Nach dem Relegationsspiel-Theater mit den richtigen Pyromanen beschäftigen: Die Kommunen!

Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.

So hält nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid der ehemalige EU-Kommissar Günter Verheugen das neue deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz für europarechtswidrig.

Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.

Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.

Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.

Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.

„Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen“, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.

Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:

„Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.“

In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. „Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren“, erläutert Schuh.

Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.

„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.

Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.

Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.

„In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann“, schreibt Euwid.

Update: Und so schnell wird man von der Realität überrollt. Da schmeißt doch die Merkel den Röttgen raus. Ok. Dann muss halt Peter Altmaier die Kreislaufsuppe auslöffeln.

Das Immaterialgut und die neuen Regeln der digitalen Vernetzung: Über machtvolle Software

In der verkrusteten Urheberrechtsdebatte hat Sascha Lobo in seiner Spiegel-Kolumne unter dem Titel „Streit über Urheberrecht – Gabeln aus dem Drucker“ auf einen Aspekt hingewiesen, der sehr viel bedeutender ist:

„So, wie jetzt um das Urheberrecht samt wirtschaftlicher Auswertung gestritten wird, wird überall dort gekämpft werden, wo die digitale Vernetzung disruptiv wirkt – wo Branchen, Geschäftsmodelle, Lebensentwürfe durcheinandergewirbelt werden, wie es jetzt mit Kunst und Kulturwirtschaft passiert. Und das dürfte in den kommenden Jahren sehr viele Bereiche der Wirtschaft betreffen.“

Die gesamte Ökonomie auch außerhalb des Internets hab ein starker Sog in Richtung der Immaterialgüter erfasst, wie man nichtdingliche Güter, letztlich aus Daten bestehend, juristisch korrekt nennt.

„Das Immaterialgut aber unterliegt im Raum der digitalen Vernetzung anderen Regeln, als man es aus dem 20. Jahrhundert gewohnt ist und wie sie heute Wirtschaft und Gesellschaft prägen“, so Lobo.

Man könne es an der Verschiebung von Hardware zur Software gut erkennen.

„Früher kaufte man ein Nokia-Handy, heute kauft man ein Android-Handy. Schon die Verschiebung der Bezeichnung zeigt die Richtung auf. Es kommt der Zeitpunkt, wo ein Unterschied nur noch durch die Software erkennbar ist, das Gerät selbst ist nur noch austauschbarer Randbestandteil des Produkts. So erklärt sich auch der Erfolg der iPhone-Serie, die oft nur mittelmäßige technische Spezifikationen mitbrachte – aber als einziges Produkt über den Zugang zur hochattraktiven i-Immaterialwelt in Form von Software, Daten und Image verfügt. Deshalb ist das jeweils nächste iPhone das einzige Gerät, das jeder Applenutzer kaufen würde, ohne zu wissen, wie es aussieht: Es bringt die richtigen Immaterialwerte mit, die Hardware ist schmückendes Beiwerk“, schreibt Lobo.

Der deutsche Ingenieur definiert sich aber weiter über das Produkt. Es muss anfassbar sein, sonst hat das keinen Wert. Produkte und gutes Design sind ja auch bei Apple wichtig – keine Frage. Aber heute gilt: Der Mächtige hat die bessere Software.

Die Fixierung wirtschaftlicher Wertvorstellungen auf physisch greifbare Dinge habe vor allen Dingen in Deutschland möglicherweise archaische Wurzeln, denen mit nüchterner Ökonomie kaum beizukommen sei, moniert brandeins-Redakteur Wolf Lotter:.

„Die deutsche Gesellschaft verschließt sich mit an Starrsinn grenzender Konsequenz jeglicher Veränderungsbereitschaft. Aber das muss nur den behindern, der bei seinem Aufbruch in die neue Welt unbedingt von den alten Strukturen ausgehen will.“

Der Schweizer Innovationsberater Bruno Weisshaupt fordert neue Systeme und Geschäftsmodelle, um das On-Demand-Verhalten der Menschen zu unterstützen und ihnen die Technik unauffällig zur Verfügung zu stellen.

„Urbanität, Identität, Mobilität, Interaktion, Integration, Individualität, Automatisierung sind die zukunftsfähigen Infrastrukturen und die Basis für jede Systeminnovation.“

Produkte, die man irgendwo auf der Welt als Module herstellt, würden zu Gunsten von Applikationen an Marktbedeutung verlieren. Worauf es ankomme, sei die Konfiguration.

„Zwar wird die bessere Technologie auch in Zukunft ein wesentlicher Grundstein für den Erfolg einer neuen Anwendung sein. Wer würde bezweifeln, dass man mit der Entwicklung einer funktionierenden Brennstoffzelle nicht gute Geschäfte machen kann. Der Erfolg am Markt wird aber nicht an der Technologie hängen, sondern an ihrer kundenorientierten Umsetzung“, sagt Weisshaupt.

Wer sich auf die Produktion der Basisprodukte konzentriere, werde das Ausscheidungsrennen gegen Länder wie China oder Indien verlieren. Dazu habe ich gestern einen passenden Beitrag geschrieben: Vernetzte Services ohne physikalische Limitierungen: Wenn aus der Kreditkarte eine App wird.

Relegationsspiel Fortuna gegen Hertha: Macht aus der Geschichte keine Staatsaffäre

Hier noch eine Stimme aus der Hertha-Block zum Blogpost „Wer Wind sät, wird Sturm ernten“, um vielleicht ein wenig den Aufregungspegel nach unten zu bringen. Bengalos sind im Fanblock von Hertha und Fortuna gezündet worden. Bei uns waren es vielleicht ein halbes Dutzend Berliner, die sich pyrotechnisch in Szene setzten. Ich habe das in einem Video festgehalten. Da kann man anschaulich nachvollziehen, dass die Ordnungskräfte von Düsseldorf mit Tatenlosigkeit glänzten und in erster Linie die Ersatzspieler von Hertha eingriffen. Dabei hätte man mit ein paar handelsüblichen Feuerlöschern den Knall-Zauber schnell beenden können. Macht also aus der Geschichte keine Staatsaffäre. Von den 5000 Herha-Fans war es noch nicht einmal eine Minderheit, die ausrastete. Es war ein kleinen Häuflein, wie man an der Videoaufzeichnung nachvollziehen kann:

Dort wird auch klar, dass die Polizisten viel zu spät und auf der falschen Seite anrückten. Und die Gelbmäntel-Bubis am Spielfeldrand machten gar nichts….

Wer dann von Hertha-Idioten verallgemeinernd spricht, macht sich die Sache doch etwas zu einfach, wie der liebwerteste Thomas Knüwer:

https://twitter.com/#!/tknuewer/status/202655983351234560

Dann noch eine Randbemerkung: Die Präsenz der Düsseldorfer Polizei war völlig unangemessen. Die inszenierten das höchst martialisch, arrogant und herablassend. Ein großer Teil der Ordnungshüter hat sich vor dem Stadion an den Füßen gespielt. Die hätten vielleicht mal im Stadion für Ordnung sorgen sollen.

Die Erstürmung des Platzes während der Spielzeit war der eigentliche Skandal.

Insofern sollte man auch die Einsatzplanung der Düsseldorfer Polizei genau untersuchen. Was sich Fortuna in der Orga geleistet hat, war jedenfalls nicht tauglich für die 1. Liga. Soweit meine subjektive und natürlich parteiische Sichtweise.

Update: Kleine Twitter-Diputation

https://twitter.com/#!/Christian_Henne/status/202734563666042882