Wie man Firmen zum Dialog im Social Web zwingen kann

Kundenversteher im Social Web gesucht

Wenn Unternehmen den Dialog mit Kunden im Web verweigern, dann muss man sie dazu zwingen. Wie das geht, hat Warteschleifen-Kolumnist Tom König ja eindrucksvoll geschildert: Mit Social Media gegen miesen Service So machen Sie Konzerne mürbe.

„Nun beginnt eine Ära, in der Unternehmen streitbare und wehrhafte Kunden nicht länger ignorieren können. Das erste Mal in der Geschichte finden Gespräche zwischen Konsumenten und Konzernen vor aller Augen statt. Die neue Transparenz ist neben einem guten Rechtsanwalt der größte Hebel, den wir Service-Guerilleros besitzen. Wir sollten ihn nutzen, so oft es geht“, schreibt König. Wie das geht, wird in einzelnen Schritten genau erklärt.

Insofern ist es dann völlig wurscht, ob Firmen den Dialog im Social Web suchen oder nicht. Klar ist nur: An der zu niedrigen Nachfrage liegt es nicht, wie ich heute in einer NeueNachricht-Story dargelegt habe.

Kontaktpunkte für Services werden von Kunden so wahrgenommen, wie sie von Unternehmen dargeboten werden. Die mangelhafte Social Web-Präsenz von Anbietern mit der geringen Nachfrage zu rechtfertigen, stößt auf Widerspruch:

„Wenn man sich die entsprechenden Angebote in sozialen Medien anschaut, so werden sie von vielen Firmen doch nur sehr unterschwellig präsentiert und sind vielleicht nur einigen wenigen Nerds bekannt“, so Matthias Ledig, Geschäftsführer und Gründer von Social Touchpoint, im ichsagmal-Interview.

Das sei kein Zufall. Dahinter stecke System. Dem Kunden werden die klassischen Kanäle wie Hotline-Dienste förmlich aufgedrängt. Soziale Medien und selbst Web-Services fristen ein eher stiefmütterliches Dasein.

„In Massenmärkten ist sogar eine Verweigerungshaltung festzustellen, Kundenservice überhaupt im Social Web zu etablieren. Nur wenige Unternehmen vermarkten ihre Angebote wirklich offensiv“, erklärt Ledig.

Mit einer zu geringen Nachfrage habe das Ganze nichts zu tun. Es werden auch nicht die Chancen für Marketing und Vertrieb gesehen. Da regieren eher die Controller, die generell den Service nur als Kostenfaktor betrachten und die Relevanz des Social Webs für die gesamte Organisation unterschätzen.

Teilweise baue man für Kunden absichtlich Hürden ein, Anliegen im Internet schnell zu erledigen.

„Da gibt es sogar Vermeidungsstrategien, um Kunden von bestimmten Handlungen abzuhalten – etwa bei Vertragskündigungen. In der Call Center-Branche wird diese sehr hässliche Taktik ‚churn prevention’ genannt“, weiß Ledig.

Ausführlich nachzulesen unter: Kundenjäger aber keine Kundenversteher: Warum Services im Social Web unerwünscht sind.

Siehe auch:
Der nächste Wandel kommt bestimmt – Vorstellung der i-Service-Initiative.

Wenn Auskunfts-Gichtlinge zur Kasse gebeten werden – Einfach mal das Kleingedruckte verändern

Eine Auskunft für schlappe 569,06 Euro

Über die Düsseldorfer Gewerbeauskunft-Zentrale muss man eigentlich nicht mehr viel schreiben. Ihre Geschäftsmethoden sind hinlänglich bekannt. Man bekommt einen Brief, gedruckt auf amtlich anmutendem Recyclingpapier (also die billige Sorte, die man vom Finanzamt gewöhnt ist) und fühlt sich förmlich verpflichtet, das Schreiben auszufüllen und wieder an diese Firma zurückzuschicken. Und das kann bekanntlich teuer werden. Siehe mein Blogpost: Es war ja keine Behörde: Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale landet im Altpapier.

Beim Aussenden dieser Massenschreiben haben die Auskunfts-Gichtlinge auch eine Anwaltskanzlei in Dortmund bedacht. Dumm gelaufen. Der Anwalt hat sich die Geschäftsbedingungen genau durchgelesen und kam auf eine geniale Idee:

„Er unterzeichnete das Formular. Zuvor hatte er den Text an entscheidenden Stellen jedoch geändert. Anstelle einer Vergütung für die Gewerbeauskunft-Zentrale war nunmehr eine an die Kanzlei zu zahlende Vergütung für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung der Daten vorgesehen“, so die Ruhr Nachrichten.

Mit der Veröffentlichung der Kanzlei-Daten auf der Auskunfts-Website sei dann die schlüssige Annahme des Vertragsangebots erfolgt. Jetzt besteht die Anwaltskanzlei auf die Zahlung der im veränderten Kleingedruckten angegebenen Summe. Eine entsprechende Klage wurde beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Der Anwalt ist siegessicher. Coole Aktion.

Wie kann man das Schreiben verändern? Die ursprüngliche Formulierung lautet ungefähr so:

Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. USt: EUR 596,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr (als Laufzeit sind in der Regel 2 Jahre festgeschrieben – da muss man also kräftig ablatzen, gs).

Und mit dieser Formulierung kann man dann selbst eine Rechnung schreiben 😉

Basiseintrag:
Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.