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Tag: 2. Mai 2013
#Drosselkom: Sterben, um zu wechseln
Für Professor Justus Haucaup, Mitglied der Monopolkommission und Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Uni Düsseldorf, ist die neue Tarifpolitik der Drosselkom unter Wettbewerbsaspekten nicht weiter tragisch – also zumindest die neuen Tarife nicht, die eine Beschränkung des Datenvolumens vorsehen. Die Bevorzugung von eigenen und externen Diensten, die von der Drosselwirkung ausgenommen werden, sollte kartellrechtlich untersucht werden.
Wer mit den Tarifen nicht einverstanden ist, kann ja wechseln. O-Ton:
„Wenn die Telekom in ihren neuen Tarifen eine Chance sieht, Gewinn und Umsatz zu steigern, ist auch die Beschränkung von Datenvolumen und Priorisierung von bestimmten Diensten grundsätzlich nicht verboten. Wem das missfällt, der kann ziemlich problemlos den Anbieter wechseln und sollte das auch tun. Der Breitbandwettbewerb hat sich auch Dank der Kabelanbieter in den letzten Jahren deutlich intensiviert. Wer nicht wechselt, wenn ihm sein Anbieter missfällt, ist selbst schuld“, schreibt Haucap.
Und der Geschäftsführer von Telekom Deutschland gibt entspannt gegenüber der Welt zu Protokoll, dass die meisten Bestandskunden von der neuen Regelung betroffen sind, aber mit Sicherheit von dem Angebot überzeugt werden können.
Eine größere Abwanderungsbewegung sei wohl auch noch nicht zu verzeichnen: Trotz massiver Kritik gebe es keine Kündigungswelle bei der Telekom, sagte van Damme.
Ok. Ich möchte jetzt wechseln. Also ging ich heute Vormittag in den T-Shop von Bonn-Duisdorf, wo ich den Vertrag auch abgeschlossen habe.
Meine erste Frage: Ich bin bei Ihnen T-Home-Entertain-Kunde. Die Verträge haben ja eine Laufzeit von 24 Monaten? (zum Aufwärmen).
Antwort des T-Shop-Mitarbeiters: Richtig.
Frage: Kann ich da auch früher raus?
Antwort: Nein.
Frage: Auch wenn Sie so fundamental die Geschäftsbedingungen ändern mit den Drossel-Tarifen, die ab heute gelten? Da möchte ich wechseln.
Antwort: Nein, nein. Die Drosselung tritt zudem erst 2016 in Kraft.
Frage: Ich lehne das als Kunde aber ab, weil Sie ja auch gegen die Netzneutralität verstoßen (ok, da habe ich den T-Mann etwas überfordert). Sie bevorzugen bestimmte Dienste, die Sie von der Drossel ausnehmen. Ihr Geschäftsführer will das sogar ausweiten. So führen Sie ein Zwei-Klassen-Netz ein. Dann behauptet die Telekom, dass es bislang keine größere Abwanderungsbewegung gebe. Jetzt frage ich mich als Entertain-Kunde, welche Möglichkeit besteht denn, um jetzt zu wechseln?
Antwort: Da sollten Sie sich schriftlich an die Telekom wenden. Aber selbst der kleinste Tarif mit 75 Gigabyte ist doch vollkommen ausreichend.
Frage: Das behaupten Sie. Im Schnitt sollen es nur 20 Gigabyte sein. Wenn das so ist, warum führen Sie diesen Drosseltarif dann ein, wenn es nur um die drei Prozent Vielnutzer geht?
Antwort: Weil die halt einen gewissen Anteil ausmachen. Aber mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Frage: Als Kunde möchte ich jetzt aber aus dem Vertrag raus.
Antwort: Das sagte ich ja gerade. Machen Sie das schriftlich an die Telekom.
Frage: Aber Sie sind doch die Telekom?
Antwort: Aber bei so einer Auskunft kann ich Ihnen nichts sagen.
Frage: Prinzipiell kann ich jetzt erst einmal nicht raus aus dem Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten?
Antwort: Es gibt zwei Möglichkeiten, also Sonderkündigungs-Fälle. Das ist ein Todesfall oder die Versetzung ins Ausland. Aber das ist hier beides nicht der Fall.
Frage: Aber Sie verändern die AGBs.
Antwort: Dann einfach mal schriftlich an die Telekom wenden. Da ich kann ich Ihnen echt nichts zu sagen.
Meine abschließende Empfehlung an den T-Mann in Bonn-Duisdorf: Dann schließen Sie am besten dieses Geschäft für Kunden!
Als Empfehlung zum Suizid werte ich jetzt die gestammelten Formulierungen des Mitarbeiters nicht. Aber bei der kartellrechtlichen und regulatorischen Überprüfung der neuen Verträge sollte man die Sperrwirkung der Vertragswerke der Telekom berücksichtigen.
Oder anders ausgedrückt: Wenn mir einer dieser nervigen Hotline-Werbeanrufe mit irgendwelchen Upgrade-Sonderaktion-Cross-Selling-alles-wird-jetzt-besser-schneller-und-preiswerter-Bundle-oder-sonstigen-Quatsch-Angebote ins Ohr geblökt wird, reicht ein profanes “Ja” und die gesamte Vertragsumstellung verläuft unsichtbar wie von Zauberhand dirigiert.
Bei profanen Änderungen der Kontonummer, einer Umstellung des Vertragspartners oder gar einer Kündigung, beginnt ein undurchsichtiger Marathonlauf mit fast unüberwindbaren Hürden.
Kündigung oder Vertragsänderung ohne Upgrade-Gedöns nur auf handgemeißelter Marmortafel in fünffacher Ausfertigung.
Aus dem Plug-and-Play-Juhu-ein-neuer-Kunde wird dann schnell ein Internetausdrucker-Imperium.
Mal schauen, ob mir der Telekom-Geschäftsführer Niek Jan van Damme einen Tipp geben kann, wie ich spontan aus dem Entertain-Vertrag rauskomme.
Um 14:30 ist presseöffentlich die Übergabe der Protest-Petition, die von Malte Götz initiiert wurde. Das Ganze findet in der Lobby der Telekom statt: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Vielleicht sieht man sich dort 🙂
Siehe auch:
Wenn Youtube zahlt, wird es nicht gedrosselt.
Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG?
Überraschung: Telekom-Drossel für alle Kunden und Traffic-Ausnahmen für „Partner“ bestätigt.
