Der BKA-JU-Super-Nanny-Staat und warum ich wieder Max Stirner und Paul Feyerabend lese

Kürzlich versuchte noch der Bundesinnenminister mit seinen netzpolitischen Thesen ein wenig den Softie zu spielen, um nicht eine neue Zensursula-Empörungswelle loszutreten, da präsentieren „wie aus heiterem Himmel“ seine BKAler eine Studie, die die Unzufriedenheit der Kriminalisten bei der Bekämpfung der Kinderpornografie dokumentiert. Einschlägige Seiten „bleiben trotz aller Löschungsbemühungen eine zu lange Zeit abrufbar“, zitiert die Tageszeitung „Die Welt“ aus einer Studie der Wiesbadener Polizeibehörde für das erste Halbjahr 2010. 40 Prozent der Webangebote, die Bilder sexuellen Kindesmissbrauchs zeigen, sind demnach eine Woche nach einem Hinweis der deutschen Ermittler noch abrufbar. Bis zum Verschwinden der Webseiten gibt es laut dem Bericht „immense Zugriffszahlen“, was zu „einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ führe. Das BKA plädiert deshalb für das Sperren der Angebote bis zu ihrer Löschung. Ich hatte doch gleich gesagt, dass man eine Arbeitsteilung zwischen Bundesregierung, Sicherheitsbehörden und EU vorgespielt bekommt. Der eine spielt das Unschuldslamm und die anderen bieten die Steilvorlagen. Beispielsweise für den CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. Seines Zeichens Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag. Die Behörde habe durch die Praxis nachgewiesen, dass das Entfernen der inkriminierten Angebote in einem viel zu geringem Umfang möglich sei. Wenn man aber nicht löschen könne, müsse man wenigstens „den Zugang durch Internetsperren erschweren“, so Bosbach. Dafür plädiere die Union „energisch“. Innenminister Thomas de Maizière wird es sich in den nächsten Tagen nicht nehmen lassen, seinem Parteikollegen für dieses resolute Plädoyer zu danken und alles zu tun, um rechtsfreie Räume im Internet zu bekämpfen. Was er zum Pornoverbot der Berliner JUnionisten sagen wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Die sind vielleicht noch zu sehr mit ihren Mitessern beschäftigt und bewältigen die Traumata ihrer schulischen Einsamkeit. Es hilft nichts, Jungs, auch im Berliner Abgeordnetenhaus wird es für Euch einsam bleiben.

Was beim BKA los ist, kann man sich schon ausmalen. Statt Beamtenmikado zu spielen und sich an der neuesten Überwachungstechnologie zu ergötzen, sollten sie vielleicht mal anfangen, die Ursachen der Kinderpornografie zu bekämpfen und endlich kriminalistisch richtig zu ermitteln. Es reicht halt nicht aus, liebe BKA-Bubis, technisches Hightech-Spielzeug zu kaufen. Verlangt nicht nach Netzsperren, sondern löst die Sperren in Euren Gehirnen!

Insgesamt nerven die immer häufiger auftretenden Initiativen von Politikern und Behörden, im Internet den starken Super-Nanny-Staat zu etablieren. Egal, um welche Frage es geht.

Immer mehr versuchen politische Meinungsführer den Staat als treusorgenden Hirten (Norbert Bolz-Formulierung in seinem Buch „Die ungeliebte Freiheit“) zu verkaufen. Wie der absolute Vater einmal die Menschen von der Bürde der Freiheit entlastete und damit das Urmodell paternalistischer Sicherheit bot. Die Adepten des Schnüffelstaates, des Schutzes und der totalen Fürsorge bedienen sich aus der semantischen Trickkiste von Thomas Hobbes: Der Mensch ist per se böse und gefährlich. Und Gefährlichkeit impliziert Herrschaftsbedürftigkeit. Freiheit kann es nicht ohne Risiko geben, stellte Max Weber treffend fest. Wer Freiheit vom Risiko verspricht, betreibt einen Kult der Sicherheit. Doch wer frei von Risiko leben will, gewinnt keine Sicherheit (dazu ist die Beamten-Mikado-Fraktion gar nicht in der Lage), sondern opfert seine Freiheit. Hier lohnt wieder die Lektüre des Anarchisten Max Stirner (Hauptwerk „Der Einzige und sein Eigentum“). Der Staat bestellt Gutmenschen (und Jungfunktionäre mit Pickelface) als Zensoren, die mit größtem Wohlwollen Einfluss auf uns ausüben.

Der Ort der Freiheit liegt dort, wo uns der Leviathan nicht findet: im Chaos, in der Unübersichtlichkeit. Das wird der Hauptgrund sein, warum die fröhliche Web-Anarchie die Sicherheitsfetischisten auf den Plan ruft. Kontrollverlust. Herrliche Zeiten für Freigeister. „Ein intelligenter Mensch überlegt sich die Sache selber und läuft nicht wie ein herrenloser Hund hinter Autoritäten her“, so Paul Feyerabend.

Siehe auch: Dueck statt de Maiziere: Den Internet-Thesen des Innenministers fehlt die Exzellenz.

Auf dem Weg in den BKA-Zensursula-Staat.

Der JU-Landesvorsitzende in Erklärungsnot.

Liebe Verbraucherzentrale, Reförmchen beseitigen nicht den Call Center-Terror!

Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister haben Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner aufgefordert, sich für schärfere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung einzusetzen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriftenreichten nicht aus, um Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen und den Abschluss von ungewollten Verträgen zu verhindern, erklärten Gelbrich und Weinmeister in Frankfurt. Soweit so gut. Das deckt sich ja mit den Analysen der Bundesnetzagentur.

Interessant sind die Zwischenergebnisse einer von den Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Umfrage. Mit den Mitteln der Demoskopie will man die Wirksamkeit der im August 2009 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unerlaubter
Telefonwerbung überprüfen. Wie ich bereits mehrfach dargelegt habe, müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung
der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Zudem ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Trotz dieser Regelungen erhält die Verbraucherzentrale Hessen nach eigenen Angaben weiterhin zahlreiche Beschwerden,
in denen sich Verbraucher über die verbotenen Telefonanrufe beklagen.
Von 1.830 befragten Verbrauchern aus Hessen haben 95,8 Prozent der Befragten vorab keine Zustimmung zu einem Werbeanruf erteilt. 47,5 Prozent wurde beim Anruf ein Vertrag untergeschoben. 24,3 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Bei den meisten Anrufen, die die Hessen erhielten, drehte es sich laut Gelbrich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (69%).16,3% der hessischen Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank und Finanzprodukte. „Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen“, erklärte

„Der Verbraucher muss vor diesen Praktiken wirksam geschützt werden“, sagte Weinmeister. Gemeinsam mit Gelbrich forderte er, dass solcherart am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen. Die Hessische Landesregierung habe sich laut Weinmeister bereits im Jahr 2008 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die schriftliche Bestätigungslösung ausgesprochen. Der Bundestag sei seinerzeit aber nicht gefolgt. Weinmeister forderte zudem höhere Bußgeldstrafen für die Unternehmen.

„Die derzeitige Höchstgrenze von 50.000 Euro ist zu niedrig, um unerlaubte Telefonanrufe wirksam zu unterbinden. Unternehmen lassen sich davon nicht abschrecken, ihre betrügerischen Methoden fortzusetzen“, sagte Weinmeister. Hier müssten höhere Sanktionen angedroht werden. „Auch wir fordern höhere Bußgelder, vor allem für Werbeanrufe aus Anrufautomaten und über predictive dialer“, stimmt Gelbrich zu. „Aber wir wissen, dass dies allein immer noch nicht ausreicht, um schwarze Schafen wirksam abzuwehren. Der Aufwand, solche Anrufe zu dokumentieren und zur Rechtsverfolgung weiterzugeben, ist vielen Verbrauchern viel zu hoch“, bekräftigte Gelbrich die langjährige Forderung der Verbraucherzentralen nach einer gesetzlichen Regelung zur Unwirksamkeit von Verträgen bei unerlaubter Telefonwerbung.

In Hessen kapriziert man sich nun auf zwei Forderungen. Höhere Bußgelder und eine schriftliche Bestätigung von telefonisch abgeschlossenen Kaufverträgen. Reicht das aus, um den Call Center-Terror zu beenden?

Mitnichten. Höhere Bußgelder haben keine durchschlagende Wirkung, weil es extreme Vollzugsprobleme gibt. Bei der Unterdrückung der Rufnummer sind Verbraucher hoffnungslos überfordert und sollten laut Bundesjustizministerium Sherlock Holmes spielen. Siehe: Tante Erna, Sherlock Holmes und die dilettantischen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung – Call Center-Gauner ändern ihre „Geschäftsmodelle“.

Die Spam-Wellen mit der Aufforderung zum teuren Rückruf über 0900er-Nummern sind laut Bundesnetzagentur schwer in den Griff zu bekommen. Eine Strafverfolgung, aber auch die Vollstreckung von Geldbußen, scheitere häufig schon daran, dass die Hintermänner im Ausland sitzen und für deutsche Behörden kaum erreichbar seien. Häufig werden die Rufnummern auch über Briefkastenfirmen angemeldet, um die Identität zu verschleiern. Da können die Bußgelder auch auf 100 Millionen Euro erhöht werden – es scheitert an der Vollzugspraxis, liebe Verbraucherschützer.

Bleibt als Reförmchen die schriftliche Bestätigung übrig. Das würde die Drückerkolonnen sicherlich in ihrem Aktionismus bremsen. Aber wie steht es mit der generellen Möglichkeit (im BGB geregelt), mündlich Verträge abzuschließen? Das ist für mich als Verbraucher doch von Vorteil, wenn ich weiß, was ich bestellen will. Warum macht man es nicht so, wie es der Call Center-Experte Jens Klemann von Strateco vorgeschlagen hat – Umkehrung der Beweislast und Aufzeichnungspflicht für Call Center: Läge die Beweislast im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher beispielsweise beim Call Center selbst, würden alle seriösen Anbieter von sich aus gerne eine umfassende Qualitätssicherung und Dokumentation mit Anrufaufzeichnung einführen.

Dann noch eine Frage an die Verbraucherschützer. Nach der Umfrage handelt sich bei rund sieben von zehn nervigen Call Center-Anrufen um Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen. Bei Lotterien handelt es sich in Deutschland doch um staatliche Anbieter – es gibt so etwas wie den Glücksspielstaatsvertrag. Haben sich die Verbraucherschützer mal mit den Auftraggebern der Call Center-Drückerkolonnen beschäftigt? Dann sollte der Staat erklären, wie dieser Call Center-Terror im staatlichen Auftrag zu werten ist.