Moore’s law und die self-fulfilling prophecy des Umweltministers: Nicht zaudern bei der Energiewende

Energiewende
Bundesumweltminister Peter Altmaier bezweifelt nach einem Bericht von tagesschau.de, alle Ziele der Energiewende erreichen zu können. Es stelle sich die Frage, ob es gelinge, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um zehn Prozent zu senken, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Wenn wir das noch irgendwie schaffen wollen, dann bedarf das riesiger Anstrengungen“, fügte er hinzu. Möglicherweise werde es auch deutlich weniger Elektroautos geben als bislang angenommen.

An der Energiewende hänge auch Altmaiers Ruf als Umweltminister. Er räumte Fehler seines Ressorts in der Vergangenheit ein. So sei nicht jedem der „Koordinierungsbedarf“ bei der Energiewende klar gewesen.

Es habe zudem „Prognosen zur Höhe der Strompreise gegeben, die dann revidiert werden mussten“.

In diesem Zusammenhang warnte Altmaier vor sozialen Problemen, die sich aus der Energiewende ergeben könnten:

„Für mich hat Priorität, dass Strom bezahlbar bleibt“, betonte der Minister.

Für September kündigte er ein Treffen mit Vertretern von Sozialverbänden, Verbraucherschützern und Politik einschließlich Kommunen an.

Der CDU-Politiker verknüpfte sein persönliches politisches Schicksal mit dem Gelingen der Energiewende:

„An der Antwort auf die Frage, ob es mir gelingt, die Energiewende flott zu machen, wird sich entscheiden, ob ich ein guter und erfolgreicher Umweltminister bin.“

Vielleicht sollte sich Herr Altmaier das Interview mit Professor Lutz Becker von der Karlshochschule anhören. Ab der 16. Minute (die Ausführungen zur App-Economy kann sich der Umweltminister sparen).

Planung, so Becker, sei in erster Linie self-fulfilling prophecy. Man dürfe die Drehbuchwirkung von Zielen nicht unterschätzen.

„Es gibt ja in der Informatik das berühmte mooresche Gesetz nachdem sich alle vier Jahre die Leistungen von Chips verdoppelt. Da sagte Moore selber, der Forschungschef bei Intel war, das sei eine self-fulfilling prophecy. Es ist einfach so passiert, weil Moore es so gesagt hat. Dann ist das in die Business-Pläne geschrieben worden und dann haben die Investoren genau in diesem Segment investiert. Dafür sind Pläne wichtig“, so Becker im Gespräch mit mir.

Deshalb sollte man das Projekt der Energiewende nicht mit Skeptizismus überziehen. Da fehlt dem Umweltminister doch schlichtweg das wissen. Technologisch ist das machbar. Auch die Elektromobilität. Hier seien die Nutzer viel aufgeschlossener, als es in der Öffentlichkeit kolportiert wird, so Professor Becker. Peter Altmaier sollte Lutz Becker einfach mal ins Umweltministerium einladen. Denn es gibt noch einige Erkenntnisse, die die Alt-Industrien einfach nicht wahrhaben wollen.

Update (15. Juli). Siehe auch den Blogpost von Professor Becker für Harvard Business Manager: Vor der nächsten Revolution – Elektromobilität und regenerative Energien sind wichtige Trends. Doch Auto- und Stromkonzernen fällt es schwer, richtig auf diese tiefgreifenden Veränderungen zu reagieren. Sie verlassen sich lieber auf ihre Kernkompenzen und vermeintliche Wettbewerbsvorteile. Das ist gefährlich.

Vielleicht sucht ja der neue Umweltminister schon nach Möglichkeiten, um der Öffentlichkeit zu verklickern, dass man in der Energiewende zurückrudern und wieder verstärkt auf fossile Energieträger setzen müsse. Das wäre ein Sockenschuss. Volkswirtschaftlich bieten sich für Deutschland ungeahnte Möglichkeiten. Zudem schauen sehr viele Länder auf das Experiment hierzulande. Wie war das denn mit dem Ziel der USA, als erste Nation auf dem Mond zu landen. Wusste JKF, dass das technisch möglich ist? Wohl kaum. Erst die darauffolgenden Ingenieurleistungen führten zur erfolgreichen Mondexpedition. Das Thema der visionären Pläne, die positive Wirkung von self-fulfilling prophecy auf Innovationen würde ich gerne weiter vertiefen. Statements, Interviews, Bibliotheksgespräche also wieder gefragt.

Dilettantische Politik als Beruf: Der Meldegesetz-Eiertanz geht weiter

Die umstrittene Änderung des Meldegesetzes war innerhalb der Koalition bereits mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni beschlossene Sache – auch wenn sich viele Politiker der Regierungsfraktionen jetzt davon distanzieren. Das berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung. Anfang April legte das Bundesinnenministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vor: Darin war erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen – im ursprünglichen Entwurf war eine Einwilligung noch nötig gewesen. Außerdem war in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben.

„Erstmals wurde diese klammheimliche Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich. Damals redete der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus fiel jedoch keinem so richtig auf, auch der Opposition nicht, womöglich weil die Reden zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten wurden“, schreibt der Spiegel.

Das Innenministerium betont nun, das Justizministerium sei mit den Änderungen einverstanden gewesen. Dieses will sich zum Abstimmungsprozess nicht äußern und erklärt nur, mit der jetzigen Gesetzesfassung „unglücklich“ zu sein. Hin und her und Zottelbär. Das Theater wird wohl das Sommerloch füllen. Denn auch der CSU-Staatstrojaner-Fan Uhl versucht wohl in Hintergrundgesprächen seinen Arsch seine Haut zu retten und schiebt jetzt Argumente für die Nacht-und-Nebel-Änderung des Meldegesetzes nach.

So habe der arme Mann doch nur die Ämter von bürokratischen Lasten befreien wollen. Den Fraktionskollegen schrieb Uhl nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, der erste Entwurf habe „völliger Abkehr vom bisherigen Recht“ das Opt-In vorgesehen. Hierzu gebe es „keinen zwingenden Grund“. Nach Rücksprache mit Münchner Beamten, die angeblich von 100.000 Anfragen an das Meldeamt ihrer Stadt sprachen, habe der liebe Uhl eben im Innenausschuss für eine Änderung des Meldegesetzes gesorgt.

Jetzt aber fängt die Widersprüchlichkeit erst richtig an: Demnach seien die Daten der Meldeämter für Andresshändler und Werber für satte 8 Euro pro Anfrage gar nicht interessant. Sie kämen mit anderen Methoden zu besseren und günstigeren Daten, etwa durch Preisausschreiben und Payback-Karten. Der Direktmarketing-Branche sei Opt-In oder Opt-Out ziemlich wurscht. Wo kommen denn nun die vielen Anfragen her? Und warum sollte dann eine Einwilligungsregel der Verbraucher aus dem Gesetz verschwinden? Dann schreibt doch bitte ins Gesetz, dass generell die Daten der Meldeämter für gewerbliche Zwecke nicht herausgegeben werden dürfen. Denn 95 Prozent der Bevölkerung würden wohl ihre Einwilligung nicht erteilen. Dann sollten die Werber ihre Finger von Daten der Meldeämter lassen. Staatliche Stellen sind doch kein Basar.

Wer ist nun verantwortlich für das Zottelbär-Theater in der Gesetzgebung des Bundestages? Der digitale Mob, wie ihn gestern Welt-Claussimaus beschrieben hat, oder die dilettantische Polit-Operette, die derzeitig Uhl und Co. inszenieren? Die Apparatschicks beherrschen einfach nicht mehr die Kunst der Gesetzestechnik. Thomas Rietzschel hat das so herrlich in seinem neuen Buch „Die Stunde der Dilettanten“ beschrieben:

„Dass die Dilettanten von dem, was sie tun, meist nichts und in jedem Fall zu wenig verstehen, weiß jeder Dilettant und hält es den anderen gern vor. Allein dieser Mangel, glaubt man, zeichne sie aus. Dilettant, reimte Paul Heyse Ende des 19. Jahrhunderts,

‚Dillettant heißt der kuriose Mann.
Der findet sein Vergnügen daran,
Etwas zu machen, was er nicht kann.'“

Na dann…