bislang in der kommunalen Verwaltung noch nicht über den Weg gelaufen sind.

Mit der thermischen Müllgebühren-Logik der Kommunen sind solche Umweltprojekte sicherlich nicht umsetzbar.

“Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten”, so Euwid. Mal gucken, was dabei raus kommt.

Hier die deutsche Facebook-Präsenz von TerraCycle.

Textilketten und der Kontrollverlust bei Schafen: Warum man angeblich nicht nachhaltig einkaufen kann

Der Herr Dr. Schäfer, Leiter Recht und Steuern vom Gesamtverbandes textil+mode, hat ein sehr metaphorisches Verhältnis zum Schaf. Denn in seinem Powerpoint-Vortrag beim Nachhaltigkeitskongress im Bonner Beschaffungsamt stellte er sich mit dem Foto eines Schafes vor. Wenn man Schäfer heißt, liegt das ja auf der Hand. Früher weidete das Schaf in Deutschland und die Wolle wurde im eigenen Land verarbeitet. Von der Spinnerei, über die Weberei, Färbung bis zum Nähen. Dann wurden die Endprodukte verkauft. Heute sei ja alles so komplex, kompliziert und internationalisiert. Es seien so viele Akteure mit im Spiel, dass es sehr schwierig sein wird, einen nachhaltigen Einkauf sicherzustellen. Und wenn dann noch NGOs mit ihren Wünsch-Dir-was-Vorstellungen kommen, dann gewinnt man den Eindruck, hier gehe es gar nicht mehr um die Wirtschaftlichkeit. Mit dem bunten Strauß an Vorschlägen, den die NGOs für die Nachhaltigkeit machen, bleibe der Gewinn auf der Strecke. Alles im Youtube-Video anzuhören und anzuschauen – ein elfminütiger Zusammenschnitt der Rede von Herrn Dr. Schäfer. Er war gar nicht einverstanden mit meinem ersten Beitrag über die Tagung des Vergabeblogs im Beschaffungsamt:

Hallo! (merkwürdige Anrede, Herr Dr. Schäfer, gs)
Ich bin schon ein wenig enttäuscht über die Bewertung unserer Position. Diese ist nicht korrekt wiedergegeben. Das ist sicherlich kein Weg, der zu einem Dialog zwischen Beschaffern, NGOs und Herstellern führt – im Gegenteil.
MfG
C. Schäfer

Das Schaf leidet also unter Kontrollverlust: Nun nehmen wir einfach mal an, das Schaf von Herrn Schäfer wird geschlachtet. Dann läuft eine ebenso komplexe und nicht weniger anspruchsvolle Kette irgendwann zum Supermarkt meines Vertrauens (Kühlkette, Lebensmittelhygiene zu beachten – muss man in der Textilindustrie nicht).

Die Verkäuferin kann mir über eine vernetzte und intelligente Display-Waage mitteilen, wo das Schaf weidete, was es gefressen hat, wie es gefüttert wurde, wann und wo es geschlachtet wurde, wie und wo es verarbeitet wurde und welcher Teil des Schafes als Lammbraten auf meinem Teller landet. Wenn ich möchte, bekomme ich diese Informationen auf meinem Einkaufsbon ausgedruckt zusammen mit einer Rotwein-Empfehlung und einem Rezept von Alfons Schuhbeck. Entweder ist das Schaf von Herrn Schäfer schizophren oder die Textilketten leiden unter Alzheimer.

Oder stellen wir uns mal vor, man quantifiziert das Schaf in der Textilkette bei der Herstellung eines T-Shirts. Was wäre, wenn sich die bislang nicht berücksichtigten ökologischen und sozialen Kosten genau quantifizieren und zuordnen ließen? Das günstigste T-Shirt wäre dann jenes, dessen Produktion Umwelt und Gesellschaft am wenigsten schadet. Schnäppchen-Jäger würden dann ohne es zu wollen, einen positiven Beitrag für die Nachhaltigkeit beitragen. Und funktioniert schon heute. Wie das genau gehen könnte, erläuterte ich in meiner Montagskolumne, die ich schon heute fertigstellen werde, da ich am Wochenende meine Liebste heirate :-)

Der Müll und die klebrigen Finger in Bonn: Warum zu große Müllverbrennungsanlagen überleben


„Hier enden ich“. Das soll Cassius zu Florentus gesagt haben, bevor beiden in Bonn-Endenich hingerichtet wurden, so eine Lateinlehrer-Legende. „Gönnen wir das doch einfach unserer Müllverbrennungsanlage. Seit Inbetriebnahme 1992 hat sich der Bonner Müll auf ein Drittel der Verbrennungskapazität reduziert. Trotzdem soll die Müllverbrennungsanlage sogar noch erweitert werden, für 13,5 Millionen Euro. Zwei Millionen kämen für die Altbestandssanierung hinzu, mindestens. Das alles für den Mülltourismus, den kein Mensch braucht? Nein die überflüssigen zwei Drittel sparen wir besser durch Rückbau ein. Unsere Lungen und Nachfahren werden es uns danken“, nachhaltig“, schreibt der Bonner Rechtsanwalt Dr. Claus Recktenwald in einem Leserbrief, der im General Anzeiger erschienen ist. Auslöser des Empörungsschreibens war ein Artikel von Rolf Kleinfeld: „Mehr Platz für den Müll“.

An der Gesamtkapazität wird zwar nichts geändert. Die 13,5 Millionen Euro werden für einen Ersatzbunker ausgegeben, um den laufen Betriebs der MVA sicherzustellen. An der Idiotie der Überkapazitäten ändert das allerdings auch nichts. Wie das zustande kam, beschreibt Claus Recktenwald übrigens in seinem Handheld-Roman „Juckeldiduckel“ – Kapitel „TA-Siedlungsabfall“: Dort kann man einiges lesen, wie man der Kommune eine überdimensionierte MVA aufschwatzt, wie man die Müllmassen falsch kalkulierte, wie das Wertstoffrecycling als Störenfried wahrgenommen wird und warum es bislang keinen Rückbau der Anlage gab. Das packe nur keiner an, „zu viele haben noch vom Aufbau klebrige Finger“, so Recktenwald.

Und genau hier liegen die Schwachpunkte der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die kürzlich im Bundestag beschlossen und noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die schwarz-gelbe Koalition hatte erklärt, möglichst rasch eine erweiterte Wertstoffsammlung in Deutschland einführen zu wollen. Wer denn Zugriff bekommen soll, regelt die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht. Diese Frage soll in einem eigenen Wertstoffgesetz festgelegt werden – wahrscheinlich im nächsten Jahr.

Der Kampf um jede nur erdenkliche Tonne Müll ist also vorprogrammiert, da die Novelle an diesem Punkt schwammig formuliert ist: Demnach könnten gewerbliche Sammlungen eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie die „Gebührenstabilität“ gefährden oder die Vergabe von Entsorgungsleistungen im Ausschreibungswettbewerb erschweren oder unterlaufen würden. Der Grundsatz laute zukünftig: Wenn die Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.

Die kommunalen Gebietskörperschaften hatten schon im Vorfeld der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die negativen Konsequenzen einer erweiterten Wertstofferfassung für die Höhe der Müllgebühren hingewiesen. Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie und die klebrigen Finger, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat? Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich. Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage. Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin The European.

Wenn also das Ziel der Gebührenstabilität von den Kommunalpolitikern ins Feld geführt wird, könnte sehr schnell der hehre Grundsatz der Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben und dem Grundgedanken der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber sollte daher ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur als neutrale Stelle überwachen lassen. Zudem sollten wir uns endgültig von den ineffizienten Müllverbrennungsanlagen verabschieden – mit denen ist kein Staat und schon gar keine Energiewende zu machen.