Alte Machtelite verweigert die digitale Transformation: Wir schön war die Zeit ohne “Faxgeräte”

Sehnsucht nach der analogen Gemütlichkeit

Ich sehe den Erfolg der Gestern-Medien bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes (LSR) nicht als Niederlage der “Netzgemeinde”, wenn es diesen Einheitsbegriff überhaupt gibt.

Das “Ja” der Hinterzimmer-Politfunktionäre zu einem Regelwerk, das die Alt-Verleger mit lebenserhaltendem Viagra versorgt, ist die Fortsetzung des Lamento über massive Veränderungen, die mit der Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenhängen.

Es befördert noch einige Jahre die Selbstzerfleischungs-Rituale, Abmahnorgien und Konservierung von überkommenen Geschäftsmodellen. Im digitalen Wettbewerb verlieren wir international immer mehr den Anschluss. Was soll man denn mit Spitzenpolitikern wie Plaudertasche Peer Steinbrück anfangen, denen man die Informatik-Aversionen in jeder Sekunde anmerkt, auch wenn sie rhetorische Attacken gegen die Netzwelt nach einer halben Minute wieder löschen?

Oder mit jovialen Altherren-Weisheiten des Ministerpräsidenten von BaWü, der sich einfach nicht vorstellen kann, über Twitter mit Menschen zu kommunizieren. Winfried Kretschmann sträuben sich die Haare bei dem Gedanken, seine Politik in 140 Zeichen erklären zu müssen. Eher sinniert er über die Epoche, als es noch keine Faxgeräte gab. Das war eine phantastische Zeit.

“Es dauerte, bevor ein Schriftsatz zurückkam. Ein herrlicher Zeitpuffer, um nachzudenken, sich zu besprechen”, so der schwäbische Federkiel-Denker im Interview mit der taz.

Von asynchroner Netzkommunikation, die man nach seinen Interessen auswählen und gestalten kann, hat der Mann noch nichts gehört. Die neuen Medien promovieren ja nur das allgemeine Geschwätz. O-Ton eines grünen Politikers, der Partizipation und Basisdemokratie scheinbar aus seinem Vokabular gestrichen hat.

Gleiches gilt für den parlamentarischen Staatssekretär von Wirtschaftsminister Rösler, der im Bloggercamp-Gespräch noch den großen Otto spielt und vor den negativen Folgen des Leistungsschutzrechts für die digitale Wirtschaft in Deutschland warnt und dann bei der Abstimmung im Bundestag brav sein Händchen zur Zustimmung des Springer-Burda-Lobbyisten-Gesetzes hebt.

Die Rechtfertigungssuada von Steinbrück zum Abstimmungsverhalten der SPD im Bundesrat, die er gegenüber der Zeit losgelassen hat, sollte man übrigens in Stein meißeln für künftige Gesetzesberatungen in der Länderkammer:

“Es wäre sinnlos, im Vermittlungsverfahren auf der Grundlage dieses schlechten Gesetzes deutlich zu machen, was wir alles ändern wollen, wenn wir ein vollständig neues Gesetz fordern.” Es sei zwar möglicherweise nicht leicht zu vermitteln, aber wenn man im Ausschuss nur verzögern, nicht aber aufhalten könne, “dann ist es doch vernünftig, nicht weiter auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes zu debattieren, den man ablehnt”.

Das eröffnet der Regierungskoalition in Berlin ganz neue Perspektiven. Die Gesetze müssen richtig scheiße sein, dann passieren sie auch den Bundesrat.

Die Piraten sollten für diese neo-dadaistischen Kapriolen der Alt-Politiker nicht in Sippenhaft genommen werden. Ihr selbstverschuldeter Niedergang durch die Lust an der personellen Selbstzerfleischung ist nicht verantwortlich für das Abstimmungsverhalten der Altparteien. Es war schlichtweg Blödheit, nicht zu 100 Prozent auf Netzthemen zu setzen, die von den Etablierten nicht verstanden oder nur unzureichend thematisiert werden. Siehe auch: Plädoyer für Laienhaftigkeit.

Es gab bei der Zustimmung zum Leistungsschutzgesetz schlichtweg eine machtpolitische Abwägung: Der Mehrheit der Bevölkerung geht diese Netzdebatte am Arsch vorbei. Und den Verlegern gibt man ein kleines Zuckerle, um im Jahr der Bundestagswahl von den Hütern der Massenmedien nicht abgestraft zu werden.

So bleibt die alte Machtelite noch ein Weilchen unter sich. Man kann Wunden lecken, über alte Zeiten reden und sich gegenseitig auf die Schenkel klopfen, weil die fetten Pensionsansprüche ein Leben ohne digitale Technik möglich machen. Warum sollte man sich da noch mit den Zumutungen der Netzgesellschaft herumschlagen.

Aber wir wollen ja konstruktiv bleiben. Deshalb möchte ich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin The European darüber schreiben, was denn nun auf die Tagesordnung der Netzpolitik gehört? Im Bloggercamp-Gespräch mit Matthias Schwenk haben wir dazu ja ein paar Takte gesagt. Die netzpolitische Agenda sollte erweitert werden und sich nicht nur auf Datenschutz, Staatstrojaner, Netzneutralität oder Urheberrecht kaprizieren.

Netzpolitik werde noch sehr medienlastig gesehen, so Schwenk. Es gehe aber auch um vernetzte Ökonomie, neue Arbeitsformen, schnelles Internet, Digitalisierung von Unternehmen, personalisierter Service, digitale Geschäftsmodelle und, und, und. Es geht also um einen Internet-Masterplan. Da möchte ich am Mittwoch ein paar Denkanstöße geben.

Ein erster Vorschlag von mir. Wir brauchen einen Bundes-CIO mit Ministerrang. Dem Innenministerium sollte die Zuständigkeit für den Bundes-CIO entzogen werden.

Vorschläge erwünscht. Auch Interviews, die ich ganz gerne am Montag führen möchte. Am Dienstag, um 18 Uhr muss das Opus fertig sein.

Siehe auch:

#LSR: Mutlosigkeit.

I accidentally the Peer Steinbrück – Twitter-Account.

Das Leistungsschutzrecht ist kein Sieg, sondern Dokumentation einer Niederlage seiner Befürworter.

Deutschland – Abschied vom Technologiestandort.

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Verleger-Lobby bastelt schon an Verschwörungstheorien: Sündenbock ist der Elektrische Reporter #lsr

Die Macht ist nicht mehr bei Dir, Hani

Michi Hanfeld von der FAZ bastelt vorsorglich schon an Verschwörungstheorien, wenn das Keese-Verleger-Lobby-Leistungsschutzrecht nun doch noch scheitert. Schuld sind natürlich nur die Monopolmacht von Google und die willfährigen Adepten des Suchmaschinen-Giganten.

Der Profiteur dieser Entwicklung sei nicht der Nutzer des Internet, sondern Google. Häh? Also ist das von der Verleger-Lobby mehr oder weniger diktierte Leistungsschutzrecht wohl nur ein Ergebnis von Altruismus? Oder vielleicht doch eher ein Mahnmal für die Unfähigkeit der Medienindustrie, profitable Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu setzen?

Jedenfalls jammert FAZ-Medienfürst Hanfeld, dass es für das von den deutschen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht ziemlich düster aussieht.

“Nicht nur in den Oppositionsparteien, sondern jetzt auch in der Koalition regt sich Widerstand gegen einen gesetzlichen Anspruch der Verlage, für ihre im Internet verbreiteten Inhalte Lizenzgebühren zu verlangen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder von der CDU, hat verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet – es werde in das Informationsrecht der Internetnutzer eingegriffen, und es gehe den Verlagen schlicht ums Geld. Doch sei es nicht die Aufgabe des Parlaments, ‘sich darum zu kümmern, ob der eine oder der andere weniger vom Kuchen bekommt’. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde er nicht zustimmen. Auch die FDP rückt ab. Für das Leistungsschutzrecht dürfte das der Sargnagel sein”, stellt Hanfeld mit einigen Tagen Verspätung fest.

Als Sündenbock hat sich der FAZ-Redakteur für seinen Gesetzes-Nekrolog Mario Sixtus rausgepickt. Denn in der PR-Kampagne “Verteidige Dein Netz” gegen das Verleger-Schutzrecht-Gesetz habe Google ein Zitat des Journalisten Sixtus verwendet:

„Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen.“

Das eine wie das andere Zitat sei reine Propaganda. Die Kampagnen der Zeitungsverlage in den vergangenen Monaten wohl nicht?

Jedenfalls sei die Analogie von Sixtus schief, mein Hani. Schließlich werden die Suchmaschinen-Nutzer ja nicht genau da hinkutschiert, wo sie hinwollen. “Google führt die Nutzer vielmehr – wie Kommentatoren im Netz längst erkannt haben – an allerhand anderen Lokalitäten vorbei, rückt gern eigene Angebote ins Suchfeld und räumt (um bei dem windschiefen Vergleich zu bleiben) im Lokal das Buffet ab, ohne zu bezahlen”, so die holzschnittartige Bemerkung von Hanfeld.

Vielleicht liegt es ja auch an der suchmaschinen-optimierten Schreibweise, zu der Journalisten von den Verlagen angehalten werden, um möglichst viel Verkehr auf die eigenen Websites zu holen und die Werbeeinnahmen zu maximieren.

Aber Sixtus, der ja als gebührenfinanzierter “Elektrischer Reporter” für das ZDF arbeite und zwei von Eco sowie Google bezahlte Rechtsgutachter der Humboldt-Uni reichen Hanfeld aus, um die mögliche Niederlage bei der Durchsetzung des Lobby-Gesetzes zu begründen.

Das ist ärmlich.

Ein Gesetz muss allgemein und neutral sein. Es kann hier nicht darum gehen, wie auf dem Flohmarkt den höchsten Preis für kommerzielle Interessen herauszuschlagen mit dem Instrument der Gesetzgebung. Es gab doch klare Signale in den vergangenen Tagen in Richtung der Verleger, sich mit Google zu einigen. Das ist in einem oberlehrerhaften Ton von den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenindustrie abgelehnt worden. Pech gehabt. Zu hoch gepokert.

Politik geht auf Distanz zum Leistungsschutzrecht #lsr

Wenn das LSR scheitert

Heute früh bin ich in einem NeueNachricht-Beitrag auf die Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingegangen. Beide Lobbyisten-Clusb bekräftigen, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

In der Politik wachsen unterdessen die Zweifel an der Gesetzesvorlage: So haben die Oppositionsfraktionen für kommenden Montag eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die ablehnende Haltung der Verleger stößt in der Bundesregierung auf Kritik:

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps.

Auf unsere Gesprächsrunde mit Otto bin ich ja schon ausführlich eingegangen.
Thomas Knüwer wertet die Änderung der Stimmungslage im Berliner Politikbetrieb ähnlich.

“Selbst Siegfried Kauder, ein Hardcore-Analog-CDU’ler, erkennt inzwischen verfassungsrechtliche Probleme. Die vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist inzwischen von der Tagesordnung genommen worden, stattdessen wird es am Montag eine ungeplante Anhörung zum LSR, wie es Freund und Feind inzwischen abkürzen, im Unterausschuss Neue Medien geben.”

Und was macht der LSR-Cheflobbyist Christoph Keese. Er pilgert ins Silicon Valley:

“Und das in dem Moment, da sein Baby Leistungsschutzrecht auf die Intensivstation eingeliefert wurde. Mehr noch: Keese ist ja auch verantwortlich für Investor Relations bei der Axel Springer AG – und die hat ihre Hauptversammlung für den 24. April terminiert. Die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung für die Anteilseigner erfolgt also fernmündlich? Das sollten Investoren auf der HV zumindest mal kritisch anmerken”, schreibt Knüwer.

Vielleicht wird Keese schon mal vorsorglich aus der Schusslinie genommen:

“Denn wenn das LSR scheitert, dürften viele in der Verlagsindustrie nicht gut auf ihn zu sprechen sein. Dann hat er sie in eine Falle gelockt, sie haben ihre Leser angelogen, sich Google zum Feind gemacht, zahlreiche Parlamentarier werden auch nicht erfreut sein und von jenen Multiplikatoren im Web, die sich für Themen wie Netzpolitik oder Medien interessieren, wollen wir direkt mal schweigen. Die Verlage haben Millionen versenkt in Juristenhonorare und eine dann erfolglose PR-Kampagne.”

Lex Google ist für die Tonne. Hoffe, Thomas Knüwer hat mit seiner Prognose recht :-)

Verleger, Google und das Strucksche Gesetz: Was bleibt vom Leistungsschutzrecht übrig?

Leistungsschutzrecht 003

So langsam wird es spannend in den Beratungen des Lobbyisten-Gesetzes – auch “Leistungsschutzrecht” genannt. Jedenfalls haben die Oppositionsfraktionen eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Anhörung findet nun im Unterausschuss Neue Medien am Montag, den 25. Februar um 13 Uhr statt.

Es geht allerdings nur um die „technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“.

Als Sachverständige wurden von den Fraktionen bisher benannt:

Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitschriftenverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Universität Hamburg
Michael Steidl, International Telecommunications Council, London

Die Anhörung ist öffentlich und es wird unter www. bundestag.de einen Livestream geben. Noch besser wäre eine Übertragung via Hangout on Air, um die Bürgerinnen und Bürger noch aktiver in den Dialog einzubinden. Statt sich jetzt in technischen Fragen zu verlieren, wäre es doch angebracht, Google und Verleger zu fragen, ob sie nicht außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung finden.

Denn auch die Verleger sollten sich nicht zu sicher sein, ob der Gesetzentwurf so bleibt, wie es sich Keese und Co. erhoffen. Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Hans-Joachim Otto sprach in der gestrigen Bloggercamp-Sondersendung vom “Struckschen Gesetz” (ab der 25. Sendeminute).

Es beruht auf dem legendären Satz des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck:

„Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Und in unserer Talkrunde sagte Otto wörtlich:

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren.“

Das ist wohl eher eine Botschaft an die Verleger, denn nur die ursprüngliche Fassung des Leistungsschutzrechtes würde doch die Keese-Lobbyisten so richtig glücklich machen. Die Begründung für die zweite Anhörung sollte daher vielleicht auch als Warnzeichen gewertet werden, noch bis zur Sommerpause eine vertragliche Vereinbarung mit Google abzuschließen, damit das Leistungsschutzrecht in die Mülltonne wandern kann. Denn Branchenlösungen seien nach Ansicht von Otto der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

Das Leistungsschutzrecht ist keese: Wie könnte man die parlamentarischen Beratungen begleiten?

Von Ole Reißmann kam der wichtige Hinweis, dass die erste Lesung über das umstrittene Springer-Keese-Döpfner-Lesitungsschutzrecht am Donnerstag – also morgen – zu später Stunde im Bundestag stattfindet und nicht am Freitag. Das läuft wohl so gegen 22.35 Uhr über die Bühne. Könnte aber auch früher oder später geschehen.

Und die erste Lesung sollte zwar beobachtet werden, ist aber nicht entscheidend. Einen entsprechenden Kommentar habe ich gerade auf dem neunetz-Blog losgelassen:

Ob nun die erste Lesung oder Beratung überflüssig ist oder nicht. Formal wird eben der Gesetzentwurf im Bundestag aufgerufen und es kommt zur Debatte über die Grundzüge des Entwurfs. Dann folgt in der Regel die Überweisung an den Fachausschuss – können auch mehrere Ausschüsse sein. Aber einer wird dann als federführend festgelegt. Dann kommt es zu den Detailberatungen in den Ausschüssen, zu Anhörungen etc. Dann gibt es irgendwann eine Beschlussempfehlung. Wir sollten also unsere Aufmerksamkeit jetzt auf die Beratungen der Ausschüsse richten.

Meine Position zum Leistungsschutzrecht ist ja hinlänglich bekannt, das muss ich hier nicht noch mal wiederholen. Zudem haben in den vergangenen Tagen und Stunden einige Blogger dazu Stellung bezogen.

Besonders lesenswert Stefan Niggemeier: Google ist nicht das Netz, und Verlage sind nicht der gute Journalismus.

Vielleicht sollten wir jetzt ein paar überraschende Ideen entwickeln, wie man die parlamentarischen Beratungen begleiten kann.

Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern

Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Darüber diskutierten wieder Abfallexperten auf der Tagung der Beratungsfirma Ascon im Kinosaal des Bonner Landesmuseums. Thema: Wertstoffkreisläufe schließen.

Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.

Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.

Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).

Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.

Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.

Siehe auch die Einleitung meiner heutigen The European-Kolumne: Kundendienst als Foltermethode.

Interessant auch: Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel “Recycling” tragen

Wer hat noch nicht, wer will noch mehr? Daten-Ausverkauf via Meldegesetz als Lobbyisten-Geschenk

Bei der Vorbereitung des umstrittenen neuen Meldegesetzes waren Lobbyisten aus Verbänden und Unternehmen stärker beteiligt als bisher bekannt. Nach Recherchen von stern.de hatten Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion bereits Anfang Dezember 2011 eine größere Zahl von Interessenvertretern aus der Wirtschaft zu einer internen Anhörung eingeladen. An der Sitzung unter der Leitung der Abgeordneten Helmut Brandt (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU) nahmen neben zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen auch Lobbyisten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der Deutschen Post teil, deren Tochter Deutsche Post Direkt einer der größten deutschen Adresshändler ist.

Die beteiligten Verbände und Unternehmen bestätigten im Gespräch mit stern.de ihre Teilnahme an der Anhörung. Der GDV wandte sich damals bereits gegen die vom Innenministerium favorisierte Lösung, wonach Anschriften aus dem Melderegister nur bei Einwilligung der betroffenen Bürger verwendet werden dürften. Stattdessen plädierte der GDV für die sogenannte Widerspruchslösung, die CDU/CSU und FDP dann auch gegenüber dem Vorschlag des Innenministeriums präferierten.

Der BDIU wandte sich gegen das vom Innenministerium favorisierte Verbot der Mehrfachnutzung von einfachen Melderegisterabfragen. Auch diesem Einwand trug die Koalition Rechnung. Die CDU/CSU-Fraktion verweigerte auf Anfrage jede Auskunft über Kontakte der beteiligten Abgeordneten mit Lobbyisten.

“Das wollen wir nicht sagen”, sagte eine Sprecherin.

Christian Humborg von der Antikorruptionsorganisation Transparency International forderte angesichts des Vorgangs mehr Transparenz beim Lobbyeinfluss auf die Gesetzgebung. Deutschland brauche einen “legislativen Fußabdruck”, damit “deutlich wird, wer an der Entstehung eines Gesetzentwurfs beteiligt war”, sagte Humborg stern.de. Gemeint ist eine Regelung, die Regierung und Parlament dazu zwingt offenzulegen, welche Interessenvertreter ihre Spuren bei einem neuen Gesetz hinterlassen haben.

Zum Kotzen, was da abläuft.

Die liebwertesten Gichtlinge des Parlaments sollten aufhören, uns zu verscheißern. Und was machen eigentlich die staatlichen Datenschützer, die sonst auf jeden Cookie draufhauen? Es gibt mindestens 17 Datenschutzbehörden mit vielen Mitarbeitern. Was leisten die eigentlich? Schon bei der Staatstrojaner-Affäre haben diese Aktenträger nach Strich und Faden versagt. Populärer ist es wohl, sich gegen Google und Facebook in Szene zu setzen. Aber die schreien ja auch förmlich nach Interventionen.

Und die Bundestags-Gichtlinge dürfen sich nicht wundern, dass die Bürger ein desaströses Bild von ihnen haben.

“Auf die Frage, ob die meisten Abgeordneten ihre Arbeit engagiert und sachgerecht verrichten würden, antworteten zwei von drei Bürgern (66 Prozent) mit ‘Nein’”, schreibt Spiegel Online.

Auf dem Fischmarkt geht es ehrlicher zu.

Die Gebrüder Grimm und der Daten-Schlussverkauf des Staates – Wer schützt denn nun die Privatsphäre?

Bei aller berechtigten Aufregung über den zweifelhaften Umgang von Facebook und Google mit unseren Daten, der Staat ist ein noch schlechterer Hüter der Privatsphäre. Gegen die Friss-oder-stirb-Geschäftspolitik der Web-Konzerne kann ich mich schon selbst zur Wehr setzen – da brauche ich auch die staatlichen Datenschützer nicht als Kindermädchen, um mich vor dem Ausverkauf meiner Daten zu retten, liebwertester Casper.

„Persönliche Daten werden immer mehr zu einer Handelsware, an der private Unternehmen mehr Interesse haben als der Staat”, so die Aussage des Hamburger Datenschützers.

Und ich schrieb in meiner The European-Kolumne:

Dieses Bekenntnis des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar im Vorfeld der Call Center World in Berlin sollte man dringend in die Märchensammlung der Gebrüder Grimm aufnehmen und ihm einen Ehrenplatz einräumen.

Aber was haben die Datenschützer denn nun im Vorfeld der Beratungen des neuen Meldegesetzes getan, wo sie doch sonst so gerne Jagd auf jeden Cookie und jede Trackingsoftware machen?

Welt Online hat das auf den Punkt gebracht:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

Erst jetzt bequemt sich der oberste Staatsdatenschützer zu einer kritischen Bewertung, wie Spiegel Online berichtet:

“Direkt nach der Billigung des neuen Meldegesetzes durch den Bundestag blieb es seltsam ruhig, aber jetzt wird die Empörung bezüglich der Neuregelung immer größer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung Peter Schaar sagte der Bild-Zeitung: ‘Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden.’ Schaar verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte.”

Wo war Schaar eigentlich während der Beratungen im Parlament? Erinnert sei noch einmal an den Spackeria-Vortrag von Spiegel Online-Redakteur Ole Reißmann, der vorschlug, dem Staat beim Datenschutz mehr auf die Finger zu schauen.

Was bringt das inszenierte Datenschutz-Theater den Bürgern wirklich? Was haben die Datenschutz-Bürokraten erreicht? Wie viel kündigen sie an und am Ende kommt nichts heraus? Was wurde denn nun ermittelt beim Staatstrojaner-Skandal? Da ist uns der Bundesbeauftragte noch ein paar Antworten schuldig. Reißmann hat diesen Wunsch an die Spackeria ab der Sendeminute 10:40 ausgeführt.

Wer zerstört nun mehr die Privatsphäre? Zucki-Boy oder der Staat? Wie soll ich die Kontrollhybris eines Richters werten, der den Zugriff auf schon gelöschte Facebook-Daten eines Angeklagten begehrte, wo doch der amerikanische Konzern seit Monaten dafür geprügelt wird, dass Nutzer ihre Einträge nicht endgültig löschen können? Nicht nur die liebwertesten Gichtlinge mit Kontrollparanoia in den Sicherheitsbehörden unterminieren die Sphäre des Intimen und Privaten. Auch die Hüter des Rechts beteiligen sich am Rat Race der Indiskretion.

So haben die Staatsanwaltschaften kräftig bei ihrer „Pressearbeit“ aufgerüstet, wie die Juristen Christian Schertz und Dominik Höch in ihrem Buch „Privat war gestern“ dokumentieren.

„So wurde im Fall Kachelmann von der Staatsanwaltschaft nach der Verhaftung eine Pressemeldung herausgegeben, in der von der Festnahme eines Moderators gesprochen wurde. Es dauerte nur Minuten, bis die Boulevardpresse wusste, dass es sich um Jörg Kachelmann handelte.“

Es stehe außer Frage, dass der Wetter-Mann nicht nur Medienopfer ist, sondern selbst „seltsame Medienauftritte“ zelebrierte. Aber Schertz und Höch kritisieren zu Recht, dass hier fundamental Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, zumal ehemalige Freundinnen in den Zeugenstand treten mussten, die mit dem Tathergang nichts zu tun gehabt hatten.

Ähnlich verlief die Festnahme der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa mit anschließender medialer Hexenjagd und den mittlerweile üblichen Vorverurteilungen – ausgelöst durch eine Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Die Vertreter der Judikative tragen hier kräftig dazu bei, dass alles Private zum vermarktbaren Gut wird. Der Schutz des Menschen, seiner Würde und seiner Privatsphäre fällt hinter dem Schauspiel der Anklage zurück.

Exekutive, Legislative und Judikative sind schlechte Partner beim Schutz des Privaten.

Die Empfehlung von Schertz und Höch ist eindeutig: Es bleibt nur der Ruf nach Selbstverantwortung beim Schutz der eigenen Privatsphäre. Da kann auch ein Datenschutz-Caspar nicht weiterhelfen. Es kann nur einer helfen, das wissen wir alle: Chuck Norris!

Siehe auch:
Das Laientheater Bundestag und das Meldegesetz.

Bananenrepublik Deutschland.

Die Reaktionen auf das Meldegesetz hat Hyperland sehr gut zusammengefasst: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes” Sehr schon die Frage von Felix Schwenzel:

Update: Dass der Datenschutz beim Staat in schlechten Händen liegt, habe ich auch auf der Marketingforum-Podiumsdiskussion deutlich gemacht, die während der Hannover Messe stattfand.

Ein Herz für Wertvernichtungsanlagen? Die Müllverbrennung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 8. Februar gehen die Beratungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in eine neue Runde:

“Erwartet wird seitens Beteiligten, dass ein Kompromiss im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel für gewerbliche Sammlungen von Abfällen bei privaten Haushalten gefunden wird. Das Bundesumweltministerium hatte nach der Vertagung des Ausschusses im Dezember einen geänderten Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt. Sinn und Zweck der Gleichwertigkeitsklausel ist, gewerbliche Sammlungen zuzulassen, wenn ihr Leistungsangebot wesentlich leistungsfähiger ist als das eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und des von diesem beauftragten Dritten. Besonders geschützt sein sollen zudem die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführten Ausschreibungen – auch dann, wenn das Serviceangebot des gewerblichen Sammlers wesentlich leistungsfähiger ist”, schreibt der Fachdienst Euwid.

Eigentlich streiten die Parteien ja nur über Sinn und Unsinn einer Ausweitung der Wertstoffsammlung, die über Einwegverpackungen hinausgeht. Was ja sehr sinnvoll ist, die Betreiber von kommunalen Verbrennungsöfen aber nicht glücklich macht. Deshalb drohen Lobbyisten der Kommunen mit einer Erhöhung der Müllgebühren. Vielleicht sollten sich die Adepten der Müllverbrennungsanlagen die Frage stellen, wie lange sie ihre Kirchturmspolitik eigentlich noch fortsetzen wollen. Der energetische Wirkungsgrad der feurigen Wertvernichtungsanlagen ist lächerlich gering und passt ja nicht mehr so ganz zur angestrebten Energiewende. Um fossile Energieträger einzusparen, müssen die Anstrengungen bei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen erhöht werden. Bei normalen Abfällen geht das über eine Wertstofftonne, für höherwertige Verfahren, die man beispielsweise für Handys benötigt, könnte es andere Rücknahmesysteme geben – etwa in den Büros von Firmen und Behörden. Siehe auch den Bitronic-Blogpost: Mehr Einfallsreichtum beim Recycling von Altgeräten.

Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren.

Vorbildlich ist das TerraCycle-Projekt des Jungunternehmers Tom Szaky. In seinem Blog schreibt er:

At TerraCycle, we’ve done similar things. My book, Revolution in a Bottle, about the company’s early days, generated almost six figures in income for the company, while also getting out the word about our products. I’m in the process of writing a second book, and our design team is working on one, too. We’re also producing a magazine that will discuss the science of garbage and suggest crafts projects that make use of garbage (and when readers are done, they will have instructions on how to turn the magazine into a fruit bowl). We are partnering on the magazine project with a publishing house. We oversee production of the content, and the publisher finds the advertisers. Of course, we get a cut of the advertising revenue.

We also recently introduced a Facebook game called Trash Tycoon. The idea is that a game player lands in a city covered in garbage and wins points for cleaning it up. The player can then build recycling facilities, trash cans, and other things that help clean up the city faster. After just one month, Trash Tycoon already has 360,000 active users. The game, which promotes the TerraCycle brand, was developed by Guerilla Apps at no cost to us. We are partners on all of the advertising revenue.

“Zwei Milliarden Verpackungen hat Terracycle bereits in 15 Ländern gesammelt und zu Flugdrachen, Toilettensitzen oder Lautsprechern weiterverarbeitet”, so die Wirtschaftswoche. Diese Idee, mit der er in den USA bekannt geworden ist, will Tom Szaky auch nach Deutschland bringen – er hat wohl auch schon Vertragspartner gewonnen (darüber berichte ich in den nächsten Wochen). Wäre doch eine prima Idee, wenn sich die Damen und Herrn des Vermittlungsausschusses mal Gedanken machen, ob es beim Kompromiss über das Kreislaufwirtschaftgesetz auch Raum für smarte Recyclingideen gibt, die mir bislang in der kommunalen Verwaltung noch nicht über den Weg gelaufen sind.

Mit der thermischen Müllgebühren-Logik der Kommunen sind solche Umweltprojekte sicherlich nicht umsetzbar.

“Falls der Ausschuss einen Kompromiss erzielt, können Bundestag und Bundesrat noch am 9. und 10. Februar das Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschieden. Es würde dann vollständig zum 1. Juni oder 1. Juli 2012 in Kraft treten”, so Euwid. Mal gucken, was dabei raus kommt.

Hier die deutsche Facebook-Präsenz von TerraCycle.

Müllgebühren-Politik der Kommunen ist nicht öko-logisch #Kreislaufwirtschaftsgesetz

Nach Informationen der FAZ legt die Koalition den Streit über die Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei. Die Einigung soll den Wettbewerb beleben und das Recycling verbessern.

Der Gesetzgeber hat sich über zwanzig Jahre Zeit gelassen, nicht nur die Rohstoffressourcen von Elektronikschrott, Altautos und Verpackungsmüll ökologisch sinnvoll zu nutzen, sondern auch die großen Potenziale des Hausmülls zu erschließen. Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten.

Der Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen. Doch könnte die SPD, die sich für die Interessen der kommunalen Betriebe eingesetzt hatte, das Gesetz im Bundesrat blockieren. Der Kern des Streites ist die Furcht der Kommunen, einen Teil des Abfallstromes zu verlieren.

Weizsäcker: „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler“

Die Logik der Müllgebühren-Kalkulation giert nach mehr Müll in der Restmülltonne, um die überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen der Kommunen auszulasten. Wo das hinführt, kann man in den kommunalpolitischen Niederungen der rheinischen Tiefebene besichtigen mit teuren und zu großen MVAs in Bonn, Leverkusen und Köln. Aber wer redet heute noch über die Schmierenkomödie, die der Journalist Werner Rügemer so treffend als „Colonia Corrupta“ entlarvt hat. Die Zeche zahlen die Privathaushalte im Rheinland mit überhöhten Müllgebühren. Ökologische Faktoren wie Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling, Energiegewinnung oder die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien sucht man in der Restmüll-Kalkulation der Stadtkämmerer vergeblich.

Die Betriebskosten orientieren sich an der Tonnage.<

Je mehr Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto geringer sind die Müllgebühren pro Tonne. Wird eine Müllverbrennungsanlage nicht ausgelastet, fallen „Leerkosten“ an, die zu einem Anstieg der Müllgebühren führen. „Die in Deutschland aufgebaute Überkapazität von Müllverbrennung war ein schwerer umweltpolitischer Fehler, auch wenn sie meist ‚ökologisch‘ begründet wurde“, kritisiert Ernst von Weizsäcker, Ko-Präsident des Internationalen Ressourcenpanels, gegenüber dem Debattenmagazin „The European“. Mein Müllepos ist dort heute erschienen.

Bei den ehrgeizigen Zielen, die sich die Bundesregierung in der Energiewende gesetzt hat, wäre es doch ein Treppenwitz, sich in der mehr als fragwürdigen Kameralistik der Gebietskörperschaften zu verheddern. MVAs sind Energiefresser mit beschämend schlechten Wirkungsgraden bei der Strom- und Wärmegewinnung – von der aufwändigen Rauchgasreinigung und der Entsorgung der MVA-Schlacke mal ganz abgesehen. Mit diesen technologischen Dinosauriern ist kein Staat zu machen. In der Umwelt- und Energiepolitik sollte man jetzt aufpassen, sich nicht in kleinkarierten Kämpfen um die Entsorgungshoheit von Plastikbechern zu verlieren. Daran sind leider auch die Herrscher über Gelbe Tonnen und Säcke nicht ganz unschuldig, die mit Phantasierechnungen die Entsorgungspreise nach unten mogeln (Siehe: Alles klar beim Clearing? Die buchhalterischen Wunder des Gelbe Tonnen-Systems http://ne-na.de/alles-klar-beim-clearing-die-buchhalterischen-wunder-des-gelbe-tonnen-systems-ein-fall-fuer-das-bundeskartellamt/001133)

Der Gesetzgeber sollte ähnlich vorgehen wie in der Telekommunikation. Klare Regeln für die Kreislaufwirtschaft formulieren und über die Bundesnetzagentur überwachen lassen – fernab von egoistischen Zielen von Kommunen und Entsorgungskonzernen.

Kleine hausmeisterliche Korrektur in Richtung des FAZ-Redakteurs.

So schreibt Andreas Mihm: “Bisher dürfen nur vorher durch den ‘grünen Punkt’ lizenzierte Verpackungen in den Wertstofftonnen oder gelben Säcken entsorgt werden.”

Mensch Mihm. Auch die WAZ hat diesen Blödsinn schon geschrieben. Die Zeiten der Alleinherrschaft sind durch Interventionen des Bundeskartellamtes und der EU-Kommission schon lange vorbei. Mittlerweile muss sich der gewinnorientierte Grüne Punkt-Müllkonzern mit acht Konkurrenten um Marktanteile streiten. Da war es nur logisch, dass der Gesetzgeber in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung die Kennzeichnungspflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland abschaffte. Die Beteiligung an einem „Dualen System“ erfolgt nicht mehr durch den Aufdruck des Grüne Punkt-Zeichens.

Es läuft wie bei den Goldbärchen in der Thomas Gottschalk-Werbung. Sie gelten ja auch nicht als Symbol für die Süßwaren-Industrie, sondern stehen für ein einziges Unternehmen: Haribo. Beim Grünen Punkt ist es die Duales System Deutschland GmbH in Köln – nicht mehr und nicht weniger.

Siehe auch:
Floskeln und Sonntagsberichte: Warum wir in Fragen der Nachhaltigkeit nicht vorwärts kommen.