Bloggercamp-Hangout ist Rundfunk – Merkel-Hangout ist kein Rundfunk: “Freispruch” für die Kanzlerin?

Rundfunkstaatsvertrag als Bürokratiemonster

“Freispruch” für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.

Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:

„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht”, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.

Damit steht er im Widerspruch zu einer Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM): So wurde unsere Bloggercamp-Sendung vom 28. September 2012 als Rundfunk eingestuft. Damals hatten wir an eine Fortsetzung des Formats noch nicht gedacht.

Entsprechend antwortet die BLM:

“Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben”, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.

In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.”

Von dem Kriterium der regelmäßigen Verbreitung war an keiner Stelle des BLM-Genehmigungsschreibens die Rede. War ja auch überflüssig, da von uns im September nur eine Veranstaltung geplant war (mittlerweile ist die Genehmigung verlängert worden).

Wie kommt nun der ZAK-Vorsitzende zu einem völlig anderen Urteil? Am Donnerstag klang das bei der Medienzentrale Berlin-Brandenburg (mabb), die für den Ausstahlungsort des Hangout der Kanzlerin zuständig ist, noch ganz anders:

“Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.”

Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:

“Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.”

Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?

Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:

„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“

Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.

Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel “Farm der Tiere”:

“Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.”

Für unser Un-Buch zur Streaming Revolution bekommen wir für das medienrechtliche Kapitel unglaublich viel Material geboten.

Siehe auch:

Merkel darf bei Google “abhängen”.

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange.

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Ist Merkel-Hangout-TV nun Rundfunk? Die Antworten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Merkel-Hangout-Mashup 2

Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Sehr geehrter Herr Sohn,

bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken

Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?

Nein.

Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?

Nein.

Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?

Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.

Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).

Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?

Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.

Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?

Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.

Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.

Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.

Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.

Wie die Kultur der Beteiligung noch direkter, sichtbarer, echtzeitiger werden kann #hoa #smw13

Ein fließendes Buchprojekt

Dirk von Gehlen will mit seinem Buch “Eine neue Version ist verfügbar” aufzeigen, wie das Ablösen der Daten von ihrem Träger auch ihre Form verändert:

“Sie tauen dadurch auf, verflüssigen sich. Die Digitalisierung macht Kunst und Kultur zu Software – zumindest sollten wir sie, um die veränderten Bedingungen im Digitalen verstehen und nutzen zu können, wie Software denken. Wir sollten den Begriff der Version dem des singulären Original-Werkstücks entgegenstellen. Denn im Digitalen gilt, darauf weist Felix Stalder in seinem lesenswerten Text ‘Who’s afraid of the (re)mix? Autorschaft ohne Urheberschaft“ hin: Jede Werkbearbeitung schafft ein neues Werk, ohne das bestehende auszulöschen’”, schreibt Gehlen im Vorwort seines neuen Opus.

Es gehe nicht mehr einzig um das Werkstück, das früher auf analoge Datenträger gebannt wurde.

“Ein Film, ein Song, ein Text und alle digitalisierten Werkstücke werden ihren besonderen Zauber künftig immer mehr aus dem Prozess ihres Entstehens ziehen, denn einzig aus dessen Resultat”, so die Überzeugung des Buchautors, der mich als Unterstützer seines Werkes jede Woche über den Fortgang seines Projektes informiert.

Im Digitalen gibt keine Abgeschlossenheit und keine Unveränderlichkeit. Wir stehen wir in einer andauernden Konversation. Texte, Videos und Audios werden im Netz dokumentiert, sie werden verbreitet und weitergenutzt, sie regen zum Dialog an und wir können sie überarbeiten, fortschreiben und diskutieren.

Finanziert wird das Gehlen-Buch über die Crowdfunding-Plattform Startnext. Und genau an dieser Stelle sind wir auf einer neuen Stufe der Kultur der Beteiligung, die das Internet möglich macht. Hier werde ein direkter Austausch zwischen Produzent und Konsument ermöglicht, meint Gehlen. Es sei keine Bettelei, wie Kritiker meinen, sondern es gehe um die Beteiligung der Crowd an innovativen Projekten. Normalerweise gebe man sein Buchmanuskript bei einem Verlag ab und kümmert sich nicht um den Rest. Beim Crowdfunding begleiten die Kunden den Entstehungsprozess und werden gefragt, was ihnen das Projekt wert sei. Und diese Werte entstehen nur durch die aktive Unterstützung – das sei das genaue Gegenteil von Bettelei.

Das ist weitaus schwieriger, als im Verborgenen irgendetwas auszubrüten und es dann mit großem Marketing-Geschrei unter die Leute zu bringen.

„Um in der Dankeschön-Ökonomie zu bestehen, muss man die Menschen für eine Sache begeistern“, schreibt Ansgar Warner in seinem Buch „Krautfunding – Deutschland entdeckt die Dankeschön-Ökonomie“.

Man erlebt dabei immer mehr Menschen, die ohne Zwang, ohne Abo-Modelle, ohne Zahlungsschranken und ohne Schutzgesetze bereit sind, freiwillig für Start-ups, Kunst, Kultur oder Journalismus zu bezahlen. Sie widerlegen damit die Dauerschwätzer des Establishments, die nach staatlichen Hilfen schreien, um nicht durch die vermeintliche Kostenlos-Mentalität der Netzbewohner in den Abgrund gestürzt zu werden.

Die liebwertesten Lobby-Gichtlinge verrichten dafür das Tagwerk der Mächtigen in den Hinterzimmern der Berliner Republik – wie bei der brachialen Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes. Sozusagen die gesetzliche Variante von Viagra, um altersschwachen Medien-Konglomeraten wieder Potenz zu verschaffen. An der Crowd reden sie dabei vorbei.

Um die Kultur der Beteiligung noch direkter, noch sichtbarer, noch echtzeitiger zu machen, starten mein Bloggercamp-Kollege Hannes Schleeh und ich das Startnext-Projekt “Die Streaming-Revolution – Ein fließendes Buch über und mit Hangout on Air”.

Es wird heute live in der Social Media Week in Hamburg vorgestellt – von 12 bis 12,30 Uhr.

Es erscheint als eBook und bricht die Beschränkungen eine gedruckten Buches weiter auf. Über die Crowdfunding-Plattform bekommen unsere Unterstützer und Sponsoren nicht nur Möglichkeiten zur Beteiligung, sie werden Teil des Buches über die wöchentliche Bloggercamp-Werststatt, die wir live ins Netz übertragen.

Wir suchen nicht nur die Interaktion, wir wollen mit dem fließenden Buch neue Projekte der Graswurzel-Kommunikation via Hangout on Air anstoßen, die wiederum Bestandteil des eBooks werden. Die erste Version soll zur republica Anfang Mai fertig sein und in Berlin vorgestellt werden. Warum Streaming-Revolution? Weil wir davon überzeugt sind, dass die Kommunikation auf Augenhöhe mit der Netzöffentlichkeit die Kultur der Beteiligung weiter stärkt. Der Google-Dienst Hangout on Air bietet ja nicht nur Vorteil in der einfachen Bedienung, in der sofortigen Verfügbarkeit, Aufzeichnung und Archivierung über Youtube. Die Technologie steigert die Netzwerkeffekte von synchroner und asynchroner Kommunkation über zusätzliche Verbreitungs- und Diskussionskanäle.

Während Fernsehsender unter dem Buzzword “Social-TV” um die Aufmerksamkeit der Zuschauer am Rechner buhlen, “nehmen die Online-Formate die Interaktionen im besten Fall gleich mit. Es braucht kein Neunziger-Jahre-Call-In-Verfahren wie bei Raab, um die Stimmung der Zuschauer einzufangen, kein verkrampftes Suchen von Kommentaren und Tweets, die anschließend eingeblendet oder vorgelesen werden, ohne wirklich darauf einzugehen. Online-Talkshows sind in dieser Hinsicht flexibler als ihre TV-Pendants, die Diskussionskultur ist direkter, ungezwungener, eine spontane Zuschaltung von Gästen ebenso möglich wie die Änderung des Programms, wenn es zu einem Thema doch einmal mehr zu sagen gibt”, schreibt Zeit Online.

Also eine Menge Gründe, um Teil der Streaming Revolution zu werden. Als Unterstützer des eBooks und über neue Hangout on Air-Ideen in Kunst, Kultur, Bildung, Unternehmenskommunikation, Kundendialogformen, Politik, Stadtplanung und liquider Demokratie. Wir sehen und hören uns :-)

Heute um 12 und um 18,30 Uhr!

Update:
Hier unsere Bloggercamp-Sondersendung zur Social Media Week in Hamburg. Die erste Session unserer Schreibwerkstatt für die Entstehung des Buches “Die Streaming-Revolution”.

Und hier ein Hangout on Air von Andreas Prokop, der live über unseren Live-Hangout berichtete :-)

Siehe auch:

Erste Schreibwerkstatt der Streaming Revolution.

EU sollte für Rechtsklarheit bei Liveübertragungen im Netz sorgen #hoa

Netz-Bürokratie statt Innovationen

Auch der Social Media-Berater Andreas Prokop hat sich dankenswerter Weise für mehr Rechtssicherheit bei Liveübertragungen im Netz via Hangout On Air eingesetzt: In Österreich. Zuständig ist hier die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Die E-Mail-Antwort der RTR ist fast genauso schwammig wie die Position der Landesmedienanstalten in Deutschland.

Sehr geehrter Herr Prokop!

Ob ein bei der KommAustria anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst vorliegt oder nicht, richtet sich allein danach, in welcher Form bzw. mit welcher Absicht dieser Mediendienst bereitgestellt wird.

Die gesetzliche Definition (§ 2 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) lautet im Wesentlichen:
Ein audiovisueller Mediendienst ist eine Dienstleistung im Sinne der Art.
56 und 57 AEUV (also des Europarechts) unter der redaktionellen Verantwortung eines Mediendiensteanbieters, deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze ist.

[...]

Im Prinzip kann ein anzeigepflichtiger audiovisueller Mediendienst dann angenommen werden, wenn es sich um ein öffentlich zugängliches Angebot zu Erwerbszwecken handelt und das Angebot als Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung umfasst. Ziel der Bereitstellung ist also die Verfolgung eines Erwerbszwecks mit diesem Angebot, wobei die Bereitstellung von Sendungen (fernsehähnlich) Hauptzweck sein muss.

Mit anderen Worten, wenn Sie – ob als Privatperson oder als Gewerbetreibender (Installateur) – ein Hangout organisieren und dies nicht mit dem Ziel veranstaltet wird, dadurch ein Einkommen zu erzielen und es vor allem auch nicht regelmäßiger Bestandteil eines von Ihnen permanent bereitgestellten Online-Angebotes ist, das Sie zu Erwerbszwecken betreiben, liegt vermutlich kein anzeigepflichtiger Mediendienst vor.

Wenn Sie jedoch – ob als Privatperson oder als Gewerbetreibender – ein audiovisuelles Online-Angebot betreiben und über dieses regelmäßig öffentliche Hangouts veranstalten und dabei das Ziel verfolgen, hierdurch ein Einkommen zu erzielen (dies kann auch indirekt über Werbung und nicht nur über Abonnementgebühren stattfinden), könnte allenfalls auch ein audiovisueller Mediendienst vorliegen.

Als Orientierung ist die gesetzliche Definition heranzuziehen, wobei keine allgemein gültige Patentantwort angeboten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr RTR-Team

Hier gibt es sicherlich Anknüpfungspunkte, die diskutabel sind. Klar ist ja wohl, dass die Hangouts von Privatpersonen und Unternehmen nicht den Hauptzweck verfolgen für die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze.

Noch besser wäre eine Formulierung wie: Wer kein Vollprogramm überträgt, unterliegt nicht dem Medienrecht. Selbst wenn man das regelmäßig einmal pro Woche oder pro Monat macht, betreibt ja immer noch keinen Rundfunksender. Die Frage des Gewerbes ist auch in Österreich schwammig. Was ist denn mit den Youtube-Anzeigen? Da gibt es ja einen Erwerbszweck. Kommt zwar nicht viel in die Kasse – aber das kann sich bei hohen Klickzahlen schnell ändern. Also sollten wir vielleicht in Brüssel aktiv werden, um länderübergreifend etwas vernünftiges auf die Beine zu stellen. Andreas und Hannes Schleeh haben schon ihr Interesse bekundet.

Vielleicht machen wir ja zu diesem Thema eine Hangout On Air-Gesprächsrunde bei Viviane Reding. Das Thema schreit nach einer EU-Regelung.

Auch der Pearson-Verlag startet Hangout-Gesprächsrunden #hoa #google+

Ratgeber für Google+-Neulinge

Auch der Pearson-Verlag wird in diesem Jahr regelmäßig Hangout-Diskussionsrunden organisieren. Sehr erfreulich.

Die erste Session wird mit Oliver Gassner starten, der das Buch „Professionell kommunizieren mit Google+“ geschrieben hat. Die Hangout-Gespräche sollen maximal 30 Minuten lang werden. Entspricht also den Sessions unserer Blogger Camps.

Thema: Hangouts – Vorteile, Ideen, was kann es – wie geht es, wofür ist es gut. Tipps zum Einsatz für Schulen, Trainings und Co.

In seinem sehr nützlichen Ratgeber, der im Pearson-Verlag erschienen ist, räumt Gassner mit einigen Vorurteilen auf. Google+ sei kein Facebook-Killer, kein Ersatz für Facebook und hat eine vollkommen andere Ausrichtung als Facebook.

“Google+ soll viele einzeln stehende Dienste unter dem Dach von Google so koppeln, dass sie nahtlos ineinandergreifen und dass Kontakte, die man beispielsweise bei Google Mail hat, auch in einem anderen Dienst, beispielsweise Youtube, zur Verfügung stehen.”

Google+ fungiert eher wie ein “Kleber”. Es ist eine Plattform, die eine gemeinsame interaktive Schicht über alle Google-Angebote legen soll und aus der Google erfahren will, welche Inhalte im Web von wem geteilt werden, damit es uns bei einer Suche die Webseiten als Ergebnis anzeigen kann, die uns interessieren.

“Für die, die im Web gefunden werden wollen, Firmen, Selbstständige, Freiberufler, wird ein Verständnis für die Mechanismen von Google+ wesentlich für ihren Erfolg im Web sein”, schreibt Gassner in seinem Opus.

Zu den Vorteilen einer besseren Sichtbarkeit von Organisationen oder Personen zählt der Autor auch Videokonferenzen (Hangouts), die man kostenlos und global durchführen kann, vertraulich oder öffentlich, vergänglich oder aufgezeichnet für Youtube. “

Speziell die ‘Hangouts On Air’, die öffentlich übertragen werden und später als Aufzeichnung bei Youtube verfügbar werden, sind wertvolle Kommunikationskanäle.”

Als schneller Einstieg ist das Büchlein sicherlich hilfreich. Welche Möglichkeiten nun die von mir so bezeichnete Streaming-Revolution via Hangout On Air auslösen wird, habe ich ja in einigen Beiträgen ausführlich beschrieben.

Der Termin für die Hangout-Runde des Pearson-Verlages wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Die zwei Sessions des Blogger Camps laufen am 30. Januar.

Und in der ersten Session von 18,30 bis 19,00 Uhr werden wir eine erste Bilanz ziehen über den Google-Dienst für Live-Übertragungen: 5 Monate Hangout on Air in Deutschland – Ein Resümee.

Über die medienrechtlichen Kapriolen hat Hannes Schleeh, Mitorganisator des Blogger Camps, einen interessanten Beitrag geschrieben.

Siehe auch:

Der wiehernde Amtsschimmel und die Evaluation elektromagnetischer Schwingungen #hoa

Hangout On Air: Wie geht es weiter mit der Streaming-Revolution? #HOA #BloggerCamp

Hangout On Air-Fernsehstudion für zu Hause

Hannes Schleeh machte mich gerade aufmerksam auf einen Beitrag von Ronnie Bincer, der erklärt, wie man das vorweihnachtliche Geschenk von Google, gemeint ist der Vollbildmodus für Einzelübertragungen mit dem Dienst Hangout On Air (HOA), zusammen mit der Cameraman-App für Präsentationen nutzen kann.

Es beweist, wie rasant sich diese Streaming-Revolution ausbreitet.

Siehe auch den kleinen Test, den ich vor ein paar Tagen gemacht habe.

Was sich mit HOA in den vergangenen Monaten getan hat und was wir noch erwarten können, ist das der ersten Session des nächsten Blogger Camps am 30. Januar 2013 von 18,30 bis 19,00. Die Diskussionsrunde wird auch einen Ausblick auf eine Sondersendung des Blogger Camps am 20. Februar geben, wo ein Regierungsmitglied mit uns über die Notwendigkeit rechtlicher Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Legalisierung der Jedermann-TV-Sendungen sprechen wird (Zusage liegt vor. Um welche Frau oder welchen Mann es sich handelt, wird am 30. Januar verraten). Wer sich berufen fühlt, Ende Januar seine HOA-Erfahrungen in der Sendung kundzutun, möge sich an Hannes Schleeh wenden.

Die zweite Session disputiert über die AGB-Diktatoren des Netzes und geht von 19,30 bis 20,00 Uhr. acquisa-Chefredakteur und dosentelefon-Blogger Christoph Pause hat schon zugesagt. Wer sich über die merkwürdige AGB-Politik der Netz-Giganten ärgert oder Vorschläge für eine bessere AGB-Vorgehensweise machen möchte, ist herzlich eingeladen. Teilnahmewünsche für die zweite Session nehme ich entgegen.

Weitere Infos zu den Blogger Camp-Sendungen findet Ihr hier.

Siehe auch:

Vom Nutzen der asynchronen Kommunikation.

Die Aufmerksamkeitslogik des Netzes. Zu dieser Thematik erscheint heute noch ein Interview mit Patrick Breitenbach!

IT-Gipfel: Unsere Reformvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag #Livestreaming

Morgen ist es soweit. Hannes Schleeh und meine Wenigkeit kommen dem Angebot von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler nach und überreichen ihm auf dem IT-Gipfel in Essen Vorschläge für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, um Liveübertragungen über Dienste wie Hangout On Air nicht als Rundfunk einstufen zu müssen mit dem kompletten Genehmigungs-Rattenschwanz, der an diesem Regelwerk hängt.

Das erste virtuelle Blogger Camp mit einer Fernseh-Sendelizenz hat die Beschränktheit des deutschen Medienrechts offen gelegt. Wer im Netz anfängt, Liveübertragungen via Hangout On Air oder vergleichbare Plattformen laufen zu lassen, steht mit einem Bein im Knast oder könnte zumindest ein deftiges Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro kassieren.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Relikt aus den Zeiten von „Dalli Dalli“ und „Einer wird gewinnen“:

„Die bisherigen Regelungen sind aufgebaut als es früher noch Rundfunk gab, UKW und ähnliche Dinge. Man hat mit den Möglichkeiten gar nicht rechnen können, weil es sie damals gar nicht gab. Nun muss man es anpassen. Und was man wie anpasst, da bin ich locker und offen”, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler im Gespräch mit Blogger Camp-Mitorganisator Hannes Schleeh.

„Es ist rückständig und beschämend, dass die Nutzung neuer Technologien noch mit Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert reguliert wird. Spontanität lässt sich kaum besser ersticken“, kritisiert Vera Bunse in ihrem Beitrag „Videostreams: Die besseren Talkshows“.

Die Hangouts seien viel unterhaltsamer, spannender und erkenntnisstiftender als ihre öffentlich-rechtlichen Vorgänger:

„Experiment gelungen, wird fortgesetzt. Ich freu mich drauf“, so Bunse.

Ob nun bei Livestreamings ausgefeilte Konzepte, redaktionelle Ablaufpläne und Potenziale von mehr als 500 Zuschauern vorliegen oder nicht, die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er-Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und eine gute Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen. Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte Frank Schulz bei der Blogger Camp-Session zum Thema “Von der Lust am Dialog: Welche Formate entwickeln sich über Google Hangout On Air?”

Virtuelle Videokommunikation werde keine drei Jahre mehr brauchen, um den Status von Massenmedien zu bekommen. Besonders Google habe die Power, um diese neuen Dialogformate in die Breite zu tragen.

“Wenn jeder sein eigener Fernsehsender sein kann, dann ist in den nächsten Jahren mit einer exponentiellen Entwicklung der Live-Hangouts zu rechnen – ein Phänomen, das man häufig im Netz beobachten kann”, erklärt Schulz.

1000 Live-Hangouts am Tag seien heute noch unrealistisch. Das könnte sich aber sehr schnell ändern.

Wenn Gesetze gemacht werden, sind sie häufig schon beim Inkraftreten überholt, führte Rechtsanwalt Thomas Schwenke in der Hangout-Rund aus. Niemand konnte ahnen, dass es so einfach sein wird, Sendungen im Netz zu produzieren.

“Auch die Landesmedienanstalten können kein Interesse daran haben, für jeden Hangout On Air eine Sondergenehmigung zu erteilen”, so der Jurist.

Selten liege ein Sendeplan vor, um Liveübertragungen im Netz auf eine Stufe mit dem Rundfunk zu stellen. Sendegenehmigungen sollten nur in der Nachschau ins Spiel kommen, wenn man dauerhaft mit seinen Formaten 10.000 Zuschauer oder mehr erreicht. Alles andere sei nicht praktikabel.

“Wer soll diese Anträge bearbeiten, wer soll das überwachen”, fragt sich Schwenke.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Man braucht sich ja nur die Sendegenehmigung für das Blogger Camp anschauen.

„Rundfunk im Sinn des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann aus.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihre Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Da es völlig unrealistisch ist, mit einem großen Wurf für eine Novelle des sehr trägen Rundfunkstaatsvertrages mit seiner sehr föderalen Prägung zu sorgen, schlagen wir eine schlanke Lösung vor: Integration von Livestreaming via Video in den § 20b des Rundfunkstaatsvertrages analog Webradio. Bisherige Fassung inklusive Änderungsvorschlag:

§ 20b Hörfunk und Livestreaming via Video im Internet
Wer Hörfunkprogramme und Livestreaming via Video ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 20a entsprechend.

Zudem sollte in §2 Absatz 3 einfach nicht mehr von 500 potenziellen Nutzern gesprochen werden. Potenziell – siehe die Ausführungen von Schwenke – einfach streichen.

Mit zwei kleinen Änderungen der Stellschrauben im Rundfunkstaatsvertrag sorgt der Gesetzgeber für Rechtsklarheit und fördert damit die Entfaltung eines sehr innovativen Dialogformats im Netz. Ausführlich bei Hannes Schleeh nachzulesen.

Siehe auch: Hangout On Air und die neuen Dialogformate des Netzes Mit der Liveübertragung des Social Media Breakfast von Harvey Nash haben wir unter Beweis gestellt, wie man Hangout On Air für lebendige Debatten einsetzen kann.

So lief das virtuelle Blogger Camp Ende September mit allen Sessions, die über Live-Hangouts übertragen wurden.

Mal schauen, ob wir vielleicht einen Live-Hangout auf dem IT-Gipfel hinbekommen :-)

Ich habe Prozesse, also bin ich: Ausblick das Expertengespräch in München #socialbreakfast

Umstrukturierung, Neuorganisation oder die Fokussierung auf Kernkompetenzen sind die semantischen Speerspitzen der Manager und überraschen auf ähnliche Weise wie Effizienz, Effektivität und das Prozessmanagement von Ideen, Innovationen und Kreativität – alles natürlich auf Basis der neuesten Solutions, Tools und Implementierungen. Manager wollen zu jeder Zeit kreativ, innovativ und effizient an ihrer Effektivität arbeiten. Das geht am besten mit ganzheitlichen Strategien, um den Kunden wieder stärker zu fokussieren und kostenoptimal den Return on Investment zu erarbeiten.

In Vorstandsetagen wird täglich in „Meetings“ nach der „Strategy“ gefahndet, um sich besser aufzustellen, neue Projekte einzukippen, „Commitments“ zu erzielen und am Markt durch „Empowerment“ den ultimativen USP zu erreichen. USP steht für „Unique Selling Proposition“ und ist in seiner Bedeutung profan: das einzigartige Verkaufsargument. Statt der hier aufgezählten Bullshit-Hitparade könnte man auch die Aussage „Kuchen“ aus der äußerst witzigen Sparkassen-Werbung setzen und wäre am Schluss genauso schlau wie vorher. Gunter Dueck hat in seiner legendären Kolumne in der Zeitschrift Informatik Spektrum wieder ein paar schöne Praxisbeispiele aufgeführt, die die Schattenseiten der Prozess- und Systemdiktatur in Organisationen beleuchten – etwa bei der Buchung eines Hotels für die Vorbereitung einer Geschäftsreise:

“Das Unternehmenssystem erlaubt keine Hotels über Y Euro pro Nacht. Leider ist das gute Hotel genau am Bahnhof zwei Euro (!) teurer. Ich muss oft in den Ort. Ich bestelle es trotzdem, es geht nicht. Ich bestelle es per Telefon, das geht. Es ist wie beim Arzt mit X. Ich entscheide X, aber es ist eine Ausnahme. Nun gibt es Ärger. Warum? Ich begründe: ‘Ich komme mit der Bahn zum Bahnhof. Wenn ich ein anderes Hotel nähme, müsste ich Taxi bezahlen, dann Taxi am nächsten Morgen zur Konferenz. Das ist viel teurer, außerdem kostet es die Zeit. Vom Bahnhof zur Konferenz-Messe Ost geht die U-Bahn. Es ist also billiger, spart Zeit und ist angenehm.’”

Und das Controlling reagiert eben mit Prozess-Diktatur. Das Ganze sei ja einsichtig und klar, aber es erzeugt zu viele Ausnahmen.

DIE SYSTEME und die Menschen hinter den Systemen mögen eben keine Ausnahmen.

“Jede Ausnahme versetzt irgendwie in Panik, weil sie viel Stress erzeugt. So viel, dass wir mehr und mehr einfach kuschen”, bemerkt Dueck in seinem Beitrag unter dem Titel “Suche nach dem gesunden Menschenverstand” (Informatik Spektrum, Heft 5/2012 – alleine die Fachzeitschrift ist ein guter Grund, Mitglied der Gesellschaft für Informatik zu werden).

Wir seien Gefangene der Prozesse. Und die dort festgelegt Regeln lassen kaum Spielraum für Ausnahmen und Abweichung. Es könne nicht sein, so Dueck, dass ein Prozess alle Mitarbeiter zur Teilnahme an einem “Kickoff” einlädt und die Präsenz zur Pflicht macht und ein anderer Prozess die dadurch erzwungenen Reiseanträge aus Spargründen ablehnt. Dueck plädiert für die Kreation von Prozessen mit gesundem Menschenverstand.

Wie die Prozessdiktatur von IT-Systemen zur Offenheit des Social Webs passt, diskutiere ich morgen in einer illustren Runde beim Social Media Breakfast von Harvey Nash. Hauptredner Mirko Lange, Geschäftsführer von talkabout. Für die Liveübertragung sorgt Hannes Schleeh als Mister Hangout On Air. Den Stream kann man sich von 9 bis 11 Uhr im Blog “Das virtuelle CIO-Gespräch” anschauen. Hashtag für Twitter-Zwischenrufe während der Liveübertragung #socialbreakfast

Siehe auch meine Kolumne über die Ökonomie des Teilens.

Und die NeueNachricht-Meldung: Wie digitale Mitmachmedien die IT in Organisationen verändern

Lesenswert: Generation O-Promi: Was wenn immer mehr Mitarbeiter Online-Zelebritäten sind?

Und: Wann hat der Arbeitgeber Anspruch auf Herausgabe der Social Media-Accounts seiner Arbeitnehmer?

Wird auch das Fernsehen Opfer der zerstörerischen Kraft des Digitalen?

In der zweiten Session des Blogger Camps Ende Oktober äußerten sich die Teilnehmer des Live-Hangouts zu der Frage, welche Branchen, Berufe sowie Unternehmen von der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung weggespült werden.

Ziemlich einig war sich die Runde in den düsteren Prognosen bei der klassischen Tageszeitung, die sich in ihrer herkömmlichen Form nicht mehr halten kann und vielleicht nur als Begleitmedium überleben kann, wie Heinrich Bruns meinte. Auch Lars Mensel vom Debattenmagazin “The Euorpean” betonte, dass man Meldungen an jeder Ecke des Internets abrufen könne. Für tägliche erscheinende Printmedien gebe es da wenig zu holen. Hintergrundmagazine mit einer etwas längeren Halbwertzeit hätten bessere Karten.

Firmen wie Apple, Amazon und Google, die eigentlich aus der IT-Ecke kommen, drängen verstärkt in branchenfremde Segmente. Blicklog-Blogger Dirk Elsner erwähnte die Angebote von Amazon und Google im Firmenkreditgeschäft. Banken würden hier keine Zuwächse mehr verzeichnen. Ich selbst führte das vernetzte Auto an. Siehe dazu auch die erste Session des Blogger Camps im Oktober.

Die PKW-Hersteller würden hier eher Partnerschaften mit Apple und Google eingehen zu Lasten der Netzbetreiber, die auch im Mobilfunkgeschäft bald das Nachsehen haben werden, wie Lars Mensel ausführte. Navigationsgeräte verschwinden aus den Verkaufsregalen und sogar ganze Berufszweige wie Radiologen fallen weg. Die Analyse von Bildern laufe automatisch und werde durch Software umgesetzt, glaubt Katja Andes von Ideacamp.

Generell werden wiederkehrende Prozesse im Alltagsleben vollständig automatisiert, so Andreas Klug von Ityx. Im Kundenservice brauche man sich in fünf Jahren nicht mehr mit Warteschleifen herumschlagen, da intelligente Systeme die Kundenwünsche perfekt antizipieren.

CD- und DVD-Player gehen die Wupper runter. Selbst Autohersteller setzen eher auf Streamingdienste wie Spotity, sagte Social Media-Berater Hannes Schleeh. Ähnliches wirke sich bei Videotheken aus, die ihre Existenzberechtigung durch On Demand- und Streamingangebote verlieren

Niemand sagte beim Blogger Camp den Niedergang des normalen Fernsehens voraus – auch ich nicht. Und selbst hier könnte es zu Umwälzungen kommen. Bislang wird ja das so genannte Social TV in der Kategorie des “Second Screen” gesehen – also als Begleitmedium für TV-Sendungen, wo etwa über Twitter “Wetten, dass” mit Markus Lanz hoch und runter kommentiert wird. In dieser Wundertüte steckt vielleicht mehr drin.

Ein Beispiel für Realitätsverdrängung lieferte beispielsweise ZDF-Sprecher Alexander Stock mit Blick auf die Original Channels von YouTube. Hierbei handelt es sich um werbefinanzierte und somit kostenfreie Spartenkanäle, die vor ein paar Wochen gestartet wurden:

„Eine Wirkung auf den TV-Markt werden diese webbasierten Plattformangebote nicht haben. Dafür ist die Internetnutzung am TV-Gerät zu gering.“

Die Reaktion von ARD-Programmdirektor Volker Herres geht in die gleiche Richtung:

„Für uns sind neue Themenkanäle keine Konkurrenz. Das Erste werde seine Schwerpunkte anlässlich des Starts des Youtube-Programms nicht verändern“.

Diese Einschätzung könnte sich rächen:

„Es ist besser, eine solche Herausforderung, die zu Beginn nur Teile des eigenen Geschäftsmodells gefährdet, früh anzunehmen und darauf zu reagieren. Denn gerade Werbekunden könnten an den zielgruppenspezifischeren Angeboten der YouTube-Channel einen großen Gefallen finden. Und jüngere Zielgruppen, die bereits heute regelmäßig Youtube nutzen, nehmen das Angebot gerne in Anspruch nehmen. Durch den individuellen Abruf verschiedener Clips kann man nicht nur ein individuelles Spartenprogramm erstellen. Es lässt sich sogar problemlos auf mobilen Geräten wie Handys und Tablet-PCs abrufen – und nicht nur bei Internet-tauglichen Smart-TVs. So besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass sich für immer mehr Nutzer das klassische Lean-Back-TV zu einem Lean-Forward-TV entwickelt. Und man hat den Eindruck, dass beitragsfinanzierten TV-Anstalten darauf nicht vorbereitet sind“, so Professor Ralf T. Kreutzer, der im Frühjahr 2013 gemeinsam mit Microstrategy-Manager Karl-Heinz Land das Buch „Digitaler Darwinismus – der (stille) Angriff auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Marke – Welche Macht Social Media wirklich innewohnt“ (Gabler Verlag) herausbringt.

Die beiden Autoren wollen die verschlafenen Führungskräfte wachrütteln und dokumentieren, welche Auswirkungen die sozialen Medien und weitere online-basierten Entwicklungen auf etablierte Geschäftsmodelle und erfolgreich eingeführte Marken haben.

Weitere Dynamik dürfte aus Diensten wie “Hangout On Air” von Google erwachsen. Hier ist Jedermann-TV ohne gigantische Budgets möglich. Mit Livestreaming und der automatischen Aufzeichnung über Youtube sei das eine Killerapplikation, meint Hannes Schleeh. Bislang ist das eher die stümperhafte Fortsetzung von Videokonferenzen mit nervigen Headsets (wie bei unserem Blogger Camp), schlechter Beleuchtung und blechernen Tönen.

Mit etwas besserer Technik und Übung wird sich da in Zukunft noch einiges bewegen. Erste Projekte wie Tech-Talk, Blogger Camp, Digitales Quartett oder Hangout-TV gibt es ja schon.

Was sonst noch zu erwarten ist, thematisieren wir in der zweiten Session des Blogger Camps am Mittwoch, den 28. November um 19,30 Uhr. Thema: Neue Konzepte der vernetzten Kommunikation – von virtuellen Messen bis zur Kundenberatung via Google Hangout.

Wer interessante Projekte vorstellen möchte oder schon Erfahrungen mit neuen Konzepten der virtuellen Kommunikation gemacht hat, kann gerne beim Hangout mitmachen. Bitte bei mir oder Hannes Schleeh frühzeitig melden, damit wir noch Test-Hangouts machen können.

Live-Hangouts und das Wiehern des altersschwachen Amtsschimmels

Thomas Knüwer hat recht, wenn er in einem Kommentar schreibt, dass die Landesmedienanstalten mit ihrem höchst merkwürdigen Rundfunk-Begriff bei Live-Hangouts auf der Rasierklinge der Lächerlichkeit wandeln.

“Zumindest was die Landesanstalt für Medien in NRW betrifft kann man den Dampf da wohl rauslassen. Auch jüngst auf der Medienkompetenz-Tagung in Düsseldorf signalisierte man klar, dass man die Sache mit Hangouts gelassen sieht. Wohl auch in der Erkenntnis, dass man sich schnell lächerlich machen könnte.”

Zum ersten Teil seiner Meinungsäußerung melde ich Widerspruch an: Solange der Rundfunkstaatsvertrag keine Klarheit schafft bei Livestreamings im Netz, bleibt man von dem Wohlwollen der Medienwächter in den Bundesländern abhängig. Mit der Sendelizenz, die wir für das virtuelle Blogger Camp beantragt haben, wollten wir diese Lachnummer politisieren und auf die Beschränktheit des deutschen Medienrechts aufmerksam machen. Und siehe da, die Bayern scheinen nicht ganz so gelassen zu reagieren, wie ihre Kollegen in Düsseldorf.

Auf der einen Seite formiert sich eine technologische Revolution und auf der anderen Seite wiehert immer noch der altersschwache Amtsschimmel. Nachzulesen in meiner heutigen The European-Kolumne mit dem überspitzten Titel: Im Knast statt On Air.

Als kleinen Beleg möchte ich die Blogger Camp-Sendegenehmigung der bayerischen Landeszentrale für Neue Medien ins Feld führen. Das Original des Schreibens hat freundlicher Weise Hannes Schleeh ins Netz gestellt.

Der liebwerteste Gichtling der Rechtsabteilung belehrt uns erst einmal über den Begriff des Rundfunks:

„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat. Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, §20 Abs. 1 Satz 1 RStV. Bundesweite Fernsehangebote bedürfen der medienrechtlichen Prüfung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für die Prüfung eines bundesweiten Zulassungsantrages rechnen Sie bitte mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten (!) bis zur abschließenden gebührenpflichtigen Genehmigungserteilung.“

Verstöße gegen dieses prächtige Regelwerk der Echtzeitkommunikation können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

„Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, führt Professor Roland Bornemann.

Und was für eine „Erleichterung“ versüßte uns den Tag der Ausstrahlung, dass uns die Medienanstalt mitteilte, ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit neuen Technologien, Programmen und Telemedien durchführen zu können.

„Auf dieser Grundlage genehmigen wir hiermit Ihr für den 28.09.2012 im zuvor genannten Zeitraum geplantes virtuelles Blogger Camp über Google Hangout. Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, uns im Anschluss an diese einmalige Veranstaltung über die Resonanz, die Akzeptanz, die technische Gegebenheit und Ihrer Erfahrung mit dem Hangout zu informieren. Bitte teilen Sie uns zudem mit, unter welcher Verlinkung das Hangout über Youtube abrufbar sein wird.“

Die Bayern sagen nun, was wir über Live-Hangouts machen, sei Rundfunk und die NRWler sagen das Gegenteil. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Das kann der Professor auf meinem Blog gerne in Erfahrung bringen.

Aus einer Bierlaune ist die Idee für das Blogger Camp entstanden und sie führt uns direkt an die Nahtstelle der staatlichen Avantgarde für mediale Innovationen. Auf dem IT-Gipfel werden wir dem Bundeswirtschaftsminister wohl ein ziemlich dickes Papierbündel mit Änderungsvorschlägen in die Hand drücken. Wie er dann wohl mit den medienpolitischen Zuständigkeitsrangeleien fertig wird? Funktionieren doch auch die Medienanstalten der Länder nach dem Motto: Ich habe ein Amt, also bin ich. Trotzdem muss der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden, aber Dalli Dalli.

Denn aufhalten lässt sich die neue Live-Hangout-Bewegung nicht. die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für Jedermann-TV im Netz sind ein Anachronismus. Im Gegensatz zu den Pionierzeiten des deutschen Fernsehens mit dem Start des NWDR in den 50er Jahren, wo gerade einmal 300 Empfangsgeräte zur Verfügung standen, sind die Ausgangsbedingungen im Internet nahezu unbegrenzt. Man braucht keinen Ü-Wagen, keine Misch- und Sendeanlage, keinen Zugang zum Satelliten und auch kein teures Kamera-Equipment.

Ein vernünftiges USB-Mikro oder Headset, eine Webcam, Laptop und vernünftige Beleuchtung reichen aus und man startet ins visuelle Echtzeitgeschehen.

Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten eine Explosion von neuen Sendeformen im Web erleben werden und eine entsprechende Angebotsvielfalt von smarter Technik, um sich in den eigenen vier Wänden kleine Fernsehstudios zu zimmern. Auf der Software-Seite ist ähnliches zu beobachten.

Wahrscheinlich werden die Hersteller sogar ganze Hangout-Paketangebote auf den Markt werfen. Für Podcast-Studios gibt es so etwas ja schon seit Jahren.

Das ganze Thema der Sendelizenzen für Live-Hangouts ist übrigens genauso bescheuert geregelt wie die Rundfunkgebühren für PCs. Man sollte das Wort “Rundfunk” einfach aus dem Duden streichen und die Medienpolitiker mit ihren elektromagnetischen Schwingungen ins Abseits stellen.

Eine schöne Zusammenfassung über die Reaktionen auf das Blogger Camp findet man bei Hannes Schleeh.

Update:

Fotos und Herstellerangaben zu meinem kleinen “Fernsehstudio” findet man auf meinem Facebook-Account.

Da gibt es sicherlich viele Alternativen zu den Sachen, die ich nun gekauft habe. Wichtig sind ja auch die Anwendungsfelder. Beim Livestreaming von Kongressen, Sportereignissen und sonstigen etwas größeren Veranstaltungen muss wahrscheinlich mit anderen Webcams und Mikros gearbeitet werden. Wer da noch Tipps hat, sollte sie auf Facebook posten.

Ich freue mich auf die Fortsetzung des virtuellen Blogger Camps als ständige Einrichtung an jedem letzten Mittwoch des Monats. Start am 24. Oktober. Jeweils zwei Sessions. Die erste von 18,30 bis 19,00 und die zweite von 19,30 bis 20,00 Uhr. Technik und Admin macht Hannes Schleeh (man sollte ihn in die eigenen Google Plus-Kreise aufnehmen – Hannes ist auch bereit, vor den Live-Hangouts Testrunden durchzuführen und Ton, Bild und Beleuchtung zu überprüfen – hat sich in der Vorbereitung des ersten virtuellen Blogger Camps am vergangenen Freitag bewährt). Moderation: Icke.

Themenvorschläge für den 24. Oktober hochwillkommen. Bitte in den nächsten Tagen mitteilen, wer Lust zum Mitmachen hat. Für Publizität ist nach dem Erfolg des ersten Blogger Camps gesorgt! Kann man hier nachlesen.

Zudem machen wir ja auch Vor- und Nachberichte – in altbewährter Manier. So, noch einen schönen Tag der Einheit. Feiert kräftig.