Offener Brief zur Recyclingwirtschaft: Kommt noch eine Antwort, Herr Altmaier?

Heute hat Bundesumweltminister Peter Altmaier einen 10 Punkte-Plan für “eine Energie- und Umweltpolitik mit Ambition und Augenmaß” vorgestellt.

Da taucht auch ein Statment zu seinem persönlichen Arbeitsstil auf, der dialog- und konsensorientiert sein soll:

“Gerade weil wir bei der Energiewende und dem Klimaschutz vor Entscheidungen von großer Tragweite stehen, die zudem erhebliche wirtschaftliche und politische Interessen der Beteiligten berühren, müssen wir Gesprächsblockaden überwinden und gesellschaftliche Diskurse ermöglichen. Das bedeutet z.B. nicht nur die frühzeitige Einbeziehung von Ländern und Kommunen, sondern auch die Schaffung verstärkter Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen und traditionell eher gegensätzlichen Verbandsinteressen.”

Im Juni flatterte dem Bundesumweltminister eine Korrespondenz ins Haus, die bislang nicht beantwortet wurde. Titel: Friss und stirb – Offener Brief zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Zielsetzung einer Recyclingwirtschaft.

Initiiert von der Rechtsanwältin und Abfallexpertin Birgit Stede. Es wäre eigentlich ein Gebot der Höflichkeit, innerhalb von zwei Monaten wenigstens ein paar Zeilen an die Autoren des Schreibens zu richten. Bislang Fehlanzeige. Kein Dialog, lieber Herr Altmaier.

Um was geht es?

Kritisiert wird die Aufweichung des Vorranges der stofflichen Verwertung bei der Abfallentsorgung.

“So ist abweichend von der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die eigentlich mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt werden sollte, gesetzlich die thermische Verwertung mit der stofflichen Verwertung prinzipiell gleichgestellt, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kj/kg aufweisen. Zur Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen hat die Europäische Union jedoch eindeutig das Recycling höherwertig eingestuft, weshalb es auch in der abfallrechtlichen Hierarchiefolge vor der thermischen Verwertung angesiedelt ist. Will die Bundesregierung dieses Ziel der stärkeren Nutzung sekundärer Rohstoffe nicht konterkarieren, so ist dringend eine Gesetzeskorrektur und vorübergehend zumindest eine verbindliche Klarstellung erforderlich.”

Mit thermischer Verwertung wird ja immer höflich das schnöde Verbrennen von Abfällen kaschiert. Die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland sind nicht ausgelastet und gieren daher nach jeder Tonne, die sich im Abfallstrom auftreiben lässt.

Mangelhaft, so die Autoren des Offenen Briefes, sei auch der Einsatz von Sekundärrohstoffen bei öffentlichen Aufträgen. Beim Einkauf könnte der Staat darauf achten, Produkte zu bevorzugen, die aus Recyclat hergestellt wurden.
Gesetzlich sei im Kreislaufwirtschaftsgesetz lediglich formuliert, dass „bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen (ist), ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die … durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind…“.

“Eine Verbindlichkeit, vorrangig Stoffe zu nutzen, die durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind, ist hiermit jedoch gerade nicht gegeben. Auch hier bedarf es dringend einer Gesetzeskorrektur und bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung einer verbindlichen Klarstellung”, fordern die Absender des offenen Briefes.

Mangelhaft sei auch die prinzipielle Zuweisung von Abfällen aus privaten Haushalten hin zur öffentlichen Hand – hier: den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Das wird als gravierender Verstoß gegen die europäischen Rechtsgrundlagen gewertet:

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle / Wertstoffe an Privatfirmen übergeben / verkaufen zu können. Dies beinhaltet gleichzeitig einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb.”

Eigentlich eine Frechheit. Für Altpapier oder Metallschrott werden beispielsweise gute Preise erzielt und wir müssen das den Kommunen umsonst zur Verfügung stellen. Ein Unding. Freunde, das Zeugs ist unser Eigentum. Zahlt gefälligst pro Kilo einen anständigen Preis!

Als Argument der Länder und Kommunen, die die jetzige Gesetzesfassung unterstützen, werde immer wieder hervorgehoben, die prinzipielle Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entspreche dem Gebot und den Pflichten zur Daseinsvorsorge.

“Dieses Argument ist jedoch als historisch überholt anzusehen. Der Begriff ‘Daseinsvorsorge’ umschreibt die staatliche Aufgabe, die grundlegenden Güter und Leistungen für das menschliche Zusammenleben – eben das Dasein – bereitzustellen, also die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählte und zählt – neben den öffentlichen Einrichtungen wie etwa das Verkehrs- und Beförderungswesen sowie die Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung – auch die klassische Müllabfuhr. Wurde jedoch früher die Müllabfuhr aus hygienischen Gründen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung des Hausmülls (und nicht einer Beseitigung auf ‘wilden’ Deponien) als Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand zugeordnet, so hat sich im Laufe der Jahrzehnte – vor allem mithilfe kleiner und mittelständischer Unternehmen – das Recycling enorm weiterentwickelt. Was aber haben die heutigen Möglichkeiten des Recyclings zum Beispiel von Altpapier, Metallen oder von Altglas mit dem Begriff ‘Daseinsvorsorge’ zu tun, der allein die weitgehende Zuweisung der Wertstoffe / des Abfalls zur Verwertung aus privaten Haushalten zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern rechtfertigen könnte? Repräsentanten des BMU, die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie ein Naturgesetz und nicht wie ein von der Bundesregierung verabschiedetes Gesetz diskutieren, vertreten in öffentlichen Diskussionen zuweilen die Position ‘friss oder stirb’. Tatsächlich beinhaltet das Gesetz jedoch – aufgrund der Auslegungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, gerade für kleine und mittelständische Firmen und abhängig vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger – den Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf.”

Soweit ein paar Zeilen aus dem Offenen Brief. Das mit der so genannten Daseinsvorsorge sehe ich genauso. In Wahrheit geht es um Kohle. Was die Recyclingwirtschaft technologisch aufgebaut hat bei der Verwertung von Abfall, soll jetzt in die Kassen der Kommunen fließen – um nichts anderes geht es hier. Siehe auch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Interessant ist übrigens, das in dem Altmaier-Plan bis zur Bundestagswahl das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Recyclingwirtschaft überhaupt nicht erwähnt werden. Auch nicht das so genannte “Wertstoffgesetz”. Insofern stimmt wohl die Einschätzung des Bonner Abfallexperten Sascha Schuh. Er rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:

„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“ Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte.

Dazu interessant: Wertstoffgesetz: Kritik am Vorpreschen der Handels- und Herstellerverbände – Bordmittel der Verpackungsverordnung ausschöpfen.

Wie dialogorientiert Peter Altmaier in der Umweltpolitik nun wirklich ist, wird sich noch erweisen müssen. Sollte eine Antwort auf den Offenen Brief erfolgen, werde ich natürlich wieder darüber berichten.

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Über Energiewendehälse, Pyromanen und Laupenpieper-Idylle #Altmaier #Rösler

Angeblich feuert das Sturmgeschütz der deutschen Linken nicht mehr. “Was ist los mit Spiegel-Online-Kolumnist Jakob Augstein”, fragt sich der “The European”-Autor Alexander Wallasch.

“Hat sich Jakob Augstein tatsächlich an seinem überraschenden Bekenntnis zum ersten Grass-Gedicht verhoben? Sind das Sühnezeichen, wenn er neuerdings mit Merkel und Gauck flirtet, um den verlorenen europäischen Gedanken jammert und sogar dem Staat den Zehnten seines privaten Guthabens leihen will? Obendrauf auf den ganzen Mist veröffentlicht der Salonlinke ein Buch übers Laubenpiepern. Der Feuilletonchef der ‘FAZ’ nennt ‘Die Tage des Gärtners. Vom Glück, im Freien zu sein’ einen ‘botanischen Bildungsroman’. Ja, sag mal Alter, geht’s noch?”

Ja sicher. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun, liebwertester Wallasch. Mir wurde die Laube quasi in die Wiege gelegt. Direkt nach meiner Geburt pachtete mein lieber Papa einen kleinen Garten in Friedland III. Die Kolonie liegt noch in Neukölln und grenzt an Mariendorf. Dort herrschte richtiges Landleben und ich erlebte als Großstadtkind vergnügliche Stunden in Kornfeldern, Wäldchen und Wiesen. Das nur als Randbemerkung. Übrigens ist das Buch von Augstein ein literarisches Vergnügen und für die Sommerlektüre nur zu empfehlen.

Hat nun Augstein irgendeine Ladehemmung als Publizist? Weit gefehlt. Allein sein aktuelles Stück ist angriffslustig wie eh und je. Und machen wir uns nichts vor, man schreibt nicht jede Woche gute Kolumnen. Jedenfalls gefallen mir die Ausführungen von Augstein über die Energiewendehälse.

“Die Atomkraft stirbt unwillig. Neuestes Argument: Die Energiewende sei unsozial. Das ist falsch. Unsozial ist nur die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die großen Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden.”

Es könnte sein, dass wir gerade den Einstieg in den Ausstieg aus dem Ausstieg erleben.

“Oder wie sonst sind die jüngsten Äußerungen von Umweltminister Peter Altmaier und Wirtschaftsminister Philipp Rösler zu verstehen? ‘Wenn wir das noch irgendwie schaffen wollen, dann bedarf das riesiger Anstrengungen’, warnte neulich der CDU-Politiker. ‘Aber wir müssen nachsteuern, wenn Jobs und Wettbewerbsfähigkeit bedroht sein sollten’, sekundierte der FDP-Kollege. So klingt es nicht, wenn eine Regierung sich ein Ziel vorgenommen hat. Aber hatte sie das überhaupt jemals? Die CDU hat sich mit ihrer Rolle als Ausstiegspartei nie angefreundet. Sie wurde von der Kanzlerin in die Energiewende hineingezwungen”, so die treffende Analyse des SPON-Kolumnisten.

Deshalb schrieb ich ja das Stück: Moore’s law und die self-fulfilling prophecy des Umweltministers: Nicht zaudern bei der Energiewende.

Nicht die Energiewende sei unsozial.

“Und unsozial war eigentlich auch nicht das dazugehörige Gesetz. Unsozial ist aber die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die Konzerne von ihrem Beitrag zu diesem nationalen Projekt zu entbinden”, so Augstein.

Denn auch der angeblich so billige Atomstrom ist auf Kosten der Allgemeinheit künstlich niedrig gehalten worden: Wer von den Preisrisiken eines Atomausstiegs redet, sollte über das Abwälzen von Kosten und Risiken der Atomenergie auf die Steuerzahler nicht schweigen. Würde man die Gesamtkosten in den Strompreis einrechnen und die Milliarden Euros an Fördergeldern für AKWs raus rechnen – Ökonomen nennen das Internalisierung externer Effekte – wäre das atomare Stelldichein ein teurer Spaß gewesen. Die Atomindustrie bindet immer noch gigantische Finanzmittel, personelle Ressourcen und konserviert unwirtschaftliche Großorganisationen der Energiewirtschaft. Siehe dazu: Innovationsbremse Atomstrom. Zentralistisch, großindustriell, subventionsbelastet, wettbewerbsfrei – die Atomindustrie ist ein Fossil.

Die Atomfrage werde zur sozialen Frage umdeklariert. Nach Meinung von Professor Lutz Becker ist das Schauspiel von Altmaier und Rösler ein Lehrstück in politischer Rhetorik. “Interessant, wie da ein Narrativ entwickelt wird, um die Energiewende wahlkampftauglich zur sozialen Frage stilisieren zu können.”

“Aber nur aufgrund einer Täuschung. Man verschont die Industrie und lässt die Leute zahlen”, kritisiert Augstein.

Ordnungspolitisch müssen jetzt die Weichen richtig gestellt zu werden, um eine dezentrale Energieversorgung auf die Beine zu stellen. Da müssen die Minister mal ihre Grauen Zellen in Schwung bringen. Übrigens benötigt man dafür auch dezentrale Strukturen beim Ausbau des Breitbandnetzes. Darauf verweist Bernd Stahl vom Bloggenden Quartett:

“Glasfaser in jede Wohnung muss das Motto sein. Dabei ist es für viele Themen unabdingbar, die Digitalisierung über schnelle Internetverbindungen voranzutreiben. Etwa bei der Energiewende. Man kann auch beides kombinieren. Wenn man bei dem einen über genossenschaftliche Konzepte nachdenkt, warum dann nicht auch bei dem anderen. Bei der Energiewende geht es ja gerade um die Dezentralisierung. Übrigens sollte sich vielleicht auch der nächste IT-Gipfel mit diesem Thema beschäftigen.”

Und der IT-Gipfel liegt in der Zuständigkeit von Rösler. Mal schauen, ob da was kommt oder verplempert man seine Zeit wieder mit der idiotischen Merkel-Hotline 115?

Ich kann übrigens gut verstehen, wenn man Altmaier an seine Hausaufgaben erinnert, die er jetzt für die Energiewende zu erbringen hat.

Warum der Umweltminister dann noch im Sommerloch ein Wertstoffgesetz-Thesenpapier in Umlauf gebracht wird, verstehe ich nicht so ganz. Vor gut einem Monat teilte ein BMU-Spitzenbeamter auf dem Würzburger Verpackungsforum noch mit, dass es eigentlich nichts Neues zu berichten gebe. Eckpunkte oder gar ein erster Arbeitsentwurf zu einem neuen Wertstoffgesetz liegen nicht vor. Denn man hatte ja bekanntlich Landtagswahlen in NRW mit dem Spitzenkandidaten Röttgen, der sein Dasein als Bundesumweltminister nur wenige Tage nach dem Wahlabend auskosten konnte. Peter Altmaier als Nachfolger konnte sich noch nicht vertieft mit der Thematik befassen. Entsprechend gebe es noch keine politischen Entscheidungen.

Gut vier Wochen später will also Altmaier schon alles vertieft bearbeitet haben. Na ja. Vielleicht wollte er der Öffentlichkeit für die Sommermonate nur weiteres Spielmaterial zur Verfügung stellen, damit nicht ausschließlich über seine Energiewende-Wende disputiert wird. Das geht in die Hose, Herr Bundesumweltminister.

Für die Kommunen wäre das Wertstoffgesetz nur eine gute Gelegenheit, über den Bundesrat ihre Klientelinteressen durchzuboxen. Das ist ihnen schon beim neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gelungen. Siehe meinen gestrigen Bericht: Wertstoffgesetz überflüssig und unrealistisch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Die Kommunen würden mit dem neuen Wertstoffgesetz ganz andere Ziele verfolgen. Mit dem Zugriff auf die Wertstoff-Erlöse erhoffen sich die Gebietskörperschaften höhere Einnahmen, um Defizite mit unrentablen und schlecht ausgelasteten Müllverbrennungsanlagen zu kompensieren. Zusätzlich erfasste Abfallmengen aus der Getrenntsammlung könnten zudem auch direkt in die so genannte „thermische Verwertung“ gehen, um den Auslastungsgrad der Müllöfen zu erhöhen:

„Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Säckel zu stopfen“, erläutert Sascha Schuh von der Bonner Beratungsfirma Ascon.

Das seien allerdings Luftschlösser. Schuh rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:

„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“

Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte. Die Kreislaufwirtschaft sei der falsche Ort, die Fehlplanungen der kommunalen Verbrennungskapazitäten zu kompensieren. Es fehle ein Gesamtkonzept, die über den Tellerrand einer Gebietskörperschaft hinausgeht. Wenn Müllöfen nutzlos sind, dann gibt es auch eine “öffentlich-rechtliche Rückbauverpflichtung auf den erforderlichen Umfang, zumeist auf Null”, wie mein Facebook-Freund Claus Recktenwald kommentiert.

Die Wertstoffgesetz-Sommerloch-Ablenkungs-Taktik wird keine sehr lange Halbwertzeit haben, liebwertester Peter Altmaier.

Siehe auch:

Der semantische Atompilz von Herrn Brüderle – Wenn Sprachregelungen gespalten werden.

Hallo Herr Bierhoff, Herr Ackermann, Herr Clement, Herr Cordes, Herr Grube, Herr Merz, Herr Schily, stehen Sie noch zur Atomenergie???

Gestern-Manager im Industrie-Erdloch – Der atomare Aufstand.

Moore’s law und die self-fulfilling prophecy des Umweltministers: Nicht zaudern bei der Energiewende

Energiewende
Bundesumweltminister Peter Altmaier bezweifelt nach einem Bericht von tagesschau.de, alle Ziele der Energiewende erreichen zu können. Es stelle sich die Frage, ob es gelinge, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um zehn Prozent zu senken, sagte der CDU-Politiker der “Bild am Sonntag”. “Wenn wir das noch irgendwie schaffen wollen, dann bedarf das riesiger Anstrengungen”, fügte er hinzu. Möglicherweise werde es auch deutlich weniger Elektroautos geben als bislang angenommen.

An der Energiewende hänge auch Altmaiers Ruf als Umweltminister. Er räumte Fehler seines Ressorts in der Vergangenheit ein. So sei nicht jedem der “Koordinierungsbedarf” bei der Energiewende klar gewesen.

Es habe zudem “Prognosen zur Höhe der Strompreise gegeben, die dann revidiert werden mussten”.

In diesem Zusammenhang warnte Altmaier vor sozialen Problemen, die sich aus der Energiewende ergeben könnten:

“Für mich hat Priorität, dass Strom bezahlbar bleibt”, betonte der Minister.

Für September kündigte er ein Treffen mit Vertretern von Sozialverbänden, Verbraucherschützern und Politik einschließlich Kommunen an.

Der CDU-Politiker verknüpfte sein persönliches politisches Schicksal mit dem Gelingen der Energiewende:

“An der Antwort auf die Frage, ob es mir gelingt, die Energiewende flott zu machen, wird sich entscheiden, ob ich ein guter und erfolgreicher Umweltminister bin.”

Vielleicht sollte sich Herr Altmaier das Interview mit Professor Lutz Becker von der Karlshochschule anhören. Ab der 16. Minute (die Ausführungen zur App-Economy kann sich der Umweltminister sparen).

Planung, so Becker, sei in erster Linie self-fulfilling prophecy. Man dürfe die Drehbuchwirkung von Zielen nicht unterschätzen.

“Es gibt ja in der Informatik das berühmte mooresche Gesetz nachdem sich alle vier Jahre die Leistungen von Chips verdoppelt. Da sagte Moore selber, der Forschungschef bei Intel war, das sei eine self-fulfilling prophecy. Es ist einfach so passiert, weil Moore es so gesagt hat. Dann ist das in die Business-Pläne geschrieben worden und dann haben die Investoren genau in diesem Segment investiert. Dafür sind Pläne wichtig”, so Becker im Gespräch mit mir.

Deshalb sollte man das Projekt der Energiewende nicht mit Skeptizismus überziehen. Da fehlt dem Umweltminister doch schlichtweg das wissen. Technologisch ist das machbar. Auch die Elektromobilität. Hier seien die Nutzer viel aufgeschlossener, als es in der Öffentlichkeit kolportiert wird, so Professor Becker. Peter Altmaier sollte Lutz Becker einfach mal ins Umweltministerium einladen. Denn es gibt noch einige Erkenntnisse, die die Alt-Industrien einfach nicht wahrhaben wollen.

Update (15. Juli). Siehe auch den Blogpost von Professor Becker für Harvard Business Manager: Vor der nächsten Revolution – Elektromobilität und regenerative Energien sind wichtige Trends. Doch Auto- und Stromkonzernen fällt es schwer, richtig auf diese tiefgreifenden Veränderungen zu reagieren. Sie verlassen sich lieber auf ihre Kernkompenzen und vermeintliche Wettbewerbsvorteile. Das ist gefährlich.

Vielleicht sucht ja der neue Umweltminister schon nach Möglichkeiten, um der Öffentlichkeit zu verklickern, dass man in der Energiewende zurückrudern und wieder verstärkt auf fossile Energieträger setzen müsse. Das wäre ein Sockenschuss. Volkswirtschaftlich bieten sich für Deutschland ungeahnte Möglichkeiten. Zudem schauen sehr viele Länder auf das Experiment hierzulande. Wie war das denn mit dem Ziel der USA, als erste Nation auf dem Mond zu landen. Wusste JKF, dass das technisch möglich ist? Wohl kaum. Erst die darauffolgenden Ingenieurleistungen führten zur erfolgreichen Mondexpedition. Das Thema der visionären Pläne, die positive Wirkung von self-fulfilling prophecy auf Innovationen würde ich gerne weiter vertiefen. Statements, Interviews, Bibliotheksgespräche also wieder gefragt.

Die rhetorischen Leerstellen der liebwertesten Müll-Gichtlinge #Verpackungsverordnung


Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Auf dem Würzburger Verpackungsforum sollte eigentlich die Elite der Abfallwirtschaft über Visionen einer ressourcensparenden Recycling-Gesellschaft von morgen debattieren. Schon beim Eröffnungsvortrag des Beamten vom Bundesumweltministerium hätte man hellhörig werden sollen, um direkt wieder die Heimreise anzutreten.

Es gebe eigentlich nichts Neues zu berichten. Eckpunkte oder gar ein erster Arbeitsentwurf zu einem neuen Wertstoffgesetz liegen nicht vor. Denn man hatte ja bekanntlich Landtagswahlen in NRW mit dem Spitzenkandidaten Röttgen, der sein Dasein als Bundesumweltminister nur wenige Tage nach dem Wahlabend auskosten konnte. Peter Altmaier als Nachfolger konnte sich noch nicht vertieft mit der Thematik befassen. Entsprechend gebe es noch keine politischen Entscheidungen. Der neue Minister werde aber die Wertstoff-Tonne in Angriff nehmen, wenn er wieder aus Rio zurück ist.

Wie großzügig. Ein Teilnehmer des Kongresses sagte mir auf der Rückfahrt zum Hauptbahnhof, er rechne mit gar nichts mehr. In der Regierungskoalition bewegt man sich nicht nur in Fragen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Kreis. Warum mir als akkreditierter Journalist die Video-Veröffentlichung der Beamtenrede im Nachhinein untersagt wurde, ist mir schleierhaft. Ich hätte ohnehin mein Youtube-Konto nicht mit den zähflüssigen Ergüssen belastet. Während der 25minütigen Regierungsplattitüden war es kaum möglich, gegen die eigene Müdigkeit anzukämpfen. Schließlich musste ich früh aufstehen, um den Zug nach Würzburg um 5:44 Uhr zu erreichen.

Selbst die spinnenden Römer würden das nicht verstehen

Ein Diskutant im Auditorium brachte es dann auf den Punkt. Er verwies auf die Verbraucher, die ja nicht unwesentlich sind beim Einstieg in die Recycling-Gesellschaft. Wer von einem fernen Planeten auf die Geschehnisse rund um die Verpackungsverordnung herunterschaue, würde frei nach Asterix und Obelix sagen: „Die spinnen, die Römer“. Das verstehe kein Mensch mehr, bestätigte Interseroh-Geschäftsführer Markus Müller-Drexel in seiner Rede.

„Wir diskutieren ständig über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei geht es in erster Linie um die Erfassung von Abfallmengen. Und das funktioniert nur mit Hilfe der Verbraucher. Denen müssen wir sagen, was wir wollen und warum es sinnvoll ist, mehr für das Recycling zu tun.“

Mehr zu diesem Müll-Leerlauf in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin “The European”.

Siehe auch:

Kommunale Pyromanen, Recycling und Gelbe Tonnen: Interview mit einem Abfallexperten.

Update: Hier nun die Kolumne “Ab in die Tonne”.

Kommunale Pyromanen, Recycling und Gelbe Tonnen: Interview mit einem Abfallexperten

Müllkrieg der Kommunen: Transkription des Interviews mit Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon

GUNNAR SOHN: Sascha Schuh, es gibt mal wieder Ärger in der Abfallwirtschaft. Hintergrund ist der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geschlossen wurde. Dieser hat die Position der Kommunen deutlich gestärkt. Um was geht es bei dem Streit?

SASCHA SCHUH: Letztendlich geht es bei dem Streit darum, dass bei gleichen Bewerbungsvoraussetzungen, die Kommunen, die kommunalen Betriebe oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen besser gestellt sind. Sie werden bevorzugt gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen. Die private Entsorgungswirtschaft, vertreten durch den BDE Und den BVSE ärgern sich zu recht darüber, dass sie über viele Jahre Innovationsleistungen in Deutschland vollbracht haben. Sie haben neue Wege für Abfälle und innovative Verwertungssysteme entwickelt. Jetzt, nachdem es zu einem Marktpreis und einem Wettbewerb gekommen ist und positive Markterlöse für Abfallströme erzielt werden können, werden sie ins zweite Glied gedrängt und müssen sich den Angeboten der öffentlichen Entsorger beugen.

GUNNAR SOHN: Im Vorfeld der Beschlussfassung im Vermittlungsausschuss munkelte man in den Medien nach den Motiven der Kommunen. Der Spiegel schrieb da, dass es auch darum ginge die unterausgelasteten Müllverbrennungsanlagen im Blick zu halten, um nicht die Müllgebühren explodieren zu lassen. Also, dass die Interessenlage natürlich auch einseitig von den Entsorgungsinteressen der Kommunen getrieben wird.

SASCHA SCHUH: Ich glaube man muss zwei unterschiedliche Aspekte betrachten. Der eine Bereich sind natürlich die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe, die auch mit gewissen Wertstoffen Erlöse erzielen können. Ich erinnere Sie da gerne an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier (Pappe, Papier, Karton) an die Kommunen. Dürfen private Abfallsammler solche Wertstoffe sammeln und diese selber verwerten? Aber andererseits haben Sie auch völlig recht, dass die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen sind und wir ein Überangebot an Verbrennungskapazitäten haben. Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen.

GUNNAR SOHN: Gerade vor dem Hintergrund, dass solche Folien die in den Gewerbe- oder Baubetrieben anfallen, natürlich sehr gut zu recyceln sind, im Gegensatz zu Verpackungskunststoffen.

SASCHA SCHUH: Mittlerweile können wir heutzutage fast alles verwerten, aber in diesem Bereich haben sie natürlich hervorragende dickwandige Produkte, die in einem Recyclingprozess zu sehr guten Ergebnissen führen.

GUNNAR SOHN: Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist sie sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8, Absatz 3 geregelt ist. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm erreicht wird. Das wird von Rechtsexperten als klarer Verstoß gegen die EU-Abfallrichtlinie gesehen. Wie sehen Sie das?

SASCHA SCHUH: Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den letzten 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen wird und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden um neue zu erzeugen.

GUNNAR SOHN: Im Zentrum im Streit um die Novelle steht auch ein etwas dehnbarer oder unbestimmter Rechtsbegriff, der besagt: „Kommunen können Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger sind.“ Die Kritik von Juristen macht sich nun fest an dieser formulieren „wesentlich leistungsfähiger“. Das wäre ein „Sechser im Lotto“ für die Willkür der Kommunen, dass sie quasi beliebig entscheiden können, was sie jetzt genehmigen können oder nicht. Sehen Sie das auch so?

SASCHA SCHUH: Das ist für die Kommunen ein „Sechser im Lotto“ und für die besagten Juristen auch ein „Sechser im Lotto“. Wenn ein privater Entsorger, der eine Sammlung machen möchte sich benachteiligt fühlt und sich dann genau auf diesen Begriff „wesentlich“ stütz, haben sie innerhalb der Juristerei ein unglaubliches Betätigungsfeld aufgemacht. Der Definitionen und auch der unterschiedlichen Auslegung dieser Definitionen.

GUNNAR SOHN: Nun im Zuge der Novelle kommt jetzt auch der zweite Streitpunkt, der sich am Horizont abzeichnet. Der Entwurf für ein Wertstoffgesetz und auch da scheinen sich die Rechtsberater der Kommunen schon zu positionieren und sagen, wenn man sich das anschaut, von den Lizenzeinnahmen und den Lizenzausgaben schaffen wir unter kommunaler Beteiligung eine gemeinsame Stelle und schaffen die dualen Systeme ab. Das klingt nach Konfrontation.

SASCHA SCHUH: Das klingt nach staatlichem Dirigismus. Wir müssen uns vor Augen halten, wo die dualen Systeme herkommen. Die dualen Systeme kommen aus der Privatwirtschaft und die gesamte Sammlung der dualen Systeme wird durch die Privatwirtschaft finanziert. Somit darf die Privatwirtschaft auch bestimmen wer, wo, wen entsorgt und was nachher damit passiert. Die Kommunen reflektieren jetzt auf ihren Anteil, den sie an der Wertstofftonne durch die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen mit einbringen werden. Aber, noch mal, die dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert. Wenn die Kommunen jetzt anfangen wollen über das Geld zu bestimmen, was die dualen Systeme vom Verbraucher einnehmen, dann hat das schon einen gewissen Enteignungstatbestand.

GUNNAR SOHN: Der Bund der Steuerzahler in NRW kritisiert auch, dass alle Projekte, die die Kommunen mal versucht haben, unter anderem in Dortmund, wo man sich schon die gelbe Tonne unter den Nagel reißen wollte, um ähnlich wie beim Altpapier die Vermarktung und Verwertung in die Hand zu nehmen, dass sie kläglich gescheitert seien. Auf der einen Seite verfügen die wenigsten Kommunen über Kenntnisse in puncto Sortierung und Recycling, und schon gar nicht, und das ist jetzt auch Ihr Feld, wo sie sehr viel Erfahrung haben, in der Vermarktung von sekundär Rohstoffen. Muten sich die Kommunen etwas zu, das sie eigentlich am Ende des Tages gar nicht können?

SASCHA SCHUH: Die Kommunen sehen das Geld. Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihrem Stadt- oder Kommunensäckel zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen A – mehr Einnahmen kreieren und B – sehen, dass wir mittlerweile im Bereich der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren.

GUNNAR SOHN: Nun kommen wir zur Thematik der dualen Systeme. Auch eine unendliche Geschichte, jetzt wird wieder die Trittbrettfahrerproblematik thematisiert und auch teilweise dramatisiert. Es ist dann wieder von Schlupflöchern, Betrugsmodellen, Mülldieben und verantwortungslosen Trittbrettfahrern die Rede. Eine Thematik, die es eigentlich seit der Beschlussfassung der Verpackungsverordnung gibt. Seit 22 Jahren. Es wird wieder von interessierten Kreisen die Frage einer zentralen Endstelle auf die Tagesordnung gebracht. Mit Registrierungspflichten und sonstigen Dingen die dann gemacht werden können um ganz eindeutig die Trittbrettfahrer- oder Schwarzfahrerproblematik vom Tisch zu bekommen. Was halten Sie denn von dieser zentralen Stelle?

SASCHA SCHUH: Also ich finde, das wir unsere Verpackung viel zu wichtig nehmen. Eine zentrale Stelle, die den Verlauf der Verpackung kontrollieren sollte, würde die Verpackung vielleicht sogar in die Bedeutung von atomaren Müll, der zu 100 Prozent nachverfolgt werden soll, bringen. Lassen Sie uns ganz kurz einen Blick darauf werfen, wer wo, wie, wann verantwortlich ist. Verantwortlich für die Verordnung ist der Gesetzgeber. Die Inverkehrbringer, sprich die dualen Systeme, sind nur Handlungsbevollmächtigte der Inverkehrbringer. Wenn ich eine Firma XY bin, die 100 Tonnen Kunststoff in den Markt bringt, und die ein duales System oder eine Branchenlösung beauftragt, dann bleibe ich als Firma verantwortlich, wie meine Verpackungen lizenziert wurden. Am Ende des Tages ist letztendlich der Gesetzgeber wieder verantwortlich um zu kontrollieren ob derjenige seine Verpflichtung erfüllt hat. Um diese Verpflichtungen zu erfüllen bedient er sich nur des Hilfsmittels der dualen Systeme oder der Branchenlösungen. Es bedeutet also, im Rückkehrschluss, dass der Gesetzgeber keinerlei Möglichkeiten sieht, ordnungsgemäß die Inverkehrbringer zu überprüfen, ob diese tatsächlich auch lizenzieren. Das ist das gleiche Problem, wie wenn sie versuchen würden sich ihrer Steuerlast zu entledigen oder sie zu minimieren, indem sie irgendwelche Steuertricks anwenden. Dann kommt ihnen vielleicht irgendwann mal ihr Finanzamt auf die Schliche und sagt, dass dürfen sie so nicht machen, zahlen sie nach oder sie haben ein etwas größeres Problem.

GUNNAR SOHN: Die Problematik wird ja dahingehend gesehen, sofern man unterschiedlichsten Verschwörungstheorien glaubt, die sich aber irgendwie immer gleichen, dass es früher die Selbstentsorger waren, die als Übel der dualen Systeme gesehen wurden. Diese hölen alles aus und arbeiten mit Scheinmodellen. Jetzt sind es die Branchenlösungen. Aber wirkliche Experten sagen, dass wir von Anfang an, seit 22 Jahren Totalverweigerer in bestimmten Branchen, in bestimmten Handelsstrukturen und vor allem in den Importen haben. In sofern ändert eine zentrale Stelle an dem Problem erstmal gar nichts. Sondern es ist ein Vollzugsproblem. Wo sehen Sie die Hauptprobleme?

SASCHA SCHUH: Letztendlich da, wo Sie sie gerade definiert haben. Sie bestehen im Import. Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Länder hervorheben, aber nehmen Sie Südeuropäische Statten, die nach Deutschland exportieren. Wer weist direkt nach, wer in welcher Sekunde Eigentümer der Materialen war. Um das noch einmal zu verdeutlichen, wenn ich als Italienischer Exporteur die Ware aus Italien über die deutsche Grenze bringe, in dem Moment der wirtschaftliche Eigentümer der Ware bin und bleibe, dann bin ich verpflichtet die Lizenzierung durchzuführen. Der Importeur, der letztendlich nur in Deutschland das Material entgegennimmt, muss die Lizenzierung gar nicht durchführen. Also muss sich der Verordnungsgeber und seine beauftragten Gremien damit auseinandersetzen, ob der italienische Exporteur aus Italien heraus auch tatsächlich die Materialen lizenziert hat. Dieser Vorgang funktioniert wirklich nicht. Schauen Sie nur einmal in der Vollständigkeitserklärung für Italien nach, ich wette mit Ihnen, dass sie in dem Jahr 2010 für das es ja zum Teil noch offen ist, nicht mehr als 30 italienische Unternehmen finden, die eine Vollständigkeitserklärung gemäß der deutschen Verpackungsverordnung abgegeben haben.

GUNNAR SOHN: Was ist Ihrer Einschätzung? Wird es jetzt zu einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung kommen oder bekommen wir ein Wertstoffgesetz mit einer deutlich kommunaleren Orientierung. Was wird jetzt in den nächsten Jahren passieren?

SASCHA SCHUH: Im nächsten Jahr wird nach meiner Einschätzung gar nichts passieren. Wir werden weitere Definitionen bekommen, von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, wie mit gewissen Dingen umgegangen werden kann. Aber wir haben dieses Jahr Neuwahlen in Nordrhein-Westfalen. Wir stehen im nächsten Jahr vor einer Neuwahl des deutschen Bundestages und wir werden mit Sicherheit nicht vorher eine Novelle der Verpackungsverordnung bzw. des Wertstoffgesetztes bekommen. Sie können sich heute vorstellen, dass Herr Röttgen und das Ministerium mit der Solarindustrie und anderen Themen sehr stark ausgelastet sind und auch er mit in den Nordrheinwestfälischen Wahlkampf mit eingreift. Deshalb rechne ich von meiner persönlichen Überzeugung her nicht mit einer Veränderung in dieser Legislaturperiode. Dann haben wir aller Voraussicht nach völlig andere politische Karten in Berlin. Danach dauert es wieder 3 Jahre, bis ein Wertstoffgesetz oder eine Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt wird, dann haben wir 2016 und wenn man dann noch hochrechnet, dass man ein Jahr braucht um sie umzusetzen haben wir 2017. Meine Prognose, den Status Quo den wir heute haben, werden wir auch in diesen 5 Jahren noch haben.

GUNNAR SOHN: Ja. Also ein guter Grund, dass sich vielleicht auch die Behörden, vor allen Dingen auch die Länder, mehr Gedanken machen wie sie den Vollzug sicherstellen können.

SASCHA SCHUH: Das wäre sicherlich sinnvoller. Es wäre sinnvoller sich hinzustellen und zu schauen, welche Firmen habe ich bei mir in meinem Einzugsgebiet und kann ich überprüfen, ob diese Firmen tatsächlich ihren Lizenzierungspflichten nachgekommen sind. Dafür haben wir eine Vollständigkeitserklärung, das Register der Vollständigkeitserklärung. Dort kann man reinschauen und wenn Sie ein riesengroßes Unternehmen vor ihrer Haustüre haben und sehen, dass es nicht im Vollständigkeitsregister enthalten ist, dann besteht der begründete Verdacht, dass dieses Unternehmen auch nicht lizenziert. Es gibt klein Möglichkeiten wie man schon diese Dinge alleine Überprüfen kann.

GUNNAR SOHN: Die Verpackungsverordnung sieht auch Bußgelder vor. Schwarzfahrer begehen eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Bußgeldern müssen Schwarzfahrer rechnen?

SASCHA SCHUH: Das weiß ich nicht auswendig, es ist aber glaube ich im Anhang der Verpackungsverordnung definiert. Soviel mir bekannt ist, werden Ordnungswidrigkeiten mit Ordnungsgeldern bis zu 50.000 Euro verhängt. Allerdings ist mir mit Bußgeldern in dieser Größenordnung nicht im geringsten etwas bekannt.

GUNNAR SOHN: Herr Schuh, ich bedanke mich für das Gespräch.

SASCHA SCHUH: Gerne.

Siehe auch:

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz missachtet EU-Recht: Müllverbrennung und Recycling gleichgestellt – Mittelständische Recyclingwirtschaft gefährdet.

Stinkende Granulate: Restmülltonne ungeeignet für stoffliche Verwertung – Klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Recycling-Gesellschaft.

Müll, Moneten, Monopole: Was die Kommunen in der Abfallwirtschaft erreichen wollen.

Die Politik der verschlossenen Türen #Kanzlerin #Atompolitik #Reaktorsicherheitskommission

Was habe ich noch in meiner The European-Kolumne am Montag geschrieben:

Der Aktionismus von Merkel und Westerwelle sowie die unfreiwillig preisgegebenen Wahrheiten von Brüderle nach dem Schock von Fukushima verspielten den letzten Rest an Vertrauen, der für politische Autoritäten zum Lebenselixier zählt.

Wer die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine fundamentale Energiewende schaffen will, gründet keine Ethikkommission (oder Reaktorsicherheitskommission), die hinter verschlossenen Türen debattiert und am Ende irgendwelche Ergebnisse präsentiert, sondern sucht den Dialog mit der Netzöffentlichkeit, die sich immer mehr als Agora, als öffentlicher Marktplatz bewährt. Die Netzwelt wirkt vor allem durch die permanente Korrektur ihrer Wissensprojekte über die öffentliche Diskussion und Disputation. „Das Internet verteilt Macht von oben nach unten um. Der Link untergrabe die Hierarchie, stand schon 1999 im ‚Cluetrain Manifest‘, das davon ausgeht, dass sich das Verhältnis von Unternehmen und ihren Kunden dramatisch verändern wird, was aber auch für Politiker und ihre Wähler gilt“, schreibt Klaus Raab in seinem Opus „Wir sind online – Wo seid ihr? – Von wegen dummgesurft! Die unterschätzte Generation“ (Blanvalet Verlag). Soweit der Auszug der Montagskolumne.

Und was lief morgens über den Ticker: Die Reaktorsicherheitskommission kommt heute zu Beratungen über neue Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung deutscher Atomkraftwerke nach der Reaktorkatastrophe von Japan zusammen. Das beim Bundesumweltministerium angesiedelte Expertengremium soll einen Fragenkatalog erstellen, der als Basis für einen Arbeitsplan bei der geplanten Durchleuchtung der Akw dient. Die Kommission tagt hinter verschlossenen Türen. Einzelheiten sollen nicht veröffentlicht werden.

So wird das nichts mit dem Vertrauensgewinn. Diese Kommission sollte öffentlich tagen, zumindest sollte ein Livestream ins Internet übertragen werden. Da gibt es nichts zu verheimlichen. Hosen runter – also nur symbolisch gesprochen.

Das Umweltministerium untersucht mal wieder Getränkeverpackungen – dabei steht der Mehrwegflasche das Wasser bis zum Hals

14.000 mittelständische Arbeitsplätze in Gefahr

Dosenpfand-Gewinntonne beim Discounter. Praktische Einrichtung: Direkt neben dem Rücknahmeautomaten steht eine Mülltonne für Einwegflaschen, die die Maschine nicht schluckt. Für den Verbraucher eine teure Angelegenheit. Pro Flasche verbleiben 25 Cent in der Kasse des Discounters.

Dosenpfand-Gewinntonne beim Discounter. Praktische Einrichtung: Direkt neben dem Rücknahmeautomaten steht eine Mülltonne für Einwegflaschen, die die Maschine nicht schluckt. Für den Verbraucher eine teure Angelegenheit. Pro Flasche verbleiben 25 Cent in der Kasse des Discounters.

Das Bundesumweltministerium (BMU) lässt wieder einmal Ökobilanz und Rücklaufquoten von Einweg- und Mehrwegflaschen untersuchen. Dabei ist Branchenkennern seit Jahren klar, was besser, sprich für die Umwelt verträglicher ist. Nach Auffassung des BMU sind gesetzliche Maßnahmen zum Schutz ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen erst dann sinnvoll, wenn die Ursachen des Rückgangs der Mehrwegquote näher untersucht wurden. Das Problem ist: Das wird noch dauern. Der Untersuchungsbericht des beauftragten Bifa Umweltinstitutes in Augsburg ist erst für Ende September 2009 angekündigt. Damit läuft vor allen Dingen den mittelständischen Mineralbrunnen-Betrieben buchstäblich die Zeit davon. In der Getränkewirtschaft kritisiert man, dass die Politik sich scheue, logische Konsequenzen aus dem Dosenpfand-Debakel zu ziehen.

„Man kommt sich vor wie ein Schüler, der gute Noten bekommt und dem man gleichzeitig mitteilt, dass seine Versetzung gefährdet ist“, kritisiert der Chef eines abfüllenden Betriebes. Das Umweltministerium wolle die Thematik aus dem Wahlkampf heraushalten und nur Zeit gewinnen. Es sei so, als würde man einem schwer verletzten Unfallopfer erst dann Erste Hilfe leisten, nachdem die Unfallursache geklärt ist. Nach einem Bericht des Fachdienstes EUWID bekenne sich das BMU zwar zum Ziel der Stabilisierung und Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen. Die politischen Bestrebungen, die Mehrwegquoten wieder zu stärken, seien durch die eindeutig nachgewiesenen ökologischen Vorteile von Mehrwegsystemen begründet. Wenn das so klar vom Umweltministerium formuliert werde, müssten keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden.

Der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, Günther Guder, erläutert, wie sehr der Mehrweg-Glas-Mineralwasserflasche das Wasser bis zum Hals steht: Der Anteil von Mehrwegflaschen lag seinen Angaben zufolge Ende 2007 bei 37,9 Prozent. Ende 2008 waren es noch 34,1 Prozent. Das sei innerhalb eines Jahres ein kräftiger Aderlass. Bei der Bifa in Augsburg hält man sich äußerst bedeckt über Art, Umfang und Details der Untersuchung. Man verweist auf die angekündigten Ergebnisse. Vorher wolle man den verschiedenen Lobby-Interessen nicht genüge tun.

Branchenkennern wie Guder geht das alles viel zu langsam. Bei einem weiteren Absinken der Mehrwegquote seien die mittelständischen Betriebe kaum zu halten. Deutschland sei zwar im weltweiten Vergleich noch „ein absolutes Getränkeparadies“ und habe die meisten Hersteller von Bier, Mineralwasser und vielen anderen Getränkearten wie Säften. „Diese Vielfalt ist akut gefährdet durch die Dumpingpreise der Discounter.“ Wenn Mehrweg bei Mineralwasser untergehe, würden im Mittelstand rund 14.000 von insgesamt 18.000 Arbeitsplätzen wegfallen. Und: Sind die ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen erst einmal verschwunden, werden sie wohl nie wieder kommen.

Kaum Wettbewerb bei Grüne Punkt-Müllentsorgung – Plastikrecycling steht vor dem Aus

Einige Medien berichteten am Anfang des Jahres von der wundersamen Wiederauferstehung des Grünen Punktes. So soll der frühere Müllmonopolist Duales System Deutschland (DSD) im Wettbewerb um die Verpackungsentsorgung kräftig zu gelegt und im ersten Quartal 2009 den Marktanteil um elf Punkt auf 69 Prozent gesteigert haben. Zum ersten Mal seit der Zerschlagung seines Unternehmens konnte der Grüne Punkt-Konzern damit Mengen von der Konkurrenz zurückerobern, berichtete beispielsweise die FAZ. Bei Branchenexperten wird die wundersame Wiederauferstehung jedoch bezweifelt. „Der DSD-Konzern hat sich frühzeitig 2007und 2008 so positioniert, dass Sammelmengen zum Dualen System EKO-Punkt, die zur Remondis-Gruppe gehören, übertragen wurden. Der politische Effekt war bundesweit sichtbar: An den Ecken des DSD machte sich Erosion breit und die Konkurrenz gewann an Marktanteilen. Aber spätestens seit Inkrafttreten der Novelle wissen wir, dass die Marktführerschaft des DSD zementiert wurde. Remondis führte seinen Marktanteil von rund 20 Prozent bei den Verpackungen innerhalb von drei Monaten auf 1,25 Prozent zurück. Dieser Rückgang ist aber wohl nicht nur ein Ergebnis der Kartellamtsintervention. Die politische Schlacht war geschlagen, die Novelle durch und das DSD als Platzhirsch der Sieger”, vermutet Abfallexperte Sascha Schuh vom Bonner Beratungsunternehmen Ascon.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes bestanden tatsächlich Mengenübertragungsverträge. „Zentraler Regelungsinhalt solcher Verträge war die Verschiebung der gemeldeten und anschließend veröffentlichten Planmengen von einem dualen System zu einem anderen. Da solche Mengenübertragungsverträge in aller Regel den Wettbewerb beschränken, hat das Bundeskartellamt deren Beendigung zum 31.12.2008 gefordert. DSD und Eko-Punkt haben jeweils verbindlich zugesagt, eventuell bestehende Mengenübertragungsverträge zu beenden. Vor diesem Hintergrund sind die von den neun dualen Systemen veröffentlichten Lizenzmengenanteile aus dem ersten Quartal 2009 nicht mit dem vierten Quartal 2008 vergleichbar. Insbesondere kann aus dem Vergleich der Zahlen nicht abgeleitet werden, ob ein duales System Marktanteile hinzugewonnen oder verloren hat”, so die Kartellamtssprecherin Silke Christina Kaul gegenüber NeueNachricht.

Ascon-Chef Schuh sieht die Marktlage kritisch: „Keine zwei Monate nach Inkrafttreten der Novelle muss man sich fragen, wie bei den Dualen Systemen mehr Wettbewerb erreicht werden kann. Hier hat der Verordnungsgeber schlampig gearbeitet”, kritisiert Schuh. Nicht hinnehmbar sei die Ausschreibungsführerschaft des DSD bei Entsorgungsverträgen. Dieser Punkt wird auch von den Wettbewerbshütern in Bonn bemängelt. „Der Übergang zu einem System der wechselnden Ausschreibungsführerschaften wird nicht nur vom Bundeskartellamt befürwortet. Nach Paragraf 6 Absatz 7 der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme untereinander über die Koordination der Erfassungsausschreibungen einig werden. Einige vertikal integrierte duale Systeme möchten die Erfassung ohne Ausschreibung an ihre eigenen Konzerngesellschaften vergeben, während andere duale Systeme die Erfassung weiterhin ausschreiben möchten. Aus kartellrechtlicher Sicht ist das von einigen vertikal integrierten dualen Systemen gewünschte Verfahren unzulässig”, sagt die Sprecherin des Kartellamtes.
Völlig verunglückt sei nach Ansicht von Schuh das Verbot der so genannten Selbstentsorgersysteme, die in Konkurrenz zu Dualen System direkt bei Kantinen, Hotels, Kinos oder Supermärkten den Verpackungsabfall eingesammelt haben. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare’ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare’ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen”, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt” biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping”. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich”, moniert Schuh. Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung Restmüllbeseitigung und Verwertung. Alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden”, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden”, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Dumpingpreise beim Plastikrecycling: Warum wir bald wieder Müllskandale bekommen

Die Verpackungsverordnung in der neuen Fassung ist seit dem 1. Januar in Kraft. Die Novellierung sollte einen fairen Wettbewerb für das Recycling von Verpackungsmüll sicherstellen und die haushaltsnahe Abfallsammlung stabilisieren. Der Verordnungsgeber lässt allerdings auch so genannte „Branchenlösungen” zu, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall bieten müssen. „Inzwischen befürchten Marktbeobachter jedoch Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt sollen nach Medienberichten den Bundesländern bislang etwas über 100 Branchenlösungen von rund 30 Unternehmen angezeigt worden sein”, berichtet der Nachrichtendienst europaticker.

Einige Unternehmen würden ihre Werbeaussendungen inzwischen mit Attributen wie „TÜV geprüft” oder „DEKRA bestätigt Branchenlösung” schmücken , was jedoch vom NRW-Umweltministerium bemängelt wird. Die Vorgaben der Verpackungsverordnung seien durch die DEKRA innerhalb der Beratung des Kölner Systemanbieters VfW GmbH möglicherweise recht unkonventionell ausgelegt worden. Branchenlösungen erfassen an so genannten vergleichbaren Anfallstellen wie Hotels, Sportstätten, Krankenhäusern und Kraftfahrzeugbetrieben den Verpackungsmüll. Das ist preisgünstiger als die Finanzierung einer flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung und vergleichbar mit den früheren Selbstentsorgern. Kritiker befürchten, dass die novellierte Verpackungsverordnung mit den Branchenlösungen einen Anreiz schaffe, möglichst viele Mengen in Branchenlösungen einzubeziehen, was letztlich zu einem Zusammenbruch der haushaltsnahen Sammlung über die „Gelben Säcke” zur Folge haben könnte.

Sieben der neun zugelassenen Systemanbietern haben sich deshalb sozusagen eine Selbstverpflichtung auferlegt und die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) beauftragt, zwölf Branchen zu definieren, in denen Branchenlösungen möglich sein könnten. Die GVM ist seit vielen Jahren für das Bundesumweltministerium tätig. Im Wesentlichen ging es dabei um die Aufteilung der Quoten, die für Branchenlösungen in Frage kommen und die Mengen, die weiterhin über die haushaltsnahe Entsorgung behandelt werden müssen. Das Ergebnis der GVM-Studie wurde Ende November 2008 den Verantwortlichen in den Ministerien präsentiert und wird von diesen akzeptiert. Die GVM-Daten werden jährlich durch eine Arbeitsgruppe aktualisiert, der auch Vertreter der Landesministerien angehören.

„Eine gesetzeskonforme Prüfung der Anmeldungen”, so die Pressestelle eines Umweltministeriums gegenüber europaticker, „sei dort gar nicht zu schaffen”. Man würde sich auf das konzentrieren, was auf dem Papier stehe. Allerdings gebe es ein hohes Risiko, sich auf Branchenlösungen einzulassen, die sich als nicht gesetzeskonform erweisen. Bei den neun bundesweit zugelassenen dualen Systembetreibern, die über eine so genannte „Gemeinsame Stelle” die haushaltsnahe Entsorgung der gebrauchten Verpackungen betreiben, geht das Risiko mit der Übernahme der „Gelben Säcke” oder der Inhalte der Glascontainer auf diese über. „Anders ist es bei den Branchenlösungen. Dort bleibt bis zum letzten Schritt der Entsorgung immer der Entsorgungsverpflichtete in der Verantwortung”, schreibt euopaticker.

Auch nach Ansicht von Abfallexperte Sascha Schuh, Chef des Bonner Beratungshauses Ascon, sei die Konstruktion der Branchenlösungen völlig verunglückt. „Mit vielen Branchenlösungen als Alternative zu Selbstentsorgersystemen und einer eigenwilligen Definition von Point of sale-Rücknahmesystemen gibt die Novelle genügend Platz zum Schmunzeln. Ein Krankenhaus mit dem Verbrauch von Verpackungen und deren Entsorgung im Rahmen einer Branchenlösung ‚Healthcare’ gilt als klassische Anfallstelle im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 1 der Verpackungsverordnung. Doch was ist mit dem Kiosk im Krankenhaus für Patienten und Besucher? Der fällt als Anfallstelle aus, da er zum Handel gerechnet wird und eine Branchenlösung nicht möglich ist. Daher müssten genau diese Mengen aus einer Branchenmengenstrom ‚Healthcare’ herausgerechnet werden. Quintessenz: Ein Krankenhaus bekommt zwei Mengenstromdokumentationen. Und die auf diesem Weg erfassten Verpackungen kann man aus dualen Systemen wieder herausrechnen”, führt Schuh aus.

Genau diese neuerliche „Vielfalt” biete den Systemanbietern immer neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Lizenzdumping”. Der Fantasie seien keine Grenzen gesetzt bei der Reduzierung von Entsorgungsgebühren für Duale Systeme, die haushaltsnah den Verpackungsabfall erfassen müssen. „Die Lizenzgebühren für Kunststoffverpackungen kosteten noch vor drei Jahren bei DSD offiziell fast 1300 Euro Pro Tonne. Heute ruft man sich hinter vorgehaltener Hand Preise von 650 Euro pro Tonne zu. Mischt man dazu noch 15 Prozent Branchenlösung zu 250 Euro und etwas Point of Sale-Ersparnisse ergibt sich ein Mischpreis pro Tonne Kunststoffverpackungen von etwas mehr als 500 Euro pro Tonne. 65 Prozent weniger als noch vor drei Jahren und schon lange nicht mehr auskömmlich”, moniert Schuh.

Tonnen aufstellen, Abfuhr, Transport zur Sortieranlage, Sortierung, Restmüllbeseitigung und Verwertung – alles für einen Dumpingpreis von 500 Euro. „Schon jetzt klagen alle Entsorgungsunternehmen über die Wirtschaftkrise, mangelnden Absatz und volle Höfe. Da bleibt auch kein Spielraum mehr für die Verpackungsverwertung. Die Preise sind zusammengebrochen, die Verwertung alleine ist in den vergangenen drei Monaten um mehr als 30 Prozent teurer geworden”, weiß Schuh. Mit dem Lizenzdumping bei Plastik sei eine seriöse Entsorgung nicht mehr zu leisten. Es drohten wieder Entsorgungsskandale wie in den 1990er Jahren. „Wenn der Verordnungsgeber nicht schnell eingreift, wird die Verpackungsverwertung kollabieren und es entstehen ökologisch fragwürdige Entsorgungsmethoden”, fürchtet Ascon-Chef Schuh.

Mehrweg adé: Das leise Sterben einer Branche und die Umweltverbände tun nichts

Mindestens zwei Jahre feilschten Politiker, Lobbyisten und Umweltverbände über die Gestaltung der fünften Novellierung der Verpackungsverordnung. Mit dem Zusammenbruch des Mehrwegsystems für Getränke muss Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach dem gescheiterten Umweltgesetzbuch einen weiteren umweltpolitischen Niederschlag hinnehmen. Die vor rund 19 Jahren als europäisches Vorzeigemodell eingeführte Verpackungsverordnung steht vor einem Scherbenhaufen. „Das, was kritische Stimmen bei der Einführung der Pfandregelung für Einweggetränke prophezeit haben, hat sich bewahrheitet. Das so genannte Dosenpfand wurde zu einem Rohrkrepierer für die Mehrwegquote“, kritisiert ein Brancheninsider der Getränkewirtschaft im Gespräch mit mir, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Pfandgewinne über nicht zurück gebrachte Einwegflaschen, pro Flasche immerhin 25 Cent, bescherten den Discountern nicht nur zusätzliche Einnahmen zur Quersubventionierung von Einweggetränken, sondern verdrängten fast irreversibel Mehrweg vom Markt. Gefälligkeitsgutachten und Beschwichtigungen der Einweglobby hätten lange genug die katastrophale Entwicklung des Mehrweganteils vor der Öffentlichkeit verschleiert. Es sei an der Zeit, dass die realen Bedingungen für die Umwelt- und Energiebilanz bei Einwegflaschen öffentlich gemacht werden. Nach Berechnungen des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen verkaufen Discountläden Mineralwasser in 1,5-Liter Einwegflaschen für den Spottpreis von 19 Cent. Getränkefachmärkte seien gegen diesen Dumping-Preis chancenlos.

Nach Informationen des Spiegels lasse der Bundesumweltminister nunmehr prüfen, ob Einwegverpackungen für Mineralwasser verboten werden können. „Die Überlegungen von Gabriel sind ein Ausdruck von Hilflosigkeit. Das wird die Wirtschaft nicht zulassen. Unvergessen bleiben die jahrelangen juristischen Schlachten um die Einführung des Pflichtpfandes. Ähnliches wird uns bei einem ministeriellen Verbot von Einwegflaschen drohen“, warnt Sascha Schuh, Abfallexperte des Bonner Beratungshauses Ascon.

Gut einen Monat nach Inkrafttreten der novellierten Verpackungsverordnung habe sich bei den Umweltpolitikern schon wieder Ratlosigkeit eingestellt. „Neben dem Mehrwegdebakel ist auch die Absicherung Dualer Systeme für die haushaltsnahe Sammlung des Verpackungsabfalls gescheitert. Mit EKO-Punkt scheidet der erste Wettbewerber um Duale Systeme aus. Die neuesten Zahlen beweisen das: Der frühere Monopolist DSD ist nach wie vor mit rund 70 Prozent Marktanteil dominant“, kritisiert Schuh.

Zwar seien die ungeliebten Selbstentsorgersysteme abgeschafft worden. „Heute heißen sie Branchenlösung und haben einen Marktanteil von bis zu 15 Prozent. Und schon jetzt haben sich mehr als 120 neue Branchenlösungen angemeldet, die keinen flächendeckenden Abholservice für Verpackungsabfall mehr bieten. Und in ein paar Monaten können wir unser Wasser vielleicht nur noch beim Discounter kaufen, da das Mehrwergsystem wie erwartet kollabiert“, prognostiziert Schuh. Da verwundere es nicht, wenn sich die ersten Arbeitsgruppen zusammensetzen, um die sechste Novelle vorzubereiten. „Ob es eine Novelle oder eine Revolution gibt, hängt sicherlich von der nächsten Bundestagswahl ab. Aber eines scheint klar, so kann und wird es nicht bleiben“, resümiert Schuh.

Im nächsten Jahr muss nach dem Verordnungstext ohnehin die Wirksamkeit des Dosenpfandes überprüft werden. Experten sind sich sicher, dass die Debatte früher einsetzen wird, um Mehrwegsysteme vor dem Zusammenbruch zu retten.

Mal eine Frage an die Blogosphäre: Bei der Einführung des Dosenpfandes haben sich die Umweltverbände, vor allen Dingen die DUH überschlagen mit Aktionen. Jetzt herrscht fast Totenstille beim Zusammenbruch von Mehrweg.

Gibt es dafür eine Erklärung? Warum wird das Free-Rider-Verhalten der Discounter beim Dosenpfandgewinn klein geredet? Es gibt genügend Indizien, dass der 19 Cent-Kampfpreis nur über Quersubventionierung möglich ist. Von Resch und Co. kommen da nur laue Anmerkungen. Schwach.