Schirrmacher, Akazien und die Daten-Savanne

Die von FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher angezettelte Debatte mit der Blogger-Szene sollte nach Ansicht von Bernhard Steimel, Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus und der Smart Service-Initiative, weniger emotional geführt werden. Selbst Schirrmacher weiß, dass es keine Möglichkeiten für einen Ausstieg aus der digitalen Welt gibt. Das Gegenteil sei der Fall: „Mit den Diensten für die Echtzeit-Kommunikation wird es möglich sein, unser zukünftiges Handel in der realen Welt prognostizierbar zu machen“, so Steimel.

Laut Schirmmacher arbeiten Google & Co. an Suchmaschinen, die unsere Fragen vorweg nehmen: „Werde ich meine Freunde in meiner Stammkneipe treffen? Lohnt es sich, das Konzert meiner Lieblingsband zu besuchen? Oder wo kündigt sich ein Stau auf meiner Route im Feierabendverkehr an? Die Vernetzung von Echtzeitinformationen ermögliche es, die Psychologie der Masse sinnvoll zu interpretieren. Das sei die verlockende Perspektive des Internet-Zeitalters und nicht die Schreckensvision eines Big Brother-Staates, wie ihn George Orwell in seinem Roman „1984“ beschrieben hat.

„Man sollte sich allerdings nicht naiv auf Prognose-Systeme verlassen. Ein warnendes Beispiel ist das Zitat des früheren Fed-Chefs Alan Greenspan zur Finanzkrise: ‚Wir haben auf Nobelpreisträger und Computersysteme vertraut‘“, erläutert Service-Ökonom Steimel. Um diesem Dilemma zu entkommen, sei es sinnvoll, die digitale Intelligenz mit menschlicher Intuition zu kombinieren. Ein Weg, um die Spreu vom Weizen zu trennen und den Informationsmüll auszusortieren, könnten Codes darstellen, die unsere Intuition ansprechen, ähnlich wie der Frühzeitmensch in der Savanne Wasserquellen anhand von Akazien entdecken konnte. Aus der Sicht von Schirrmacher werden Marken und die Empfehlung von Freunden die Rolle der Akazien in der digitalen Welt spielen.

Die ausführliche Meldung erscheint im Onlinemagazin NeueNachricht.

Hier die komplette Story.

Liebe Wahlfrauen und Wahlmänner der Bundesversammlung, es wird keinen Gustav Heinemann-Effekt geben! Gauck wählen!

Die Wahlfrauen und Wahlmänner, die vom schwarz-gelben Lager für die Bundesversammlung gestellt werden, erleben jetzt wahrscheinlich keine sehr einfachen Sitzungen, „Hintergrundgespräche“ und „Probeabstimmungen“. Eines sollte ihnen aber klar sein, mit der Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten, der auch von Kanzlerin Angela Merkel sehr geschätzt wird, würden kein Gustav Heinemann-Effekt für die Regierungskoalition in Berlin entstehen.

Warum machen Lafontaine und Co. gegen den früheren DDR-Oppositionellen und Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde so ein unglaublich heuchlerisches Theater? Es sind wohl die klaren Positionen von Joachim Gauck zu den Werten der Bundesrepublik Deutschland und zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur, die ihn für DDR-Nostalgiker nicht wählbar machen. Also gute Gründe für einen Großteil der Bundesversammlung, ihn zu wählen.

Gauck ist kein Lager-Kandidat, er lässt sich für solche Machtspielchen nicht instrumentalisieren. Merkel und auch der Gegenkandidat Wulff könnten gut mit einer „Niederlage“ umgehen. Auch Richard von Weizsäcker wurde erst bei seiner zweiten Kandidatur zum Bundespräsidenten gewählt. Christian Wulff ist noch jung, macht als Ministerpräsident von Niedersachsen keine schlechte Figur und kann sich weiter als Landesvater für höhere Weihen profilieren. Eine politische Gemengelage wie 1969 kann nicht entstehen: In einer dramatischen Wahl erreichte Gustav Heinemann im ersten Wahlgang 513 von 1036 Wahlmännerstimmen, im zweiten nur noch 511, Schröder 507. Erst im dritten Wahlgang am 5. März 1969 wählte ihn die Bundesversammlung mit 512 zu 506 Stimmen zum dritten Bundespräsidenten. Ausschlaggebend waren die Stimmen der FDP, deren Wahlmänner sich auf Anraten von Walter Scheel im letzten Wahlgang mehrheitlich für Heinemann entschieden. Dies wurde allgemein als erster Schritt in Richtung eines künftigen Koalitionswechsels der FDP und Beginn einer neuen politischen Ära gewertet. Heinemann war aber ein klassischer Parteikandidat – Gauck ist das definitiv nicht.

Er wäre ein idealer „erster Bürger“ des Staates, der nach allen politischen Seiten einen offenen und kritischen Diskurs pflegt. Gauck sieht sich als „Citoyen“, als freier Bürger, der die Freiheitsrechte des Grundgesetzes nicht als Selbstverständlichkeit wertet. Freiheit und Verantwortung verlangen nach seiner Ansicht eine ständige Wandlung, sind eine permanente Herausforderung. Kein System sei so lernfähig wie die Demokratie. „Sie ist gerade nicht das Einfache, das schwer zu machen ist, wie Brecht es vom Kommunismus behauptete. Sie ist das Komplizierte, was auch einfache Menschen machen können“, schreibt Gauck in seiner Autobiografie „Winter im Sommer – Frühling im Herbst“ (erschienen im Siedler Verlag). Freiheit verpflichte uns immer wieder, uns der Moral in den zwischenmenschlichen Beziehungen wie auch der Werte in unserem Gemeinwesen zu vergewissern.

Auch wenn es Probeabstimmungen vor der morgigen Bundesversammlung gibt, morgen ist die Wahl des Bundespräsidenten geheim. Jedes Mitglied der Bundesversammlung sollte sich vom Druck der politischen Lager befreien und als Citoyen entscheiden.

Kindermädchen-Staat oder Hightech-Land? Zum Apple-Bashing der Justizministerin

Heute früh bat ich die Twitter-Gemeinde um eine Einschätzung der Apple-Attacke von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Eingeleitet hatte ich die Frage mit der Bemerkung: Auf dem Weg in den Kindermädchen-Staat. Dumm 3.0-Experte Markus Reiter hat mir klardeutsch folgendes mitgeteilt: „erstaunlich, was Apple-Fanatiker Steve Jobs alles durchgehen lassen – dem aber Staat nicht“. Meine Replik: „Über Datendienste zur Lokalisierung kann ich selbst entscheiden. Was BKA und Co. machen, kann ich nicht beeinflussen“. Rolf Lohrmann konterte, dass man das BKA in Deutschland und Europa über Gerichte und Parlamente besser kontrollieren könne – Apple in den USA zu stoppen, sei wesentlich schwieriger. So meine Zusammenfassung des Tweets.

Auslöser des kleinen Twitter-Disputs war eine schöne Analyse der Äußerungen von Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit dem Spiegel aus der Feder von Richard Joos. So ist die Bundesjustizministerin über die Änderungen in den Apple-Datenschutzbestimmungen beunruhigt. Sie verlangt Einsicht für deutsche Datenschützer und Aufklärung über Apples Datensammlungen. Mehr Transparenz sei eine wohlfeile Forderung, doch wie sieht es mit der Ironie derselben aus, wenn sie von einer Regierung kommt, die selbst nicht unbedingt durch selbige glänzt, fragt sich Joos.

„Noch sind die Zensursula-Diskussionen längst nicht abgeebbt und dräut der nächste Versuch einer Vorratsdatenspeicherung über den EU-Weg am Horizont, ist die zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA nicht vom Tisch und wird darüber diskutiert, ob man Hartz-IV-Empfängern in die Post schauen darf. Zu den vergangenen Attacken insbesondere von Verbraucherschutzministerin Aigner gegen Facebook und Google passt das eben so wenig wie zum jetzigen Vorstoß Leuthäuser-Schnarrenbergers gegen Apple – so begrüßenswert es ist, dass Datenschutz wieder zu einem Thema wurde. Insbesondere der Anlass der Empörung wirke lächerlich:

„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden.” Der Spiegel zitiere die Datenschutzrichtlinien ohne darauf hinzuweisen, dass diese Standortdatenermittlung zum Anbieten standortbezogener Dienste schlicht notwendig ist. „Natürlich muss für ein Gowalla-Checkin die Position des Users an einen Drittanbieter weitergegeben werden, natürlich gilt dasselbe auch für eine schlichte Google Maps-Lokalisierung“, schreibt Joos. Der Vorstoß aus der deutschen Politik habe den faden Beigeschmack des inkompetenten Aktionismus, der nebenbei auch noch vom weiterwachsenden Datenhunger auf staatlicher Seite ablenkt.

Ich brauche den Kindermädchen-Staat der Bundesjustizministerin jedenfalls nicht, um zu entscheiden, welche Dienste für mich nützlich sind und welchem Anbieter es erlaubt wird, meine Standortdaten zu nutzen. Das geht die staatlichen Datenschützer einen feuchten Kehricht an. Die Agitation deutscher Politiker gegen Facebook, Google und Apple bekommt zunehmend einen provinziellen Anstrich. Aber das passt zur geschichtlichen Tradition des Paternalismus in Deutschland.

Die staatlichen Aufpasser verbreiten den Irrglauben, dass wir nicht dazu in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln. „Der Staat als Hüter der Sittlichkeit – das ist ein Vollbeschäftigungsprogramm für Heerscharen von Alarmrufern, Denunzianten und Anklägern“, so der Soziologie-Professor Wolfgang Sofsky in seinem Buch „Verteidigung des Privaten“ (erschienen bei C.H.Beck). Privatheit, die den Namen verdient, umfasst auch die Freiheit vor unerbetener Belästigung, vor den Zwängen der Gemeinschaft, der Gesellschaft und des Staates. Die staatlichen Datenschützer mutieren immer mehr zu nervigen Wachposten der Fürsorge. Ich möchte aber von diesen Moralaposteln in Ruhe gelassen werden – auch das ist ein Freiheitsrecht!

Die gleichen Datenschutz-Aufseher, die jetzt Warnschilder gegen die IT-Giganten aufstellen, sprechen vom Problem der Datenflut und den gehirnschädlichen Auswirkungen des Internets. Im digitalen Dschungel sorgen aber gerade die Technologien zur Personalisierung von Daten für eine gute Orientierung.

Eigentlich dachten viele Experten, dass es erst in fünf bis zehn Jahren möglich sein werde, intelligente Software-Assistenten einzusetzen, die unser Verhalten täglich beobachten, daraus ein Profil bilden und unsere Daten weitergeben. Doch mit der App-Economy ist das heute schon möglich. Der Nutzen dieser virtuellen Helfer liegt auf der Hand: Wir können bessere Fernsehprogramme, bessere Musik im Radio, interessante Nachrichten, Sonderangebote und passende Werbung filtern – zugeschnitten auf unsere Vorlieben. Schluss mit der Berieselung – der Info-Stress hat ein Ende.

Wer sich heute als mündiger Verbraucher in der Medien- und Informationsgesellschaft bewegt, weiß um den besonderen Wert seiner persönlichen Daten. Er entscheidet selbst, wie viel er bereit ist, von sich preiszugeben, um von Angeboten zu profitieren, die für ihn relevant und nützlich sind. Der Wunsch nach einer Personalisierung von Unterhaltungsangeboten, Diensten und Produkten lässt sich in den meisten Fällen nur über die Weitergabe und Verwendung von Nutzerprofilen erfüllen: Wir können nicht das eine ohne das andere haben. Besonders die Beziehung zwischen Konsument und Medienwirtschaft wird noch stärker als bisher auf diesem Tauschgeschäft beruhen. Entertainment und Content werden mit der Preisgabe persönlicher Informationen bezahlt. Entscheidend dabei ist, dass für den Kunden der Nutzen aus diesem Geschäft überwiegt, Leistung und Gegenleistung zumindest im Einklang stehen. Das hat Professor Wolfgang Wahlster vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz sehr schön auf den Punkt gebracht: Man muss seine privaten Vorlieben mit anderen teilen, wenn man denn besser bedient werden wolle. Wie sonst könne einem im Tante Emma-Laden ein neuer Bordeaux zur Verkostung vorgeschlagen werden, wenn man dort nicht wisse, dass man als Kunde gerade auf Rebsorten aus dieser Weinregion besonders erpicht sei.

Und was sagt eigentlich die Bundesjustizministerium zum Theseus-Projekt ihres Kabinetts- und Parteikollegen Brüderle?

Mit einem Gesamtvolumen von rund 200 Millionen Euro, von dem insgesamt ca. 100 Millionen Euro vom BMWi beigesteuert werden, ist es das größte IKT-Forschungsprojekt der Bundesregierung. „Als herausragendes Leuchtturmprojekt nimmt es auch eine zentrale Stellung in der IKT-Strategie zur ‚digitalen Zukunft‘ Deutschlands ein. Diese Strategie wird derzeit im BMWi erarbeitet“, so der Bundeswirtschaftsminister.

Wie die griechische Sagengestalt Theseus einst seinen Weg aus dem Labyrinth des Minotaurus gefunden hat, soll das gleichnamige Forschungsprogramm Nutzern digitaler Informationen den Weg aus dem unstrukturierten Informationschaos im Internet weisen.
Unter dem Dach von THESEUS entwickeln 30 Forschungspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft neue Technologien, die Informationen intelligent zusammenführen, Zusammenhänge sichtbar machen und damit gespeicherte Daten als vernetztes Wissen nutzbar machen. Das Ziel: THESEUS soll den einfachen und effizienten Zugang zu Informationen vereinfachen, Daten zu neuem Wissen vernetzen und die Grundlage für die Entwicklung neuer Dienstleistungen im Internet schaffen. Künftig könnte ein Nutzer dem Computer einfach
mitteilen: „Ich möchte von Berlin nach Hamburg ziehen.“ Das Computerprogramm würde eigenständig die passenden Angebote für die Wohnungssuche, den Umzug und die Anmeldung des Wohnsitzes ermitteln und koordinieren.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie arbeitet die Begleitforschung im Wesentlichen auf drei Gebieten: Profiling, Vernetzung und Ergebnistransfer. Was nun, Frau Leutheusser-Schnarrenberger?

Siehe auch:
Ilse Aigner-Gedenkstunde auf den Kölner AdWords Days: Wer überwacht die Hüter des Datenschutzes bei der Auslegung geltenden Rechts?

Zur Doppelmoral des Staates: Und das ist ein Wesenszug eines paternalistischen Staates, der aber eben nur in ganz bestimmten Bereichen einen auf väterlicher Freund, Gönner und Beschützer macht, und in anderen (und ich wage zu behaupten, lebenswelt-relevanteren) permanent Eigenverantwortung und Wettbewerb einfordert Weil das einfach jeder zu leisten *hat*, verdammt noch mal, wir sind hier ja nicht im Streichelzoo oder im Sozialismus. Aber wie gesagt, vor der Starbuckswerbung per Augmented Reality, davor muss man die armen, unmündigen Hascherl von Bürgern schützen. Weil wer bitteschön soll damit klarkommen? Oder gar ein “Nein” klicken, wenn ne App fragt, ob sie auf den Standort zugreifen darf? Arschlecken.

FAZ-Blogs jetzt ohne Kontrollverlust: Der Vorhang zu und alle Fragen offen

Für Don Alphonso, Autor des FAZ-Blogs
„Stützen der Gesellschaft“, ist der Fall nach ein paar Stunden klar. Gegen 18 Uhr berichtete gestern Michael Seemann, dass sein FAZ-Blog “Ctrl-Verlust” komplett gelöscht worden sei. Ein paar Stunden später, so gegen Mitternacht, folgt die Replik von Alphonso in seinen Blogs „Blogbar“ und „Rebellen ohne Markt“.

Und die liest sich so: „Ein freier Journalist missbraucht die Möglichkeiten einer sehr liberalen Arbeitsmöglichkeit, um sich bei den Bildwerken anderer Leute zu bedienen. Nicht nur einmal, sondern mehrfach. Der Mann wird ausdrücklich (wie alle anderen auch, selbst wenn sie ihre Bilder selbst erarbeiten) auf das Problem hingewiesen, mit neuen Instruktionen versehen, und klaut prompt weiter. Die Zeitung bekommt es mit und nimmt den Beitrag gezwungenermassen runter. Der Autor schaltet ihn ohne Bilder und ohne Rücksprache gleich wieder hoch und alarmiert seine Freunde über Twitter. Die Zeitung nimmt seine Publikationsmöglichkeit nach diesem Vorgang offline. Seine Freunde, die teilweise ohnehin einen Hass auf einen Herausgeber der Zeitung haben, wünschen der Zeitung auf seinem Blog mit einer nicht umfassend ehrlichen Darstellung des Vorgangs und der Urheberrechtsproblematik schon mal den Tod und versuchen, das daraufhin ausgeknipste Blog mit einem ‘Shitstorm’ wieder reinzuerpressen.“

Buff Banane. So etwas nennt man dann wohl eine semantische Hinrichtung. Ist damit der Fall geklärt, sind alle „Verschwörungstheorien“ präventiv im Keim erstickt, hat es Seemann nicht anders verdient?

Aber ein paar Antworten könnte man von der FAZ schon noch erwarten. Stimmt die Aussage von Seemann, dass ihm von der FAZ untersagt wurde, wörtlich aus dem E-Mail-Verkehr zu zitieren? „Ich habe Thomas Thiel von der Redaktion per Mail ausdrücklich gefragt, ob es eine Stellungnahme seitens FAZ.net zu dem Vorfall geben wird. Die Antwort war ein eindeutiges ‘Nein’. Thomas Thiel hat mir leider untersagt aus unserem Schriftwechsel zu zitieren. Ihr müsst mir das schon so glauben“, so Seemann.

Oder stimmt die Einschätzung eines FAZ-Abonnenten (hat der auch ein Theater-Abo?), dass die Beiträge von Seemann für die bürgerliche FAZ-Leserschaft einen irritierenden und beleidigenden Charakter hatten. „Seemann hat durch zunehmende Niveaulosigkeit die Frage einer Vertragsauflösung provoziert. Das meine ich nicht im übertragenen Sinn. Wenn er dann noch so narzistisch ist, CC-Lizenzen zu verletzen, versteh ich auch die Netz-Apologeten nicht mehr, die ihn verteidigen. Denn ohne CC ist das Netz nicht mehr viel wert. Ich geh mal Nachbars Blumen verkaufen.“

Kleine Erwiderung: Ich habe einige Ctrl-Verlust-Beiträge gelesen. Sie waren nicht ein einziges Mal beleidigend, aggressiv und fiebernd ideologisch. Er hat sich – im Gegensatz zu seinen Gegnern – nicht im Ton vergriffen. Beispiel: „Frank Schirrmacher hat in Payback ein drittel seines Buches dieser Aufgabe gewidmet. Er hat eine verbesserte Bildung gefordert, und er hat gefordert, dass die Algorithmen, die unser tägliches Leben mitbestimmen, erklärt werden sollen und zwar breitenwirksam erklärt. Er hat somit den ersten Ansatz zu einer – zumindest intellektuellen – Vergesellschaftung von Technologie gefordert, der ich voll und ganz beipflichten möchte. Ich würde mir wünschen, dass die Debattenbeiträge zu dem Thema strenger nach den Kriterien beurteilt werden, was sie denn als Strategien vorzuweisen haben, um die von ihnen beklagten Folgen des Kontrollverlusts aufzufangen.“

Oder: „Ich glaube, Frank Schirrmacher hat unrecht, wenn er sagt, dass das Denken aus den Köpfen in die Maschinen auswandert. Nein, es bleibt bei mir, aber es knüpft sich an andere Sphären. Es ist kein Entwederoder, sondern ein Sowohlalsauch. Das Denken wird so ortlos wie ein bestimmtes Bit auf den Servern von Google. Und das Ziel des Exodus sind eben nicht in erster Linie Maschinen (auch, aber derzeit noch sehr begrenzt), sondern andere Menschen: von mir selbst zusammengestellte soziale Filter, wie die Followings auf Twitter oder die Abonnements meines RSS-Readers. Es sind intersubjektive Erweiterungen des Denkens und des Bewusstseins. Wir werden im Internet alle Teil des mentalen Exoskelettes des anderen sein. Es ist die individualisierte Entindividualisierung! (Über die schwierige Frage der Identität werde ich mich ein andermal tiefer auslassen.)“

Alphonso scheint zu wissen, dass sich Seemann „nicht nur einmal, sondern mehrfach“ bei Bildwerken anderer Leute bedient hat. Geht das etwas konkreter? Woher weiß der schöne Don Alphonso das?

Wäre nicht auch eine Trennung mit etwas mehr Fingerspitzengefühl möglich gewesen. Die FAZ könnte Seemann doch anbieten, seinen Blog auf einer anderen Plattform weiterzuführen. Das Handelsblatt hat das mit Thomas Knüwer und seinem Blog „Indiskretion Ehrensache“ doch gut gelöst.

Wer eine Löschung veranlasst und die Kommunikation verweigert, erntet Shitstorm. So ist das nun mal.

Nachtrag: Sehr gut ist der Kommentar von Dierk Haasis auf Carta.

„Leider kennen wir bisher die Details nicht, wir kennen auch die Perspektive der FAZ-Redaktion nicht, da Seemann aus entsprechenden E-Mails nicht zitieren darf [wir lieben unsere Qualitätsjournalisten ...] und die Redaktion sich bisher nicht öffentlich äußerte. Ginge es nur um die potenzielle Verletzung der CC, wäre eine solche Komplettsperrung/-löschung zumindest seltsam. Auch wenn die FAZ [Online] bisher nicht als großer Copyright-/Nutzungsrechteverletzer auffiel, auch wenn die üblichen Verdächtigen bei Bildrechteverletzung BILD, STERN, BERLINER MORGENPOST heißen, es ist ja nicht so, als kümmerten sich die wohlmeinenden Redaktionen sonst um © oder CC oder Persönlichkeitsrechte. Schon gar nicht in dieser Form. Ist es so schwierig, die Welt einmal nicht in schwarze Hüte gegen weiße Hüte einzuteilen? Ich zweifle daran, dass die FAZ nur aus [juristisch verlangter] Menschenfreundlichkeit ein Blog sperrt und einen Blogger zwischen Tür und Angel rausschmeißt. Da gibt es sicher mehr Gründe, schon weil ‘commercial use’ hier durchaus nicht ganz so eindeutig ist: Our noncommercial licenses (BY-NC, BY-NC-SA, BY-NC-ND) prohibit uses that are “primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation.” Whether or not a use is or is not commercial will depend on the specifics of the situation and the intentions of the user [...].“

Lesenswert auch: FAZ löscht Blog: Eine andere Form von CTRL-Verlust.

Kontrollverlust paradox.

Kontrollverlierer.

Nachtrag zu den de Maizière-Thesen: Von Lutschpastillen-Bundes-CIOs und der Internet-Inkompetenz der Bundesregierung

Das Internet wird als revolutionäre Basisinnovation von der Bundesregierung nur beschränkt wahrgenommen. Darüber habe ich mich ja schon ausgelassen. Die Internet-Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière verlaufen ungefähr auf dem Niveau des schwarz-gelben Koalitionsvertrages ab (siehe unten). Dass die Zeit des Staunens das Merkel-Kabinett jetzt vorbei sein soll, ist ja eine unheimlich fortschrittliche Sichtweise. Man kann zu einem ähnlichen Urteil gelangen wie netzpolitik.org-Blogger Andre Meister, der dem Innenminister zumindest ein wirkliches Interesse am Internet und den netzpolitischen Debatten zubilligt.

Es wird Zeit, dass Berlin jetzt Politik im Netz macht, meint Zeit-Kommentator Heinrich Wefing. Gab es vorher keine Online-Strategie der Bundesregierung? Ich erinnere an einen Beitrag, den ich vor ein paar Jahren geschrieben habe als es um die Inthronisierung eines Bundes-CIO ging: Es sei völlig sinnlos, einen Bundesbeauftragten für IT-Fragen oder Bundes-CIO zu schaffen. So viel Kompetenzen kann man dieser Position gar nicht verschaffen, um das IT-Management der Bundesverwaltung auf Vordermann zu bringen und die Abstimmungen mit den Ländern zu verbessern. Auch der Kompromissvorschlag von Merkel, ein Gremium unter Führung von Innenstaatssekretär Hans Bernhard Beus einzusetzen, ist reine Placebo-Politik. Beus war verantwortlich für die eGovernment-Initiative ‚BundOnline 2005’ und dies bemerkenswert erfolglos. Daran wird wohl seine Nachfolgerin Cornelia Rogall-Grothe nahtlos anknüpfen. Die Staatssekretärin kann auf eine beeindruckende IT-Vita zurückblicken. So war sie Unterabteilungsleiterin in der Abteilung M: Migration; Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung. Und auch Unterabteilungsleiterin in der Abteilung V: Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht. Am Zustand der Lutschpastillen-Politik wird sich in der IT- und Internet-Praxis des Bundes wohl nicht sehr viel ändern.

Gestern sah ich eine Expertenrunde auf Phönix, die sich mit der steilen Niedergang der Merkel-Regierung beschäftigte. Da wurde angemerkt, warum von der schwarz-gelben Koalition so wenig politischer Gestaltungswille ausgeht. Weil man vom Wahlergebnis so erfolgsbesoffen war, dass die Blaupausen für einen visionären Koalitionsvertrag fehlten. Das Ganze Vertragswerk sei von Merkel und Westerwelle zusammengeschustert worden. Es fehlte schlichtweg die Sensorik für die wirklich relevanten Wirtschafts- und Gesellschaftsthemen. Die Folgen dieser Stümperei können wir jetzt bewundern.

Unterschätzen sollte man die Rhetorik des Innenministers deshalb nicht. Er will jetzt für Ruhe an der Internet-Front sorgen. „Erst mal setzen wir das geltende Recht durch, dann erst, wenn das nicht reicht, machen wir neue Gesetze. Selbstregulierung, sprich: der Markt geht vor Staat. Das Recht soll die Technik nicht abwürgen (wie großzügig, gs), aber es muss Exzesse verhindern. Und internationale Regeln sind besser als nationale – wo es die aber (noch) nicht gibt, da handelt Berlin, da handelt Europa durchaus auch mal allein“, so Wefing von der Zeit. Das sei alles derart vernünftig und richtig, dass man sich fragt, warum erst jetzt? Na ja. Thomas de Mazière ist wesentlich schlauer als „Zensursula“. Erleben wir deshalb schon den Verzicht auf repressive Netzregelungen, wie es der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) etwas naiv vermutet? „Der BVDW begrüßt die Feststellung, dass bestehendes Recht bereits heute im allgemeinen ausreichend ist. Den reflexhaften Ruf nach neuen Gesetzen sehen auch wir nicht als zielführend. Besonders positiv bewertet der BVDW die eindeutige Aussprache von Bundesinnenminister de Maizière für eine Stärkung der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft. Der BVDW sieht sich in seinen entsprechenden Initiativen in diesem Umfeld bestätigt und verweist auch auf entsprechende Forderungen auf europäischer Ebene, wie sie von der Dachorganisation IAB Europe formuliert wird. Endlich werden auch vor allem die Chancen des Internets wieder in den Vordergrund gerückt. Der BVDW stimmt der Aussage, man dürfe das Internet weder als rechtsfreien (oh nein, lieber BVDW, bitte nicht diese von der Leyen-Phrase, gs) noch in erster Linie als ‘kriminellen’ Raum betrachten, vollkommen zu.“ Der BVDW sollte sich dem Studium von Machiavelli widmen, weil einige Zeitbomben in der Rede des Innenministers stecken. Er tritt feinfühliger auf als sein Vorgänger, schreibt Andre Meister: „In grundsätzlichen Fragen von Freiheit und Sicherheit unterscheidet er sich kaum von seinen Vorgängern, wie er selbst zugibt. Ob der netzpolitische Dialog nun sinnvoll war, überlasse ich anderen. Sicher ist, dass wir abseits aller Kaffeekränzchen weiter wachsam und frech sein müssen. Die nächste Auseinandersetzung kommt bestimmt.“ So ist es. Der Innenminister spielt zur Zeit den Fuchs, der nicht weitere Zensursula-Empörungswellen auslösen will.

Aus dem Fuchs kann aber sehr schnell wieder ein Löwe werden, wenn die Vorgaben des Staates nicht „freiwillig“ von der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesinnenminister setzt keinesfalls auf eine Stärkung der Selbstregulierungskräfte. Zudem könnte er sich auch sehr schnell hinter europäische Regelungen verstecken und dann verkünden, dass es beispielsweise zu einer EU-Regelung über Netzsperren keine Alternative gebe und für nationales Recht bindend sei – bla, bla.

Koalitionsvertrag S. 98 ff.:

IV. FREIHEIT UND SICHERHEIT
Durch Bürgerrechte und starken Staat

Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien
gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen.

Damit die Menschen an den neuen Chancen für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am wirtschaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der Informationsgesellschaft nutzen können, müssen wir die Weichen stellen, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales
Anliegen, sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz. Wir werden die Anstrengungen fortsetzen, die Breitbandversorgung in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Nutzung
freiwerdender Frequenzen des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche zu schließen. Der Staat wird soweit als möglich, Angebote auch in elektronischer Form bereitstellen. Ausschreibungen der Behörden sollen elektronisch bekannt gemacht werden. Wir werden unsere Politik auch daran ausrichten, die gesellschaftliche Veränderung durch Internet und neue Medien positiv zu begleiten und die Lebenswirklichkeit der Mehrheit der Menschen in Deutschland zu berücksichtigen. Dabei werden wir Innovations- und Standortpolitik, Verwaltungsmodernisierung, Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen sowie Datenschutz und Netzsicherheit in unserer Politik verbinden. Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern. Wir bekräftigen, dass Recht und Gesetz im Internet schon heute und in Zukunft ebenso gelten wie überall sonst. Daher werden wir für mehr Datenschutz sowie durch eine Stärkung der IT-Kompetenz und entsprechend ausgebildetes Personal bei den Sicherheitsbehörden für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet sorgen. Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität
für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet. Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet müssen konsequent verfolgt werden und zugleich müssen Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Kinder und Jugendliche werden wir durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten schützen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten der verbesserten Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen wie z. B. Internetstreifen durch die Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei anstreben. Gleichermaßen werden wir uns auf internationaler Ebene für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet besser bekämpfen zu können.

Dueck statt de Maiziere: Den Internet-Thesen des Innenministers fehlt die Exzellenz

Hier eine kleine Replik zu de Maiziere, die morgen im Magazin NeueNachricht in einer längeren Version erscheinen wird:

Die „14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft“ von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, die er wohl nur zufällig am 100. Geburtstag des Computerpioniers Konrad Zuse präsentierte, sind nach Auffassung von Bernhard Steimel, Sprecher des Fachkongresses Voice Days plus und der Smart Service-Initiative, ein Manifest der Irrelevanz und Nichtigkeit: „Wenn wir so die netzpolitische Zukunft gestalten, können wir uns in Deutschland als Technologieland bald verabschieden. Man muss schon angestrengt suchen, um überhaupt einen Hauch von Visionen aus diesem Papier herauszulesen“, kritisiert Steimel.

Wenn de Maiziere proklamiere, dass wir strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen müssten, dann sollte die Bundesregierung erst einmal an der eigenen Web-Exzellenz arbeiten. „Der IBM-Cheftechnologe Gunter Dueck hat das in seinem Buch ‚Aufbrechen‘ treffend skizziert. Der Staat agiert viel zu statisch. Er sieht sich für Infrastrukturen wie Recht, Soziales, Verteidigung, Bildung, Ordnung, Gesundheit oder Verkehr zuständig, vergisst aber die Strukturen der Zukunft. Schon allein die Existenz eines Landwirtschaftsministers aus der Zeit des Primärsektors sei ein Anachronismus. Wir haben ein Industrieministerium, das sich Wirtschaftsministerium nennt. Ein Dienstleistungsministerium hat man schlichtweg vergessen, obwohl Deutschland längst ein Dienstleistungsland ist. Wir haben keine Lobby für die Serviceökonomie, aber eine laute und mächtige Lobby für Industrie- und Bauerninteressen. Die Forderung nach einem Internetministerium wurde nur zaghaft gestellt und schnell wieder verworfen, weil auch die Web-Wirtschaft in Berlin keine politische Relevanz besitzt und Wählerstimmen bringt“, moniert Steimel.

Der Innenminister werte das Internet als eine Basisinfrastruktur des Zusammenlebens und sieht den Staat in der Verantwortung, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung stehen müsse. „Gut gebrüllt Löwe. Dieser Satz verlangt konkrete Taten. Danach bringt de Maiziere direkt seine Ausführungen zur Datensicherheit. Das kann einen nicht verwundern, wenn seine Kabinettkollegin Ilse Aigner ihre Rolle als Verbraucherschutzministerin im Kampf gegen Google sowie soziale Netzwerke auslebt und mit großem Getöse ihren Facebook-Ausstieg zelebriert. Substanzelle Positionen über die kommenden Web-Welten können so nicht entstehen“, meint Steimel.
Dueck spricht in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit einer „strukturkultivierenden Marktwirtschaft“. Der Staat müsse die Infrastrukturen auf die Zukunft ausrichten. „Zum Beispiel könnte die Bundesregierung einen verbindlichen ‚Fahrplan‘ für den Ausbau des Breitbandinternets herausgeben. Das würde etwa 60 Milliarden Euro kosten, nicht mehr als die Rettung einer Bank“, erläutert Dueck. Zu einem solchen Schritt würde sich niemand entschließen. Ein superschnelles Internet sei für die Wirtschaft und für die Transformation zur Wissensgesellschaft unabdingbar. „Dieselben Leute, die die 60 Milliarden für die Zukunft nicht geben wollen, argumentieren wie selbstverständlich, dass der entscheidende Anstoß zu Deutschlands Wirtschaftswunder der energische und kompromisslose Ausbau des Autobahnnetzes in den 1960er-Jahren war, der für Deutschland eine moderne Infrastruktur schuf“, führt Dueck weiter aus. Ein kompromissloser Ausbau des Internets hätte ähnlich dimensionierte positive Auswirkungen.

„Die Innovationsrevolutionen des Internets werden von den politischen Meinungsführern immer noch unterschätzt. Technologien und Geschäftsmethoden können über Nacht wertlos werden. Etablierte Branchen gehen unter und neue entstehen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist doch ein Indiz für die falschen Akzente in der Wirtschaftspolitik. Um ein robustes Wachstum zu erreichen, dürfen wir die traditionellen Industriezweige nicht mit kurzfristig wirkenden Steuermitteln versorgen mit einer nur geringen Halbwertzeit. Damit verschleppt die Bundesregierung wichtige Umstellungsprozesse“, sagt Peter Weilmuenster, Vorstandschef des Frankfurter After Sales-Dienstleisters Bitronic. Jetzt sei eine Wirtschaftspolitik gefragt, die von überholten Produktionen abgeht und zielstrebig auf eine innovative Umgestaltung der Volkswirtschaft hinarbeitet. „Das Konjunkturpaket der Regierung ist überwiegend das Ergebnis defensiver Strategien. Wenn wir mit den gigantischen Budgetdefiziten in den nächsten Jahren keine ordentlichen Wachstumsraten auf die Beine stellen, wird sich das in Zukunft destabilisierend auf die Konjunktur auswirken“, prognostiziert der Bitronic-Chef.

Neues aus der technologischen Provinz: Konrad Zuse und der iPad-Zoff im Bundestag

Politiker reden auf dem jährlichen IT-Gipfel gerne vom Future-Internet, von semantischen Technologien und moderner Sprachsteuerung, wenn allerdings neue Technologien im Parlament oder in Verwaltungen zum Einsatz kommen sollen, tun sich die Volksvertreter schwer. Welche Medien Bundestagsabgeordnete nun als Grundlage für ihre Reden einsetzen, dürfte eigentlich völlig wurscht sein: Das können Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher sein, aus denen Parlamentarier zitieren, sowie Karteikarten oder Zettel, die man als Gedankenstütze für Reden einsetzt. Nun hat der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz seine Notizen vom iPad abgelesen und das Ganze wird als neues Technik-Zeitalter im Bundestag gewertet. So sensationell finde ich das gar nicht. Eher peinlich, dass jetzt breit darüber diskutiert wird. Laptops sind im Hohen Haus verboten – auch das ist höchst befremdlich. Geräte wie das iPad tauchen in der Geschäftsordnung des Bundestages gar nicht auf. Nun ist Schulz vom Bundestagspräsidium darauf hingewiesen, dass der iPad-Einstaz gegen die Vorschriften verstoßen habe – merkwürdig, wenn das noch gar nicht im Regelwerk vorkommt.

Der Geschäftsordnungsausschuss wird sich jetzt umfassend mit der Angelegenheit befassen, heißt es Medienberichten zufolge. Schulz setzt sich unterdessen für eine Aufhebung des Computer-Verbots ein. Die Zeiten von Telefax und Telex seien vorbei: Auch der Bundestag sollte sich für neue Medien öffnen. Auch seine Fraktion sei dafür, die Nutzung digitaler Aktenmappen im Plenum zu ermöglichen. Es könne doch nicht sein, dass man weiterhin Berge von Akten herumschleppen müsse. Gegenüber der Wochenzeitung „Das Parlament“ sagte Schulz: „Wenn Zeitungen erlaubt sind, warum soll dann digitales Papier verboten sein?“

Der Fall ist eher ein Sturm im Wasserglas. Das ganz Spektakel ist allerdings ein weiterer Beleg für die technologische Provinzialität des Bundestages. Konrad Zuse würde sich an seinem 100. Geburtstag über solche ulkigen Rangeleien wohl nicht wundern. Er zweifelte ohnehin am IT-Sachverstand vieler Meinungsführer. Wer von den Bundestagsabgeordneten könnte denn aus dem Stegreif das binäre System erklären? „Was schätzen Sie, wie viele Leute in Deutschland, die Abitur haben, auf die entscheidende Frage antworten können: ja, Leibniz war es, der ein neues Zahlensystem erfunden hat, das auf den Ziffern Null und Eins aufgebaut ist, und der eine entsprechende Rechenmaschine aufs Papier gekritzelt hat. Keine fünf Prozent wissen das – die Grundlage des Rechnens heute, der gesamten Computerei und aller Fortschritte, auf allen Gebieten! Keine fünf Prozent der Gebildeten wissen von dem Geniestreich von 1679!“ Wohl jeder Politiker wird sich an das „Wunder von Bern“ erinnern. Wie steht es mit dem „Wunder von Zürich“? Das schrieb 1950 eine Schweizer Zeitung nach der Präsentation des Zuse-Computers A4 an der Eidgenössischen Technischen Hochschule. Die Maschine erledigte Rechenarbeiten für Physiker, Ingenieure, Flugzeugbauer, Turbinenkonstrukteure, Biologen und Optiker.

„Damals, da konnten Sie die Leute an zwei Händen abzählen, die gesagt haben, die es gewagt haben zu sagen: die deutsche Industrie sollte sich am Wunder von Zürich orientieren….Keine Frage, da stünde Deutschland heute ganz anders in der Welt…..So war er hin, der schöne Vorsprung, der wir vor den Amerikaner hatten. Allein IBM hat in dieser Zeit siebzigmal so viel in Computer investiert wie alle Deutschen zusammen, die Firmen, uns eingeschlossen, Universitäten, Max Planck und wo weiter…Man hat sich berauscht am Wirtschaftswunder, am Glauben an stetiges Wachstum und nicht verstanden, dass stetiges Wachstum mit stetigem technischen Wandel einhergehen muss…“, mahnte Zuse (nachzulesen im wunderbaren Roman von Friedrich Christian Delius „Die Frau, für die ich den Computer erfand“). Geändert hat sich seit 1950 wenig.

Siehe dazu auch den Morgenpost-Artikel.

Wie man im FAZ-Feuilleton die Echtzeit-Kommunikation bekämpft: Der tägliche Ausnahmezustand des digitalen Lebens und die Jammerlappen-Psychose

Es war einmal ein kleiner Angsthase. Der hatte Angst vor Hunden, Gespenstern und großen Jungen. Deshalb spielte er lieber mit dem ganz kleinen Ulli.

Mein Gott (als Atheist darf ich so eine Formulierung eigentlich nicht wählen), jetzt wird das Web-Zeitalter sogar schon in psychopathologischen Dimensionen gesehen – zumindest im FAZ-Feuilleton. In der Fortsetzungsgeschichte der Internet-Weltuntergangsthesen kommt heute Geert Lovink zu Wort (Informationsüberflutung: Was uns wirklich krank macht). Er ist Gründungsdirektor des Institute of Network Cultures in Amsterdam.

Lovink kommt zu dem Befund, dass nicht die Technologie das Problem sei, sondern die Kombination von Informationsstress und Konkurrenzdruck. Neben den üblichen Thesen zur Informationsüberflutung präsentiert Lovink ein wüstes Theorien-Kaleidoskop von der Psychoanalyse bis zur Medientheorie von Marshall McLuhan. Auch das Schreckgespenst „Neoliberalismus“ darf nicht fehlen. So sprach Lovink in Bologna mit dem italienischen Medientheoretiker Franco „Bifo“ Berardi.

„Der Sechzigjährige, der an einer Mailänder Kunstakademie unterrichtet, hat einen scharfen Blick für die ‚prekären‘ Arbeitsverhältnisse von heute. Überlastung, Kurzarbeit, Antidepressiva, Blackberrys und Kreditkartenschulden werden zunehmend Thema theoretischer Debatten. Berardis Arbeiten liegen seit kurzem auf Englisch, aber noch nicht auf Deutsch vor. In ‚The Soul of Work‘ (2009) beschreibt er die Entwicklung der letzten dreißig, vierzig Jahre – von Entfremdung zu Autonomie, von Repression zu hyperaktiver Selbstdarstellung, von den Hoffnungen und Wünschen eines schizophrenen Aktivismus zur diffusen, wenn nicht depressiven Subjektivität der Generation Web 2.0.“

Wer überleben wolle, muss konkurrenzfähig sein, und wer konkurrenzfähig sein will, muss vernetzt sein, eine riesige und ständig wachsende Datenflut aufnehmen und verarbeiten. Das führe zu permanentem Aufmerksamkeitsstress, für Affektivität bleibt immer weniger Zeit.
„Um fit zu bleiben, greifen die Leute zu Prozac, Viagra, Kokain, Ritalin und anderen Drogen. Wenn wir diese Analyse auf das Internet übertragen, sehen wir die beiden Bewegungen – die Erweiterung der Speicherkapazität und die Verdichtung von Zeit -, die Computerarbeit so stressig machen. Daraus resultiert das Chaos unserer Zeit. Chaos ist, wenn sich die Welt so schnell dreht, dass wir nicht mehr hinterherkommen“, so das Glaubensbekenntnis von Lovink.

Wir lebten, sagt Berardi, nicht einfach in einer „Aufmerksamkeitsökonomie“, die auf freier Wahl beruht. Als wären das Mitmachen bei Facebook und Twitter und das permanente digitale Erreichbarsein eine Sache der freien Wahl. Was wirklich krank mache, ist nicht die Informationsüberflutung, sondern der neoliberale Druck mit seinen unmöglichen Arbeitsbedingungen.

„Eine ‚Lösung‘ für Besserverdienende und ethisch Gleichgültige könnte so aussehen, dass man sein Informationsmanagement an einen persönlichen Assistenten in China delegiert“, meint Lovink, der von digitalen Assistenten, die mein Büroleben vereinfachen, wohl noch nie etwas gehört hat. Wenn wir Souveränität erlangen wollen, müssten wir nach Auffassung von Lovink unbedingt Herren unserer Zeit werden. Nach „Fair Trade“ könnte sich eine Bewegung „Fair Time“ herausbilden. „Vor allem müssten wir die ‚Echtzeit‘-Strategien von Google und Twitter bekämpfen und längere Arbeitssequenzen entwickeln“, fordert Lovink und plädiert für Slow Communication. Allerdings nicht nur als reformistische Lifestyle-Bewegung. Es reiche nicht, das „Filterproblem“ (Clay Shirky) zu reparieren. Zeit verweise auf den Kern der kapitalistischen Ausbeutung. „Zeitmanagement“ zu sabotieren sei alles andere als harmlos.

Irgendwie erinnert mich diese digitale Jammerlappen-Psychose an die Kulturpessimisten Oswald Sprengler und Carl Schmitt, die ihr Buddelkasten-Leben als täglichen Ausnahmezustand werteten. Die Schriften der zu kurz gekommenen und kleinwüchsigen Herrenmenschen sind noch heute ein unverzichtbarer Pornographie-Ersatz für Sandkastenspieler. So sah der junge Carl Schmitt sein Dasein als eine Kette von Demütigungen. „O Gott, was soll aus mir werden? Wovon soll ich leben? Ich armer Junge, der Zielpunkt der Pfeile des Schicksals, ich vielgeschlagener Unglücksrabe.“ Er fühlt sich von der ganzen Welt betrogen, sogar von seinen Zimmerwirtinnen, die angeblich falsche Rechnungen schreiben oder Sachen unterschlagen. „Die Wäsche kam, es fehlte wieder ein Hemd. Ich wurde rasend und geriet in Wut; Ernährungssorgen, Verzweiflung, kleinmütig.“

In den Monaten vor dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges gehen ihm Selbstmordgedanken durch den Kopf. Schmitt will in den „Mutterschoß zurück“ und seinen „Eintritt ins Leben rückgängig machen“, winselt er. Der spätere Dezisionismus-Plauderer drückt sich allerdings vor der endgültigen Entscheidung.

Von Ehrgeiz zerfressen, überreizt und fiebrig, giert er nach Anerkennung, will berühmt werden, taxiert seine Gegner und empfindet ein „großes Machtbedürfnis“. „Ich raste herum, auf dem Bett, wahnsinnig vor unsinniger, vernichtender, vernichtungssüchtiger zweckloser Gier“, sinniert der spätere Staatsrat, der sich den Nazis andiente, von einer dicken Beamtenpension träumte und nach 1945 in permanente Weinkrämpfe ob seiner verpfuschten staatlichen Laufbahn verfiel.

Vor dem Beginn seiner staatlich alimentierten Juristenkarriere fühlt er sich „müde, gedrückt, jedem unterlegen und feige und furchtsam“. Die Welt ekelt ihn an und hat sich gegen ihn verschworen. Überall schlägt ihm Feindseligkeit entgegen, die Zeitgenossen sind „wandelnde Würste und schwänzelnde Giftpilze“. Klein Schmitti macht seine ersten Gehversuche fern von Muttis Rockzipfel und sieht nur noch Schwarze Männchen. Wie viel „Neid, Wut, Hass und Eifersucht, ja Ekel die Leute voreinander empfinden; zähle das alles zusammen, die Erde ist bedeckt davon.“ Und wenn Mutti und Vati den lieben Kleinen nicht mit den materiellen Mitteln ausstatten, die einem zartbesaiteten Streber und Einser-Juristen gebühren und das kleine Dickerchen mit eigenen Händen nichts aufbauen kann, geißelt man am besten die böse Ellbogengesellschaft.

Eine ähnliche Hosenscheißer-Persönlichkeit ist Oswald Sprengler, Autor des kulturpessimistischen Bestsellers „Untergang des Abendlandes“. Der martialische Lehrer des heroischen Realismus und des zynischen Imperialismus erscheint in seinen Nachlassaufzeichnungen „als eine weichliche, ängstliche, in sich selbst abgekapselte Persönlichkeit voller Hemmungen aller Art, die sich selbst als verkrachte Existenz wahrnimmt. Das Motiv der Angst wird hundertfach heruntergeleiert. Spengler hat weit über die Kinderjahre hinaus vor allem Angst: vor den anderen, vor jedem Erwachsenen, vor Mitschülern, vor allem ‚Weiblichen‘ (maßlose lächerliche Schüchternheit‘!), vor der Öffentlichkeit, vor Beziehungen, vor dem Eintritt in einen Laden, vor der Zukunft, vor Versetzung, vor Verspätungen, vor Begegnungen, vor Verwandten, vor dem Schlaf, vor Behörden, vor Gewittern, vor dem Krieg, sogar vor der Musik (die ihn ‚zermalmt‘), vor der Welt, vor dem Leben, vor dem Tod, Angst, Angst, Angst und schließlich Angst, seine Angst zu zeigen“, schreibt Gilbert Merlio im Nachwort des Buches „Oswald Spengler, Ich beneide jeden, der lebt – Die Aufzeichnungen ‚Eis heauton‘ aus dem Nachlass“.

Seine Selbstanklage wandelt sich dann im „Untergang des Abendlandes“ in eine Anklage gegen die Zeitumstände. Zeitgenössische Malerei, Architektur und Literatur verabscheut er. Er sehnt sich nach der guten alten Zeit. „Mein München von 1900 schildern. Längst tot. Kunststadt, letzter Hauch von Ludwig I. Ewige Sehnsucht danach. Café Colonnette“. Spengler sieht sich als letzten Kulturmenschen in einer Zeit, die sich ihres eigenen Verfalls nicht bewusst ist. Dabei kompensiert er nur sein klägliches Versagen, mit den Umständen der Zeit fertig zu werden. Er ist neidisch auf Tatmenschen und hat einen Widerwillen gegen politisch praktisches Tun. Immerhin gelangt er zur Erkenntnis: „Ohne praktische Arbeit großen Stils kann ich nicht leben.“

Schuld sind auch bei Carl Schmitt immer die anderen: „Der Kapitalismus als die Herrschaft des Mittels geht hilflos an sich selbst zugrunde, weil uns alle Zwecke fehlen“ und niemand die richtigen Warum-Fragen stellt. Im sündigen Kapitalismus vertauschen die Menschen die Vorzeichen des Lebens. Sie „beten die Mittel an“ und haben die „letzten Zwecke vergessen“, faselt unser Marx für Arme. Die „tiefere Wahrheit“ umschreibt Schmittchen wie folgt: Menschliches Leben besteht nur in „Kampf und Niederlage, in Schmach und Demütigung“. „Heftig geweint über die Sorgen und den Kampf des Erdendaseins“. Alles „ist ein Kämpfen“, und zwar mehr, als die Menschen „glauben“. Es wimmelt in Schmitts Albträumen von Feinden, und das Leben „ist ein Kampf und eine Belohnung für den Kampf, der zurückliegt. Der Kampf des Fötus um die Existenz, der Spermatozonen“. Das Leben, „die anderen Menschen, die Umstände, die Zeit sind wie der Stahl, der auf der Drehbank liegt“. Seine spätere antikapitalistische Etatismus-Suada findet hier wohl ihren Ursprung. Die gnostischen Autoren haben es Carl Schmitt angetan. Ihre Rede von der heillosen Zeit und dem Fluch des Daseins.

Wenn sich im täglichen Überlebenskampf die „Wahrheit“ des Daseins entbirgt, dann ist Gottes Schöpfung vom Teufel verhext. Genau diese „tiefere Wahrheit“ werde vom Kapitalismus verdrängt. Das Zeitalter der Reklame entlässt nach Meinung von Calle Schmitt einen dämonischen Schein, der die Menschen vom tödlichen Ernst ihrer Existenz ablenkt. Daraus bestimmt sich für den Ernstfalltheoretiker auch das „Böse“. Der Metaphysiker des Armageddon erlernt hier das Handwerk für seine staatsautoritären Dogmen. In seinen politischen Schriften geißelt er nach seinen Tagebuch-Heulereien (nachzulesen in: Carl Schmitt, Tagebücher, Oktober 1912 bis Februar 1915, Akademie Verlag, Berlin 2003) die fortschreitende Säkularisierung und die zunehmende Gottlosigkeit.

Den Begriff des Politischen definiert er als Erkenntnis, Freund und Feind richtig zu unterscheiden. Souverän ist Schmitt nur, wenn er über den Ausnahmezustand entscheiden kann – zumindest am Schreibtisch. Je größer er sein Gedankengebäude zur Politischen Theologie und Philosophie aufbläst, desto heißer die Luft. Hätte man dem Gehirnstoffwechsel von Schmitt und Spengler frühzeitig Antidepressiva hinzugefügt, wären aus den ängstlichen Hosenscheißern vielleicht noch gute Werbetexter geworden: Statt apokalyptische Visionen, geistvolle Sprüche über Goldbärchen, Brandt-Zwieback oder Pamperswindeln.

Als Rezeptur gegen die manischen Web-Ängste des FAZ-Feuilletons empfehle ich die Lektüre von „Der kleine Angsthase“ (meine Oma las mir das vor). Denn die Geschichte nimmt ein gutes Ende. Als nämlich der zu Beginn erwähnte Ulli vom Fuchs geholt wird, zeigt der Angsthase, wie viel Mut in ihm steckt. Also Kopf hoch, Geert Lovink und Frank Schirrmacher.

Google Street View: Bonn und die journalistische Berufsfreiheit – Bekomme ich jetzt einen Gebührenbescheid, Herr Oberbürgermeister?

Ich sag mal-Blog-Leser Andreas Frank hat wohl den Ursprung der sonderbaren Sondernutzungsregelung erkundet, die nun auch in Bonn in Kraft getreten ist. Ende vergangenen Jahres war es wohl Ratingen, die für die Kamerafahrten von „Google Street View“ Kohle verlangten. Und daran hat sich wohl Bonn orientiert. 20 Euro pro gefilmtem Kilometer muss der Internetriese zahlen. „Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden“, sagt die Stadtsprecherin nach einem Bericht von „Der Westen“.

Ratingen reagiere auf das Unvermeidliche wenigstens mit Humor, meint etwas verharmlosend „Der Westen“: „Bei 309 Straßenkilometern, die zur Stadt gehören, sind das 6180 Euro. ‘Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden’, sagt Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich. Die Summe dürfte beim Unternehmen zwar kaum für Unruhe sorgen. Aber was wäre, wenn sich alle Städte so entschieden, in denen der Wagen noch nicht aufgetaucht ist? Und wenn es nicht bei 20 Euro je Kilometer bliebe? ‘Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen’, schreibt Rechtsdezernent Dirk Tratzig in seiner Ratsvorlage, die im Haupt- und Finanzausschuss bereits eine Mehrheit fand. Das Befahren der Straßen und das Abfilmen, so der findige Verwaltungsmann, könne man zwar nicht verbieten. Aber es liege kein kostenloser ‘Gemeingebrauch vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt wird, dem sie zu dienen bestimmt ist.’“ Und da stößt man auf der Der Westen-Website auf einen interessanten Leserkommentar: „Wie kann sich eine Stadtverwaltung nur so der Lächerlichkeit preisgeben? Hätte man im Ratinger Rathaus nur einmal das ‘verteufelte’ Internet benutzt, dann wäre man schnell auf eine zehn (!!!) Jahre alte Entscheidung des VG Karlsruhe in einem vergleichbaren Fall gestoßen (2 K 2911/99)“.

Und was steht in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes?

„Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.“

Um was ging es vor rund zehn Jahren bei diesem Verfahren (das sollte sich der Bonner Oberbürgermeister etwas genauer durchlesen)? Die Antragstellerin, ein in Niedersachsen ansässiges Verlagsunternehmen, das unter anderem digitale Verzeichnisse der Telefonanschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland auf CD-ROM vertreibt, befasste sich seit einiger Zeit mit dem Aufbau einer elektronischen Häuser- und Gebäudekarte. Zu diesem Zweck ließ sie bundesweit durch mehrere mit sechs und acht automatischen Präzisionskameras ausgerüstete Kleintransporter vom öffentlichen Straßenraum aus digitale Abbildungen des Straßenverlaufs sowie der angrenzenden Gebäudeansichten aufnehmen, wobei diesen Abbildungen jeweils die geographische Position (geographische Länge, Breite und Höhe) zugeordnet wird, von der aus das Bild aufgenommen wurde.

Die Aufnahmefahrzeuge waren mit Satelliten-Receivern ausgestattet, die insbesondere die von den amerikanischen GPS-Satelliten ausgestrahlten Signale aufzeichnen und – nach einer aufwendigen Nachbearbeitung – auf diese Weise eine möglichst punktgenaue Bestimmung des jeweiligen Kamerastandortes ermöglichen. Die elektronisch festgehaltenen Bilder (30-50 pro Sekunde) wurden auf der Festplatte eines in dem Pkw installierten Servers gespeichert. In einem weiteren Verarbeitungsschritt wurden die auf diese Weise den dazugehörigen geoterrestrischen Daten verbundenen Bildsequenzen – soweit möglich – einem bestimmten Straßennamen der jeweiligen Gemeinde zugeordnet. Der Betrachter der elektronischen Häuser- und Gebäudekarte sieht fortlaufende bewegte Bilder, die von der Fahrbahn die Häuserfronten rechts und links der Straße zeigen, und den Stadtplan, auf dem durch ein Symbol markiert wird, in welchem Teil der Straße sich der Betrachter befindet. An einigen Häusern ist die Hausnummer zu erkennen. Es bestand die Möglichkeit, die fortlaufenden Bilder anzuhalten und ein bestimmtes Haus zu vergrößern, so dass die Häuserfront und die Hausnummer, soweit sie aufgenommen wurde, erkennbar sind. Eine gezielte Verknüpfung einzelner Gebäudeansichten mit den dazugehörigen Hausnummern erfolgte hingegen nicht. So ist es insbesondere nicht möglich, Straße und Hausnummer einzugeben und auf diese Weise automatisiert das Bild eines einzelnen Hauses auszuwerten.

Das Verlagsunternehmen hat auf diese Weise die Straßenzüge in insgesamt 17 der größten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig, Hannover, Magdeburg und Nürnberg) und touristisch besonders interessanten (Weimar, Heidelberg, Würzburg, Potsdam, Regensburg und Schwerin) deutschen Städte erfasst. Nach den Planungen sollten bis in das Jahr 2001 sämtliche deutschen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern in die unter der Handelsbezeichnung „CityServer“ vertriebene elektronische Häuser- und Gebäudekarte aufgenommen werden. Als Verwendungsmöglichkeiten werden u.a. der Einsatz durch Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, in der Stadt- und Verkehrsplanung, durch Zustelldienste und Speditionen, Pkw-Pilotsysteme, die Scoring-Unterstützung für Banken, das Risk-Assessment bei Versicherungen und die Verwendung durch Versorgungsunternehmen genannt. Der Verlag hatte auch schon ein 11 CD-ROM umfassendes digitales Telefonverzeichnis herausgebracht, bei dem jedem Anschlussinhaber ein Kartenausschnitt zugeordnet ist, aus dem sich die ungefähre Lage des Anschlusses im jeweiligen Stadtbild ersehen lässt, wobei dieser Kartenausschnitt wiederum bezüglich 10 deutsche Städte mit den vom jeweiligen Standort aus aufgenommenen Straßen- bzw. Gebäudeansichten verbunden ist.

Und jetzt wird es spannend: Mit Schreiben vom 04.08.1999 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass die von ihr beabsichtigte Nutzung des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet Karlsruhes zum Zwecke des Fotografierens von Gebäuden eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstelle, eine Sondernutzungserlaubnis jedoch nicht erteilt werden könne. Hierauf ließ die Antragstellerin durch ihre Prozessbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 11.08.1999 entgegnen, die Nutzung des öffentlichen Straßenraums sei als Gemeingebrauch zu qualifizieren, so dass eine Sondernutzungserlaubnis nicht beantragt werde.

Mit Verfügung vom 22.09.1999 untersagte die Antragsgegnerin der Antragstellerin vorbeugend, die Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde der Stadt Karlsruhe mit Fahrzeugen zu nutzen, welche mit Digitalkameras ausgerüstet sind, um Aufnahmen der Häuserfassaden der an die Straßen angrenzenden Gebäude zu machen. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an, da es sich bei dem Vorhaben der Antragstellerin um einen besonders publikumsintensiven Vorgang handele, der sich direkt im Straßenverkehr abspiele. Außerdem würden die Belange anderer Straßenverkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger tangiert werden, die kein Interesse daran haben könnten, dass ihre Grundstücke gegen ihren Willen fotografiert werden. Mit dieser Argumentation hat sich die Kommune nicht durchgesetzt.

Durch die Aufnahme und gewerbliche Weiterverbreitung von Abbildungen der Außenansicht der Wohngebäude der Anlieger wird nur der Teilbereich des Persönlichkeitsrechtes berührt, der ohnehin der Öffentlichkeit zugewandt ist und deshalb von vornherein allenfalls einen sehr begrenzten Schutz genießen kann. Denn dass aus den sich im normalen Verkehrsfluss bewegenden Aufnahmefahrzeugen der Antragstellerin Abbildungen aufgenommen werden können, die über die äußere Gebäudefassade hinaus tiefergehende Einblicke in die Privat- oder Intimsphäre der Anlieger erlaubten, wird von der Antragsgegnerin nicht behauptet und ist auch sonst nicht ersichtlich.

Die Öffentlichkeitssphäre als der Bereich des menschlichen Lebens, von dem jedermann Kenntnis nehmen kann, genießt aber von vornherein keinen Schutz gegen Indiskretionen. Allenfalls gegen unrichtige oder ehrverletzende Darstellungen kann sich der Betroffene auch in diesem Teilbereich seiner Persönlichkeit mit Erfolg zur Wehr setzen. Solche Eingriffe drohen den Anliegern von dem völlig objektiven und wertneutralen Aufnahmeverfahren der Antragstellerin aber offensichtlich nicht. Auch die mit den technischen Möglichkeiten einer digitalen Bilderfassung und weitgehend automatischen Abrufbarkeit und Reproduzierbarkeit der Gebäudeabbildungen in der Bilddatenbank der Antragstellerin verbundenen erweiterten Verwertungschancen begründen insoweit keinen erweiterten Persönlichkeitsschutz. Zwar stehen die Abbildungen der Gebäude der Anlieger auf diese Weise dem Zugriff eines nicht mehr überschaubaren Personenkreises offen; dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den veröffentlichten Gebäudeansichten nur um einen sehr marginalen Ausschnitt aus dem Persönlichkeitsbild der Anlieger handelt, dessen Aussagekraft andere öffentlich zugängliche personenbezogene Daten nicht übersteigt (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.).

Nach Auffassung der Kammer dürfte auch die Befürchtung der Anlieger unbegründet sein, Diebesbanden könnten die Häuser- und Gebäudekarte nutzen, um Einbrüche zu planen. Professionelle Einbrecher, und nur solche würden das System im Hinblick auf die hohen Kosten (für eine mittlere Großstadt mehrere 100.000,00 DM) kaufen, werden das Objekt stets in Augenschein nehmen und sich nicht mit Aufnahmen begnügen, die nicht die für Einbrüche besonders interessante Rückseite des Gebäudes erkennen lassen. Weiterhin kann nur durch Prüfung vor Ort z.B. sicher erkannt werden ob das Haus von einem Hund bewacht wird oder ob eine Alarmanlage installiert ist und wie sie beschaffen ist (vgl. auch Nedden, DuD 1999, 533 [534]). Abwehrfähige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Anlieger sind nach alledem nicht zu erwarten.

Das Recht am eigenen Bild kann dem betroffenen Anlieger ebenfalls keinen Abwehranspruch vermitteln, da die Regelungen der §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz auf Abbildungen von Sachen nicht anwendbar sind (vgl. auch OLG Brandenburg, a.a.O.). Schließlich wird durch das Vorhaben der Antragstellerin auch nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dieses ist zunächst nicht schrankenlos gewährleistet, der Einzelne hat also nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über „seine“ Daten, er ist vielmehr als eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit verpflichtet, eine ihn nicht unangemessen stark belastende Preisgabe und Verwertung personenbezogener Daten im überwiegenden Allgemeininteresse oder auch im gleichrangigen Interesse Dritter hinzunehmen (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.).

Auch nach diesen Grundsätzen stellt die digitale Erfassung einer Abbildung der Gebäudeaußenseite des Wohnhauses eines Anliegers aber keinen unzulässigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht dar. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz bei der datenschutzrechtlichen Prüfung und Bewertung der elektronischen Häuser- und Gebäudekarte der Antragstellerin unter dem 23.06.1999 zu dem Ergebnis kam, dass diese derzeit nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Das Bundesdatenschutzgesetz sei schon deshalb nicht anzuwenden, weil es sich nicht um eine Datei im Sinne des § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BDSG handele, was Voraussetzung einer Anwendbarkeit der für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen geltenden Vorschriften der §§ 27 ff. BDSG wäre. Die Kammer sieht keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Feststellung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu zweifeln.

Selbst im Falle der Anwendbarkeit der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wäre die geschäftsmäßige Speicherung der öffentlich ohne Weiteres zugänglichen Gebäudeabbildungen nach § 29 Abs.1 S.1 Nr.2 BDSG auch nur dann unzulässig, wenn dem offensichtlich überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstünden. Auch hiervon kann angesichts des eher begrenzten Aussagegehalts der Abbildung einer Gebäudefassade nicht ausgegangen werden. Dass die für eine Verwertung dieser Daten sprechenden Interessen der Antragstellerin rein kommerzieller Natur sind, ändert hieran nichts, da auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit grundgesetzlichen Schutz (Art. 14 Abs. 1) genießt und bei der Abwägung der gegenläufigen Interessen der Daten speichernden Stelle und der Betroffenen somit durchaus zu berücksichtigen ist (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, a.a.O.; Nedden, DuD, 533 [534 f.]).

Festzuhalten bleibt daher, dass durch das Vorhaben der Antragstellerin weder Belange der übrigen Straßenverkehrsteilnehmer noch der Eigentümer der erfassten Gebäude beeinträchtigt werden, so dass ein Vollziehungsinteresse im Sinne von § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO nicht festzustellen ist. Dementsprechend ist der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs der Antragstellerin nicht gerechtfertigt und deshalb die aufschiebende Wirkung entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO wiederherzustellen. Bingo.

Als NeueNachricht-Redakteur bin ich heute mit meinem Fahrrad durch Bonn-Duisdorf gefahren und habe einige Straßenzüge aufgenommen. Das Ganze hat also einen kommerziellen Hintergrund, Herr Oberbürgermeister. Damit falle ich unter die Regelungen von von § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. Der Erlaubnis bedarf es auch für jede Nutzung der Straße zu dem Zweck, eine umfassende fotografische oder digitale Darstellung des Gemeindegebietes oder eines zusammenhängenden Teils dieses Gebietes oder einzelner Straßenzüge aufzunehmen oder grafisch oder digital weiter zu verwenden.
An den Gebührentarif zur Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird folgende Tarif-Nr. 24 angehangen:
Art der Sondernutzung: Befahren (das habe ich mit meinem Fahrrad getan!) der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen/fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung
Bemessungseinheit: Angefangener Kilometer Gemeindestraße.
Gebühr: 20,00 Euro je angef. Km. Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden. Ich verfolge einen wirtschaftlichen Zweck, Herr Oberbürgermeister, denn ich möchte als Journalist nachweisen, dass die Satzung der Stadt Bonn gegen geltendes Recht verstößt und ein Fall für die kommunale Aufsicht ist. Sie können mir einen Gebührenbescheid schicken, den ich allerdings nicht bezahlen werde.

Hier noch einige Schnappschüsse meiner Kamerafahrt durch Bonn-Duisdorf:

Wo die Bundesländer im Kampf gegen Google hinwollen, belegt die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz. Verbandsklagerecht soll wohl eine Prozessflut auslösen – typisch deutsch.

Leistungsschutzrecht: Die Pläne der Verleger führen zu einem Abmahn-Tsunami

Aus einer anonymen Quelle sind netzpolitik.org aktuelle Papiere aus dem Verlegerumfeld zugeschickt worden. Es geht um eine gemeinsame Strategie bei der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht: „Besonders der erste Punkt ist mehr als heikel, mit der Forderung möchte man Sprache monopolisieren, die gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens“, schreibt Markus Beckedahl. Und seine Bedenken kann ich voll unterstreichen.

Auszug aus dem Eckpunktepapier von VDZ und BDZV zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

„Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen…..

Um einen möglichst einheitlichen Ansprechpartner für Nutzer sicherzustellen, sollte die Auswertung des Leistungsschutzrechtes nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich sein.

Das Recht sollte nicht zu einer Situation führen, in der die Rechteinhaber dazu gezwungen wären, zu Beweiszwecken umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln. Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht“, Zitat Ende.

Überschriften, Sätze oder Satzteile fallen in das Leistungsschutzrecht? Wie soll dann noch aus anderen Quellen zitiert werden? Und Überschriften. Hier werden die Geschütze nicht nur gegen Google positioniert. Das kann auch jeden Blogger treffen. Verräterisch ist ja auch die Forderung nach der Einrichtung einer „Verwertungsgesellschaft“, die mit möglichst geringen Beweisregeln die Interessen der Verlage durchsetzen soll. Da werden sich die Justiziare schon jetzt die Hände reiben und ihre Serienabmahnungen vorbereiten.