Alte Machtelite verweigert die digitale Transformation: Wir schön war die Zeit ohne “Faxgeräte”

Sehnsucht nach der analogen Gemütlichkeit

Ich sehe den Erfolg der Gestern-Medien bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes (LSR) nicht als Niederlage der “Netzgemeinde”, wenn es diesen Einheitsbegriff überhaupt gibt.

Das “Ja” der Hinterzimmer-Politfunktionäre zu einem Regelwerk, das die Alt-Verleger mit lebenserhaltendem Viagra versorgt, ist die Fortsetzung des Lamento über massive Veränderungen, die mit der Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenhängen.

Es befördert noch einige Jahre die Selbstzerfleischungs-Rituale, Abmahnorgien und Konservierung von überkommenen Geschäftsmodellen. Im digitalen Wettbewerb verlieren wir international immer mehr den Anschluss. Was soll man denn mit Spitzenpolitikern wie Plaudertasche Peer Steinbrück anfangen, denen man die Informatik-Aversionen in jeder Sekunde anmerkt, auch wenn sie rhetorische Attacken gegen die Netzwelt nach einer halben Minute wieder löschen?

Oder mit jovialen Altherren-Weisheiten des Ministerpräsidenten von BaWü, der sich einfach nicht vorstellen kann, über Twitter mit Menschen zu kommunizieren. Winfried Kretschmann sträuben sich die Haare bei dem Gedanken, seine Politik in 140 Zeichen erklären zu müssen. Eher sinniert er über die Epoche, als es noch keine Faxgeräte gab. Das war eine phantastische Zeit.

“Es dauerte, bevor ein Schriftsatz zurückkam. Ein herrlicher Zeitpuffer, um nachzudenken, sich zu besprechen”, so der schwäbische Federkiel-Denker im Interview mit der taz.

Von asynchroner Netzkommunikation, die man nach seinen Interessen auswählen und gestalten kann, hat der Mann noch nichts gehört. Die neuen Medien promovieren ja nur das allgemeine Geschwätz. O-Ton eines grünen Politikers, der Partizipation und Basisdemokratie scheinbar aus seinem Vokabular gestrichen hat.

Gleiches gilt für den parlamentarischen Staatssekretär von Wirtschaftsminister Rösler, der im Bloggercamp-Gespräch noch den großen Otto spielt und vor den negativen Folgen des Leistungsschutzrechts für die digitale Wirtschaft in Deutschland warnt und dann bei der Abstimmung im Bundestag brav sein Händchen zur Zustimmung des Springer-Burda-Lobbyisten-Gesetzes hebt.

Die Rechtfertigungssuada von Steinbrück zum Abstimmungsverhalten der SPD im Bundesrat, die er gegenüber der Zeit losgelassen hat, sollte man übrigens in Stein meißeln für künftige Gesetzesberatungen in der Länderkammer:

“Es wäre sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern.” Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten könne, “dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt”.

Das eröffnet der Regierungskoalition in Berlin ganz neue Perspektiven. Die Gesetze müssen richtig scheiße sein, dann passieren sie auch den Bundesrat.

Die Piraten sollten für diese neo-dadaistischen Kapriolen der Alt-Politiker nicht in Sippenhaft genommen werden. Ihr selbstverschuldeter Niedergang durch die Lust an der personellen Selbstzerfleischung ist nicht verantwortlich für das Abstimmungsverhalten der Altparteien. Es war schlichtweg Blödheit, nicht zu 100 Prozent auf Netzthemen zu setzen, die von den Etablierten nicht verstanden oder nur unzureichend thematisiert werden. Siehe auch: Plädoyer für Laienhaftigkeit.

Es gab bei der Zustimmung zum Leistungsschutzgesetz schlichtweg eine machtpolitische Abwägung: Der Mehrheit der Bevölkerung geht diese Netzdebatte am Arsch vorbei. Und den Verlegern gibt man ein kleines Zuckerle, um im Jahr der Bundestagswahl von den Hütern der Massenmedien nicht abgestraft zu werden.

So bleibt die alte Machtelite noch ein Weilchen unter sich. Man kann Wunden lecken, über alte Zeiten reden und sich gegenseitig auf die Schenkel klopfen, weil die fetten Pensionsansprüche ein Leben ohne digitale Technik möglich machen. Warum sollte man sich da noch mit den Zumutungen der Netzgesellschaft herumschlagen.

Aber wir wollen ja konstruktiv bleiben. Deshalb möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin The European darüber schreiben, was denn nun auf die Tagesordnung der Netzpolitik gehört? Im Bloggercamp-Gespräch mit Matthias Schwenk haben wir dazu ja ein paar Takte gesagt. Die netzpolitische Agenda sollte erweitert werden und sich nicht nur auf Datenschutz, Staatstrojaner, Netzneutralität oder Urheberrecht kaprizieren.

Netzpolitik werde noch sehr medienlastig gesehen, so Schwenk. Es gehe aber auch um vernetzte Ökonomie, neue Arbeitsformen, schnelles Internet, Digitalisierung von Unternehmen, personalisierter Service, digitale Geschäftsmodelle und, und, und. Es geht also um einen Internet-Masterplan. Da möchte ich am Mittwoch ein paar Denkanstöße geben.

Ein erster Vorschlag von mir. Wir brauchen einen Bundes-CIO mit Ministerrang. Dem Innenministerium sollte die Zuständigkeit für den Bundes-CIO entzogen werden.

Vorschläge erwünscht. Auch Interviews, die ich ganz gerne am Montag führen möchte. Am Dienstag, um 18 Uhr muss das Opus fertig sein.

Siehe auch:

#LSR: Mutlosigkeit.

I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Sieg, sondern Dokumentation einer Niederlage seiner Befürworter.

Deutschland – Abschied vom Technologiestandort.

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Verleger sind wie Taxizentralen #lsr

Verleger sind wie Taxizentralen

Richard Gutjahr hat die Absurdität des Leistungsschutzrechtes mit einer sehr trefflichen Analogie zur App “MyTaxi” erläutert.

“Dieses kleine, unscheinbare Programm ist so simpel wie genial: Nur zweimal auf einen Knopf drücken, und das Taxi kommt. Das Smartphone ermittelt den aktuellen Standort, gleicht die Koordinaten mit verfügbaren Taxis in der Umgebung ab und informiert Fahrer über den neuen Auftrag. Seit Sommer kann man über die App sogar kinderleicht bezahlen.”

Zudem wird der Name und das Foto des Taxifahrers eingeblendet, der Taxifahrer kennt meinen Namen und der Standort seines Taxis wird mir auf einem kleinen Stadtplan angezeigt, so dass ich weiß, aus welcher Richtung das angeforderte Fahrzeug kommt. Missverständnisse sind also ausgeschlossen. Beim Einsteigen begrüßt der Fahrer mich dann noch mit meinem Namen – personalisierter Service nennt sich so etwas. Aber was noch wichtiger ist:

“Keine nervtötenden Warteschleifen mehr am Telefon, bis endlich jemand abhebt und meine Bestellung entgegennimmt. Kein Füße-in-den-Bauch-stehen und sich wundern, wo denn bloß das Taxi bleibt”, so Gutjahr.

Zudem brauche ich in einer fremden Stadt den Telefonisten in der Taxizentrale nicht umständlich erklären, wo ich mich gerade befinde. Ich schließe mich dem Votum von Richard an: Das Ganze ist einfach genial.

“Genial für den Kunden – genial für die Taxifahrer. Weniger genial für die Mittelsmänner, die Telefonisten in den Taxizentralen, die in Zukunft nicht mehr gebraucht werden.”

Vielleicht verstehen jetzt Call Center-Manager, warum die personalisierte Dienste via App oder Web Telefonanrufe überflüssig machen. Kein Kunde ruft gerne eine Hotline an. Wenn sich die virtuellen Dienste auf mein Nutzungsszenario einstellen und eine Software mich automatisch bedient, ist mir das tausendmal lieber.

Aber was hat das denn nun mit dem Leistungsschutzrecht zu tun?

Na die Verlage sind in einer Situation wie die Taxizentralen. Sie haben den Web-Diensten von Google & Co. wenig entgegenzusetzen, so Richard Gutjahr.

“Geld fordern für Ideen, die sie selbst nicht hatten. Das ist es, worum es beim Leistungsschutzrecht geht. Und weil im Herbst gewählt wird, traut sich kaum ein Abgeordneter des Döpfners alte Leier zu hinterfragen. Nicht der Journalismus ist tot, sondern die Geschäftsmodelle. Man hätte diese Entwicklung erkennen und sozialverträglich begleiten können. App-Programmierer ausbilden, statt Taxi-Telefonisten. Datenjournalisten statt Warteschleifen-Musik-Komponisten. Hier haben übrigens nicht nur die Verlage geschlafen, sondern auch die Journalistenverbände, die über Jahre hinweg damit beschäftigt waren, die Zukunft zu bekämpfen, statt den Übergang ins Digitalzeitalter zu begleiten. Das Leistungsschutzrecht, ein unheilvolles Gemisch aus Saturiertheit, Ahnungslosigkeit, und mangelnder Kreativität.”

Das LSR ist ein weiterer Indikator für die Rückständigkeit Deutschlands auf dem Web zu einer vernetzten Ökonomie und Gesellschaft. Siehe auch: Im Land der digitalen Lustlosigkeit. Und meine The European-Kolumne: Lustlos im Netz.

Wie Online-Dienste und Startups auf das Leistungsschutzrecht reagieren, hat Martin Weigert sehr schön zusammengefasst.

Ins Schwarze trifft auch das Blogposting von Michael Seemann: “Institutionen werden alles dafür tun, die Probleme, für die sie geschaffen wurden, zu erhalten“, so eine Erkenntnis des amerikanischen Medienwissenschaftlers Clay Shirky. Zu diesem Zweck haben in der westlichen Welt die starken Institutionen der Massenmedien die Politik – und so die ganze Gesellschaft – für ihre Zwecke in Geiselhaft genommen. Die Knappheit von Information muss gewährleistet bleiben, koste es, was es wolle.

Und wie man ohne Mittelsmänner, also ohne Verlage, Projekte auf die Beine stellen kann, wollen wir mit unserer Crowdfunding-Initiative “Die Streaming-Revolution – Ein fließendes Buch über und mit Hangout on Air” unter Beweis stellen. Die Finanzierungsphase hat vor gut einer Woche begonnen. Jetzt können Unterstützer sich für unterschiedliche Modelle entscheiden, um das Ganze ins Rollen zu bringen :-)

Verleger-Lobby bastelt schon an Verschwörungstheorien: Sündenbock ist der Elektrische Reporter #lsr

Die Macht ist nicht mehr bei Dir, Hani

Michi Hanfeld von der FAZ bastelt vorsorglich schon an Verschwörungstheorien, wenn das Keese-Verleger-Lobby-Leistungsschutzrecht nun doch noch scheitert. Schuld sind natürlich nur die Monopolmacht von Google und die willfährigen Adepten des Suchmaschinen-Giganten.

Der Profiteur dieser Entwicklung sei nicht der Nutzer des Internet, sondern Google. Häh? Also ist das von der Verleger-Lobby mehr oder weniger diktierte Leistungsschutzrecht wohl nur ein Ergebnis von Altruismus? Oder vielleicht doch eher ein Mahnmal für die Unfähigkeit der Medienindustrie, profitable Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu setzen?

Jedenfalls jammert FAZ-Medienfürst Hanfeld, dass es für das von den deutschen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ziemlich düster aussieht.

“Nicht nur in den Oppositionsparteien, sondern jetzt auch in der Koalition regt sich Widerstand gegen einen gesetzlichen Anspruch der Verlage, für ihre im Internet verbreiteten Inhalte Lizenzgebühren zu verlangen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder von der CDU, hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet – es werde in das Informationsrecht der Internetnutzer eingegriffen, und es gehe den Verlagen schlicht ums Geld. Doch sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, ‘sich darum zu kümmern, ob der eine oder der andere weniger vom Kuchen bekommt’. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde er nicht zustimmen. Auch die FDP rückt ab. Für das Leistungsschutzrecht dürfte das der Sargnagel sein”, stellt Hanfeld mit einigen Tagen Verspätung fest.

Als Sündenbock hat sich der FAZ-Redakteur für seinen Gesetzes-Nekrolog Mario Sixtus rausgepickt. Denn in der PR-Kampagne “Verteidige Dein Netz” gegen das Verleger-Schutzrecht-Gesetz habe Google ein Zitat des Journalisten Sixtus verwendet:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“

Das eine wie das andere Zitat sei reine Propaganda. Die Kampagnen der Zeitungsverlage in den vergangenen Monaten wohl nicht?

Jedenfalls sei die Analogie von Sixtus schief, mein Hani. Schließlich werden die Suchmaschinen-Nutzer ja nicht genau da hinkutschiert, wo sie hinwollen. “Google führt die Nutzer vielmehr – wie Kommentatoren im Netz längst erkannt haben – an allerhand anderen Lokalitäten vorbei, rückt gern eigene Angebote ins Suchfeld und räumt (um bei dem windschiefen Vergleich zu bleiben) im Lokal das Buffet ab, ohne zu bezahlen”, so die holzschnittartige Bemerkung von Hanfeld.

Vielleicht liegt es ja auch an der suchmaschinen-optimierten Schreibweise, zu der Journalisten von den Verlagen angehalten werden, um möglichst viel Verkehr auf die eigenen Websites zu holen und die Werbeeinnahmen zu maximieren.

Aber Sixtus, der ja als gebührenfinanzierter “Elektrischer Reporter” für das ZDF arbeite und zwei von Eco sowie Google bezahlte Rechtsgutachter der Humboldt-Uni reichen Hanfeld aus, um die mögliche Niederlage bei der Durchsetzung des Lobby-Gesetzes zu begründen.

Das ist ärmlich.

Ein Gesetz muss allgemein und neutral sein. Es kann hier nicht darum gehen, wie auf dem Flohmarkt den höchsten Preis für kommerzielle Interessen herauszuschlagen mit dem Instrument der Gesetzgebung. Es gab doch klare Signale in den vergangenen Tagen in Richtung der Verleger, sich mit Google zu einigen. Das ist in einem oberlehrerhaften Ton von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie abgelehnt worden. Pech gehabt. Zu hoch gepokert.

Politik geht auf Distanz zum Leistungsschutzrecht #lsr

Wenn das LSR scheitert

Heute früh bin ich in einem NeueNachricht-Beitrag auf die Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingegangen. Beide Lobbyisten-Clusb bekräftigen, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

In der Politik wachsen unterdessen die Zweifel an der Gesetzesvorlage: So haben die Oppositionsfraktionen für kommenden Montag eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die ablehnende Haltung der Verleger stößt in der Bundesregierung auf Kritik:

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps.

Auf unsere Gesprächsrunde mit Otto bin ich ja schon ausführlich eingegangen.
Thomas Knüwer wertet die Änderung der Stimmungslage im Berliner Politikbetrieb ähnlich.

“Selbst Siegfried Kauder, ein Hardcore-Analog-CDU’ler, erkennt inzwischen verfassungsrechtliche Probleme. Die vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist inzwischen von der Tagesordnung genommen worden, stattdessen wird es am Montag eine ungeplante Anhörung zum LSR, wie es Freund und Feind inzwischen abkürzen, im Unterausschuss Neue Medien geben.”

Und was macht der LSR-Cheflobbyist Christoph Keese. Er pilgert ins Silicon Valley:

“Und das in dem Moment, da sein Baby Leistungsschutzrecht auf die Intensivstation eingeliefert wurde. Mehr noch: Keese ist ja auch verantwortlich für Investor Relations bei der Axel Springer AG – und die hat ihre Hauptversammlung für den 24. April terminiert. Die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung für die Anteilseigner erfolgt also fernmündlich? Das sollten Investoren auf der HV zumindest mal kritisch anmerken”, schreibt Knüwer.

Vielleicht wird Keese schon mal vorsorglich aus der Schusslinie genommen:

“Denn wenn das LSR scheitert, dürften viele in der Verlagsindustrie nicht gut auf ihn zu sprechen sein. Dann hat er sie in eine Falle gelockt, sie haben ihre Leser angelogen, sich Google zum Feind gemacht, zahlreiche Parlamentarier werden auch nicht erfreut sein und von jenen Multiplikatoren im Web, die sich für Themen wie Netzpolitik oder Medien interessieren, wollen wir direkt mal schweigen. Die Verlage haben Millionen versenkt in Juristenhonorare und eine dann erfolglose PR-Kampagne.”

Lex Google ist für die Tonne. Hoffe, Thomas Knüwer hat mit seiner Prognose recht :-)

Verleger, Google und das Strucksche Gesetz: Was bleibt vom Leistungsschutzrecht übrig?

Leistungsschutzrecht 003

So langsam wird es spannend in den Beratungen des Lobbyisten-Gesetzes – auch “Leistungsschutzrecht” genannt. Jedenfalls haben die Oppositionsfraktionen eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Anhörung findet nun im Unterausschuss Neue Medien am Montag, den 25. Februar um 13 Uhr statt.

Es geht allerdings nur um die „technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“.

Als Sachverständige wurden von den Fraktionen bisher benannt:

Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitschriftenverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Universität Hamburg
Michael Steidl, International Telecommunications Council, London

Die Anhörung ist öffentlich und es wird unter www. bundestag.de einen Livestream geben. Noch besser wäre eine Übertragung via Hangout on Air, um die Bürgerinnen und Bürger noch aktiver in den Dialog einzubinden. Statt sich jetzt in technischen Fragen zu verlieren, wäre es doch angebracht, Google und Verleger zu fragen, ob sie nicht außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung finden.

Denn auch die Verleger sollten sich nicht zu sicher sein, ob der Gesetzentwurf so bleibt, wie es sich Keese und Co. erhoffen. Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Hans-Joachim Otto sprach in der gestrigen Bloggercamp-Sondersendung vom “Struckschen Gesetz” (ab der 25. Sendeminute).

Es beruht auf dem legendären Satz des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck:

„Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Und in unserer Talkrunde sagte Otto wörtlich:

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren.“

Das ist wohl eher eine Botschaft an die Verleger, denn nur die ursprüngliche Fassung des Leistungsschutzrechtes würde doch die Keese-Lobbyisten so richtig glücklich machen. Die Begründung für die zweite Anhörung sollte daher vielleicht auch als Warnzeichen gewertet werden, noch bis zur Sommerpause eine vertragliche Vereinbarung mit Google abzuschließen, damit das Leistungsschutzrecht in die Mülltonne wandern kann. Denn Branchenlösungen seien nach Ansicht von Otto der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

Staatssekretär Otto fordert Einigung zwischen Verlegern und Google, um Leistungsschutzrecht zu stoppen #bloggercamp

Die vertragliche Einigung zwischen Verlegern und Google, die in Frankreich getroffen wurde, könnte auch Vorbild für Deutschland sein. Das sagte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps (ab Sendeminute 25).

„Es ist mir allemal lieber, wenn sich die Marktteilnehmer auf vernünftige Regelungen einigen können, auf eine Privatautonomie, als das der Staat irgendwelche Gesetze schreiben muss“, so Otto.

Die Verleger in Deutschland hätten leider in einer ersten Stellungnahme bekundet, dass das französische Modell für sie nicht in Frage kommt.

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärt Otto.

Ein Konzern wie Google wäre noch in der Lage, sich die notwendigen Lizenzen für die Veröffentlichung von Nachrichten zu kaufen. Für junge Unternehmen, die Nachrichtenportale oder News-Aggregatoren betreiben wollen, sehe das anders aus.

„Wenn es zu einer Einigung kommt, dann ist die rechtliche Änderung überflüssig. Eine Vereinbarung ist die Alternative zum Gesetzentwurf. Dazu muss es aber eine Bereitschaft auf beiden Seiten geben. Und ich kann nur an alle Beteiligten appellieren, dass sie ihren Teil dazu beitragen, auszuloten, ob nicht doch eine Regelung auf vertraglicher Ebene die sinnvollere und flexiblere Lösung ist. Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung eingebracht wurde, hat eine Menge Kritik und Fragen aufgeworfen. Diese Fragen müssen wir seriös beantworten. Es könnte deshalb im Interesse aller Beteiligten sein, wenn wir statt der Gesetzesmaschinerie zu einer Lösung kommen, die einvernehmlich ist“, betont Otto.

Branchenlösungen seien der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren“, resümiert Otto in der Talkrunde des Bloggercamps.

Soweit die nachrichtliche Meldung, kurz nach unserer Sondersendung. Was denkt Ihr über diesen Vorschlag?

Über das kollektive Buchprojekt “Eine neue Version ist verfügbar” und die Dankeschön-Ökonomie

Crowdfunding-Buchpionier Dirk von Gehlen

Gerade habe ich eine sympathische Nachricht von Dirk von Gehlen über den Fortgang seines Buchprojektes auf der Crowdfunding-Plattform Startnext bekommen. Ein schönes Beispiel für meine Thesen, die ich in meiner Kolumne für das Debattenmagazin “The European” ausgebreitet habe.

Textauszug:

Crowdfunding hat das Potenzial, die Spielregeln der Ökonomie radikal zu verändern – und nicht nur die digitale Variante.

„Das Fundraising-Prinzip als neues Paradigma revolutioniert Motivationen und Verhaltensweisen der Marktteilnehmer. Der Anbieter wirbt nicht mehr für den Kauf eines Produktes, sondern für die freiwillige Unterstützung bei der Realisierung (Pre-Order-Modell) und bei der Aufrechterhaltung des Angebots“, schreibt Ansgar Warner in seinem Buch „Krautfunding – Deutschland entdeckt die Dankeschön-Ökonomie“.

Das ist weitaus schwieriger, als im Verborgenen irgendetwas auszubrüten und es dann mit großem Marketing-Geschrei unter die Leute zu bringen.

„Um in der Dankeschön-Ökonomie zu bestehen, muss man die Menschen für eine Sache begeistern“, so Warner.

Kunden gehen freiwillig in Vorkasse

Und das schon bei der Ausbreitung der Ideenskizze auf Plattformen wie „Kickstarter“ oder „Startnext“. Jeder Schritt, jeder Fortgang und jede Verfeinerung des Projektes wird mit dem Unterstützerkreis geteilt und durch die Reaktionen der Kunden, die in Vorkasse gehen, verbessert.

Es ist die perfekte Form einer Ökonomie der Beteiligung, die sich im Crowdfunding manifestiert. Es könnte das etablierte Finanzsystem in den Schatten stellen, Unternehmensgründungen beflügeln, als Katalysator für Innovationen fungieren und für eine Demokratisierung der Beziehungen zwischen Unternehmen und Konsumenten beitragen.

Man erlebt dabei immer mehr Menschen, die ohne Zwang, ohne Abo-Modelle, ohne Zahlungsschranken und ohne Schutzgesetze bereit sind, freiwillig für Start-ups, Kunst, Kultur oder Journalismus zu bezahlen. Sie widerlegen damit die Dauerschwätzer des Establishments, die nach staatlichen Hilfen schreien, um nicht durch die vermeintliche Kostenlos-Mentalität der Netzbewohner in den Abgrund gestürzt zu werden.

Soweit der Hinweise auf meine Story.

Hier nun das Schreiben von Dirk von Gehlen (bin gespannt auf die morgige Zeit-Ausgabe!):

“In der morgigen Ausgabe der Wochenzeitung ‘Die Zeit’ schreiben Kilian Trotier und Maximilian Probst im Feuilleton über Sie. Ich habe es gerade in der iPad-Version gelesen und erlaube mir deshalb den Hinweis auf den Text mit dem Titel ‘Leser, mach’s selbst!’. Darin beschreiben die beiden Autoren, wie das Schreiben von Büchern im Netz zu einem kollektiven Abenteuer wird. So die Unterzeile, die mit dem Satz endet: ‘Das Publikum mischt mit’.

Eines von zwei größeren Beispielen in dem Text ist ‘Eine neue Version ist verfügbar’ – und somit Sie (also icke, da ich ja das Gehlen-Opus finanziell unterstütze, gs). Denn das mitmischende Publikum, das sind ja Sie. 350 Leserinnen und Leser, über die es in der morgigen Ausgabe von ‘Die Zeit’ heißt:

‘Diese 350 sind nun live dabei, wenn von Gehlen sein Buch schreibt, Kapitel für Kapitel. Interviews stellt er auf eine Google-Docs-Plattform, sodass alle die Texte lesen können; und immer wenn er selbst etwas schreibt, schickt er es per Mail herum, wartet auf Kommentare, ändert Stellen, fügt Links hinzu, die ihm seine ,Crowd’ zusendet.’

Ich schreibe Ihnen das, weil diese Erwähnung mich einerseits freut. Andererseits schreibe ich es aber vor allem, weil die Autoren des Textes ziemlich viel von dem verstanden haben, was wir hier gerade machen. Sie beschreiben es als besonderes Experiment, als das auch ich es empfinde. Und wann hat man schon die Gelegenheit, genau das seinen Leserinnen und Lesern gespiegelt von ‘Die Zeit’ sagen und Ihnen so dafür danken zu können? In diesem Sinne verspreche ich, dass die nächste Mail wieder einen Schreibfortschritt dokumentiert.”

So begegnet man seinen Lesern und Kunden auf Augenhöhe, liebwerteste Leistungsschutz-Gichtlinge.

Morgen also die Zeit kaufen!

Warum man nach Dubai schauen sollte und Verlegerbübchen nicht so wichtig sind #wcit12

Wort am Donnerstag

Während sich Verlegerbübchen und Möchtegern-Lobbyisten im Grabenkampf gegen Google positionieren und mit absurden Formulierungen wie “Hehlerbande” oder “Taliban” um sich werfen, wird in Dubai über die Zukunft der Internet-Regulierung debattiert. Beides ist wichtig. Aber wenn ich mir die Ziele der autoritären Staaten anschaue, die im Netz ihre Ziegelstein-Diktatur-Visionen realisieren wollen, sollten wir in den nächsten Tagen verstärkt Konferenz der Internationalen Fernmeldeunion schauen.

Beispielsweise morgen. Da organisiert die EU-Kommission zwei Videokonferenz-Schaltungen live aus Dubai, an denen auch die europäische Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) teilnehmen wird.

“EDRi organisiert jetzt eine öffentliche Fragerunde und ermöglicht damit einen direkten Einblick in das Geschehen in Dubai: Stellt einfach Eure Fragen über Twitter an @edri_org und/oder verseht Eure Tweets mit dem hashtag #askthecom. Fragen und Antworten werden dann in Updates drüben veröffentlicht”, teilt netzpolitik.org mit.

Hier die Meldung im Original:

Over the next two weeks, EDRi will participate in two video conferences, on the 7 and 12 December, organised by the European Commission in order to get live feedback from the ITU’s World Conference on International Telecommunications (WCIT) in Dubai.The video conferences are an opportunity to get answers on the discussions taking place regarding some of the proposals that have been put forward and shed more light on the negotiations that could profoundly change the internet as we know it. Some ITU members states have tabled proposals that could indeed mean the end of the open, neutral and free internet. Issues of cybersecurity, limitations on access to infrastructure and sovereignty raise serious concerns about their impact on fundamental rights such as the right to freedom of expression and to privacy.

Send your tweets with the hashtag #askthecom to @edri_org and we will publish your questions and the answers we receive in updates of this post.

Ich selbst werde aber morgen leider nicht aktiv mitmischen. Bin auf der Skipiste :-)

Leistungsschutz-Pharisäer: Was zahlen eigentlich die Verleger für die Leistungen von Google? #lsr

Piraten und sogenannte Urheber 006

Ob jetzt die Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht klug ist oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Ändert ja eh nichts mehr. Pharisäerhaft finde ich die gekünstelte Empörung über den Suchmaschinen-Gigant, der seine Marktmacht für öffentliche Kampagnen missbraucht. Da brüllen ja die richtigen Salon-Löwen. Eine Melange der Springer-Döpfner-Keese-Lobbyisten-Gesetzgebungsantreiber übt sich in einer perfiden Agitation nach dem Muster “Haltet den Dieb”. Gewichtige Kritik am Gesetzentwurf lassen die die Gralshüter des Qualitätsjournalismus so ganz nebenbei unter den Tisch fallen. Dafür rauscht seit Monaten im redaktionellen Teil eine Kampagne nach der anderen durch den Blätterwald. “Mein Kopf gehört mir” und so weiter…..

Die Argumentation der liebwertesten Leistungsschutz-Gichtlinge ist so simpel wie bei eingeschaltetem Verstand fragwürdig, berichtet das Medienmagazin dwdl:

“Google verdiene ja Geld mit journalistischen Inhalten der Verlage. Gemeint sind jene kurzen Anreißer-Texte in den Suchergebnissen von Google und Google News. Man scheint bei den Verlagen keinerlei Vertrauen in die eigenen Inhalte zu haben, sonst müsste man sich kaum darum sorgen, dass die Leser sich mit diesen Info-Häppchen in der Suchübersicht von Google zufrieden geben würden. Aber eine ohnehin schon durch den verminderten Mehrwertsteuersatz staatlich subventionierte Branche, die seit Jahren mehrheitlich das Jammern und Klagen perfektioniert statt mit Leistungen zu überzeugen oder gar zu begeistern, ist sich zur Rechtfertigung eines Leistungsschutzrechtes nicht zu schade, journalistische Grundwerte über Bord zu werfen. Willkommen in der Propaganda eines Print-Kartells – und kaum jemand empört sich hörbar öffentlich, weil die veröffentlichte Meinung abgesehen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und wenigen unanhängigen Bloggern und Online-Journalisten zum Kartell gehört.”

Was so alles unter der Decke bleibt, hat Stefan Niggemeier eindrucksvoll zusammengefasst. “Lügen fürs Leistungsschutzrecht.”

Warum werden eigentlich die Redakteure in den so genannten Qualitätsmedien angehalten, für die Online-Ableger ihrer Publikationen möglichst google-optimiert zu schreiben?

Sie werden angehalten, die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einzusetzen. Nur so schnellen die Zugriffe auf Artikel hoch und erzielen die gewünschte Aufmerksamkeit. Was zahlen eigentlich die Verleger für die Dienste von Google, die sie jeden Tag bislang kostenlos in Anspruch nehmen?

Wenn nun die Verleger Google zur Kasse bitten, könnte ich es verstehen, wenn der Suchmaschinen-Konzern den Spieß umdreht. Werden die Anreißer-Texte nicht mehr eingeblendet, brechen die Klickraten ein. Das Leistungsschutzrecht wird das Siechtum der Verlage sogar noch beschleunigen. An den strukturellen Defiziten ändert das nichts – sie werden eher konserviert und verlangsamen den Wandel, wie es Wolfgang Münchau in seiner Kolumne “Tod der Verleger” ausführte.

Die Nabelschau der Printmedien

“Springer-Chef Matthias Döpfner beschwor neulich in der Welt ‘gute Zeiten für Verleger, die Wachstum gestalten wollen’. Ich sehe das ganz anders. Die Krise ist eine fantastische Gelegenheit für neue Medienunternehmer, aber nicht für ihn und andere Großverleger vergangener Zeiten. Das hat nichts mit der Qualität des Managements zu tun, sondern ist eine Frage ökonomischer Logik. Das ‘Internet als Chance für Verleger’ gehört – nach dem Satiriker H.L. Mencken – in die Kategorie von Thesen, die hübsch, plausibel und falsch sind.”

In den analogen Zeiten hätten sich die Verleger mit ihren Zeitungen und Magazinen dumm und dusslig verdient. Das digitale Zeitalter habe dieses Geschäftsmodell vollständig zertrümmert. Die Prozess sei mit einfacher mikroökonomischer Logik erklärbar.

“Zum Ersten sind die Eintrittsbarrieren verschwunden. Mit Plattformen wie WordPress kann jeder sein eigenes Blog, sogar bescheidene News-Webseiten gestalten. Mit Open-Source-Redaktionssystemen kann man mit geringem Aufwand die komplexesten Websites managen. Für wenige Tausend Euro und ein bisschen Fantasie kann man ein Online- und Mobilangebot hinbekommen, das denen fast aller deutscher Verlage überlegen ist. Die meisten quetschen immer noch ihre analogen Inhalte auf die Website oder auf das iPad, anstatt die kommunikativen Möglichkeiten auszunutzen, die diese neuen Medien bieten. Mit der Extrem-Absenkung der Eintrittsbarrieren verschwand das Oligopol der Verlage in kürzester Zeit. Außenseiter wie die Huffington Post überrundeten in den USA jahrhundertealte etablierte Organisationen wie die New York Times. Die Neuen haben ein von Grund auf multimediales Internetkonzept kreiert”, so Münchau.

Große Verlage seien weniger flexibel in der Ressourcenallokation.

“Ihre relative Größe ist heute kein Wettbewerbsvorteil mehr. Meine eigene Erfahrung mit Verlagsmanagern gerade in Deutschland ist, dass sie vorwiegend analog gestrickt sind. Wenn ich lese, dass ein Verlag sich damit brüstet, massiv in das Internet zu investieren, dann erahne ich ein massives Missverständnis: Der analoge Mensch sieht das Internet als einen weiteren Vertriebskanal für analoge Produkte”, führt der FTD-Kolumnist weiter aus.

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Sagen die Manager in der Service-Industrie auch immer. Mit Kanälen ist in der digitalen Welt aber nichts mehr zu machen:

“In digitalen Medien sind Informationen aufteilbar. Die alte Zeitung war, technologisch bedingt, eine Art große Koalition aus Politik, Wirtschaft, Feuilleton und Sport. Die meisten Leser legen immer sofort mindestens zwei Teile einer solchen Zeitung weg, obwohl sie dafür bezahlt haben. Die Katze im Sack ist im Internet unverkäuflich, weil es genügend Katzen außerhalb der Säcke gibt”, meint Münchau.

IBM und Kodak seien zwei entgegengesetzte Beispiele dafür, wie man sich aufgrund einer monumentalen Marktverschiebung anpasst. Kodak gehe gerade den Bach runter, weil es auf sein Geburtsrecht des Marktführers pochte, das es im digitalen Zeitalter nicht aufrechterhalten konnte. IBM verkleinerte sich und flüchtete in eine Reihe lukrativer Nischen.

“Nach meinen persönlichen Erfahrungen droht den deutschen Verlagen das Schicksal von Kodak”, resümiert Münchau.

Das Leistungsschutzrecht wirkt dabei wie ein Katalysator. Und tschüs.

Das Leistungsschutzrecht ist keese: Wie könnte man die parlamentarischen Beratungen begleiten?

Von Ole Reißmann kam der wichtige Hinweis, dass die erste Lesung über das umstrittene Springer-Keese-Döpfner-Lesitungsschutzrecht am Donnerstag – also morgen – zu später Stunde im Bundestag stattfindet und nicht am Freitag. Das läuft wohl so gegen 22.35 Uhr über die Bühne. Könnte aber auch früher oder später geschehen.

Und die erste Lesung sollte zwar beobachtet werden, ist aber nicht entscheidend. Einen entsprechenden Kommentar habe ich gerade auf dem neunetz-Blog losgelassen:

Ob nun die erste Lesung oder Beratung überflüssig ist oder nicht. Formal wird eben der Gesetzentwurf im Bundestag aufgerufen und es kommt zur Debatte über die Grundzüge des Entwurfs. Dann folgt in der Regel die Überweisung an den Fachausschuss – können auch mehrere Ausschüsse sein. Aber einer wird dann als federführend festgelegt. Dann kommt es zu den Detailberatungen in den Ausschüssen, zu Anhörungen etc. Dann gibt es irgendwann eine Beschlussempfehlung. Wir sollten also unsere Aufmerksamkeit jetzt auf die Beratungen der Ausschüsse richten.

Meine Position zum Leistungsschutzrecht ist ja hinlänglich bekannt, das muss ich hier nicht noch mal wiederholen. Zudem haben in den vergangenen Tagen und Stunden einige Blogger dazu Stellung bezogen.

Besonders lesenswert Stefan Niggemeier: Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus.

Vielleicht sollten wir jetzt ein paar überraschende Ideen entwickeln, wie man die parlamentarischen Beratungen begleiten kann.