Es gibt auch nützliche Kopisten: #Guttenberg zählt nicht dazu

Das literarisch eher dürftige Doktoranden-Kopierwerk des amtierenden Verteidigungsministers hat den wahren Meistern der Collagetechnik, Kombinatorik und Imitation schweren Schaden zugefügt. Das habe ich heute in meiner Kolumne für “The European” beleuchtet. Hellmuth Karasek schrieb 1990 in einem Spiegel-Artikel, dass die Montage von Fundstücken zu den häufigsten Kunsttechniken zählt: Walter Kempowski, Georg Büchner, Thomas Mann, Alfred Döblin, Arno Schmidt, Joseph Roth, Peter Weiss oder Karl Kraus: Sie alle haben abgeschrieben und dazu das Abgespickte zwecks Tarnung auch noch leicht redigiert.

„Alle haben sie plagiiert, spätestens seit Büchner mit 23 Jahren mitten in der Sünde des Abschreibens starb, der in seinen ‚Woyzeck‘ teilweise wörtlich zwei gerichtsmedizinische Gutachten einarbeitete und in seinem Stück ‚Dantons Tod‘ wörtlich Redeprotokolle der Französischen Revolution zitierte. Ohne Quellenangabe“, so Karasek.

Das ist die künstlerische Betrachtung. Aber auch wirtschaftlich gibt es Vorteile durch Nachahmung, Trittbrettfahrertum und Imitation. Wer ist schon ein genialer Erfinder. Manchmal reicht es aus, einen richtigen Riecher zu haben und aus den bestehenden Erfindungen etwas Neues zu machen – das hat Guttenzwerg ja gerade nicht getan. In einem lesenswerten Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sind die volkswirtschaftlichen Vorteile des Kopistentums ausführlich dargestellt worden. Dort gibt es auch den Verweis auf einige interessante Veröffentlichungen: Zum Beispiel der Band von Marcus Boon „Lob des Kopierens“, erschienen bei Harvard University Press.

Dann noch das Buch von Wirtschaftsprofessor Oded Shenkar „Copycats“ (Nachäffer, Trittbrettfahrer). Das erscheint in den nächsten Wochen auch in deutscher Übersetzung – gleich mal vorbestellt. Denn ich sammle noch fleißig Material für meinen Informare-Vortrag im Mai zum Thema: Deutschland, wo sind Deine Kopisten und Kombinierer? Warum wir für Innovationen mehr Imitationen brauchen.

Der The European-Presseschauer hat dazu auch noch etwas diskussionswürdiges beitragen: So führe nicht jede Rekombination automatisch zu einem urheberrechtlichen Schutz. Künftig werden allerdings die Fälle von behaupteter Urheberschaft für Texte, die nach aktuellem Verständnis des Urheberrechts keinen Schutz genießen, zunehmen. Richter müssten eine Art umgekehrten Turing-Test bestehen, um gemeinfreie Werke von urheberrechtlich relevanten Texten zu unterscheiden.

“Auch Ready-mades und objets trouvés sind gewissermaßen Grenzfälle. So ist Marcel Duchamps künstlerische Leistung bei dem Werk ‘Fountain’ die Erhebung eines präexistenten Alltagsgegenstandes zur Kunst und nicht der Gegenstand selbst. Es wäre auch reichlich absurd, wenn Marcel Duchamp im Anschluss versucht hätte, die Verbreitung von Pissoirs, unter Berufung auf sein ‘geistiges Eigentum’, zu unterbinden oder am Verkauf davon zu partizipieren. Dennoch werden Versuche dahingehend unternommen. “So waren Jeff Koons und seine Anwälte der Ansicht, Buchstützen in Ballonhund-Form würden gegen die Rechte von Koons verstoßen”, schreibt Presseschauer.

Über Kommentare, Hinweise, weitere Quellen zum Thema und natürlich Retweets würde ich mich freuen :-)

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Recherche zum Amtsverständnis der Datenschützer von Bund und Ländern

Vorbemerkung:
In meiner The European-Kolumne habe ich mich mit den Kontrollobsessionen der Datenschützer auseinander gesetzt, die sich im so genannten Düsseldorfer Kreis hinter verschlossenen Türen permanent auf die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern begeben, um eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Apparate zu finden. Diese illustre Runde der obersten Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, interpretiert gesetzliche Regelungen.

Landläufig wird das als “antizipierte Verwaltungspraxis”, bezeichnet. Ich sehe das eher als Beleg für die Aufweichung der Gewaltenteilung. Die Parteien fungieren zunehmend als Staatsträger und bauen ihren Einfluss auf die Verwaltungen aus. Die Ministerialbürokratie übernimmt im Gegenzug immer mehr Funktionen der Gesetzgebung. Ja richtig gehört, es gibt auch eine Gesetzgebung, eine Legislative, die die Grundlage für Verwaltungshandeln schafft. Wohin die Staatsbürokraten-Herrlichkeit hinführt, kann man an den selbstherrlichen Auftritten des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar erkennen. Nur weil zufällig die deutsche Firmenzentrale von Google in Hamburg liegt, inszeniert er sich als Hüter von Hausfassaden und Gartenzäunen im Kampf gegen Street View oder als Bewahrer der Privatsphäre in seiner Kampagne gegen Tracking-Software. Wenn Parlamente die Exekutive unzureichend kontrollieren, sollten das die Bürger in die Hand nehmen. Auch der Düsseldorfer Kreis hat ein Watchblog verdient.

Wie nötig das ist, belegt ein Bericht von Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Für die Kampagne gegen Google, Facebook, Blogger oder Forenbetreiber werden in schöner Regelmäßigkeit von den Datenschützern die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises vom vom 26./27. November 2009 herangezogen. Hier die Beschlusslage:
Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:
• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch
die Anbieter einzuhalten. Stralsund, 26. November 2009.

Hier nun die Fragen für meine Story, die ich am Dienstag schreiben möchte für den Fachdienst MarketingIT der absatzwirtschaft (soll dann Mittwoch erscheinen).
1. Wie beurteilt Ihr das Vorgehen der Datenschützer aus Bund und Ländern?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die digitale Wirtschaft, sich gegen die Restriktionen der Datenschützer zur Wehr zu setzen?
3. Wie müsste ein moderner Datenschutz aussehen, um die digitale Wirtschaft zur Entfaltung zu bringen?
4. Der Düsseldorfer Kreis behauptet, die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes. Wie seht Ihr das?
5. Wären nicht in erster Linie Legislative und Judikative gefordert, eindeutige Regelungen für die digitale Wirtschaft zu treffen?
6. Ist die antizipierte Verwaltungspraxis des Düsseldorfer Kreises nicht eher ein Ausdruck von Amtsanmaßung – vielleicht sogar Amtsmißbrauch?

Expertenmeinungen hier als Kommentar posten oder mir eine E-Mail schicken: gunnareriksohn@googlemail.com

Neue Pandemiegefahr: Weltgesundheitsorganisation (WH2O) warnt vor der Ausbreitung von Promo-Viren

Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Pandemiewarnung ausgegeben. Es handelt sich um die so genannten Promo-Viren, die zu promotionalen Infekten und chronischer Doktoritis führen können. Von den WH20-Gesundheitsexperten sind die Promo-Viren als besonders gefährlich eingestuft worden, da weltweit noch kein Impfmittel gegen die Krankheit verfügbar ist und wahrscheinlich nie verfügbar sein wird – im Gegensatz zu Rinderwahn, Schweinegrippe, Mums, Fall- und Geltungssucht.

Als Entdecker der Viren gilt ein Forscherteam um den deutschen Wissenschaftler Thomas Meuser. „Erst in jüngster Zeit wird ein Phänomen näher untersucht, das bisher als reflexartiger Automatismus angesehen wurde: Der Drang vieler Menschen, durch den Namenszusatz ‚Dr.‘ die tatsächliche Bedeutung der damit genannten Person für jeden sofort erkennbar zu machen. Die Untersuchung dieses auffallenden Zwanges ließ ein neues Forschungsgebiet entstehen, das als Promotionswissenschaft immer mehr Freunde und Anhänger findet“, schreibt Meuser in dem Kompendium „Promo-Viren – Zur Behandlung promotionaler Infekte und chronischer Doktoritis“.

Endlich könnten bisherige Theorien über unfassbare Phänomene auf dem Weg zum Doktortitel, wie plötzliche Nervenzusammenbrüche, anhaltende Schlaflosigkeit, potentielle Suchtgefahren und ähnliche beunruhigende Erscheinungsbilder wissenschaftlich fundiert verifiziert werden.

Die Pandemiewarnung der WH2O bezieht sich auf eine besonders resistente Gattung der Promo-Viren, die landläufig auch als „Guttenberg-Virus“ bezeichnet wird. Sie tritt in Kombination mit Plagiats-Amnesie sowie verzweifelten Entschuldigungs- und Rechtfertigungsarien auf und gilt als unheilbar. Benannt wurde der Virus nach einem berühmten Schriftsteller in Bayreuth, bei dem als Erster die Viruserkrankung diagnostiziert wurde. Guttenberg wurde durch einen dadaistischen Collage-Roman bekannt, der allerdings nur noch auf dem Schwarzmarkt und in gut sortierten Antiquariaten verfügbar ist. Es handelt sich um die einzige Publikation, die der bayerische Dadaist jemals verfasst hat. Seit dem Bekanntwerden seiner Krankheit leidet Guttenberg unter Schreibhemmung.

Der Guttenberg-Virus ist nur schwer zu erkennen. Bei Barfuß-Läufern besteht allerdings eine kleine Chance, Spuren von Fußnoten-Pilz auszumachen. Erfolgversprechender für die Diagnose sind die semantischen Spuren, die man durch Anwendung hoch spezialisierter Analyse-Tools ans Tageslicht befördern kann. So neigen die infizierten Patienten zu arroganten, pseudo-demütigen und wirren Verbeugungsreden. Sie verwechseln berufliche Tätigkeiten mit Praktika und verlieren in kritischen Situationen häufig den Überblick. Um von der Krankheit abzulenken, neigen Menschen mit Guttenberg-Virus zu Beschwichtigungsargumenten, wie sie die FAZ beschrieben hat: Da gibt es das “‚Die-paar-Fehler‘-Argument, das ‚Alles-Vorverurteilung‘-Argument, das ‚Gibt-es-denn-nichts-Wichtigeres?‘-Argument und das ‚Wir-brauchen-den-Mann‘-Argument.“

Besonders die Frage, ob es denn nichts Wichtigeres gibt als Fußnotenschwindel und akademische Unehrlichkeit, gilt als beliebter Verniedlichungsschachzug, um die Gefahr des Guttenberg-Virus herunterzuspielen, warnen die Virologen der FAZ: „Selbstverständlich gibt es Wichtigeres. Es gibt auch Wichtigeres als Steuerhinterziehung, Fahren im angetrunkenen Zustand, das Heraustelefonieren von Lustmädchen aus Untersuchungsgefängnissen durch Ministerpräsidenten, Vulgarität und was nicht noch alles. Soll man darum nicht mehr sagen dürfen, worum es sich handelt? Hier um Täuschung großen Stils, um Unehrlichkeit also“, schreibt die FAZ.

Für die Früherkennung von Fußnoten-Pilz und Plagiats-Amnesien hat der Rechtswissenschaftler Volker Rieble in seiner Abhandlung „Das Wissenschaftsplagiat“ wichtige Vorarbeiten geleistet. So gibt es bei Guttenberg-Patienten eine Melange aus unterschiedlichen Krankheitsbildern: Beinharte Plagiatstätigkeit, die Wort für Wort abkupfert; „butterweiche ‚Vorlagenausbeutung‘, bei der eine oder mehrere Vorbildveröffentlichungen in eigenen Worten ‚nacherzählt‘ werden“ (Malen nach Zahlen); Bauernopfer-Referenz: Ein kleiner Teil werde als Ergebnis fremder Geistestätigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft des übrigen Textes plausibler wird; Kettenabschreiben und Zitat-Weiterfresserschaden; Mehrfachverwertung und Bearbeiterwechsel würden in der Kombination zwangsläufig zum Plagiat führen. Die Lektüre des Rieble-Opus wird von Virologen empfohen. Es dient der schnelleren Diagnose des Krankheitsbildes und vor allem der Prophylaxe.

Chancen für eine Therapie haben nach Angaben der WH2O nur jene Patienten, bei denen die Symptome des Guttenberg-Virus im Frühstadium diagnostiziert werden. Sie sollten sofort den Doktorvater ihres Vertrauens aufsuchen und auf eine Promotion verzichten.

Unter Pandemie versteht man nach Ausführungen von Wikipedia eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit, im engeren Sinn einer Infektionskrankheit. Im Gegensatz zur Epidemie ist eine Pandemie somit örtlich nicht beschränkt.

“Auch bei Pandemien gibt es Gebiete, die nicht von der Krankheit betroffen werden. Durch ihre abgeschiedene Lage können manche Gebirgstäler, Völker im Urwald oder Bewohner abgelegener Inseln von einer Infektion verschont bleiben”, so die Erläuterungen von Wikipedia.

Die antizpierte Verwaltungspraxis der Datenschützer schädigt die digitale Wirtschaft

In meiner The European-Kolumne habe ich mich mit den Kontrollobsessionen der Datenschützer auseinander gesetzt, die sich im so genannten Düsseldorfer Kreis hinter verschlossenen Türen permanent auf die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern begeben, um eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Apparate zu finden. Diese illustre Runde der obersten Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, interpretiert gesetzliche Regelungen. Mit fragwürdigen Auswirkungen für die digitale Wirtschaft. Juristen haben mir bestätigt, dass diese Beschlüsse keine rechtliche Bindung bewirken.

Faktisch gibt es allerdings eine Bindungswirkung, weil es sich um eine „antizipierte Verwaltungspraxis“ handelt. Antizipierte Verwaltungspraxis ist ein schöner Ausdruck für die Aufweichung der Gewaltenteilung, die wir in Deutschland erleben: Die Parteien fungieren zunehmend als Staatsträger und bauen ihren Einfluss auf die Verwaltungen aus. Die Ministerialbürokratie übernimmt im Gegenzug immer mehr Funktionen der Gesetzgebung. Ja richtig gehört, liebwerteste Gichtlinge des Düsseldorfer Kreises, es gibt auch die eine Gesetzgebung, eine Legislative, die die Grundlage für Verwaltungshandeln schafft. Wohin die Staatsbürokraten-Herrlichkeit hinführt, kann man an den selbstherrlichen Auftritten des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar erkennen. Nur weil zufällig die deutsche Firmenzentrale von Google in Hamburg liegt, inszeniert er sich als Hüter von Hausfassaden und Gartenzäunen im Kampf gegen Street View oder als Bewahrer der Privatsphäre in seiner Kampagne gegen Tracking-Software. Wenn Parlamente die Exekutive unzureichend kontrollieren, sollten das die Bürger in die Hand nehmen. Auch der Düsseldorfer Kreis hat ein Watchblog verdient. Wie nötig das ist, belegt ein Bericht von Spiegel Online: “Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.”

Eure Meinung interessiert mich zu diesem Thema. Story wird in der nächsten Woche im Fachdienst MarketingIT erscheinen.

Bundesbehörden: Oberster Datenschützer untersagt das “Liken” #Facebook

In einem Schreiben an die Bundesbehörden moniert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass bei einigen behördlichen Internetauftritten die Übertragung von personenbezogenen Daten, „welche von den Benutzern in entsprechende Kontaktformulare zwecks Anfragen einzutragen sind, unverschlüsselt erfolgt. Dieser Sachverhalt verstößt gegen die Vorgaben des § 9 BDSG.“ Zudem weist er darauf hin, „dass die Verwendung des so genannten ‚Facebook-like-Buttons‘ aus datenschutzrechtlicher Sicht bei Webangeboten der Bundesbehörden nicht akzeptiert werden kann.“ Die Frist für eine verbindliche Rückmeldung läuft in dieser Woche ab.

Liebwerteste Gichtlinge des Datenschutzes, die Präsenz von Bundesbehörden in sozialen Netzwerken wie Facebook ist mehr als lausig. Man muss schon mit der Lupe suchen, um irgendwelche Aktivitäten des Staates zu finden, die nicht nach der Mechanik des Web 1.0 funktionieren und auf Einweg-Berieselung der Untertanen gepolt sind.

Süffisanter Weise wird man auf der Bund Online-Website fündig. In der Kategorie „Einfach teilhaben“. Ich habe dieses mutige Engagement zur offenen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sofort honoriert und befinde mich nun in Gesellschaft von 76 Menschen (wird jetzt vielleicht etwas anwachsen…), die ebenfalls den datenschutzrechtlichen Sündenfall mit dem Like-Button begangen haben. Nach dem Willen des obersten Datenschützers Peter Schaar wird es allerdings nichts mit der einfachen Teilhabe im Social Media-Kosmos. Zurück in den alten Modus schalten. Verschlüsselte Kontaktformulare reichen doch völlig aus, um das Bürgerbegehren zu artikulieren.

Wo kommen wir denn hin, wenn staatliche Institutionen Barrieren abbauen und einen direkten Dialog mit der Gesellschaft suchen. Da könnte man doch die Kontrolle verlieren und schonungslose Meinungsäußerungen ernten, wie es bei der Deutschen Bahn der Fall war. Aber das wird die Datenschützer von Bund und Ländern wenig interessieren. Sie schaffen sich ihr eigenes Interpretationsbiotop in den Angelegenheiten des Internets und schwafeln von unabsehbaren Risiken, denen man im Netz ausgesetzt ist.

Sind die über 500 Millionen Facebook-Nutzer irgendwelchen Gefahren ausgesetzt und fremdgesteuert von finsteren Mächten im Reich des Mark Zuckerberg?

Hier geht es zu meiner The European-Montagskolumne.

Wie Primärquellen verdunsten: War der Wissenschaftliche Dienst die Hauptquelle für die baroneske Kopisten-Arbeit? #Guttenberg

Der Spiegel hat die Rolle des Wissenschaftlichen Dienstes als Recherchequelle für die Doktorarbeit von Dr. a. D. Guttenberg etwas eingehender untersucht. Nur die Überschrift ist wohl etwas ungenau: “Guttenberg kopierte auch von Bundestagsdienst”. Man dürfte bald schlauer sein: “Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka richtete an Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief die Frage, wie oft und zu welchen Themen Guttenberg als CSU-Parlamentarier zwischen 2002 und 2007 dort juristische Ausarbeitungen und Literaturlisten bestellt habe”, berichtet tagesschau.de.

Hier könnte man erkennen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Hauptquelle für die Kopisten-Arbeit des Barons waren. Da auch in diesen Ausarbeitungen Fußnoten und Quellen angegeben werden, kann es über die weiteren “Verarbeitungsschritte” des Abgeordneten oder seines Büros zu einer Verdunstung der Primär- und Sekundärquellen gekommen sein.

Der Spiegel ist schon fündig geworden. So übernahm Guttenberg einen von Ministerialrat Ulrich Tammler ausgearbeiteten Text vom 13. Mai 2004 mit nur wenigen Wort- und Formulierungsänderungen nahezu komplett in seine Dissertation. In der Quellenangabe steht lediglich: “Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004.” Das reicht aber nicht aus. “Für die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt”, berichtet tagesschau.de. Da bin ich gestern von der Bundestagsverwaltung nicht richtig informiert worden.

Die GuttenPlag-Initiatoren sollten die Antwort des Bundestagspräsidenten auf die Frage des SPD-Abgeordneten Lischka auf jeden Fall in die Überprüfung mit einbeziehen.

Herr (Dr.) Guttenberg, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages arbeitet mit Fußnoten

Die FAZ hat in der Gutti-Plagiatsaffäre den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als Quelle für das schriftstellerische Schaffen des amtierenden Verteidigungsministers etwas genauer untersucht. An mehren Stellen verweise Guttenberg in den Fußnoten auf Gutachten der Unterabteilung der Bundestagsverwaltung. Ein Sprecher des Hauses teilte der FAZ mit, “in Wahrnehmung seines Mandats” habe jeder Abgeordnete das Recht, “die fachliche Zuarbeit durch die Wissenschaftlichen Dienste in Anspruch zu nehmen”. Auskünfte zur Nutzung des Dienstes durch einzelne Mitglieder des Bundestages könne er nicht machen.

“Rechercheaufträge der Abgeordneten werden üblicherweise von ihren Mitarbeitern erteilt. An einigen Stellen zitiert Guttenberg den Dienst als Sekundärquelle eigener Vorträge, an einer Stelle aber auch als Primärquelle. In einem Kapitel bezieht er seine Kenntnisse über Vertragsänderungen direkt aus einer ‘Ausarbeitung’ des Dienstes”, berichtet die FAZ in der heutigen Ausgabe. Die Ausarbeitung des Dienstes sei laut Fußnote “im Auftrage des Verf.” erstellt worden. “Der Wissenschaftliche Dienst soll den Mitgliedern des Bundestages ‘bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten.’ Der Dienst recherchiert und analysiert Informationen im Auftrag der Abgeordneten und der Gremien”, schreibt die FAZ. Im Großen und Ganzen entspricht das meinen gestrigen Ausführungen.

Ich habe gerade die Pressestelle der Bundestagsverwaltung kontaktiert und nachgefragt, in welcher Form den die Ausarbeitung erstellt wird.
Darauf sagte mir die Sprecherin, dass die Ausarbeitungen nach wissenschaftlichen Kriterien angefertigt werden – also auch mit Fußnoten und Quellenverzeichnis.
Die Ausarbeitung gehöre dem Abgeordneten. Wie er damit weiter verfährt und in welcher Form die Ausarbeitung verwertet werde, sei Sache des Abgeordneten. Hier muss ich meinen gestrigen Beitrag also korrigieren. Ich schrieb: “Zudem erhält er (der Bundestagsabgeordnete) eine mehrseitige schriftliche Zusammenfassung, allerdings nicht in Form einer ‘kleinen’ Doktorarbeit. Schließlich soll sich der Abgeordnete möglichst schnell in ein Thema einlesen können, um eine Rede vorzubereiten oder eine parlamentarische Anfrage zu stellen”.

Wenn aber Fußnoten und Quellenverzeichnis in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes aufgeführt sind, dann muss jetzt wirklich ernsthaft geprüft werden, ob Guttenberg in seiner Dissertation vorsätzlich getäuscht hat.

Das aristokratische Dissertationsragout – Was lieferte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages?

War Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg wirklich so doof, aktiv aus verschiedenen Quellen abzuschreiben und das Ganze nicht in Zitatform mit Fußnoten auszuweisen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Indizien, wie die freiherrliche Melange in der Doktorarbeit zustande kam, bietet Spiegel Online: “Hat der Minister also eine seiner Reden in der Promotionsschrift zweitverwertet und dabei Jahre später übersehen, dass diese in weiten Teilen nicht von ihm selbst, sondern von den Wissenschaftlern des Bundestages verfasst worden war? Und sind irgendwo bei diesen vielen Verarbeitungsschritten die Fußnoten abhanden gekommen?”

Als er die Dissertation anfertigte (2006), war Gutti allerdings noch nicht Minister, sondern “nur” Bundestagsabgeordneter der CSU. Die Parlamentarier haben die Möglichkeit, für ihre Abgeordneten-Tätigkeit den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu nutzen. Eine höchst sinnvolle und unverzichtbare Institution für die Legislative, um dem Beamtenapparat der Exekutive Paroli bieten zu können.

Unbestritten ist nach Informationen der ARD, dass Guttenberg den wissenschaftlichen Dienst mit “Fachfragen” beauftragt hatte. Die Expertisen seien später teilweise auch in seine Dissertation eingeflossen. Die Verwendung dieser Informationen habe Guttenberg jedoch stets kenntlich gemacht. Soweit so gut. Aber jetzt sollte man doch weiterrecherchieren. Wie lauteten denn die “Fachfragen”? Gutti hätte beispielsweise das Thema seiner Doktorarbeit in Frageform an den wissenschaftlichen Dienst schicken können. Was würde er dann bekommen? Ein umfangreiches Konvolut mit Artikeln aus Zeitungen, Zeitschriften, Fachmagazinen, Fachbüchern etc. Zudem erhält er eine mehrseitige schriftliche Zusammenfassung, allerdings nicht in Form einer “kleinen” Doktorarbeit. Schließlich soll sich der Abgeordnete möglichst schnell in ein Thema einlesen können, um eine Rede vorzubereiten oder eine parlamentarische Anfrage zu stellen.

Wenn man allerdings das Konvolut mit den Primär- und Sekundärquellen nicht heranzieht, sondern einfach die Zusammenfassung in die Dissertation “integriert”, bleiben die Maßstäbe für akademisches Arbeiten auf der Strecke. Für Abgeordnete ist das ja auch nicht so wichtig. Bei einem Doktoranden sieht die Sache anders aus. Denn er muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Doktorarbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst wurde. Andere als die angegebenen Quellen dürfen nicht benutzt werden. Die wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen der Quellen müssen als solche kenntlich gemacht werden. Im Gutti-Fall schließe ich mich dem Urteil der NZZ an: “Plumpheit schützt vor Strafe nicht”.

Um die Sache aufzuklären, sollte der Verteidigungsminister die schriftlichen Zusammenfassungen des wissenschaftlichen Dienstes veröffentlichen. Eine Abwälzung seiner Verantwortung auf die Institution des Bundestages kann er diesmal allerdings nicht vornehmen. Er könnte natürlich verlangen, dass dieser gesamte Apparat suspendiert wird bis zur Aufklärung des Sachverhalts – bla, bla.

Kopist bleibt Kopist, Herr Minister!

“Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die Einleitung seiner 2007 veröffentlichten Dissertation aus einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgeschrieben. Der einleitende Absatz der Arbeit deckt sich fast wortwörtlich mit einem am 27. November 1997 in der F.A.Z. erschienenen Text der Politikwissenschaftlerin Barbara Zehnpfennig über das Vorbild Amerikas für die Zukunft Europas. Das Zitat ist bei zu Guttenberg weder im Text als solches kenntlich gemacht noch ist Zehnpfennig in der Einleitung als Quelle angegeben. Lediglich im Literaturverzeichnis ist Zehnpfennigs Text aufgeführt. ‘Das ist eindeutig ein bewusstes Plagiat’, sagte der Dresdner Medienwissenschaftler Stefan Weber im Gespräch mit FAZ.NET”, berichtet FAZ.NET.

Lediglich die Jahreszahl und den Nebensatz am Anfang des Artikels änderte das Doktorchen. Bei Frau Dr. Barbara Zehnpfennig heißt in ihrem Gastbeitrag vom 27. November 1997:

„E pluribus unum“, „Aus vielem eines“ – so lautete das Motto, unter dem vor rund 200 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden, und dieses Motto ist programmatisch zu verstehen.

Hier änderte der summa cum laude-Jurist die Jahreszahl, da er seine Arbeit ein paar Jahre später schrieb. In der Einleitung der Dissertation heißt es im Jahr 2007:

„E pluribus unum“, „Aus vielem eines“ – so lautete das Motto, unter dem vor über 215 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden. Ein Motto, das programmatisch zu verstehen ist.

Das ist doch ein Beweis, dass er den FAZ-Artikel bewusst übernommen hat. Ansonsten hat er in der von der FAZ dokumentierten Einleitung nichts verändert. Er hat diese Passage weder als Zitat noch in indirekter Rede ausgewiesen, oder entsprechende Hinweise auf die Autorin im Text vermerkt. Die Rechtfertigung des Verteidigungsminister geht an den Tatsachen vorbei: “Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus”, sagte er, fügte aber hinzu, er sei aber gern bereit zu prüfen, “ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten”. Dies würde bei einer Neuauflage auch berücksichtigt werden. Wo hätte er denn die Fußnote gesetzt? Er hat ja nicht zitiert, sondern schlichtweg abgeschrieben.

Vielleicht steckt in der Transkription aber auch eine geheime Botschaft, so wie es Botho Strauß in seinem Buch “Die Fehler des Kopisten” ausdrückte:

“Er habe nichts sagen können außerhalb der Versuche zu verstehen, was vor ihm gesagt (oder geschrieben, gs) wurde.”

Nachtrag: Aus der NZZ am Sonntag soll Gutti sich auch bedient haben.

Die Juristen Hanschmann und Fischer-Lescano werden sich im Fachblatt “Kritische Justiz” ausführlich zum Opus von Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg äußern. Bleibt spannend.

Die SZ hat das Kopistentum sehr schön interaktiv in Szene gesetzt.

Sehr praktisch, der Plagiatsschieber!

Die besten Tweets zum Thema (hier bewahrheitet sich wieder einmal die Aussage: Gute Twitter-Streams seien wie Lyrik lesbar. Das, was andere Medien überflüssig gemacht haben, kehre also wieder):

Story zur Call Center World: One-Hand-Prinzip statt Service-Bürokratie #ccw11

Aus dem Ärgernis mit einem TK-Anbieter bin ich direkt auf eine Idee für eine neue Story gekommen, die ich für Service Insiders schreiben will. Titel: One-Hand-Prinzip statt Service-Bürokratie – Auf der Suche nach dem Kundenkümmerer.

Es kann ja nicht sein, dass man vom Kunden eine Detektiv-Spürnase verlangt, um zu erahnen, über welchen Weg man gehen muss, um in den Genuss einer neuen Dienstleistung oder eines neuen Produktes zu gelangen. Besonders Konzerne sollten sich angewöhnen, dass der erste Kontaktkanal alles übernehmen muss, um die Wünsche des Kunden zu erfüllen: Völlig wurscht, ob man eine Firma per Telefon, Shop, Website, Twitter oder Facebook kontaktiert. Die Anbieter haben eine Bringschuld – der Kunde keine Holschuld. Also, wer über einen Shop etwas bestellen will, kann nicht monatelang hingehalten werden, um vier Monate später die Botschaft zu erhalten, dass sich an eine Hotline wenden solle, weil ein Zugriff auf Stammdaten nicht möglich sei. Vier Monate!!!!!

Eine entsprechende Empfehlung habe ich auch an den TK-Anbieter gemailt: Sie sollten im Kundenservice das One-Hand-Prinzip beherzigen – das schaffen mittlerweile ja sogar einige Kommunen. Egal an welcher Stelle, über welchen Kontaktkanal der Kunde einen Wunsch äußert, muss der betreffende Mitarbeiter (über Twitter, über Call Center oder wie in meinem Fall, über den Shop-Manager) für den Kunden alles erledigen und alle Probleme aus dem Weg räumen. Mich nervt diese Kundenservice-Bürokratie. So verhindert man Geschäfte.

Wo wird denn nun alles aus einer Hand angeboten? Im öffentlichen Dienst wollte man das ja umsetzen. Hierzu hatte ich vor drei Jahren etwas geschrieben: Der Bürger als Kunde. Auszug: „Noch ist Würzburg eine ganz normale Stadt. Wie überall in Deutschland gibt es hier ein Amt für das Einwohner- und Meldewesen, eines für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, eines für Bewohnerparkausweise und eines für die Hundesteuer. Außerdem gibt es dann noch das Fundbüro, die Abteilung für Führungszeugnisse und das Amt für Gewerbeangelegenheiten. Eben der ganz normale Bürokartieirrsinn einer ganz normalen Stadt. Doch im nächsten Jahr soll sich das ändern. Würzburg ist eine Partnerschaft mit dem Unternehmen Arvato eingegangen, einer Tochter des Bertelsmann-Konzerns. Ziel der Vereinbarung: der radikale Umbau der Verwaltung nach den Gesetzen der Privatwirtschaft. Die Arbeitsabläufe werden gestrafft, statt Akten gibt es moderne Computer – und der Bürger wird zum Kunden.“, schreibt Spiegel Online. Je nach Lebenslage habe man in Zukunft nur noch mit einem Ansprechpartner zu tun – für Familien, Studenten oder Unternehmer. Wer zum Beispiel umzieht, müsse das nur noch einer einzigen Stelle mitteilen. Die kümmere sich dann um das Kfz-Kennzeichen, den Personalausweis und die neue Mülltonne. Ein großen Schritt in Richtung des neudeutsch genannten Prinzips „One Stop Shopping“ (oder eben One-Hand-Prinzip) erwarteten Experten von der Einführung der einheitlichen Servicerufnummer 115 in Verbindung mit der zunehmenden Migration von Voice-over-IP in der öffentlichen Verwaltung. Vorbild für das bundesweite Projekt ist bekanntlich die New Yorker Rufnummer 311, um Behördengänge zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu bündeln, unterschiedliche Call Center-Hotlines unter einem Dach zu vereinigen, verschiedene IT-Verfahren und Computersysteme zu integrieren, um so die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Davon ist man allerdings im Jahr 2011 noch weit entfernt. 115 ist schlichtweg eine ziemlich dumme und profane Hotline.

Am Dienstagnachmittag muss ich die Story fertigstellen. Wer also positive und negative Beispiele hat, kann sie mir per E-Mail schicken (gunnareriksohn@googlemail.com) oder hier als Kommentar posten.