Constanze Kurz über Journalisten und Verschlüsselung

Das Bundesinnenministerium und die Kunst des Abwimmelns #ifg

Wutfaktor IFG

Gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband geht DERWESTEN gegen die Kosten für eine Einsicht in die Akten der deutschen Sportförderung vor, die auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellt wurde.

„Normalerweise können für einen Antrag bis zu 500 Euro Gebühren verlangt werden, hinzu kommen noch Auslagen für Kopien aus Akten. Das Bundesinnenministerium umging die 500-Euro-Grenze in unserem Fall, indem es unseren Antrag mit 66 Bescheiden beantwortete“, schreibt der WAZ-Rechercheblog.

Herausgekommen ist die astronomische Summer von 14.952,20 Euro. Mich überrascht das Vorgehen des Friedrich-Ministeirums überhaupt nicht. Es gibt dort ein ganzes Bündel an „Maßnahmen“, um das IFG auszuhebeln. Gebühren als Abschreckungswaffe zu benutzen, zählen zu den beliebtesten Methoden – und das weiß ich wieder aus erster Hand.

So wurde uns mit großem Getöse versprochen, dass jeder Bürger mit dem IFG einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden bekommt:

„Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.“

Hört sich toll an. Rund sieben Jahre nach dem Inkrafttreten des IFG spricht die Bilanz eine andere Sprache. Bei Anfragen von Journalisten und Bürgern überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns. Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man den Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe:

Paragraf 10: Gebühren und Auslagen.

Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also ist das nur schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück.

Frag den Staat zum Spähprogramm #Prism

Spionage

Folgende Frage habe ich heute via fragdenstaat.de an den Bundesnachrichtendienst gestellt. Dieser Laden untersteht zwar dem Bundeskanzleramt – aber nach Rücksprache mit einem Behörden-Insider wird man da zu schnell abgewimmelt. Ist mir beim Bundesinnenministerium so ergangen. Also geht die Frage direkt an die Bundesbehörde:

Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.

Gleichlautend ging die Anfrage auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an das Bundeskriminalamt.

Wenn Ihr ähnliche Anfragen startet, würde mich das interessieren.

Welche Taktiken die Behörden anwenden, um das Informationsgesetz zu unterlaufen, habe ich ja schon einige Male beleuchtet. Etwa in meinem Beitrag „IFG-Erlebnisse: Verzögern, verschleppen, vernebeln, Hürden einziehen, Zugang erschweren“.

Lustig die Geschichte von netzpolitik.org: Copyrightverstoß in PRISM-Logo.

„BildPlus“: Der Rohrkrepierer

Solar-Zeppelin: Es gibt sie noch, die guten Dinge – aber bitte ohne Wucherpreise

Auf der Suche nach einem Medizinball aus Leder bin ich über ein Angebot von Manufactum gestolpert: Ein Zeppelinförmiger, 3 Meter langer Ballon aus dünner schwarzer Folie, der aufsteigt, wenn die Sonne die darin eingeschlossene Luft erwärmt inklusive 50-Meter-Halteschnur. Ein Plastiksack für 7,30 Euro. Hallo, bei hackt es wohl.

Dat Ding gibt es in der aktuellen Ausgabe von Yps als nette Beigabe für den Heftpreis von 5,90 Euro.

Die Geldschneiderei der Dünnbrettbohrer-Fließband-Veranstalter

Social Web ist anders, ätsch

Mein Briefkasten wird jede Woche mit irgendwelchen Broschüren von den großen Konferenzveranstaltern zugemüllt. Das sind Fließbandproduktionen, um Trendthemen als Umsatzmaschine zu nutzen. Interesse an Inhalten, die in die Tiefe gehen, ist bei diesen Anbietern nicht vorhanden. Man präsentiert ein paar prominente Namen und verlangt für diese dünne Sauce dann 1000 bis 3000 Euro Gebühr pro Teilnehmer.

08/15-Hochglanz-Scheiße. Powerpoint-Orgien, keimfreie Top-Hotels, dümmliche Tagungsunterlagen, aseptische Diskussionen, schlechter Kaffee und wichtigtuerisches Personal. Meine Konsequenz: Weder lasse ich mich als Redner für solche Dünnbrettbohrer-Konferenzen buchen, noch plane ich den Besuch dieser Schlau-Schwatz-Zusammenkünfte. Zeitverschwendung für einen zu hohen Schnöselfaktor.

Ich kann daher den Wutausbruch von Marco Ripanti versehen: So nicht, liebe Konferenzveranstalter!

Siehe auch:

Wie mich die Kall Zenta Welt zum Journalisten zweiter Klasse degradierte.

Mein Bericht vom Mobile Gipfel in Bonn.