Griebenwurst-Zensoren: Die Bigotterie der Moral-Spießer

EU-Repressionen gegen Raucher

Die schärfsten zensorischen Eingriffe kommen in Deutschland (noch) nicht von Wahrheitsministerien, sondern von Bürgerinnen und Bürgern wie du und ich. Das hat Werner Fuld in seinem lesenswerten Werk „Das Buch der verbotenen Bücher“ (Verlag Galiani Berlin) in dem Kapitel „Persönlich und privat“ eindrucksvoll dokumentiert. So sind die sogenannten „freiwilligen Selbstkontrollen“ ein beliebtes Instrument, um unter dem Deckmantel des Jugendschutzes willkürlich die Moralkeule zu schwingen und die Medien- und Informationsfreiheit zu beschränken.

Blockwarte des Kardinals

Besonders eifrig im Zensurzirkus war der aus dem „Kölner Männerverein zur Bekämpfung öffentlicher Unsittlichkeit“ hervorgegangene „Volkswartbund“, der dem Erzbischöflichen Ordinariat der Stadt Köln untersteht. Heute heißt dieser Hausmeister-Verein etwas unverfänglicher „Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz“. Die bigotten Wächter von Sitte und Anstand waren die eifrigsten Zuträger der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.

„Jahrzehntelang hat diese Vereinigung, meist unter dem Vorwand des Jugendschutzes, die bundesdeutschen Justiz- und Polizeibehörden zur Durchsetzung des eigenen Weltbilds missbraucht. Systematisch durchkämmten die Mitglieder die Buchhandlungen, stets auf der heimlichen Suche nach Publikationen, an denen sie Anstoß nehmen könnten, und stets waren eigene Rechtsanwälte zur Hand, um die moralische Entrüstung in Worte zu fassen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten“, schreibt Fuld.

Ob diese Herren auch bei der Aufdeckung von Missbrauchsskandalen in katholischen Jugendeinrichtungen ebenso eifrig die Staatsanwaltschaft einschalteten, ist mir allerdings nicht bekannt.

Lektüre-Empfehlung
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Jedenfalls brachten die „Blockwarte des Kardinals“ (eine Formulierung von Robert Neumann) alles zur Anzeige, was nicht ins regierungstreue Milieu passte.

„Gleichgesinnte Staatsanwälte setzten beflissen die Einsatzkräfte in Bewegung: Im Fall von Henry Millers ‚Opus Pistorum‘ durchsuchten 1985 mindestens 700 Polizisten insgesamt 285 Läden und beschlagnahmten alle vorhandenen Exemplare im Auftrag des Darmstädter Staatsanwalts“, erläutert Fuld.

Arno Schmidt zählte zu den bevorzugten Angriffszielen des Volkswartbundes. Seine „Pamphlete“ würden die Einrichtungen und Gebräuche der christlichen Religionsgemeinschaften beschimpfen und seien Gotteslästerung. Zu den beanstandeten Meinungsäußerungen zählte:

„Ich? Atheist, allerdings. Wie jeder anständige Mensch“.

Die Staatsanwaltschaft bejahte den literarischen Wert der Ausführungen von Arno Schmidt und stellte das Verfahren ein – wie großzügig.

Auch Griebenwurst kommt auf den Index

Auffällig ist mittlerweile die Tendenz zur Präventivzensur. Um sich Ärger und Aufwand mit umstrittenen Publikationen zu ersparen, achten viele Buchhandlungen mittlerweile darauf, welche Neuerscheinungen ihnen Schwierigkeiten ins Haus bringen könnten und vermeiden beim Einkauf entweder brisante Themen oder boykottieren Autoren und Verlage, die auf kritische Dokumentationen spezialisiert sind:

„Die Zensurpraxis generiert letzten Endes eine Gesellschaft, in der private Einzelinteressen über die Rechte der Allgemeinheit gestellt werden. Die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit wird damit zunichte gemacht“, klagt Werner Fuld und verweist auf eine um sich greifende Praxis, die europäische Literatur zur rauch- und alkoholfreien Zone zu degradieren.

Mein Vorbild
Mein Vorbild

Wo noch vor zehn Jahren Whisky und Zigaretten eine Selbstverständlichkeit gewesen wären, werde jetzt exzessiv Kaffee getrunken. Das Anzünden einer Zigarette bedarf heute einer Legitimation – etwa, um eine Person als Soziopath zu charakterisieren.

Ein Lektor würde wohl einen bekennenden Drogenabhängigen wie Sherlock Holmes nicht mehr tolerieren. So entwickelt sich neben dem Persönlichkeits- und Jugendschutz die Gesundheitsvorsorge zur dritten Säule der Zensur – ein Totschlag-Argument, das selbst vor bayerischen Bierzelten nicht mehr haltmacht, wie die Anti-Raucherkampagne des Lederhosen-ÖDP-Bubis Sebastian Frankenberger unter Beweis stellt.

Die Nichtraucher-Dämlichkeit schreckt noch nicht einmal davor zurück, künstlerische Werke zu säubern:

„Bei Fotografien wird sie bereits praktiziert: Sartre wurde in einer Ausstellung seiner obligaten Zigarette beraubt und das Cover für die Memoiren von Jacques Chirac musste zurückgezogen werden, weil es ihn mit Zigarette zeigte“, erklärt Fuld.

Irgendwann kommt auch hausgemachte Griebenwurst auf den Index, um den durchschnittlichen Cholesterin-Wert der Deutschen zu senken – im Sinne der Volkshygiene. Da mache ich mir doch gleich eine Schachtel Reyno White auf, um im blauen Nikotin-Dunst meines Schreibtisches ein neues T-Shirt zu kreieren mit einem Indianer-Spruch des Kolumnisten Harald Martenstein:

„Eines Tages, wenn erst der letzte Böller verknallt ist, die letzte Zigarette geraucht, das letzte Eisbein gegessen und der letzte Heizpilz gelöscht, wird der weiße Mann merken, dass man Verbote nicht essen kann“ (nachzulesen in den „Ansichten eines Hausschweins“, C. Bertelsmann Verlag).

Verdünnisiert Euch, Ihr Hüter der bigotten und repressiven Moral.

Wie wohltuend ist da das Blog-Motto meines Freundes Wolfgang Schiffer: Streifzüge und Rauchzeichen!

Und das ist ein programmatisches Bekenntnis 🙂 Im Interview waren wir damals noch beim „Sie“.

Ratzinger und der „Aufklärungs-Tsunami“ in der katholischen Kirche

Verschwiegene Gemeinschaft

Georg Schikart stellt in seinem Buch „Abgekanzelt: Protokoll einer Inquisition“ eine wichtige Frage, die vielleicht auch ein klerikaler FAZ-Redakteur wie Daniel Deckers in Interviews mit Kirchenvertretern in den Raum werfen könnte.

„In der Welt draußen gibt es rechtsstaatliche Verfahren und Regeln. Aber bei Mutter Kirche?“

Aber das kommt Deckers wohl nicht in den Sinn. Er schreibt heute in der FAS vom heroischen Joseph Ratzinger, der schon vor seiner Wahl zum Papst die treibende Kraft bei der Ahndung sexueller Gewalt von Klerikern gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene gewesen sei. Das gehe so deutlich wie nie zuvor aus einem Interview mit dem langjährigen Kirchenanwalt Charles Scicluna hervor, der von 2002 bis 2012 für die kirchenrechtliche Bearbeitung der Missbrauchsfälle zuständig war, die aus allen Teilen der Welt nach Rom gemeldet wurden. Wie viele dieser Fälle, liebwertester FAS-Gichtling Deckers, sind denn den Staatsanwaltschaften gemeldet worden? Wie viele Geistliche wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt? Wie viele Fälle wurden zur Anklage vor weltlichen Gerichten gebracht?

Stattdessen bejubelt Deckers die Rolle Ratzinger bei der Änderung des Kirchenrechts, die ihm Scicluna vorbetet:

„Ein Problem war, dass das neue Kirchenrecht von 1983 die Ahndung sexuellen Missbrauchs nicht dem Vatikan vorbehalten hatte. Vielmehr hatte man im Geist des II. Vatikanischen Konzils den einzelnen Bischöfen überlassen, Missbrauchsfälle zu regeln. Es gab auch keine Pflicht, solche Fälle nach Rom zu melden, wohl aber mehrere Instruktionen zum Umgang mit Missbrauchsfällen, die auf dem Kirchenrecht des Jahres 1917 basierten. Diese waren nach 1983 aber nicht erneuert oder aktualisiert worden. Kardinal Ratzinger hatte dieses Problem schon früh erkannt. Als Präfekt der Glaubenskongregation wandte er sich schon in den frühen neunziger Jahren an den Obersten Gerichtshof, weil dieser auch für die Klärung von Kompetenzen innerhalb der Römischen Kurie zuständig ist. Ratzinger bat um Klärung, wer im kirchlichen Rechtsraum für die Verfolgung dieser Straftat zuständig sein solle: die Kleruskongregation oder die Glaubenskongregation.“

Am Strukturproblem ändert das nichts. Die Kirche arbeitet nach eigenen Regeln. Sie bleibt eine geschlossene Gesellschaft, die Skandale stets selbst untersuchen und steuern will – auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Eine Organisation, die sich über die weltliche Jurisdiktion stellt. Eine Institution, die Priester vor der Strafverfolgung des Staates schützt, Straftaten vertuscht und Straftäter versetzt – auch auf die Gefahr hin, dass sie neue Straftaten begehen könnten.

Es ist traurig, dass sich staatliche Institutionen im 21. Jahrhundert immer noch am Nasenring vorführen lassen.

„Skrupelloses Geschäftsgebaren“ von Kirchen und Finanzämtern: Wer seinen Austritt nicht beweisen kann, muss Kirchensteuer nachzahlen

Kann man die Existenz Gottes beweisen? Wohl kaum. „Gott ist kein Theorem. Es geht nicht darum, ihn zu beweisen oder abzuleiten, sondern darum, an ihn zu glauben oder nicht“, schreibt André Comte-Sponville in seinem Opus „Warum glaubt ein Atheist?“. Für Theologen ist das nur schwer verdaulich. In Disputationen mit den Apologeten des Glaubenszirkus kommt an irgendeiner Stelle immer wieder das rabulistische Argument, ob man denn die Nichtexistenz Gottes beweisen könne? Das funktioniert natürlich nicht. Also ist die Unmöglichkeit für den Beweis der Nichtexistenz Gottes der Beweis für die Existenz Gottes. So einfach ist das. Wissenschaftstheoretisch ist diese Argumentation natürlich der Gipfel des Schwachsinns. Wie soll man beweisen, dass etwas nicht existiert? Man könnte mit diesem theologischen Totschlag-Argument auch beweisen, dass es den Weihnachtsmann, Feen, Engel und Werwölfe gibt.

Die theologische Beweisführung lässt sich auch für den fiskalischen Ablasshandel der Kirchen äußerst praktisch einsetzen. Wenn man seinen Kirchenaustritt nicht beweisen kann, ist das ein Beleg für die Kirchenmitgliedschaft. Wenn dann noch die Finanzämter als Inkassostelle für das Eintreiben der Kirchensteuer fungieren, können die Würdenträger der Großkirchen den Trend zur Säkularisierung etwas gelassener zur Kenntnis nehmen. So berichtet die FAZ von einem steuerpolitischen Skandal, bei dem ich als Atheist nicht zur Tagesordnung übergehen kann.

„Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist“, so die FAZ.

Der Berliner Fachanwalt Karsten Sommer werfe der von beiden Kirchen getragenen Kirchensteuerstelle in der Bundeshauptstadt vor, sie suche so gezielt nach Einnahmen. Auffällig sei, dass es fast immer nur Konfessionslose treffe, die einst evangelisch getauft worden seien. Seit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Rechtslage bestätigt habe, rate er seinen Mandanten meist von Klagen ab. Sommer spricht von einem „skrupellosen Geschäftsgebaren“.

Der Tagesspiegel schilderte schon im Jahr 2006 Fälle, in denen Arbeitnehmer und Freiberufler aus den alten Bundesländern noch Jahre nach ihrem Umzug nach Berlin aufgefordert worden seien, ihren Kirchenaustritt zu beweisen – bis zu 40 Jahre danach. „In einigen Bundesländern ist die zuständige Stelle das örtliche Amtsgericht, das die Akten aber nur zehn Jahre lang aufbewahren muss; in anderen ist es das jeweilige Standesamt“, schreibt die FAZ.

Die Beweisführung muss man erbringen, auch wenn seit Jahren auf der Lohnsteuerkarte der Vermerk steht „Kein Kirchensteuerabzug“. Dies schaffe keinen „Vertrauenstatbestand“, befand das Berliner Oberverwaltungsgericht (Az.: OVG 9 B 25.05). Notfalls bleibe nur ein Ausweg: schnell noch einmal aus der Kirche austreten – und Steuern nachzahlen. Eine Unverschämtheit. Wenn die Kirchen an die Kohle der Ungläubigen ranwollen, müssten sie den Beweis antreten, dass man nicht ausgetreten sei.

Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in den anderen Bundesländern sind es neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. 2009 spülte die Kirchensteuer rund 4,9 Milliarden Euro in die Kasse der Kirchen. Pro Kopf kommt man durchschnittlich auf einen Betrag von 600 Euro jährlich. Die Steuernachzahlung kann also zu empfindlichen Belastungen führen. Es könnte sogar den einen oder anderen finanziell in den Ruin treiben.

Als guten Vorsatz für 2011 werde ich jetzt etwas machen, was ich schon seit Jahren im Kopf habe. Ich werde dem Förderkreis der Giordano Bruno Stiftung beitreten, um die Sauereien der Kirchen zu bekämpfen. Es gibt ja nicht nur ein Recht auf Glauben, es gibt auch ein Recht auf Unglauben! Auch Atheisten sollten als gesellschaftlich relevante Gruppe die gleichen Rechte eingeräumt bekommen, wie die Amtskirchen. Also auch die Vertretung in Gremien des Staates, Sendezeit beim Wort zum Sonntag oder Mitgliedschaft in Fernsehräten.

Siehe auch:
Geschäftsmodell Kirchenaustritt – moderne Inquisition.

Facebook erzürnt die Kirche: Schickt Rom jetzt Cyber-Exorzisten los???

Exorzist„Online-Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ sind nach Auffassung des Erzbischofs von Westminster eine Gefahr für zwischenmenschliche Beziehungen. Bei Freundschaften legten viele junge Menschen mehr Wert auf Quantität statt auf Qualität. Vor allem ein Mobbing-Fall hatte den Erzbischof bewegt“, schreibt die Tageszeitung „Die Welt“.

Solche Internetseiten ermutigten Jugendliche dazu, nur noch „flüchtige Beziehungen“ aufzubauen, sagte das Oberhaupt der Katholiken in England und Wales, Vincent Nichols, der Zeitung „The Sunday Telegraph“. Wenn diese Beziehungen zusammenbrechen, sei der Jugendliche in der realen Welt traumatisiert oder sogar selbstmordgefährdet zurückgelassen.

Online-Netzwerke würden junge Menschen dazu verleiten, Wert auf die Vielzahl der Freunde zu legen, statt auf deren Qualität, sagte Nichols.

Der Erzbischof bezog Stellung zu Online-Netzwerken, nachdem sich eine 15-Jährige umgebracht hatte, weil sie zuvor in einem Netzwerk gemobbt worden war. Ist jetzt wieder die Technologie an dem Selbstmord schuld oder irgendwelche Idioten, die andere Menschen erniedrigen – egal mit welchen Mitteln? Das kann per Telefon, Handy, Brief, E-Mail oder auch Social Networks passieren.

Wie viel Mumpitz muss man sich denn von den Geistlichen noch bieten lassen? Onanie führt zum Rückenmarkschwund, aufgezeichnete Worte vermindern die Gedächtnisleistung (Sokrates), die Lesesucht der Frauen führt zur Verminderung des häuslichen und öffentlichen Glücks (Johann Gottfried Hocke, 1794), der Stummfilm stört das religiöse Empfinden (Rechspielgesetz von 1920), das Radio behandelt Menschen als unbestimmten Artikel und generell geht immer das Abendland unter bei jeder technischen Neuerung. Was bin ich froh, als gottloser Atheist durch die Welt zu gehen…..