Kein Mensch sagt mehr Beat oder: Wie die Pflicht zur “Depublizierung” der Hörspielkunst schadet

Hörspiele wieder verfügbar machen

Die sich aus 17 Sachverständigen und 17 Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen zusammensetzende Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags (EIDG) empfahl im Januar 2013 ausdrücklich die Aufhebung der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Depublikationspflicht.

Es waren bekanntlich die Leistungsschutz-Gichtlinge der Verlage und privaten Rundfunk-Anbieter, die sich gegen die öffentlich-rechtlichen Sender stellten und entsprechende Gesetzesänderungen verlangten.

Das Resultat ist höchst ärgerlich, wenn man sich das beschämend schlechte Angebot der Mediatheken von ARD und ZDF anschaut. Der Schwachsinn des Depublizierens entspricht nicht mehr dem Nutzungsverhalten der Medienkonsumenten. Ich entscheide selbst, wann und wo ich Angebote von öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernseh-Sendern wahrnehmen möchte. Der Grundversorgungsauftrag, den wir über Gebühren finanzieren, sollte auch für die digitalen Plattformen gelten – ohne irgendwelche Einschränkungen.

Es ist auch für die Autorinnen und Autoren – also für die Urheber – wichtig, ihre Werke dauerhaft im Netz präsentieren zu können. Etwa für Hörspiele.

Um so löblicher ist das Projekt “Hörspielpark” unter der künstlerischen Leitung von Paul Plamper:

“Unser Ziel ist, das Gesamtwerk ausgewählter Hörspielmacher zu fairen Preisen dauerhaft erhältlich zu machen. Es gibt immer wieder Hörer, die nach Hörspiel-Sendungen im Radio fragen, ob es das Hörspiel als CD oder Download zu kaufen gibt. Für sie und andere Interessierte wollen wir Autorenhörspiele zugänglich machen.”

Mit „Hörspielpark“ hat Plamper einen auf Nutzergebühren basierenden Netzvertrieb geschaffen, in dem er seine Produktionen und weitere Werke einer freien Anbietergemeinschaft von Hörspielmachern präsentiert: zum Vorhören, Downloaden oder als CD – und stets in bester Tonqualität, schreibt Wolfgang Schiffer in seinem Literaturblog “Wortspiele”.

Die Bezahlung läuft komfortabel über Paypal – der Preis pro Hörspiel liegt so um die fünf bis sieben Euro. Also sehr angemessen für ein weithin unterschätztes Genre des Kulturbetriebes in Deutschland.

Bei Durchstöbern der Hörspiele bin ich direkt auf ein ziemlich irres Stück gestoßen, das in Bonn spielt: Kein Mensch sagt mehr Beat. Rafael Jové kauft die unscheinbare Single mit dem Titel “Hans Daniels präsentiert Bonner Beatbands” in einem Fürther Trödelgeschäft und findet auf ihr ein James Brown infiziertes Stück Funk, so roh und ungefiltert, wie man es aus Deutschland nie vermutet hätte. Jové reist der Geschichte dieser alten Schallplatte hinterher und er trifft alle, die mit ihr zu tun hatten: CDU-Wahlkämpfer, den ehemaligen Bonner Oberbürgermeister Hans Daniels, älter gewordene Musiker, Fans und Schallplattenhändler.

Warum wir uns stärker gegen die Pflicht zur Depublizierung stellen sollten, werde ich in einigen Interviews und Storys ausführlicher aufgreifen. Aber das ist eine kleine Überraschung – für die Leistungsschutz-Gichtlinge…..

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Live-Hangouts sind eher Abrufdienste und kein Rundfunk #MerkelHangout

Merkel-Hangout-Mashup

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) haben heute in Stuttgart getagt und sich mit dem für den 19. April geplanten Live-Hangout von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschäftigt. Einen Handlungsbedarf sieht die Medienaufsicht nicht, da es sich bei diesen Formaten, die live ins Netz übertragen werden, eher um Abrufdienste handelt.

Selbst die Formulierung einer optionalen Reichweite von mindestens 500 Zuschauern, die in der Checkliste der Landesmedienanstalten festgelegt ist, reiche nicht aus, um solche Sendungen als Rundfunk einzustufen. Hier sieht man eher Änderungsbedarf bei der Checkliste.

Die Medienaufsicht wird nicht aktiv eingreifen mit Genehmigungsnotwendigkeiten, sondern die Entwicklungen im Netz beobachten. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst.

Da wohl eine digitale Medienordnung noch einige Zeit auf sich warten lässt, sollten vernünftige Zwischenlösungen gefunden werden. Im Interview mit dem Bloggercamp sprach sich Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender von ZAK und DLM, für eine abgestufte Prüfung aus:

“Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen”, so Brautmeier.

Also braucht sich derzeitig keiner in der Netzszene ernsthaft Gedanken über eine Rundfunklizenz für Streaming-Dienste wie Hangout on Air zu machen. Das Ganze eher als Abrufdienste einzustufen, halte ich für eine sinnvolle Lösung – egal, ob Ausstrahlungen nun einmalig oder regelmäßig stattfinden. Und Beobachtung statt restriktiver Eingriffe scheint mir ebenfalls ein probates Mittel zu sein.

Den Rundfunkstaatsvertrag in eine digitale Medienordnung zu verwandeln, dürfte wohl einige Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Devise von Brautmeier zu begrüßen. Die Dinge laufen lassen und dann nachschauen.

Die Streaming-Revolution kann also jetzt durchstarten :-)

Zudem wurde auch noch eine Sendung von RTL 2 beanstandet. Trifft die Richtigen….

Regelmäßig oder nicht: Hangouts sind kein Rundfunk – So lief das Gespräch mit ZAK-Chef Brautmeier

Im Bloggercamp-Gespräch hat sich heute Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air ausgesprochen. “Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.”

Brautmeier sprach sich beim Streit um die Bewertung des Hangout-Projektes von Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine abgestufte Regulierung aus. “Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer ex-ante-Regulierung zu einer ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen”, so Brautmeier. Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere.

Am Dienstag auf der Konferenz von ZAK und DLM wird diese Frage ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Bin gespannt, auf was sich die Landesmedienanstalten einigen werden. Klar ist nur, dass die Frage der Einmaligkeit von Hangouts als Kriterium nicht ausreicht, um zu entscheiden, ob Streaming-Formate nun Rundfunk sind oder nicht.

Heute dreimal #Bloggercamp: Rettungsanker für Merkel’s Hangout, netzpolitische Provinz und Panels, die die republica nicht wollte

Startnext-Projekt des Bloggercamps

Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und dem Hofknicks vor Klientelinteressen geht, errichten die liebwertesten Gichtlinge der Politik ganz schnell mal Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernen in 007-Manier ärgerliche Barrieren, wie beim Merkel-Hangout, oder schalten auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste. Richard Gutjahr hat es beim Digitalen Quartett auf den Punkt gebracht: Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Funktionären mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten. Soweit die Einleitung meiner heutigen Kolumne für das Debattenmagazin “The European”: Netzpolitik mit Geschmäckle.

Um so spannender werden heute unsere drei Bloggercamp-Sendungen laufen. Ein anstrengendes Programm – aber höchst abwechslungsreich.

Wir starten von 16:30 bis 17:00 Uhr: Merkel Hangout: Rettung in letzter NOT? Gespräch mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

Dann folgt eine virtuelle Kaffeepause.

Von 18:30 bis 19:00 Uhr behandeln wir mit Jannis Kucharz vom Blog netzfeuilleton.de Einblicke in die netzpolitische Provinz.

Und von 19:30 bis 20:00 Uhr stellt uns Anja C. Wagner von ununi.tv Panels vor, die die republica nicht wollte, die aber in einer Vorveranstaltung via Hangout on Air doch noch zum Leben erweckt werden.

Alle drei Bloggercamp-Sessions werden natürlich live über den Streaming-Dienst Hangout on Air auf unserem Blog “Vernetzt Euch” übertragen. Hashtag für Zwischenrufe während der Sendungen wie immer #bloggercamp

Wir hören und sehen uns hoffentlich.

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue “Geschäftsstrategie” der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen “DSL-Spielregeln”.

Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen

Merkel-Hangout-Mashup 2

Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.

Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.

Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.

Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.

Bloggercamp-Hangout ist Rundfunk – Merkel-Hangout ist kein Rundfunk: “Freispruch” für die Kanzlerin?

Rundfunkstaatsvertrag als Bürokratiemonster

“Freispruch” für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht”, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.

Damit steht er im Widerspruch zu einer Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM): So wurde unsere Bloggercamp-Sendung vom 28. September 2012 als Rundfunk eingestuft. Damals hatten wir an eine Fortsetzung des Formats noch nicht gedacht.

Entsprechend antwortet die BLM:

“Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben”, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.

In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.”

Von dem Kriterium der regelmäßigen Verbreitung war an keiner Stelle des BLM-Genehmigungsschreibens die Rede. War ja auch überflüssig, da von uns im September nur eine Veranstaltung geplant war (mittlerweile ist die Genehmigung verlängert worden).

Wie kommt nun der ZAK-Vorsitzende zu einem völlig anderen Urteil? Am Donnerstag klang das bei der Medienzentrale Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Ausstahlungsort des Hangout der Kanzlerin zuständig ist, noch ganz anders:

“Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.”

Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:

“Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.”

Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?

Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“

Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.

Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel “Farm der Tiere”:

“Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.”

Für unser Un-Buch zur Streaming Revolution bekommen wir für das medienrechtliche Kapitel unglaublich viel Material geboten.

Siehe auch:

Merkel darf bei Google “abhängen”.

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange.

Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Merkel-Hangout-TV: Berliner Medienanstalt sieht Änderungsbedarf beim Rundfunkstaatsvertrag

Startnext-Projekt des Bloggercamps

So ganz falsch lagen wir in unserer Bloggercamp-Sendung mit unserer Wertung der geplanten Hangout on Air-Sendung der Bundeskanzlerin nicht.

Meine Anfrage an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg lautete:

Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Soweit die Rechtslage. Nach Einschätzung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien gelten auch Sendungen, die über Livestreaming-Dienste wie Hangout on Air (Google+) ausgestrahlt werden, als Rundfunk und erfordern eine Sendelizenz.

Wie werten Sie das neue Sendeformat von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April das erste Mal via Hangout on Air live ausgestrahlt werden soll? Siehe auch: http://youtu.be/MYQqI9wp-34

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden? Über eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

Hier nun die Stellungnahme der mabb, die eben als Pressemitteilung rausging:

Die Bundeskanzlerin hat angekündigt am 19. April einen Live-Chat zum Thema Integration zu veranstalten. Diese Ankündigung wirft rundfunkrechtlich und medienpolitisch zwei Fragen auf:

Erstens: Braucht man für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz, weil eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig erreicht werden kann, der Inhalt eine publizistische Relevanz hat, und dem Angebot eine Sendeplanung zu Grunde liegt?

Zweitens: Wäre eine solche Sendelizenz mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar, wie er vom Bundesverfas-sungsgericht in seinem ersten Fernseherurteil zum Projekt des Adenauerfernsehens entwickelt worden ist?

Diese Fragen treten keinesfalls zum ersten Mal auf. So sendet das Fernsehen des Deutschen Bundestages zwar nicht mehr überregional über Satellit. Auf der Website des Deutschen Bundestags gibt es aber durchaus journalistisch gestaltete Inhalte, die dem Nutzer auf Abruf bereitstehen. Außerdem werden online Live-Sendungen angekündigt und angeboten, wie die Übertragung der Lesung der Rede von Otto Wels zum Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes durch Ulrich Matthes.

Auch die Sitzungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sind regelmäßig nach einem transparenten Zeitplan im Internet übertragen worden und haben damit interessierten Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Arbeit zu beteiligen.

Ähnliche Zielsetzungen verfolgen die Live Übertragungen der Berliner Fraktionssitzungen der Piraten.

Alle Fälle machen deutlich, dass es um einen völlig anderen Sachverhalt geht als die Planung des Adenauerfernsehens für ein zweites deutsches Fernsehprogramm. Es geht um die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets.

Die Medienanstalten sind dennoch gehalten, das geltende Recht anzuwenden, und sie stimmen sich bei der Bewertung konkreter Fälle ab. Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet“, erklärt der Direktor der mabb, Dr. Hans Hege.

Die Bestimmung der Grenzen staatlicher Betätigung darf sich angesichts der Konvergenz der Medien und der wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet nicht auf den Rundfunk beschränken.

Auf die abschließende Aussage der mabb bin ich gespannt. Die Ungewissheit für die Kanzlerin über die Rechtskonformität ihrer Sendung am 19. April bleibt bestehen. Zumindest hat Hege jetzt mal klar zu Protokoll gegeben, dass der Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr das geeignete Rechtsinstrument zur Bewertung der Internet-Kommunikation ist. Wir bleiben am Ball. Werde mal bei der mabb nachfragen, ob Dr. Hege in eine Bloggercamp-Sendung kommen würde.

Parlamentsfernsehen im Netz unzulässig: Dann gilt das ja auch für das Merkel-Hangout-TV

Foto von Hannes Schleeh

Foto von Hannes Schleeh

Marco Modana machte mich auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam:

Meldung vom 24. März 2011.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.

Nun, als Privatperson tritt ja die Bundeskanzlerin in ihrem neuen TV-Format via Hangout on Air nicht auf. Also dürfte auch das nicht legal sein.

Tja, soweit geht halt das Wiehern des deutschen Amtsschimmels mit einem Medienrecht, das den Stallgeruch aus dem Fernsehzeitalter von Dalli-Dalli hat. Vielleicht bequemen sich jetzt die werten Parlamentarier in Bund und Ländern zu einer Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Bislang sind ja unsere Initiativen gegen eine Gummiwand gelaufen.

Siehe auch:

Merkel-TV-Sendung über den Google-Dienst “Hangout on Air”: Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?

Merkel-TV via Hangout on Air: Google-Propaganda und Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag?